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Unfall beim Überholen

BMW 5er E60
Themenstarteram 27. Juli 2011 um 18:19

Hallo Leute,

mir ist heute Morgen folgendes beim Überholen passiert:

Ich habe direkt vor mir einen schwarzen Mercedes und vor diesem einen Lastwagen. Auf einer kurzen Gerade hau ich den 2ten Gang rein und will beide überholen. während ich schon auf höhe des Mercedes bin, schert dieser auch zum überholen aus. Ich bremse, kann aber nicht rechtzeitig herunterbremsen und werde von seinem hinteren Kotflügel seitlich gestreift/toschiert. Dazu kommt, dass an dieser Stelle ein Überholverbot mit durchgezogener Linie ist, was man aber wohl für beide seiten positiv wie negativ bewerten kann. Die Polizei hat den Fall aufgenommen und mir dann 35 € Verwarnung aufgebrummt.

Wie seht Ihr die Schuldfrage?

Danke für Euer Interesse :-)

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2011 um 11:03

@sulu: Ich würde mich so freuen, wenn du endlich die Marke wechselst - du nervst hier alle und bist sehr provokativ. Geht mir das auf die Eier, Mensch!

@TE: Ich würde sagen, dass beide Schuld haben. Jedoch würde ich sagen, dass der Mercedes Fahrer der Unfallverursacher ist und somit trägt er einen höheren Prozentsatz als "Schuldiger", würde ich sagen. Dass es verboten war, weißt du auch und wir auch - aber das ist ja nun egal. Wenn der Benz Fahrer nicht ausgeschert wäre, würde der Unfall nicht passieren!

BMW_Verrückter

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Oh Mann,

wie du bereit gesagt hast. Durgezogenen Linie, überholverbot!

Du warst am überholen und der Mercedes Fahrer wollte überholen!

Ich würde sagen, teilschuld 50%, 50%!

Tja, voll Zeit gespart mit dem schwachsinnigen Überholmannöver! Gratulation.

Sowas nervt mich täglich. Besonders, wenn ich entgegenkomme und solche Möchtegern Vettels überholen wo nix zu überholen ist.

So wie geschildert sage ich als Ziviler Kollege, Du bist zu Recht 01. Hoffentlich beim nächsten Mal dran denken und versuchen, mal normal mitzufahren.

Da du Verwarnungsgeld zahlen mußtest,sieht die Polizei dich als Unfallverursacher.

am 27. Juli 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von bitz

Tja, voll Zeit gespart mit dem schwachsinnigen Überholmannöver! Gratulation.

Sowas nervt mich täglich. Besonders, wenn ich entgegenkomme und solche Möchtegern Vettels überholen wo nix zu überholen ist.

So wie geschildert sage ich als Ziviler Kollege, Du bist zu Recht 01. Hoffentlich beim nächsten Mal dran denken und versuchen, mal normal mitzufahren.

Und du bist dann so einer der auf der Linken Spur mit 90 am LKW vorbei schleicht oder was?

Normalweise überholt nunmal derjenige, der unmittelbar hinter dem langsamen Fahrzeug fährt, das sozusagen die Kolonne anführt. Und die meisten (vernünftigen) Fahrer halten sich auch an diese Regel. Es sei denn, der Vordermann vermittelt den Eindruck, nicht überholen zu wollen. Doch: Wann kann man sich da sicher sein? Ein Risiko ist immer dabei.

 

...abgesehen vom Schwachsinn dieser Aktion ist das eine interessante Frage:

 

Da Du Dich im Überholvorgang befunden hast, hättest Du keine Schuld. Da es sich aber um eine durchgezogenen Linie handelt, geht läuft das auf eine Teilschuld hinaus. Dabei ist es in diesem Falle irrelevant, wer das Knöllchen erhält (also 01 auf dem Bogen...).

 

In diesem Falle wird der Richter die % Zahl per Tagesform entscheiden.

 

Gruß,

Frank

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 19:36

Danke für Deine neutrale Beurteilung Frank.

Wir hatten so einen Falll in der Firma, dem jenigen ist es genau so ergangen wie in deinem Fall. Ein Verwarnungsgeld wegen überholen im Überholverbot, dennoch der andere hatte es genau so vor gehabt und kann nicht sorglos ausscheren sondern muß sich auch trotz durchgezogener Linie versichern das sich kein anderes Fahrzeug im Überholvorgang befindet. Du mußt ja auch beim linksabbiegen nach hinten und der Seite schauen ob dich nicht z.B. noch ein eiliges Motorrad o.ä. überholt, auch wenn du dies durch blinken früh genug anzeigst. Der Sachverhalt ging vor Gericht 30 zu 70% aus d.h. 70% Schuld für den der ausgeschert ist wie sich ein überholendes Fahrzeug neben ihm befand. Du wirst es aber deinem Verkehrsrechtschutz, falls vorhanden übergeben müssen, zwecks Rechtsanwalt.

Viele Grüße

Hallo,

des ausscherende Fahrzeug hat den Unfall verursacht. Deshalb trifft Ihn auch die Hauptschuld. Jedes Fahrzeug was überholen will muss sich überzeugen, ob es selber gerade überholt wird.

Bei Überholunfällen wird gerne immer eine Teilschuld dem Überholer zugeteilt. Das ist das beste für die Versicherung.

Deine Strafe wegen dem Überholverbot hat überhaupt nichts mit der Schuldfrage zu tun!

Halt uns auf dem Laufenden !!!

Gruß BMW Freund

Zitat:

Original geschrieben von Endgegner

Wie seht Ihr die Schuldfrage?

du hättest damit rechnen müssen, das der benz dazu ansetzt, den lkw zu überholen...

um eine teilschuld wirst du wohl nicht herumkommen...wiehoch diese ausfällt, klären allerdings die versicherungen/gerichte....

Hi Leute!

 

Den TE zu belehren hat doch keinen Sinn, ich bin mir sicher er weiß, dass es im Überholverbot verboten ist zu Überholen, also erst mal egal...

 

Außerdem kenn ich die Situationen nur zu gut, da ich bei quasi jeder Fahrt auf einer Bundesstraße unterwegs bin die normalerweise seit gut 10 Jahren aufgrund des Verkehrsaufkommens eine Autobahn sein müsste und immer mehr mit Überholverboten zugepflastert wird, 2016 ist es dann hoffentlich so weit... Doch manchmal muss es eben etwas schneller gehen, und wenn es nur Sekunden sind - man kann sich durch Überholen zumindest selbst das Gefühl geben schneller zu sein. Oder man ist einfach nur genervt von den LKWs oder Schleichern und deshalb überhole ich aus Prinzip weiterhin an den Stellen wo das Überholen vor ein paar Jahren noch erlaubt war und gefahrlos möglich ist, es geht teilweise einfach nicht mehr anders!:mad:

 

Zu dem Unfall:

Wie schon erwähnt wurde hat sich jeder Verkehrsteilnehmer zu versichern, dass er nicht auch im Überholverbot überholt wird wenn er selbiges vor hat. Es hat auch noch niemand an ein Einsatzfahrzeug gedacht - welches mit Blaulicht und Horn auch im Überholverbot überholen darf - denn durch dieses Fehlverhalten können gleich mehrere Menschenleben in Gefahr geraten!!!

 

Weiters hast Du die Strafe für das Überholen im ÜV bereits beglichen, es geht primär also nurmehr um das Ausscheren des Benz.

Ich würde die Schuldverteilung eher auf 0% für dich und 100% für den Verursacher (der nun mal ausschließlich der Benz war) auslegen. Wie es das Gericht sehen wird wirst Du dann sehen, aber die Sache mit den Einsatzfahrzeugen ist schon ein gutes Argument denke ich.

 

Viel Glück!

Greets mr!

Zitat:

Original geschrieben von mr_vollgas

- welches mit Blaulicht und Horn auch im Überholverbot überholen darf -

dazu braucht das einsatzfahrzeug weder blaulicht und erst garkein horn, da es sich hierbei um ein sonderrecht und nicht um ein wegerecht handelt!

die frage ist halt, inwieweit für den te erkennbar war, das der benz auch zum überholen ansetzt...

 

am 28. Juli 2011 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von mr_vollgas

Weiters hast Du die Strafe für das Überholen im ÜV bereits beglichen, es geht primär also nurmehr um das Ausscheren des Benz.

Ich würde die Schuldverteilung eher auf 0% für dich und 100% für den Verursacher (der nun mal ausschließlich der Benz war) auslegen. Wie es das Gericht sehen wird wirst Du dann sehen, aber die Sache mit den Einsatzfahrzeugen ist schon ein gutes Argument denke ich.

Viel Glück!

Greets mr!

Mann, Mann, Mann, hier sind wohl einige Hobbyjuristen am Werk........

Das Bußgeld wird dem Unfallverursacher aufgebrummt. Dies bedeutet aber nicht, dass er mit dem Zahlen des Bußgelds nun raus ist aus dem Fall. Im Gegenteil, ihm wird wohl die Hauptschuld am Unfall angelastet werden. Und das mit dem Einsatzfahrzeug ist ein Schwachsinnsargument, da für diese Fahrzeuge Sonderbestimmungen gelten.

Mit etwas mehr Jurist und weniger Hobby sage ich, ohne jetzt den Sachverhalt genau zu kennen und was letztlich in einem Haftungsprozess als bewiesener Sachverhalt rauskommen würde, dürfte eine Quote 70/30 zu Gunsten des TE realistisch sein und das Ziel in der Abwicklung mit der Vers. sein, da beide im Überholverbot überholt haben und dann letztlich der Unfallgegner unachtsamerweise in den laufenden Überholvorgang gefahren ist.

Das Verwarngeld ist in dem Zusammenhang ziemlich schnurz. Die Polizei hat von diesen Dingen auch nicht immer wirklich die Ahnung.

Gruß

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