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Unfall Avus ( Stadtautobahn Berlin ) Schuldfrage? Verfahren beschleunigen?

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 16:50

Hallo Leute,

 

wie die Überschrift schon sagt, hatte ich gestern einen Unfall. Was ist passiert? Ich fuhr auf der Stadtautobahn ( AVUS Berlin ) auf der linken Spur ( 3 Spuren). Auf einmal, sah ich rechts im Augenwickel etwas weißes, schaute rüber und da war ein Auto, hab noch versucht auszuweichen, aber links war die Leitplanke, aufgrund dessen hielt ich es für besser einfach gegenzuhalten. Bremsen, Beschleunigen nix war möglich war gegen 8:40 und somit die komplette Avus voll und dazu noch Regen...

 

Die Frau meinte auch gleich zur Polizei, Sie sei der Unfallverursacher, Sie musste auch 35 € Bußgeld zahlen. Sie ist bei der DEVK, ich bei der Allianz mit Rechtsschutz.

 

was meint ihr, wer hat Schuld? Was kann ich tun um alles zu beschleunigen? Echt ärgerlich das Ganze aber nun gut, ist passiert jetzt soll es nur noch schnell behoben werden.

 

 

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12 Antworten
am 15. Januar 2011 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von BlacKKBurN

was meint ihr, wer hat Schuld?

Wir muss man sich denn das Unfallgeschehen vorstellen? Das weiße Fahrzeug ist dir einfach so von rechts in die Seite gefahren (hat die Spur nach links gewechselt)? Oder du hast einen Spurwechsel nach rechts ohne den berühmten Schulterblick eingeleitet und das weiße Fahrzeug war im Wege?

Ansonsten geht das alles seinen normalen Gang, wenn der Unfallhergang und die Schuldfrage unstrittig ist. Wie ist denn das Schadensbild? Auto fahrtüchtig? Tendenz eventuell wirtschaftl. Tootalschaden?

Lass mal etwas mehr hören.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 19:10

Das Fahrzeug ist mir einfach von rechts in die Seite gefahren,

Schadensbild - Auto is Fahrbereit

beide Türen beschädigt Dellen und Kratzer !

was du jetzt tun kannst? du wendest dich an die versicherung der verursacherin, meldest denen den schaden, nimmst dir ggf. einen anwalt, der steht dir zu und wird übernommen, wenn die haftung geklärt ist, zusätzlich nimmst du dir einen gutachter deiner wahl. das alles kannst du bei der schadenmeldung der gegnerischen versicherung mitteilen. dann überlegst du dir schon, ob du einen mietwagen für die dauer der reparatur benötigst, den kann zb. die versicherung zur verfügung stellen oder du beantragst nutzungsausfall. zusätzlich noch 25,- kostenpauschale.

er fragte nach beschleunigen ;)

einen anwalt zu nehmen, kann die sache auch eher verlangsamen.

ich sehe auch (im moment) keinen grund warum er sich einen nehmen sollte.

 

eigene schadenmeldung, gutachter eigener wahl und mal sehen wie schnell die reparaturfreigabe kommt.

 

ich sehe da derzeit auch keinen grund, einen anwalt zu nehmen, verursacht letztendlich nur unnötig kosten. daher auch nur ggf...

um die ganze sache zu beschleunigen.. ich würde empfehlen, 1-2 mal die woche bei der versicherung nach dem stand der dinge zu fragen. sonst könnte sich das ganze doch etwas verzögern..

du könntest dir schon überlegen, wo du reparieren willst, das der versicherung mitteilen, damit die mit der haftungsklärung die freigabe an die werkstatt schicken können.

am 15. Januar 2011 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von beachi

nimmst dir ggf. einen anwalt,

Dafür gibt es doch bislang keinen Grund. Allenfalls eine Erstberatung (als ADAC Mitglied kostenlos), falls der TE nicht selbst weiß, auf was er neben den Reparaturkosten Anspruch hat (Wertminderung, Nutzungsausfall, Telefonpauschale .......).

Der Schaden wird sicher in einem Bereich liegen, bei welchem die Versicherung auf einem Gutachten besteht. Da kannst du denen als misstrauischer Mensch gleich sagen, sie brauchen keinen zu schicken, du beauftragst ihn selbst.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 22:19

Also den Schaden habe ich gemeldet, Nummer von der Rechtschutz für eine Anwalt habe ich bereits. Mein Unfallgegner ist bei der DEVK, die sagten mir ich soll mein Auto zu nem Fordhändler schicken für einen Kostenvoranschlag? Ist das, dann schon ein Gutachter der DEVK? Oder wie soll ich das jetzt verstehen? Weil normalerweise bin ich ja bei nem Audihändler bzw Partner?

Wäre es besser den Termin nicht wahrzunehmen und lieber einen Eigenen Gutachter zu beauftragen? Eurocar hatte mich auch schon angerufen wann ich den Leihwagen bräuchte und das obwohl die Schuldfrage nicht geklärt ist?

 

Danke für die Zahlreichen Antworten bitte weiter so :)

Mfg BlacKKBurN

ein kostenvoranschlag ist kein gutachten.

such dir nen freien gutachter. das gutachten dient auch zur sicherung der fakten, das kann eine werkstatt nicht wirklich gerichtsverwertbar.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 23:30

Das heisst, ich soll erstmal zu dem Frodhändler, wie die DEVK es mir sagt und dann mir nen Gutachter nehmen der meinen Schaden aufnimmt?

am 15. Januar 2011 um 23:33

Allem Anschein nach hat die Unfallgegnerin den Unfall allein verursacht, daher sehe ich zunächst überhaupt keinen Anlaß sich mit der Schuldfrage auseinanderzusetzen.

Nach meiner - zugegeben diesbzgl. mickrigen - Erfahrung nach geht's besonders flott, wenn man das Unfallfahrzeug bei der Werkstatt seines Vertrauens(!) abstellt, eine Abtretungserklärung sowohl für den Gutachter als auch für die Instandsetzung ausfüllt und denen die Abwicklung überläßt, die sich tagtäglich damit beschäftigen.

 

Hab's erst letzte Woche nach einem ähnlichen Unfall so gemacht:

 

  • Montag morgens den Wagen abgegeben und beide Abtretungserklärungen unterzeichnet
  • der Gutachter war noch am selben Tag in der Werkstatt
  • Gutachten ging ohne Umwege zur gegnerischen Versicherung
  • Deckungszusage ging direkt an die Werkstatt
  • 4,5 Tage später hatte ich das Fahrzeug wie aus dem Ei gepellt wieder zurück

 

Lediglich Wertminderung und Nutzungsausfall mußte ich selbst beantragen, mit dem Rest hatte ich (so gut wie) gar nichts zu tun.

Legt die Wertminderung nicht auch der Gutachter fest? :confused:

am 15. Januar 2011 um 23:42

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Legt die Wertminderung nicht auch der Gutachter fest? :confused:

Selbstverfreilich, aber die Werkstatt treibt ja die Wertminderung nicht in meinem Namen ein, sondern ich habe unter Bezug auf die im Gutachten bezifferte Wertminderung meinen Anspruch bei der Versicherung angemeldet.

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