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Unfall auf Pakrplatz bei Drifttraining passiert, Verursacher hat den Schaden nicht gemeldet.
Hallo Leute, und zwar ist am letzten Samstag ein Unfall auf Torfhaus (Harz) passiert, bei dem ich geschädigt wurde durch einen 19 Jährigen Fahranfänger.
Dieser befuhr mit dem BMW den Parkplatz mehrmals, und in seiner letzten ''Driftrunde'' verlor er die Kontrolle und Ditschte mit seinem Bimmer mit ca. 25-30km/h in meinen Volvo.
Augenscheinlich gab es keinen Großen Schaden, die Polizei wurde hinzugezogen und hat den Unfall aufgenommen. Die Daten etc. wurden ausgetauscht aber nicht die Versicherungsnummern.
Da Er mit seinem PKW in mein Stehendes KFZ gerauscht ist, ist doch die Schuldfrage eindeutig ? Er hat den Unfall ja auch zu gegeben. Allerdings hat er jetzt seid Montag mit der Versicherungsnummer Rumgedruckst, und will diese nicht Raus geben. Hab ich aber bereits über diese Zentral der Versicherer raus bekommen.
Die Gegnerische Versicherung (DEVK), hat den Unfall noch nicht gemeldet bekommen, und war ganz Verwundert darüber, das ich bereits einen Gutachter besorgt hatte, der mein Fahrzeug unabhängig begutachtet.
Heraus stellte sich, das der Schaden sich an meinem Auto auf knapp 1300€ bewegen würde, und zu einem Wirtschaftlichen Totalschaden wird.
Jetzt hat mir die Versicherung allerdings einen Fragebogen zugeschickt, den ich doch bitte ausfüllen soll. Da ich den Schaden bei ihnen Gemeldet habe, und der Verursacher es bisher nicht Geschafft hat (Auto ist auf den Vater versichert). Zieht das noch was nach sich, und muss ich den Fragebogen ausfüllen, oder Reicht der Polizeibericht mit der Skitze aus wenn ich diesen Zusammen mit dem Gutachten dort hinsende ?
Liebe Grüße.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 19. Januar 2017 um 16:50:44 Uhr:
Ja,
wenn man ein Gutmensch ist, sollte man meinen, sowas geht ohne Anwalt.
Sonst aber läuft alles sauber bei dir, oder wie?
Das ewige Geplärre sofort nach einem Anwalt ist doch nur für Menschen, die sonst nichts alleine auf die Reihe bekommen.
Nachdem er der Versicherung alles gemeldet hat, wird diese sich ohnehin zwingend mit ihrem eigenen Kunden auseinandersetzen. Erst wenn er dann den Vorfall abstreitet (was unwahrscheinlich sein dürfte, da er offiziell durch die Polizei aufgenommen wurde), kann er sich mal überlegen, rechtlichen Beistand einzuholen.
Aber vorher besteht doch absolut kein Grund.
Gruß Martin, der nun fast 40 Jahre lang ohne jeglichen Anwalt durchs Leben gekommen ist
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128 Antworten
Nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, wenn du keine Teilschuld trägst.
Fragebogen würde ich ausfüllen und abschicken.
und dann ab zum Anwalt der kümmert sich um alles.
Hatte im Februar einen Parkplatzschaden den wollte die Versicherung auch nicht regeln,erst mit Anwalt habe ich dann im November mein Geld bekommen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Januar 2017 um 14:17:23 Uhr:
Nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, wenn du keine Teilschuld trägst.
Die Polizei hat gesagt er ist Komplett Schuld, A: Wegen des Unfalls, und B: Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Ich habe mein Auto vorschriftsmäßig abgestellt und gesichert (Handbremse und Gang drin sowie Parklicht an).
Der Sachverhalt wurde auch Bestätigt seitens des Verursachers.
Ausfüllen mit allen Anlagen hinschicken Kopie behalten. Für einen eventuellen Rückkauf können sich Vater und Sohn ja unterhalten. Versicherung mal machen lassen. Anwalt erst wenn nötig da auch Schadensminderungspflicht.
Zitat:
@Volvo-850-Driver schrieb am 19. Januar 2017 um 14:18:58 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Januar 2017 um 14:17:23 Uhr:
Nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, wenn du keine Teilschuld trägst.
Die Polizei hat gesagt er ist Komplett Schuld, A: Wegen des Unfalls, und B: Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Ich habe mein Auto vorschriftsmäßig abgestellt und gesichert (Handbremse und Gang drin sowie Parklicht an).
Der Sachverhalt wurde auch Bestätigt seitens des Verursachers.
..das hat nix zu bedeuten..
Am Ende zählt das, was die Versicherung "sagt" und im schlimmsten Fall ein Gutachter.
Ich würde, wie hier empfohlen wurde, den Fragebogen ausfüllen (Kopie für Dich nicht
vergessen) und einen Fachanwalt besuchen.
Btw. den Fachanwalt muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen, neben
dem Schadensgutachten, denn Du Dir frei aussuchen darfst.
Halte uns mal auf dem laufenden
Grüße
Mal eine Verständnisfrage:
Warum rät ihm jeder zu einem Anwalt?
Es gibt noch gar keinen Streit....er hat den Vorfall gemeldet, die Polizei hat alle Daten aufgenommen und die Versicherung hat einen Fragebogen rausgeschickt. Ein Vorgang, wie er tagtäglich "tausende" male vorkommt. Würde jeder wegen so einer Bagatelle einen Anwalt einschalten, na dann Gute Nacht...
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 19. Januar 2017 um 16:39:47 Uhr:
Mal eine Verständnisfrage:
Warum rät ihm jeder zu einem Anwalt?
Es gibt noch gar keinen Streit....er hat den Vorfall gemeldet, die Polizei hat alle Daten aufgenommen und die Versicherung hat einen Fragebogen rausgeschickt. Ein Vorgang, wie er tagtäglich "tausende" male vorkommt. Würde jeder wegen so einer Bagatelle einen Anwalt einschalten, na dann Gute Nacht...
Ja,
wenn man ein Gutmensch ist, sollte man meinen, sowas geht ohne Anwalt.
Dem ist aber heutzutage meist nicht so.
Wenn der Unfallverursacher nach 4 Tagen es nicht schafft, den Unfall zu melden,
würde ich ihm noch eine kurze Frist setzen,und dann auch ab zum Anwalt.
( falls Telefonnummer bekannt, würde ich mal den Daddy von dem Bürschen anrufen!)
Die Versicherung wird sich sicher auch um die Schadenshöhe drücken,
und versuchen weniger zu zahlen!
Mein Tipp:
Wenn Anwalt, dann würde ich den Fragebogen nicht ausfüllen und der Vers. zuschicken.
Das kann dann der Anwalt machen.
Nicht das noch was zu ungunsten ausgefüllt wird!
Viele Grüße nach NOM
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 19. Januar 2017 um 16:50:44 Uhr:
Ja,
wenn man ein Gutmensch ist, sollte man meinen, sowas geht ohne Anwalt.
Sonst aber läuft alles sauber bei dir, oder wie?
Das ewige Geplärre sofort nach einem Anwalt ist doch nur für Menschen, die sonst nichts alleine auf die Reihe bekommen.
Nachdem er der Versicherung alles gemeldet hat, wird diese sich ohnehin zwingend mit ihrem eigenen Kunden auseinandersetzen. Erst wenn er dann den Vorfall abstreitet (was unwahrscheinlich sein dürfte, da er offiziell durch die Polizei aufgenommen wurde), kann er sich mal überlegen, rechtlichen Beistand einzuholen.
Aber vorher besteht doch absolut kein Grund.
Gruß Martin, der nun fast 40 Jahre lang ohne jeglichen Anwalt durchs Leben gekommen ist
Die Rechtsanwälte müssen doch auch was zu tun haben, ob aber bei der Schadensumme
das große Geld zu verdienen ist?
Am Ende zählt nicht das, was die Versicherung meint. Sondern was ein Richter in einem Urteil spricht. Auch kann sich die Polizei nicht darüber hinwegsetzen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Polizist vor Ort die Schuldfrage geklärt hat oder haben könnte. In jedem Fall würde ich meiner Versicherung den Unfall melden. Gleich ob die Schuldfrage offensichtlich geklärt (oder nicht) zu sein scheint. Im Anschluss den Kontakt zur gegnerischen Versicherung herstellen. Wobei das meiner Meinung nach (da bin ich mir nicht sicher) auch von der eigenen Versicherung erledigt werden müsste (sollte?).
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Januar 2017 um 17:08:34 Uhr:
Die Rechtsanwälte müssen doch auch was zu tun haben, ob aber bei der Schadensumme das große Geld zu verdienen ist?
Ein Rechtsanwalt darf zumindest für die Erstberatung bis maximal 190,- Euro (zzgl. Mwst.) abrechnen und es ist dabei unerheblich auf welche Art (z. B. Telefon oder im Hausflur) und wie ausführlich (z. B. 3 Minuten für das Beantworten von einer Frage) diese Beratung abläuft. (Selbst aus Unwissenheit vor einigen Wochen leidvoll erlebt. Wenn auch "glücklicherweise" mit halber Gebühr aus der Sache rausgegangen.)
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 19. Januar 2017 um 16:39:47 Uhr:
Mal eine Verständnisfrage:
Warum rät ihm jeder zu einem Anwalt?
Weil der kundige Fachanwalt für Verkehrsrecht...
- ...die Arbeit erledigt, für die der Geschädigte keinen Cent bekommt.
- ...weiß, was zu tun und was zu lassen ist.
- ...die Schadensregulierung beschleunigt.
- ...dafür Sorge trägt, dass vollständiger Schadensersatz geleistet wird.
- ...nicht erst eingeschaltet werden sollte, wenn Probleme auftreten.
- ...meist der Grund dafür ist, dass diese Probleme gar nicht erst entstehen.
- ... der Garant dafür ist, dass die gesamte Regulierung für den Geschädigten deutlich stressfreier abläuft.
Wenn man es nicht selbst sicher weiß und kann, dann macht es Sinn einen Fachmann zu fragen.
Im vorliegenden Fall wird der Anwalt sicher nichts dran verdienen (nur als Denkanstoß falls das Neidgefühl für den ein oder anderen wieder mal zu groooß wird ).
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Januar 2017 um 19:26:06 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 19. Januar 2017 um 16:39:47 Uhr:
Mal eine Verständnisfrage:
Warum rät ihm jeder zu einem Anwalt?
Weil der Anwalt:
- ...die Arbeit erledigt, für die der Geschädigte keinen Cent bekommt.
- ...weiß, was zu tun und was zu lassen ist.
- ...die Schadensregulierung beschleunigt.
- ...dafür Sorge trägt, dass vollständiger Schadensersatz geleistet wird.
- ...nicht erst eingeschaltet werden sollte, wenn Probleme auftreten.
- ...meist der Grund dafür ist, dass diese Probleme gar nicht erst entstehen.
- ... der Garant dafür ist, dass die gesamte Regulierung für den Geschädigten deutlich stressfreier abläuft.
Ergänzung:
weil es (leider) in der heutigen Zeit nicht mehr möglich ist, ohne anwaltliche Hilfe einen
Schadenersatzanspruch vollständig nach geltenden Recht durchzusetzen.
Und das ist mal Fakt.
Im übrigen hat die Einschaltung eines Rechtsanwalt und eines Sachverständigen mit der
"Schsdenminderungspflicht" soviel zu tun, wie ein Brunnenfrosch mit dem Ozean.