Unfall Auto gekauft wie sieht es rechtlich aus?
Hallo,
Ich war gerade in der Lack Werkstatt
Und der Lackierer hat die rechte Seite
Gemessen
Mein c200 amg Paket von 2010
Hatte ein unfall die komplette rechte seite
Wurde nachlackiert. Es wurde über 200 gemessen
Wie sieht es jetzt rechtlich aus hab ich Pech gehabt?
Ich hab 13 000 mit 1 Jahr Garantie bezahlt
Ein Bild von meinem Auto ist in meinem Profil
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Goify schrieb am 28. Oktober 2019 um 14:16:37 Uhr:
Wenn die gesamte Seite neu lackiert wird, ist es sehr wohl ein Unfallwagen, auch wenn kein Unfall vorlag. Der Umfang zählt, nicht das Ereignis.
Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, weil er fachgerecht nachlackiert wurde, um einen minimalen, nicht von einem Unfall herrührenden Schaden zu beheben.
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2014 – 2 U 97/14
@Padis: Wenn der Kotflügel oder eine Tür (die einen Unfallschaden hatten) ausgetauscht werden, dann ist das sehr wohl ein Unfallwagen.
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91 Antworten
Wusstest du von dem Unfallschaden/stand was im Kaufvertrag? Hast du bei einem Händler gekauft?
Ja Händler in meiner Stadt
Nein ich wusste davon nichts
Er hat auch nichts gesagt
Gekauft am 23 9 .19
Im Kaufvertrag steht
Dem Verkäufer sind andere Weise Unfallschäden bekannt Nein angekreuzt
Was steht im Kaufvertrag?
Und war es ein Unfall?
Oder wurde er nur neu lackiert?
Der soll ein Unfall gehabt haben rechte Seite komplett wurde neu nachlackiert
Kann ja fast nur ein Unfallschaden sein, wenn man so viel nachlackiert. Rost ist wohl bei dem Baujahr unwahrscheinlich.
Rufe einfach mal den Verkäufer an und erläutere ihm deine Erkenntnisse.
Was gedenkst du, als Ziel zu haben? Willst du eine Wertminderung geltend machen oder den Wagen zurückgeben?
Was erstmal zu beweisen wäre , kann ja auch beilackiert sein .............dann ist es kein Unfallwagen
Genau, neu lackiert sagt ja nicht aus ob es ein Unfallwagen war/ist. Da kann ja auch einfach "nur" einer mit nem Schlüssel lang gelaufen sein.
Bei dem Wagen eines Bekannten von mir hatte sich vor einiger Zeit auch mal jemand mit einem Schlüssel an einer Seite ordentlich ausgetobt. Da musste auch die ganze Seite neulackiert werden.
Es muss also nicht zwingend ein Unfallwagen sein.
Wenn die gesamte Seite neu lackiert wird, ist es sehr wohl ein Unfallwagen, auch wenn kein Unfall vorlag. Der Umfang zählt, nicht das Ereignis.
Sicherlich ist das ein Unfallschaden. Tipp. Von mir nur Schriftlich mit dem Verkäufer kommunizieren, oder direkt zum Anwalt. Noch besser wäre wenn Du dir zb. Von der Dekra ein Gutachten machen lässt.
Hallo Conan,
dein Fahrzeug ist ein Unfallfahrzeug. Kein Unfallfahrzeug ist z.B wenn ein Kotflügel oder eine Tür welche einen Unfallschaden hatte völlig ausgetauscht wurde.
Du gehst ja zum Händler und jetzt kommt der wichtige Satz „ in Treu und Glauben „ weil du ja keine Ahnung hast, das du ein tadelloses Auto ohne Spachtelmasse bekommst.
Das Recht zur Nachbesserung hat der Händler, wenn der nicht will hast du das Recht zu Tauschen oder zu Mindern.
Geht aber meistens nicht ohne Rechtsbeistand.
Wobei der Wagen auch ab Werk nachlackiert sein kann und dann kein Unfallwagen ist. Ich würde jetzt nicht gleich vom allerschlimmsten ausgehen, insbesondere da angeblich bis zu 20 % aller Neuwagen nachlackiert werden, bevor sie ausgeliefert werden.
Soll ich den Händler jetzt anrufen ? Oder nicht
Ein Anwalt kostet ich hab keine Rechtsschutzversicherung
Ich hatte auch mal ne böse Überraschung. Habe meinen Wagen im Dezember 2017 in ner Mercedes Niederlassung gekauft. Im Mai blätterte beim Waschen der Klarlack von der Stoßstange ab. Zum Mercedes Händler in meiner Gegend gefahren und wegen Kulanz nachgehackt da der Wagen Bj. 2013 ist. Dieser hat den Anfang der Motorhaube gemessen und zack war der Wagen wahrscheinlich wegen Steinschlag (Leasingfahrzeug mit 40k km) nachlackiert worden. Der Verkäufer hat mir dann die Lackierung der Stoßstange bezahlt.
Solange die Lackierung nicht komplett miserabel wie bei mir ist und es keine Hinweise auf nen Tausch von Teilen gibt denke ich wirst du nicht weit kommen.
Wenn es aber Hinweise auf einen Unfall gibt solltest du aufgrund von arglistiger Täuschung, wenn der Wagen ohne Unfallschaden verkauft worden ist vom Kaufvertrag zurücktreten können.