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Unfall bei Glätte und alten Winterreifen, TÜV überzogen
Hallo, meiner Schwester ist leider etwas sehr blödes passiert.
Sie kam von der Fahrbahn ab bei Glatteis und geriet ins schleudern.
Ihr Auto stoppte in einer Landwirtschaftlichen Anlage.
Polizei wurde verständigt, musste aber nicht kommen da der Geschädigte Besitzer vor Ort war und Sie sich die über Versicherung mit ihm einigen wollte. Da der Schaden sehr klein ist.
Jetzt behauptet der Geschädigte das es ein riesen Schaden ist und alles Neu zu machen kostet weit über 10.000€. Er will einen Gutachter und ich vermute meine Versicherung dann auch.
Das Auto hatte als Hinterradbereifung alte Winterreifen wo am Rand total abgefahren sind.
In der Mitte haben sie noch 3-4 mm, zu all dem kommt noch dass der TÜV einen Monat überzogen ist.
Sie hat jetzt ein riesen Problem, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht Zahlt oder?
Also wenn z. B. ein Gutachter den PKW inspiziert.
Sollte Sie nachträglich zur Polizei und den Unfall offiziell aufnehmen?
Damit der Geschädigte nur das bekommt was ihm zusteht und nicht ungerechtfertigt sich seine Komplette Erneuerung seiner Anlage bezahlen lässt.
Beste Antwort im Thema
Alle können entspannt sein, es waren keine Drogen und Alk im Spiel, und Verletzte gab es auch nicht, daß Fahrzeug war/ist versichert gewesen als der Unfall passierte, FS war nicht eingezogen, und gültig vorhanden. TÜV juckt keinen bei einen Monat Überzug. Das Fahrzeug will unter Garantie kein Gutachter sehen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug muss man eh selber tragen.
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34 Antworten
Warum sollte die TK was zahlen?
Zudem: warum sollte Deine Versicherung involviert sein, wenn Deine Schwester mit ihrem Auto den Schaden verursacht hat?
Vllt. könnte man das in das Versicherungsforum verschieben
Melde den Unfall der Haftpflichtversicherung und lass die alles regeln. Die TK bezahlt den Glasschaden. Evtl. reicht das für eine Alternative.
[Überflüssiges entfernt, Moorteufelchen]
Reifen ist egal. Es sind Winterreifen mit mehr als 1,6mm. Das zählt, mehr nicht.
Warum sollte die TK zahlen? Die haftpflicht bezahlt den Schaden am Gegner und das wars. Mit einer Teilkasko bekommst du deinen Schaden nicht zurück.
Es könnte passieren dass die KFZ-Versicherung einen Gutachter hinzuzieht um zu überprüfen ob das Überziehen des TÜVs die Fahrtüchtigkeit des Autos beeinträchtigt hat. Danach können die den Halter/Fahrer in Regress nehmen. Das kann passieren, muss aber nicht.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 5. Februar 2019 um 19:30:06 Uhr:
Vllt. könnte man das in das Versicherungsforum verschieben
Kann auch hier bleiben
Moorteufelchen
MT-moderation
Alle können entspannt sein, es waren keine Drogen und Alk im Spiel, und Verletzte gab es auch nicht, daß Fahrzeug war/ist versichert gewesen als der Unfall passierte, FS war nicht eingezogen, und gültig vorhanden. TÜV juckt keinen bei einen Monat Überzug. Das Fahrzeug will unter Garantie kein Gutachter sehen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug muss man eh selber tragen.
Zitat:
@BMWBernd320d schrieb am 5. Februar 2019 um 20:31:26 Uhr:
Alle können entspannt sein, es waren keine Drogen und Alk im Spiel, und Verletzte gab es auch nicht, daß Fahrzeug war/ist versichert gewesen als der Unfall passierte, FS war nicht eingezogen, und gültig vorhanden. TÜV juckt keinen bei einen Monat Überzug. Das Fahrzeug will unter Garantie kein Gutachter sehen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug muss man eh selber tragen.
Ich meinte Natürlich die Haftpflicht meiner Schwester.
Wir sind Familienversichert.
Aber wenn die den Unfall Nachstellen wollen bzw. sehen wollen ob die Wucht des Aufpralls einen solchen Schaden verursachen könnte?
Was macht dich da so sicher? Sie wollte das Auto eigentlich verschrotten.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 5. Februar 2019 um 19:42:34 Uhr:
[Überflüssiges entfernt, Moorteufelchen]
Reifen ist egal. Es sind Winterreifen mit mehr als 1,6mm. Das zählt, mehr nicht.
Warum sollte die TK zahlen? Die haftpflicht bezahlt den Schaden am Gegner und das wars. Mit einer Teilkasko bekommst du deinen Schaden nicht zurück.
Es könnte passieren dass die KFZ-Versicherung einen Gutachter hinzuzieht um zu überprüfen ob das Überziehen des TÜVs die Fahrtüchtigkeit des Autos beeinträchtigt hat. Danach können die den Halter/Fahrer in Regress nehmen. Das kann passieren, muss aber nicht.
Auch wenn die Außenseite fast glatt ist und nur innen größer 1,6 mm?
Zum Thema "private Haftpflichtversicherung" (Familienversicherung) bitte mal als Suchwort bei Gockel "Benzinklausel" eindippen und die Ergebnisse lesen ... Sowas ist in der PHV nicht gedeckt.
Natürlich kann deine Schwester dir doch noch die Kosten für die Höherstufung zurückerstatten...
....aus ihrer Haushaltskasse
Den Schaden, wie Paul schon geschrieben hat, deiner KFZ Versicherung melden.
Wenn bisher niemandem aufgefallen ist, dass die Reifen abgefahren waren, wird es jetzt auch nicht mehr passieren. Die Versicherung wird sich um den Fremdschaden kümmern , dazu zählt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2019 um 21:11:12 Uhr:
Wenn bisher niemandem aufgefallen ist, dass die Reifen abgefahren waren, wird es jetzt auch nicht mehr passieren. Die Versicherung wird sich um den Fremdschaden kümmern , dazu zählt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Das wäre natürlich klasse!
Mach doch mal einige Bilder von den Schäden,irgendwie kommt mir die Geschichte komisch (unglaubwürdig )vor
B 19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 5. Februar 2019 um 22:13:29 Uhr:
Mach doch mal einige Bilder von den Schäden,irgendwie kommt mir die Geschichte komisch (unglaubwürdig )vor
B 19
Was bringen die Bilder. Die Karre ist hin, aber das ist das kleinere Problem.
Wir vermuten das wenn ein Gutachter dem Geschädigten in die Karten Spielt, es ein Gegengutachten gibt von der HV und der möchte bestimmt das Auto checken.
Wie du sagst: Blosse Vermutungen.