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Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 22:03

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

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Wer Rückwärts fährt, hat immer eine große Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Außerdem ist in Deutschland wenden immer erlaubt, solange es nicht ausdrücklich verboten ist.

 

Wenn du eine verkehrs-rechtschutz hast, würde ich vielleicht einen Anwalt aufsuchen, ansonsten werden die Kosten nur unnötig vergrößert werden.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

Weise gesprochen :)

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 22:17

Das ist mir aber echt neu, dass man überall Wenden darf. Ich kenne das mit Schildern, die einem angezeigt haben, wo man Wenden kann und wo es verboten ist.

Zur Straße: es ist eine offene Vierspurige Straße (also zwei in eine und zwei in die entgegengesetzte Richtung), bei der es auch keine Trennlinie gibt. Und die hat auch nicht versucht in eine Einfahrt oder so zu Wenden.

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 22:23

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:11:18 Uhr:

 

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

Danke erstmal. Habe 3 Anwälte kontaktiert und alle sagen, dass sei ein echt schwieriger Fall. Und irgendwie sind sich alle uneinig gewesen, wie das wohl ausläuft.

Beim Rückwärtsfahren ist sie mir ja links ins Radhaus gefahren. Geblinkt hat sie ja auch nicht, sondern hat genau wo ich Kurz vorm Reinfahren war einfach gewendet. Das hat auch ordentlich geschüttelt.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:17:14 Uhr:

Das ist mir aber echt neu, dass man überall Wenden darf. Ich kenne das mit Schildern, die einem angezeigt haben, wo man Wenden kann und wo es verboten ist.

Zur Straße: es ist eine offene Vierspurige Straße (also zwei in eine und zwei in die entgegengesetzte Richtung), bei der es auch keine Trennlinie gibt. Und die hat auch nicht versucht in eine Einfahrt oder so zu Wenden.

Klar darfst du überall wenden, wo es nicht verboten ist.

Zitat:

§9 (5) StVO

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

 

Ihr beide, die Unfallgegnerin und du, hattet euch also so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das ist leider nicht gelungen. Wegen dieser hohen Anforderungen an die Sorgfalt beim Fahren wird das für beide schwierig.

Grüße vom Ostelch

Ohne eine genaue Skizze vom Unfall gesehen zu haben, würde ich mindestens eine Teilschuld bei dir sehen, da beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht herrscht. Wenn du dies ändern möchtest, dann müssen schon außergewöhnliche Umstände angeführt werden. Die Chance, dass du völlig ohne Schuldanteil aus der Sache kommst, halte ich für äußerst gering. Daher würde ich die Sache den Versicherungen überlassen

Wie der Herr Elch geschrieben hat, wird hier im Forum das niemand konkret ohne das nötige Detailwissen beantworten können. Die Spekulationen fangen ja schon an. Klar wird Deine Haftpflichtvers prüfen, inwiefern die Ansprüche der Unfallgegnerin gerechtfertigt sind. Aufgrund der differierenden Zeugenaussagen, sollte da ein Profi ran. Suche dir also einen kompetenten Anwalt, der sich im Verkehrsrecht gut auskennt.

Wird wohl auf ein Haftung von 50% zu 50% hinauslaufen, wenn der Ablauf nicht sicher aufgeklärt werden kann. Ohne Anwalt wird das eher garnichts.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:23:48 Uhr:

Habe 3 Anwälte kontaktiert ...

Da würde ich lieber mal noch eine zweite vierte Meinung einholen. :rolleyes:

Hast du beim Unfall eigentlich gestanden oder bist schon gefahren ?

Das Unfallgeschehen hier aufarbeiten zu wollen ist schom im Ansatz zum Scheitern verurteilt, da es offenbar grob unterschiedliche Zeugenaussagen gibt.

@TE: War bei den Anwälten auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei? Such dir einen, der wirklich auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und das nicht nur ab und zu mal nebenbei macht.

Das wird wohl ein klassischer Fall von Ermessenssache vor Gericht. Wird am Richter liegen, was er schwerwiegender bewerte: dein Verhalten oder das des Unfallgegners. Und wenn schon drei Anwälte keine eindeutige Prognose geben, wird dir hier erst Recht keiner eine eindeutige Aussage machen können.

Was wird heute eigentlich noch in den Fahrschulen beigebracht?? Natürlich darf man überall wenden.

Den Anwalt würde ich mir sparen, da du den Unfall verursacht hast.

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