- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall beim Ausparken (Fahrer hat mich nicht gesehen)
Unfall beim Ausparken (Fahrer hat mich nicht gesehen)
Guten Abend,
ich hatte vor zwei Tagen einen Unfall beim Ausparken gehabt und würde gerne eure Meinung hören, wer die Schuld trägt.
Zum Geschehen:
Ich war in einer Parklücke parallel zur Fahrstraße. Beim Ausparken vergewisserte ich mich zunächst ob Verkehr auf der Straße war. Die Straße war leer und ich setzte den Blinker und begann mit dem Ausparken. Der Vorgang hatte wegen geringen Platzmangel ca. eine Minute gedauert.
Nachdem ich dann im Seitenspiegel ein näherndes Auto wahrgenommen habe, hatte ich sofort auf die Bremse gedrückt und wartete, dass das Auto vorbeifuhr. Zum Zeitpunkt des Sichtkontakts war das Auto etwa 130 m entfernt und ich stand bereits mit dem vorderen linken Rad auf der Fahrbahn.
Ganze 5 Sekunden später knallte es schon. Der andere Fahrer ist ca. 50 m später erst zum Stehen geblieben.
Nachdem der Fahrer ausgestiegen ist, meinte er schon, dass er mich übersehen hatte.
Diesen Unfall haben 3 Zeugen mitbekommen, die u.a. bezeugen können,
1. dass kein Verkehr zum Zeitpunkt des Ausparkens vorhanden war,
2. ich mehrere Sekunden mit Blinker still stand,
3. der andere Fahrer gesagt hat, dass er mich nicht gesehen hat und
4. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Wer trägt Schuld? Als Ausparker hat man allgemein immer die Schuld als erstes. Jedoch bin ich mir keiner Schuld bewusst und habe mich ordnungsgemäß verhalten.
Besten Dank für euer Feedback im Vorraus! Im Anhang noch ein Bild der Lage.
Beste Antwort im Thema
Ich sage nur eins:
@ Hynmin
Die Radaraugen der Zeugen sind rein gar nichts wert! Fiktiv angenommene 90 kmh als Untermauerung sind lächerlich. Deine Kommentare zu erfolgten Erläuterungen sind ebenso daneben. Es bringt es auch nichts, sich auf angebliches Stehen, Blinken, sich auf lange Ausparkzeit zu berufen.
Für mich der klägliche Versuch, eigenes Fehlverhalten einem anderen unterzujubeln.
Angeblich kein Verkehr? Das andere Auto war der Verkehr.
Ähnliche Themen
23 Antworten
Warum fragst du, wenn doch scheinbar alles klar ist?
Die Fakten:
BMW Fahrer fährt mit dem halben Fahrzeug ohne zu gucken aus der Parklücke, hält an und wartet bis es scheppert.
Dazu drei Zeugen mit Radarmessgerät, welche eine überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners gemessen haben.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. September 2017 um 21:42:04 Uhr:
Warum fragst du, wenn doch scheinbar alles klar ist?
Weil der Polizist meinte, ich wäre der Unfallverursacher. Das hatte mich relativ verunsichert.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 28. September 2017 um 21:46:39 Uhr:
Die Fakten:
BMW Fahrer fährt mit dem halben Fahrzeug ohne zu gucken aus der Parklücke, hält an und wartet bis es scheppert.
Dazu drei Zeugen mit Radarmessgerät, welche eine überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners gemessen haben.
Naja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und überhöhte Geschwindigkeit lässt sich auch mit dem bloßen Auge erkennen. Wenn du zwischen 50 km/h und evtl. 90 km/h keinen Unterschied erkennst, dann tuts mir für dich Leid.
Also komplett sinnfrei dein Kommentar.
Ein schönen Abend dir noch.
Der Unfallgegner ist dir also mit 90 km/h ins Auto gefahren? Klingt jetzt komplett lächerlich.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 28. September 2017 um 22:00:11 Uhr:
Der Unfallgegner ist dir also mit 90 km/h ins Auto gefahren? Klingt jetzt komplett lächerlich.
Deine Kommentare die komplett am Thema vorbeigehen sind lächerlich. Also wenn du nichts konstruktives beitragen kannst, dann lass es.
Aber blöde Kommentare, die darauf basieren, dass du nicht richtig liest oder Aussagen, dass die Zeugen mit einen Messgerät die Geschwindigkeit messen wurden nie erwähnt.
Das der mir mit 90 km/h mir rein gefahren ist, war nur ein Beispiel auf dein lächerlichen Kommentar um nochmal zu verdeutlichen, dass es hier nicht um die exakte Geschwindigkeit geht, sondern dass man wohl wahr überhöhte Geschwindigkeit wahrnehmen kann.
Also lass es sein oder gib etwas konstruktives bei, aber deine Kommentare führen zu nichts. Hast du etwa nichts besseres zu tun?
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann wurden doch wohl auch die Aussagen und Daten der Zeugen notiert.
Auf der Unfallmeldung führt die Polizei bei uns den ihrer Ansicht nach Hauptschuldigen an erster Stelle auf.
Das ist aber für ein Gericht nicht bindend.
Was hat der Unfallgegner denn gegenüber der Polizei ausgesagt?
Ich denke, du solltest dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht nehmen.
Deine erste Angabe waren über 93,6 km/h, die zweite Angabe 90 km/h und jetzt waren alles nur Beispiele. An dem BMW hat keine großartige Kaltverformung stattgefunden.
Der Polizist hat eine Vermutung zum Unfallverursacher geäußert.
Wenn du keine Meinung zu der Story haben willst, warum packst du sie auf den Tisch?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. September 2017 um 22:08:37 Uhr:
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, dann wurden doch wohl auch die Daten der Zeugen notiert.
Auf der Unfallmeldung führt die Polizei bei uns den ihrer Ansicht nach Hauptschuldigen an erster Stelle auf.
Das ist aber für ein Gericht nicht bindend.
Was hat der Unfallgegner denn gegenüber der Polizei ausgesagt?
Ich denke, du solltest dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht nehmen.
Die Polizei ist erst eine Stunde später gekommen, die Zeugen hatten mir Anschrift und Telefonnummer gegeben.
Der Polizist meinte nur, dass es auf dem ersten Blick so aussieht, als wäre ich der Unfallverursacher. Er meinte jedoch explizit, dass er nicht die Schuldfrage festlegt, sondern die Versicherung.
Der Unfallgegner meinte auch zur Polizei, dass er mich übersehen hatte. Hatte ich aber nur flüchtig mitbekommen, da wir jeweils einzeln vernommen wurden.
Ja ich werde mir auf jeden Fall ein Fachanwalt zur Seite ziehen, wollte aber vorher noch auf die Antwort der Versicherungen abwarten. Aber wollte mir noch weitere Meinungen vorab anhören und etwas mehr Gewissheit zu bekommen.
@TE
Im zivilrechtlichen Streitfall musst Du als Ausparker darlegen und beweisen, dass Du zeitlich weit vor der Kollision wieder gestanden hast und Du auch deutlich für den Gegner erkennbar warst. Anders bekommst Du den in dieser Situation gegen Dich sprechenden Beweis des ersten Anscheins nicht widerlegt. Das ist allerdings halb so wild, falls der Unfallgegner bei deiner Wahrheit bleibt oder deine Zeugen so wie geschildert dieses glaubhaft so aussagen.
In der OWi-Sache solltest Du dann Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einlegen und die Beweismittel angeben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. September 2017 um 22:15:55 Uhr:
@TE
Im zivilrechtlichen Streitfall musst Du als Ausparker darlegen und beweisen, dass Du zeitlich weit vor der Kollision wieder gestanden hast und Du auch deutlich für den Gegner erkennbar warst. Anders bekommst Du den in dieser Situation gegen Dich sprechenden Beweis des ersten Anscheins nicht widerlegt. Das ist allerdings halb so wild, falls der Unfallgegner bei deiner Wahrheit bleibt oder deine Zeugen so wie geschildert dieses glaubhaft so aussagen.
In der OWi-Sache solltest Du dann Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einlegen und die Beweismittel angeben.
Danke für die Antwort. Und ja, ich bin der Meinung ich kann das mit den Zeugen beweisen.
Der Blinker war gesetzt und ich stand mehrere Sekunden still, das haben ebenfalls die Zeugen so gesehen.
Du solltest dir direkt den Anwalt nehmen und dem alles überlassen.
Definitiv der beste Ratschlag.
Fahrspatz kannst aber gut rechnen,hatte auch schon den Taschenrechner gezückt.
Das Problem bei solchen Dingen ist ,dass sich die Beteiligten oft um Kopf und Kragen reden.
B 19