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Unfall - Anwalt sinnvoll?

Themenstarteram 8. März 2019 um 10:51

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall, an dem ich keine Mitschuld hatte aber die Schuldfrage noch ungeklärt ist. Ich hatte direkt die Polizei gemeldet. Ich und der Unfallgegner (alter Mann, schätze locker Ü80) haben den Vorfall erklärt. Die Polizei hat dann die Daten aufgenommen und nebenbei kam immer mal einer der 2 Polizisten und hat noch mal Details nachgefragt. Am Ende haben sie den Vorfall zusammengefasst und gesagt, dass es aus ihrer Sicht klar der Fehler meines Unfallgegners war. Er hat das dann aber abgestritten und die Polizei hat es dann eben als ungeklärt aufgenommen.

Hergang:

Mein Unfallgegner war vor mir auf einer Abbiegespur (Links) auf eine dreispurige Straße. Er ordnet sich in der mittleren Spur ein, ich auf die ganz Rechts. Nach 20-30m sind wir ca. auf kleiner Höhe nebeneinander. Plötzlich kommt er rüber auf meine Spur. Ich konnte nicht wirklich etwas machen. Es war zwar nur ein leichter Aufprall. Eine leichten Delle in meiner Fahrertür und Lackschaden an beiden Türen Links. Bei ihm ist ganz Vorne die Ecke der Stoßstange etwas beschädigt.

Den Tag darauf hat mich der Unfallgegner angerufen, weil noch meine Versicherungsnummer gefehlt hatte. Die hatte ich nicht dabei. Da hat er mir auch noch gesagt, dass er garnicht auf die Spur wollte. Er hatte ja auch nicht geblinkt. Er achtet aber nicht so darauf, dass er genau auf der Linie fährt.... Da war ich erstmal echt schockiert, er war also einfach unfähig auf einer schnurrgeraden Straße die Spur zu halten. Für ihn gehören aber 2 zu einem Unfall und er sieht da auch Schuld bei mir. Inwiefern ich schuld sein soll, kann er aber nicht sagen. Problem ist, bei ihm saß eine alte Frau mit drin, die er als Zeugin hat.

Am Tag danach kam von der Versicherung des Unfallgegners ein Gutachter, der alles fotografiert und aufgenommen hat, wa smein Fahrzeug betrifft. Er hat dann eine PDF fertig gemacht, wo der Schaden auf etwas über 1000€ berechnet wurde. Hier frage ich mich, kann bei einer Delle und das Lackieren von 2 Türen hinkommen? Zudem ganze 100€ Entschädigung, weil ich ja ab jetzt einen Unfallwagen habe.

Dann kam gestern ein Brief von der Gegnerversicherung, dass ich den Hergang beschreiben und Skizzen machen soll, da die Schuldfrage ungeklärt ist.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, obwohl schon lange darüber nachgedacht. Macht es Sinn, sich hier einen Anwalt zu nehmen? Habe ich wegen der Zeugin überhaupt eine Chance? Ist es evtl. anhand der Schäden erkennbar, dass er es war? Weil wenn ich auf seine Spur gekommen wäre, wäre bei ihm wohl eher seine Seite als die Stoßstangenecke beschädigt.

Beste Grüße

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22 Antworten

Es ist in der Tat nicht eindeutig.

Ruf mal Deine eigene Kfz-Versicherung an, die sind ja schließlich auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen da, nicht dass der Unfallgegner seinen Schaden bei Dir geltend machen will.

Kann sein, dass sie Dir einen Rechtsbeistand stellen oder Dir zumindest was dazu sagen können.

Eigenen Gutachter einschalten und eigenen Anwalt.

Da die Gegnerische Versicherung ja selbst schon sagt es sind über 1000 € ist keine "Bagatelle" also steht dir dein eigener SV zu. Ggf. informiere auch deine Versicherung über das ganze.

Themenstarteram 8. März 2019 um 10:59

Ich hatte damals meine Versicherung angerufen und sie meinten, ich soll die Gegnerversicherung anrufen. Aber ich kanns nochmal probieren, vielleicht hab ich ja jemand anderes dran.

Hi,

war es ein unabhängiger Gutachter oder ein Angestellter der gegnerischen Versicherung. Ein 2. Gutachten von einem unabhängigen Gutachter müsstest du ggf. Bezahlen da du ja schon erlaubt hast das einer sich den Wagen ansieht. (hättest du nicht erlauben sollen aber ist jetzt schon zu spät)

Ob die 1000€ gerechtfertigt sind kann man so schlecht beurteilen, hängt wie so vieles auch vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Es kann halt in dem Fall durchaus passieren das es zu einer 50:50 Teilung kommt und dann musst du auch die hälfte der Anwaltskosten tragen.

So wie die Schäden an den Fahrzeugen sind könnte es nämlich auch sein das du den anderen Wagen im toten Winkel übersehen hast und rüber gezogen bist.

Kurz gesagt trotz den Risiko erscheint mir hier ein Anwalt angebracht.

Gruß tobias

Themenstarteram 8. März 2019 um 11:15

Der Gutachter war direkt von der Versicherung, steht in seiner Emailsignatur auch so drin.

XXX YYYY

DEVK Versicherungen

- Kfz Sachverständiger -

Wir waren ziemlich gleich auf, also Fenster an Fenster, da war kein toter Winkel.

Mein Auto ist von 2015, Hyundai i40.

Zitat:

@wadriller schrieb am 8. März 2019 um 11:58:37 Uhr:

Eigenen Gutachter einschalten und eigenen Anwalt.

Wenn der Ablauf ist ist gwewesen, wie Du das schilderst - ja, sofort! Kontakt mir der gegnerischen Versicherung dem Anwalt überlassen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. März 2019 um 12:09:55 Uhr:

Hi,

war es ein unabhängiger Gutachter oder ein Angestellter der gegnerischen Versicherung. Ein 2. Gutachten von einem unabhängigen Gutachter müsstest du ggf. Bezahlen da du ja schon erlaubt hast das einer sich den Wagen ansieht. (hättest du nicht erlauben sollen aber ist jetzt schon zu spät)

Ob die 1000€ gerechtfertigt sind kann man so schlecht beurteilen, hängt wie so vieles auch vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Es kann halt in dem Fall durchaus passieren das es zu einer 50:50 Teilung kommt und dann musst du auch die hälfte der Anwaltskosten tragen.

So wie die Schäden an den Fahrzeugen sind könnte es nämlich auch sein das du den anderen Wagen im toten Winkel übersehen hast und rüber gezogen bist.

Kurz gesagt trotz den Risiko erscheint mir hier ein Anwalt angebracht.

Gruß tobias

Wenn die gegnerische Versicherung den geschickt hat war er wohl kaum unabhängig - "wessen Brot ich ess dessen Lied ist sing".

Warum sollte er keinen eigenen Gutachter beauftragen dürfen ?

Wir können hier nur das beurteilen was er schreibt. Und nach dem Hergang steht ihm der auf jeden Fall zu.

Und die Antwort der eigenen Versicherung ist ja wohl ein Witz.

Da die gegnerische Versicherung Zweifel an der Schuldfrage hat melde den Schaden am gegnerischen Fahrzeug vorsorglich deiner Versicherung. Spätestens dann sollten die vielleicht auch mal den A**** hochbekommen und selbst was machen.

am 8. März 2019 um 11:29

Hol dir eine Rechtschutzversicherung für die Zukunft.

 

Seine Versicherung/Gutachter werden versuchen den Schaden zu drücken. Wahrscheinlich versuchen keinen Wertverlust bezahlen zu müssen (war bei einem Unfall von mir damals so) Trotz Anwalt und unzählichen Drohbriefen von meinem Anwalt hat diese ganze Sache bei mir damals 6 Monate gebraucht bis ich endlich Geld gesehen habe.

 

Ich würde einen eigenen Anwalt+Gutachter dazuholen. Versicherungen tun heutzutage alles um die Schadensumme zu drücken und die Zahlung rauszuzögern.

 

 

Noch ganz vergessen. Wurden am Unfallort Fotos gemacht ?

Haben gerade privat so einen ähnlichen Fall und ich bin froh über die Fotos die ich gemacht hatte.

Inzwischen ist die Sache vor Gericht in zweiter Instanz.

In erster Instanz hatte ein gerichtlich bestellter Gutachter anhand meiner Bilder vor Ort feststellen können was wie wo war. Ohne diese Bilder hätten wir 100 % Schuld bekommen.

Nach aktuellem Stand max. 50/50.

Hi,

die Versicherungen schicken gerne auch mal unabhängige Gutachter z.b. vom der Dekra. Wie unabhängig die sind ist natürlich fraglich wie du sagst "wessen Brot..." usw.

Natürlich hat man das Recht auf einen eigenen Gutachter, wenn man sich aber belabern lässt schickt die gegnerische Versicherung natürlich lieber selbst einen.

Danach ist es nicht mehr so einfach ein zusätzlichen Gutachter zu nehmen, war ja schließlich einer da und man hat auch als Geschädigter eine Schadensminderungspflicht, darf also keine unnötigen Kosten verursachen.

Ein 2. Gutachten könnte auch vor Gericht als unnötiger Kostenfaktor gesehen werden und dann zahlst du das 2. Gutachten aus eigener Tasche.

Ob hier jetzt noch zusätzlich ein selbstgewählter Gutachter genommen werden kann sollte ein Fachanwalt klären.

am 8. März 2019 um 11:36

So wie du den Unfallhergang aber schilderst, sollte die Schuld bei Ihm liegen da er erstens in deine Spur gefahren ist und du offenbar keinerlei Möglichkeit hattest durch Bremsen oder sonst was den Aufprall zu verhindern. Auch deine Schaden Beschreibung an sich passt. Allerdings bewegt man sich in solchen Fällen immer dicht an der Teilschuld weil sich die Frage stellt wo du in deiner Spur gefahren bist, wäre also Platz gewesen ein stück nach Rechts auszuweichen...all sowas wird dann diskutiert.

Von der Aussage das bei einem Unfall immer 2 dazugehören brauchst du dich sicherlich nicht nervös machen zu lassen da es schlicht Blödsinn ist. Auch die Zeugin verliert an "Gewicht" sofern sie mit dem Gegner verwandt oder verschwägert ist. Hatte ich alles schon in der Vergangenheit...

Ich weiß jetzt nich wie es bei deiner Versicherung ist, aber in meiner TK ist eine RS inkludiert, worüber ich echt froh bin....

Ich würde dir aber dringed zu einem Rechtsbeistand raten, ich hoffe auch du hast den Hergang direkt deiner Versicherung gemeldet.

Wie gesagt. Dazu fehlen einfach noch Informationen.

Vielleicht war der Gutachter auch hingefahren, hat sich den Wagen in der Einfahrt angeschaut und alles den Geschädigten präsentiert.

Dadurch verfällt dann z.B. sicher nicht der Anspruch auf einen eigenen SV.

Aber ja, Schadenminderungspflicht besteht sicher.

Themenstarteram 8. März 2019 um 11:39

Ok dann werde ich mal einen Anwalt suchen. Hatte in 17 Jahren Führerschein bisher nie einen Unfall, ist leider noch Neu für mich :/

Zitat:

@Privix schrieb am 8. März 2019 um 12:39:08 Uhr:

Ok dann werde ich mal einen Anwalt suchen.

Ruf gleich die Werkstatt, die dein Auto betreut - die haben sicherlich von einem Anwalt "gehört".

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