Unfall Audi S6 Baujahr 2010, Wert?!
Hey liebe Auto-Fans,
ich bin neu hier, leider zu einem unschönen Anlass.
Habe Ende 2010 einen Audi S6 V10 als Neuwagen bei Audi gekauft,
jetzt 7 Jahre später, nach gut 160.000km leider der erste Unfall (bei Nässe von Straße abgekommen mit Aufprall gegen Schild, Bordstein).
Gutachten kam jetzt rein:
Reparaturkosten mit MWST etwa 20.000
Wiederbeschaffungswert mit MWST 20.000
Restwert mit MWST etwa 10.000
Werde mir natürlich jetzt Expertenrat von Verwandten holen, die sich damit besser auskennen, aber wollte das trotzdem mal in einem Forum darstellen.
Ist nicht allein der Motor, V10, viel mehr Wert? Dieser ist unbeschadet, hauptsächlicher Schaden betrifft die vordere Achse, der ganze vordere Bereich des Autos.
Was würdet ihr machen? Neues Auto steht sowieso an, aber hänge trotzdem an dem S6...
Danke für eure Hilfe
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10 Antworten
Die Frage sei erlaubt: Weshalb besteht keine VK-Versicherung mehr ?
Ein Mod. wird dessen ungeachtet Deine Anfrage ind 4F-Forum verschieben. Viel Glück.
Doch VK-Versicherung besteht, wieso die Frage? Mir geht es eher um die Einschätzung des Werts...
Sorry, nach 7 Jahren und dieser Laufleistung hat ein 4F nun mal nicht mehr Wert.
Mal sehen, was Deine Experten sagen werden ...
Okay, ja, wie gesagt, habe selber keine Erfahrungswerte diesbezüglich. Trotzdem danke für deine Einschätzung.
Restwert auszahlen lassen, Schrott verkaufen. Mit Glück minimierst du den Schaden durch so gut es geht.
...also,die Differenz,zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert,kam mir hier gleich etwas Groß vor,hier mal näheres zur Info:
http://www.autobild.de/artikel/wiederbeschaffungswert-9430789.html
Die Versicherungen versuchen hier natürlich zu sparen,wo es nur geht....mein Tipp,sofort einen Gutachter oder Rechtsanwalt einschalten,erst recht,wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden sein sollte....
Ein paar Tausender mehr,sollten da durchaus drinn sein...
Viel Glück!
Zitat:
@Airway schrieb am 8. November 2017 um 17:29:23 Uhr:
...also,die Differenz,zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert,kam mir hier gleich etwas Groß vor,hier mal näheres zur Info:
http://www.autobild.de/artikel/wiederbeschaffungswert-9430789.html
Die Versicherungen versuchen hier natürlich zu sparen,wo es nur geht....mein Tipp,sofort einen Gutachter oder Rechtsanwalt einschalten,erst recht,wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden sein sollte....
Ein paar Tausender mehr,sollten da durchaus drinn sein...
Viel Glück!
So ein schmarrn, die Versicherer haben seit Jahren die sog. Restwertbörse.
Wenn das Auto Totalschaden ist also 20.000 Wiederbeschaffung vor Unfall, und die Reparaturkosten auch 20.000 und die Versicherung den Restwert auf 10.000 beziffert, dann ist dies i.d.R. ein Aufkäufer der 10.000 bietet. Die Versicherung legt die restlichen 10.000 drauf und man bekommt gesamt 20.000. Also alles gut.
Blöd ist nur wenn man versucht ein Geschäft daraus zu machen, dass geht inzwischen nicht mehr. Und das ist auch der Sinn der Sache. Die Versicherung spart und kommt uns allen zugute.
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 8. November 2017 um 22:24:17 Uhr:
Zitat:
@Airway schrieb am 8. November 2017 um 17:29:23 Uhr:
...also,die Differenz,zwischen Widerbeschaffungswert und Restwert,kam mir hier gleich etwas Groß vor,hier mal näheres zur Info:
http://www.autobild.de/artikel/wiederbeschaffungswert-9430789.html
Die Versicherungen versuchen hier natürlich zu sparen,wo es nur geht....mein Tipp,sofort einen Gutachter oder Rechtsanwalt einschalten,erst recht,wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden sein sollte....
Ein paar Tausender mehr,sollten da durchaus drinn sein...
Viel Glück!
So ein schmarrn, die Versicherer haben seit Jahren die sog. Restwertbörse.
Wenn das Auto Totalschaden ist also 20.000 Wiederbeschaffung vor Unfall, und die Reparaturkosten auch 20.000 und die Versicherung den Restwert auf 10.000 beziffert, dann ist dies i.d.R. ein Aufkäufer der 10.000 bietet. Die Versicherung legt die restlichen 10.000 drauf und man bekommt gesamt 20.000. Also alles gut.
Blöd ist nur wenn man versucht ein Geschäft daraus zu machen, dass geht inzwischen nicht mehr. Und das ist auch der Sinn der Sache. Die Versicherung spart und kommt uns allen zugute.
...mag sein,das es mittlerweile anders ist....bei meinen drei(!)unverschuldeten(!!) Motorradunfällen,hat mir der Rechtschutz immer gut geholfen (die freiwilligen Angebote,der Versicherer, lagen,zum Teil erheblich darunter)...ist aber Gott sei Dank schon ne ganze Weile her(der letzte war 1995)...trotzdem würde ich auch heute noch einen Anwalt einschalten...den Versicherungen,traue ich keinesfalls...
Und den Anwalt zahlt man denn erstmal selbst, wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist. Das sollte dem TE halt bewusst sein.
VG
Man muss das Angebot der Versicherung ja nicht annehmen wenn man selbst einen Käufer hat. Ist ja schließlich immer noch das auto des TE. An wenn er verkauft entscheidet immer noch der Besitzer. Und wenn er diesen Wagen zum bezifferten restwert verkaufen kann, ist alles gut. Verkauft er für weniger, pech des TE, verkauft er selbst für mehr, wird die Versicherung weniger zahlen.
Aber bzgl. Preise. Die ersten s6 gehen schon bei den einschlägigen börsen bei 8.000 los.