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Unfall ! Bin ich Schuld?

Themenstarteram 17. Oktober 2017 um 18:09

Hallo Leute,

Mir selbst ist letztens ein Unfall passiert:

In einer engen 30er Zone kommt mir ein Auto entgegen, um ihm Platz zu machen weiche ich in eine kleine Lücke an meiner rechten Seite aus und lasse das Auto vorbei.

Weil die Lücke sehr klein ist, bin ich ein kleines Stück nach hinten gefahren um besser rausfahren zu können.

Beim Rausfahren kommt von hinten ein anderes Auto und wir stoßen zusammen (kleine Kratzer an Blech und Felge)

Jetzt stellt mir die Frage:

- Muss ich den von hinten nachkommenden Autos Vorfahrt gewähren, wenn ich einem anderen Auto Platz machen will und anschließend weiterfahren will?

Abgesehen davon interessiert mich ob sich die Schuldfrage ändern würde, ob man den Blinker beim Platz machen sofort angemacht hätte um anzuzeigen "ich will wieder raus".

Mir ist bewusst, wenn ich Schulterblick + in den Spiegel geschaut hätte, wäre das nie passiert. Das war eindeutig mein Fehler und kann auch nicht wegdiskutiert werden.

Danke für die Antworten !!

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2017 um 18:22

Im Normalfall, hätte der Gegenverkehr passieren müssen und dann erst der Unfallverursacher nochmals die Strecke bis zu dir fahren müssen. Hier liegt ja enorm viel Zeit für dich um rauszufahren.

Wundert mich wie lange du gebraucht hast.

 

Zudem wenn du Rückwärts fährst gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Beim rausfahren gilt auch hier: Blinker und Schulterblick.

 

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Zitat:

@instreet schrieb am 17. Oktober 2017 um 20:09:28 Uhr:

Mir ist bewusst, wenn ich Schulterblick + in den Spiegel geschaut hätte, wäre das nie passiert. Das war eindeutig mein Fehler und kann auch nicht wegdiskutiert werden.

Damit hast du dir im Wesentlichen die Frage schon selbst beantwortet.

Abgesehen davon könnte auf den Gegner eine Teilschuld zukommen, weil er den Unfall gegebenenfalls hätte vermeiden können und weil er damit hätte rechnen können, dass du direkt nach dem Gegenverkehr wieder abreißt, die Lücke verlässt.

Wenn der Gegenverkehr jedoch sehr lange andauerte, könnte es auch sein, dass er gar nicht gesehen hat, wie du in die Lücke hereingefahren bist und dachte, dein Auto wäre ein parkendes Auto.

Du hast doch deine Frage schon selber beantwortet.

Seelze 01

am 17. Oktober 2017 um 18:22

Im Normalfall, hätte der Gegenverkehr passieren müssen und dann erst der Unfallverursacher nochmals die Strecke bis zu dir fahren müssen. Hier liegt ja enorm viel Zeit für dich um rauszufahren.

Wundert mich wie lange du gebraucht hast.

 

Zudem wenn du Rückwärts fährst gilt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Beim rausfahren gilt auch hier: Blinker und Schulterblick.

 

am 17. Oktober 2017 um 19:41

Ich würde Dir raten den Thread schliessen zu lassen.

Glaub mir, es wird nicht besser.

Zitat:

@SS. schrieb am 17. Oktober 2017 um 21:41:50 Uhr:

Ich würde Dir raten den Thread schliessen zu lassen.

Glaub mir, es wird nicht besser.

DAS war hier der erste unpassende Beitrag! Ich lege Dir sehr an´s Herz, Dein Auftreten GRUNDLEGEND zu überdenken und zu verbessern!

am 17. Oktober 2017 um 19:57

Zitat:

Abgesehen davon interessiert mich ob sich die Schuldfrage ändern würde, ob man den Blinker beim Platz machen sofort angemacht hätte um anzuzeigen "ich will wieder raus".

Nein hätte nichts geändert. Du warst "Wartepflichtig".

am 17. Oktober 2017 um 19:58

Zitat:

@twindance schrieb am 17. Oktober 2017 um 21:47:17 Uhr:

Zitat:

@SS. schrieb am 17. Oktober 2017 um 21:41:50 Uhr:

Ich würde Dir raten den Thread schliessen zu lassen.

Glaub mir, es wird nicht besser.

DAS war hier der erste unpassende Beitrag! Ich lege Dir sehr an´s Herz, Dein Auftreten GRUNDLEGEND zu überdenken und zu verbessern!

Yes Sir, Mod Sir!

Ich wiederhole was alle schon gesagt haben, du gibst dir die Antwort schon selber.

Meine Versicherung hat mir mal ganz klar gesagt das wer den Rückwärtsgang drin hat, immer mal der Schuldige ist.

Das wird die Versicherung in DE sicherlich gleich oder ähnlich sehen. Also unter Lehrgeld ablegen und das nächste mal besser schauen und sei froh das es kein Kind war, dann wäre es teuer geworden

Eine gewisse Mithaftung des anderen VT ist dennoch im Einzelfall möglich. Der TE sollte eine fachkundige Erstbberatung bei einem Anwalt erwägen.

am 18. Oktober 2017 um 3:25

Deswegen sollte man immer hell wach sein beim fahren. Hier hat auch der Hintermann kraeftig getraeumt und die nur an sich gedacht. Den Verkehr vor sich nahm er auch nur bis zur Motorhaube wahr. Aber leider ist hier der TE der dumm der blechen muss.

Eigendlich sollten beide auf die Finger bekommen :)

Zitat:

@SS. schrieb am 17. Oktober 2017 um 21:57:49 Uhr:

Nein hätte nichts geändert. Du warst "Wartepflichtig".

Grundsätzlich erstmal natürlich nicht.

Die erste Frage in so einer Situation ist ob der Hintermann erkennen konnte ob du nur wartest oder ob du parkst und nicht weiterfahren willst. Bedingt durch dein Rückwärtsfahren würde ich als Hintermann nicht damit rechnen dass du plötzlich wieder losfährst, insbesondere wenn kein Blinker links zum ausscheren gesetzt ist.

Fährst du nur normal vorwärts, wartest mit Blinker links vor dem Hindernis hat der hinter dir dich dagegen nicht zu überholen.

Ohne dabei gewesen zu sein: Bei der Schilderung würde ich die Hauptschuld beim TE sehen.

Ebenso.

Dennoch hat der TE eine gute Chance, dass der Gegner eine Teilschuld bekommt. Das zu prüfen und bei Erfolgsaussicht durchzusetzen würde ich aber einem RA überlassen, und zwar wennschon, dann einem auf Verkehrsrecht spezialisierten.

Ja klar hat er die Chance das die Versicherung dem anderen eine Teilschuld aufbrummt, weil auch der nicht einfach blind fahren darf. Aber um Teilschuld oder nicht ging es ja auch nicht sondern wer der Schuldige ist.

Der Rest kommt vermutlich auf die Versicherung an und eventuell noch auf den Anwalt, wenn man denn einen hat und einschaltet. Da können wir nur Raten

Klar.

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