ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall,Aussage gegen Aussage

Unfall,Aussage gegen Aussage

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 13:29

Hallo,

meiner Mutter ist ein kleiner Autounfall passiert. Zum Glück nur Schäden am Wagen, welches schon sehr alt ist...also nicht weiter schlimm.

Der andere Fahrer hat wohl eine falsche Aussage gemacht, da er eigentlich Schuld hat. Aber wenn ich mir so den Unfallbericht anschaue, sieht es für mich so aus, als wäre meine Mutter schuldig.

Kurz zum Unfall:

Morgens, um 6:00 Uhr auf dem Weg zur Arbeit, will sie in eine Einfahrt abbiegen. Gegenüber steht ein Auto auf der Fahrbahn, der Fahrer winkt und gibt ihr das Zeichen, dass sie doch links abbiegen kann, da für ihn ein paar Meter weiter, die Ampel rot war. Was passiert? Ein anderer überholt das stehende Auto, fährt halb über den Fußgängerweg und Fahrradweg und lässt sich auf die hintere Beifahrerseite reinfahren. Er fährt ein paar Meter weiter und stellt das Auto ab. Meine Mutter unter Schock, fährt in die Einfahrt und stellt das Auto auch ab.

Die Polizei wird gerufen und statt erstmal meine Mutter zu befragen, wird schon am Unfallbericht gearbeitet.

Leider ist der anderer Fahrer, der ihr ja die Vorfahrt gegeben hat, schon weg :( Somit steht es Aussage gegen Aussage und die Polizei mit ihrem Unfallbericht meint, meine Mutter hätte Schuld.

Fotos haben wir von der Unfallstelle auch gemacht und die Versicherung wurde auch schon kontaktiert.

Der Schaden an unserem Auto juckt mich ehrlich gesagt nicht, das Auto ist schon alt und es ist der Blinker nur dahin...aber wer weiß, was der Typ, wenn er schon so dreißt lügt, noch an seinem Auto für Veranstaltungen macht.

Ich würde gerne um euer Rat bitten, was würdet ihr machen?

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2016 um 16:53

ein vorfahrt kann man nicht vergeben :-) sie bezieht sich auf die fahrtrichtungen im allgemeinen.

man kann aber auf sie verzichten, wenn man vorfahrtberechtigt ist.

merke: es zählt nicht wie es passiert ist; es zählt das, was beweisbar ist.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten
am 9. Februar 2016 um 13:44

Zum Anwalt gehen.

Versuchen das Kennzeichen von den Zeugen auszumachen. Ohne Zeuge wird deine Mutter auch Schuld bekommen.

Ohne Zweifel steht fest das Sie keine Vorfahrt hatte. Das ist vor Gericht ja beweisbar.

Könnt Ihr beweisen das der Unfallgegner wirklich den Radweg benutzt hat? Wenn nicht sieht es schlecht aus, denn auch wenn er an dem anderem rechts vorbei gefahren ist hat deine Mutter Ihm immer noch die Vorfahrt genommen.

Jetzt kommt es noch drauf an was es für eine Strasse war und wie die Situation war. Und da kann nur ein Anwalt helfen wobei man hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung hat.

Ich würde Anwalt einschalten und versuchen den Zeugen ausfindig zu machen, wobei schon komisch ist das er einfach weiter gefahren ist. Wenn ich sowas sehe Frage ich immer nach.

MfG

Mike

am 9. Februar 2016 um 15:58

---------

Deine Mutter hat auch schuld, auch wenn ein anderer ihr "vorfahrt" gewährt. Sie muss auf den gegenverkehr achten, blöd gelaufen..

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 16:12

Nur damit ich es richtig verstehe, wenn mir jemand Vorfahrt gibt, ich dann gerade abbiegen will und einer von hinten den ganen Bürgersteig mitnimmt....bin ich dann Schuld?

@thardy, er ist auch ganz sicher nicht ausgewiechen, würde deine Mutter dich anlügen?

Blöd ist nur, dass der Zeuge einfach weiter gefahren ist, klar jeder muss zur Arbeit und pünktlich da sein oder was auch immer, aber wenigstens die Telefonummer hinterlassen wäre ja wohl das mindeste...:/

Wir haben ein paar Fotos vom Unfallort gemacht, da waren auch einige Splitter auf dem Bürgersteig, halb auf der Einfahrt zu sehen...aber ob das wirklich was bringt.

Also Erfolgsaussichten eher gering?

Du bzw Sie als abbieger muss sich vergewissern das einen keiner überholt. Würde schon sagen das deine mama da die schuld trägt. wie das aber nun mim fußwef etc ausieht, keine ahnung, da wird sich sicher das Gericht mit beschäftigen.

am 9. Februar 2016 um 16:26

Wenn ich das recht verstehe hat der andere Rechts überholt und ist dafür sogar über den Rad und Gehweg gefahren.

Sollte da nicht eine Teilschuld draus erstehen?

Gruß Frank,

das wird sicher nur ein Richter entscheiden können.

Klingt mir irgendwie wie Autobumser!

Wie gesagt, sowas wird dann ein Gericht entscheiden. Zumal es auch Fahrradwege auf der Strasse gibt, wo man drüber fahren darf als Auto fahrer.

am 9. Februar 2016 um 16:53

ein vorfahrt kann man nicht vergeben :-) sie bezieht sich auf die fahrtrichtungen im allgemeinen.

man kann aber auf sie verzichten, wenn man vorfahrtberechtigt ist.

merke: es zählt nicht wie es passiert ist; es zählt das, was beweisbar ist.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. Februar 2016 um 17:53:21 Uhr:

ein vorfahrt kann man nicht vergeben :-) sie bezieht sich auf die fahrtrichtungen im allgemeinen.

man kann aber auf sie verzichten, wenn man vorfahrtberechtigt ist.

merke: es zählt nicht wie es passiert ist; es zählt das, was beweisbar ist.

Du bist der Erste in dem Thread, der das richtig beurteilt.

Grundsatz bei Beurteilung einer Haftung, bzw. Haftungsverteilung:

Was ist unstreitig?

Was kann wer und muss wer beweisen.

Wie würde ein mit der Sache befasster Richter den Sachverhalt beurteilen?

am 9. Februar 2016 um 17:41

Zitat:

@citouch schrieb am 9. Februar 2016 um 14:29:46 Uhr:

Der Schaden an unserem Auto juckt mich ehrlich gesagt nicht, das Auto ist schon alt und es ist der Blinker nur dahin...aber wer weiß, was der Typ, wenn er schon so dreißt lügt, noch an seinem Auto für Veranstaltungen macht.

Wenn euch der Schaden an eurem Auto egal ist, dann kann es euch ja egal sein, ob Ihr die volle Schuld oder nur eine Teilschuld bekommt.

Denke der Schaden am anderen Auto dürfte so hoch sein, dass es auch bei 50% ein Fall für die Versicherung ist und ein selber bezahlen nicht in Frage kommt.

Von daher ist es dann egal was eure Versicherung bezahlt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. Februar 2016 um 17:53:21 Uhr:

ein vorfahrt kann man nicht vergeben :-) sie bezieht sich auf die fahrtrichtungen im allgemeinen.

man kann aber auf sie verzichten, wenn man vorfahrtberechtigt ist.

merke: es zählt nicht wie es passiert ist; es zählt das, was beweisbar ist.

Zumal es sich hier nicht um Vorfahrt sondern um Vorrang handeln dürfte.

Klugscheissermodus aus.

Wer Kinder über die Straße winkt, hat für deren Sicherheit zu sorgen und ist mit dafür verantwortlich, wenn denen dadurch etwas passiert.

Wer auf sein Vorfahrtsrecht zugunsten eines anderen Autofahrers verzichtet, ist nicht für dessen freie Fahrt verantwortlich.

Den Unfall hätten nach meiner Einschätzung, bei entsprechend defensiver Fahrweise, beide Beteiligten verhindern können.

Hier stellt sich daher die Frage, wessen Schuld wie zu bewerten ist und das macht letztendlich nicht die Polizei oder eine Versicherung, sondern ein Gericht.

Ob es sich lohnt, u. a. wegen des SF-Rabatts, einen Rechtsanwalt einzuschalten, kann ich nicht beurteilen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall,Aussage gegen Aussage