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Unfall beim Wenden

Themenstarteram 11. August 2014 um 19:51

Hallo,

ich hatte letztens ein Unfall und da der Beteiligte ein Bekannter war wurde nicht die Polizei gerufen. Wir konnten am Unfallort uns so einigen aber jetzt beginnt der Bekannte es abzustreiten.

Wir fuhren beide in einer 30er Zone geradeaus und am ende der Straße ging es nach Links und nach Rechts. Der Bekannte war vor mir und ist ohne zu Blinken nach links abgebogen. Ich bin ein Stück vor gefahren und wollte auch nach links. Bin stehen geblieben um nach rechts zu schauen ob einer von rechts kommt. Es kam keiner von rechts da bin ich langsam von der Bremse und wollte nach links schauen und los fahren da hat es aber schon geknallt. Der andere Fahrer wollte Wenden und die Straße wieder zurück fahren wo wir her kamen, hat aber kein Zeichen wie Blinker , Warnblinker oder sonstiges gegeben. Er meinte ,er ist stehen geblieben hat den Rückwärtsgang eingelegt ist aber nicht los gefahren. Ich bin zwar langsam von der Bremse bin aber wenn´s hoch kommt 50 cm vorgerollt. Mein Fahrzeug ist vorne links sehr beschädigt und die ganze Front hat sich nach rechts gedrückt. Die Stoßstange ist gerissen und durch die Spannung sind die alle möglichen Halter vom Scheinwerfer , Nebelscheinwerfer , Blinker , Stoßstange usw. abgebrochen. Der andere hat hinten links nur vereinzelte Kratzer mehr nicht. Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan. Er hat an der Unfallstelle selbst noch gemeint, das er mich hinten nicht gesehen hat. Wer von uns beiden ist jetzt der Schuldige und wie sehen meine Chancen mit einem Anwalt aus? Danke im Voraus.

vG LilOnur

Beste Antwort im Thema

Wer rückwärts fährt, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.

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Wer rückwärts fährt, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wer rückwärts fährt, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Außer Frage. Hier ist aber der Klassiker, daß er andere behauptet, nicht rückwärts gefahren zu sein. Somit steht Aussage gegen Aussage. Da helfen am besten Zeugen.

Hier kann nur ein Gutachter helfen, der an Hand der Spuren in der Lage sein sollte, zu bestimmen, welches Auto fuhr oder stand.

am 11. August 2014 um 20:53

Wenn ich richtig lese: Erst von der Bremse und dann links geschaut.

Korrekt wäre gewesen - erst links schauen und dann von der Bremse.

Gerufene Polizei hätte nichts geändert: Wie denn - sie konnten doch den Vorgang nicht beobachten. Woher soll sie also wissen, ob der andere gefahren ist oder stand.

Eine Rechtsberatung in Vorwegnahme der Chancen vor einem Richter wird sich wohl hier niemand zutrauen.

Wie immer der Rat, die kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, wenn du Mitglied eines Automobilklubs bist.

Einen Gutachter bezahlt der, der verliert. Solche Gutachten sind nicht billig.

So, wie du den Schaden schilderst, ist wohl zumindest einer von euch beiden nicht nur Schritt gefahren.

am 11. August 2014 um 21:22

Keine Ahnung ob er jetzt nochmal rückwärts gefahren ist oder nicht, aber du musst Abstand halten! Bremsen darf der vor dir natürlich.

Vor allem wenn jemand abbiegt ohne zu blinken, dann ist das fast ein Garant dafür, dass er weitere Fehler begeht. Also Abstand nochmals vergrößern.

 

am 12. August 2014 um 4:07

Nach der Beschreibung des TE ist er selber Schuld. Der andere stand und der TE ist losgefahren bevor er nach links geschaut hat.

Diese Aussage: ,,Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan.`` bricht dir das Genick.

Seit wann ist der Vordermann fuer den Abstand zum Hintermann verantwortlich? Natuerlich darf er da vorn anhalten.

Ich glaube die Freundschaft ist am Arsch

Ist für den gegnerischen Schäden denn nicht jeweils die eigene KFZ-Haftpflicht zuständig?

Rekonstruieren kann man es doch ohnehin nicht mehr und jeder hat eine andere Meinung vom Unfallhergang.

Beide nicht aufgepasst, jeder wird hochgestuft und Thema ist erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

...

Ich glaube die Freundschaft ist am Arsch

Ich denke, daß es einer der ganz seltenen Momente ist, wo sich alle im V & S einmal einig sind ;):D.

am 12. August 2014 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Nach der Beschreibung des TE ist er selber Schuld. Der andere stand und der TE ist losgefahren bevor er nach links geschaut hat.

Diese Aussage: ,,Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan.`` bricht dir das Genick.

Seit wann ist der Vordermann fuer den Abstand zum Hintermann verantwortlich? Natuerlich darf er da vorn anhalten.

Ich glaube die Freundschaft ist am Arsch

Schade, dass du nicht vor Ort warst.

Hättest ihn gleich verwarnen können :D

am 12. August 2014 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von Hauro70

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Nach der Beschreibung des TE ist er selber Schuld. Der andere stand und der TE ist losgefahren bevor er nach links geschaut hat.

Diese Aussage: ,,Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan.`` bricht dir das Genick.

Seit wann ist der Vordermann fuer den Abstand zum Hintermann verantwortlich? Natuerlich darf er da vorn anhalten.

Ich glaube die Freundschaft ist am Arsch

Schade, dass du nicht vor Ort warst.

Hättest ihn gleich verwarnen können :D

Wenn er selbst sagt das der ander stand, dann ist ja wohl klar wer da Schuld ist. Vor Ort haette ich abgewatscht :D

Themenstarteram 12. August 2014 um 16:13

Erstmal danke für die Antworte.

Also ich bin der Meinung das er Rückwärts gefahren ist, er verleugnet das natürlich. Wenn man die Aufprallposition in Betracht sieht muss er Rückwärts gefahren sein. Ich war bei einem Gutachter und er meinte der Schaden sieht zu 90% so aus als wäre er drauf gefahren und ein min. 4000€ entsteht nicht wenn ich von der Bremse gehe und einen mit 3-5 km/h drauf rolle. Das zu beweisen ist natürlich sehr schwer. Augenzeugen gab es leider keine das macht die Sache um einiges schwieriger. An meiner Skizze sieht ihr die Aufprallposition. ( 1 min Skizze ging nicht besser :) ). Hab nur 2 Zeugen zu denen er gemeint hat , ich bin stehen geblieben , hab den Rückwärtsgang rein und hab erst dann geschaut ob hinter mir frei ist. Das war´s aber auch schon mit Zeugen.

vG Onur

am 12. August 2014 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von LilOnur

Hab nur 2 Zeugen zu denen er gemeint hat , ich bin stehen geblieben , hab den Rückwärtsgang rein und hab erst dann geschaut ob hinter mir frei ist. Das war´s aber auch schon mit Zeugen.

Was soll das bedeuten?

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