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Unfall, brauche euren Rat
Hatte heute morgen einen Unfall. Unfallgegner ungebremst mit ca. 40 km/h seitlich in die rechte Seite gefahren. Schaden: Beifahrertüre und hinterer Radkasten haben einen Voltreffer erhalten. Mein Fahzeug ist 3 Monate alt und hat 3000 km gelaufen. Nun hat der Gurachter bei der ersten augenscheinlichen Begutachtung die Verkehrssicherheit in Frage gestellt und von einer Weiterfahrt dringend abgeraten , da
Reifen und Felgen erheblich Schäden hätten. Bei einer weiteren Aussage, ohne Beisein des Freundliche, hat er mir geraten, mich von diesem Auto zutrennen, da diese Art von Schäden bei einem Allrad nicht ohne wären. Mann könne Verwindungen an der Achse und den weiteren technischen Anbauten nie ganz ausschließen und treten in der Regel erst später auf. Anschließende Gewährleistungen seitens des Herstellers würden im Hinblick auf den Unfall abgelehnt. Eine spätere Schadensregelierung wäre auch nicht möglich.
Bin noch total duch den Wind...
Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Das Gutachten erhalte ich in ca. 2 Tagen.
Gruß
Begro2010
Beste Antwort im Thema
Moin Begro,
Glück gehabt, dass "nur" dem Tiger was passiert ist und nicht Dir oder anderen Insassen. Ist natürlich top ärgerlich, zumal er erst 3 Monate alt ist.
Ich habe da eine Klausel im Kopf, die allerdings aus meiner Vollkasko stammt - ist aber auch schon drei Jahre her, dass ich die abgeschlossen habe... wenn binnen der ersten 6 Monate ein Unfall passiert, bekommt man den Neuwert des Wagens ersetzt. Ich weiß nicht, ob das auch für die Versicherung des Unfallgegners gilt. Aber mein normaler Verstand sagt mir, dass das bei so kurzer Zeit eigentlich der Fall sein müsste.
Falls nicht, würde ich aber auch lieber in den sauren Apfel beissen und die Differenz wieder drauflegen und einen Neuwagen kaufen. Ich persönlich würde mich immer fragen, ob er denn nicht mehr abbekommen hat, was man vielleicht erst irgendwann merkt...
Gruß
Caipi
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14 Antworten
Moin Begro,
Glück gehabt, dass "nur" dem Tiger was passiert ist und nicht Dir oder anderen Insassen. Ist natürlich top ärgerlich, zumal er erst 3 Monate alt ist.
Ich habe da eine Klausel im Kopf, die allerdings aus meiner Vollkasko stammt - ist aber auch schon drei Jahre her, dass ich die abgeschlossen habe... wenn binnen der ersten 6 Monate ein Unfall passiert, bekommt man den Neuwert des Wagens ersetzt. Ich weiß nicht, ob das auch für die Versicherung des Unfallgegners gilt. Aber mein normaler Verstand sagt mir, dass das bei so kurzer Zeit eigentlich der Fall sein müsste.
Falls nicht, würde ich aber auch lieber in den sauren Apfel beissen und die Differenz wieder drauflegen und einen Neuwagen kaufen. Ich persönlich würde mich immer fragen, ob er denn nicht mehr abbekommen hat, was man vielleicht erst irgendwann merkt...
Gruß
Caipi
Zum Glück gabs keine Personenschäden, alles andere geht seinen Weg.
Es steht und fällt alles mit dem Gutachten. Der Gutachter entscheidet, ob eine Reparatur lohnt oder nicht. Hierbei berücksichtigt der Gutachter normalerweise auch mögliche Folgeschäden.
Sollte dieses Gutachten in Deinen Augen nicht in Ordnung sein, steht es Dir frei ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen. Natürlich auf Deine Kosten. Wenn dieses dann einen "wirtschaftlichen Totalschaden" feststellt und das Gutachten der Versicherung nicht, bleibt nur der Rechtsweg.
Gruß Schmitti
Zitat:
Original geschrieben von Caipi69
Moin Begro,
Glück gehabt, dass "nur" dem Tiger was passiert ist und nicht Dir oder anderen Insassen. Ist natürlich top ärgerlich, zumal er erst 3 Monate alt ist.
Ich habe da eine Klausel im Kopf, die allerdings aus meiner Vollkasko stammt - ist aber auch schon drei Jahre her, dass ich die abgeschlossen habe... wenn binnen der ersten 6 Monate ein Unfall passiert, bekommt man den Neuwert des Wagens ersetzt. Ich weiß nicht, ob das auch für die Versicherung des Unfallgegners gilt. Aber mein normaler Verstand sagt mir, dass das bei so kurzer Zeit eigentlich der Fall sein müsste.
Gruß
Caipi
Ja, die sogenannte GAP-Deckung gibt es und ist in der Vollkasko bei der Huk enthalten. Weis leider nicht was mich das kosten wird. Gilt jedoch wohl nur für Leasingfahrzeuge und nicht für finanzierte.
Personenschaden....bin zur Zeit auf Grund des Unfalls bis nächste Woche krankgeschrieben. Der Einschlag war schon mächtig.
Ich kann dir auch nur raten, ab zu deinem Händler und zusehen, dass die Versicherung dir einen neuen bezalt. Bei solchen Treffern auf die Achsen und relativ weichen Seitenrahmen wirst du in Zukunft -sollte eine Instandsetzung überhaupt wirtschaftlich möglich sein- mit dem Auto nicht glücklich. Zudem er fast neu ist.
Gute Besserung....
Gruß, Jochen
Würde auch auf einen neuen setzen, evtl muss ja noch eine neue Seitenwand oder evtl einen Teilersatz des Radlaufes rein. Könnte sein das Du dann früher oder später Probleme mit Rost bekommst. Kannst nur hoffen das in der Lackiererei oder dem Karosserriebauer sauber gearbeitet wird.
Dann musst Du das ganze beim Wiederverkauf alles angeben..... auf jedenfall einen neuen.
Grüße und gute Besserung
Marcus
War der Gutachter von Dir? Denn den der Gegner-Versicherung musst Du nicht akzeptieren.
Wenn Du Rechtschutz hast lass Dich doch vom Anwalt beraten.
kann mich meinem Vorredner in Sachen Anwalt nur anschließen. Als Geschädigter ist der für dich kostenlos. Weißt du auswendig, was dir alles zusteht? Sicher nicht!
Deine Ansprüche gegenüber der Gegnerversicherung setzt ein Anwalt hundertmal effektiver durch als du selbst.
Gruß, Jochen
Danke für eure Ratschläge. Anwalt habe ich bereits gestern auf Anraten des Gutachters und des Freindlichen gestern eingeschaltet
Habe bereits interessante Angebote im Umfeld sondiert. Kann eigentlich mein Händler von ändern Händlern Fahrzeuge problemlos übernehmen. Mein Händler hat leider nicht passendes im Vorlauf.
Gruß
Bernd
Habe meinen Schaden heute an den Händler abgetreten, und einen Vertrag für einen Neuen gezeichnet.
Kommt schon nächste Woche aus Bayern . Tiguan Life 130 KW DSG,
Anhängevorrichtung manuell anklappbar
- Außenspiegel elektrisch einstell.- anklapp und beheizbar, mit Umfeldbe- leuchtung und Beifahrerspiegelabsenkung
- Bi-Xenon-Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht, mit LED-Tagfahrlicht
- Panorama-Ausstell-/Schiebedach mit Panoramadach hinten - Parklenkassistent "Park Assist" inkl.
- 4 Leichtmetallräder "New York" 7 J x 18
- Reifen 235/50 R18
- Gepäckraumboden herausnehmbar
- Klimaanlage "Climatronic"
- Navigationssystem "RNS 315" mit TFT-Touchscreen, SD-Kartenschacht, CD-Player und Multimediabuchse AUX-IN
- Netztrennwand hinter
- Multifunktions-Lederlenkrad (3 Speichen) mit Alu-Dekor, mit Bedienmöglichkeit für Multifunktionsanzeige, Radio und Telefon
- Mobiltelefonvorbereitung "Plus" für RNS 315
- Multimediabuchse MEDIA-IN mit iPod-/iPhone-
- Adaptive Fahrwerksregelung DCC
- Elektronische Differenzialsperre XDS
- Geschwindigkeitsregelanlage
- Leuchtweitenregulierung dynamisch, mit dynamischem Kurvenfahrlicht - "LIFE"
und den Innenspiegel wieder an der richtigen Stelle
Zitat:
Original geschrieben von Begro2010
Habe meinen Schaden heute an den Händler abgetreten, und einen Vertrag für einen Neuen gezeichnet.
...
Dann pass bitte auf, dass Du nicht noch auf Kosten sitzen bleibst.
Die Händler fahren gegenüber der Versicherung volles Kostenprogramm, d.h. die nehmen das max. mögliche und teilweise mehr. Wenn die Versicherung das nicht zahlt, stehen die bei Dir auf der Matte und holen das Geld bei Dir. Das heißt aber lange noch nicht, dass Du das Geld in einem möglichen Prozess gegen die Versicherung dann auch wieder bekommst.
Das geht schon beim angemessenen Ersatzwagen zu einem angemessenen Preis für eine angemessene Zeit los - also schon 3 x Gummi. Diese Spielräume ziehen sich über viele Bereiche durch.
Wie oben schon wiederholt von anderen empfohlen, sollte man in solchen Fällen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Der hätte dann auch entschieden, ob zusätzlich noch ein eigener Gutachter einzuschalten wäre. Denn der Gutachter tendenziell im Sinne dessen, der Ihn bezahlt. Und wenn der im Monat 20 Gutachten von der XY-Versicherung bekommt, weiß ich nicht wie unabhängig der trotz Unabhängigkeit noch sein kann.
Aber Du reagierst wie 99 % aller Unfallgeschädigten - zu gutgläubig und der Meinung, dass selbst regeln zu können. Vermutlich hast Du keine Erfahrung mit Unfällen und auf der anderen Seite sitzt ein KFZ-Schadenschadensachbearbeiter, der seit 20 Jahren nichts anderes macht als nur KFZ-Unfälle und Gelder für sein Unternehmen einzusparen. Und dann wundern sich tatsächlich noch einige, wenn es hinterher bei der Schadenregulierung zu Problemen kommt. Sorry, so blauäugig kann man doch nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von Begro2010
Danke für eure Ratschläge. Anwalt habe ich bereits gestern auf Anraten des Gutachters und des Freindlichen gestern eingeschaltet
Gruß
Bernd
Hallo Fix mit dem Fox, danke für den Hinweis. Da ich nicht blauäugig bin und mein Anwalt mich auf das Risiko hingewiesen hatte, habe ich in einer Nebenabrede zum Kaufvertrag/Abtretung dieses Risiko bei der Schadensregulierung zwischen Händler und Versicherung ausgeschlossen. Lt. meinem Anwalt habe mit dieser Nebenabrede nichts mehr zu befürchten. Da ich den Neuwagen innerhalb der vom Gutachter festgesetzten Reparaturzeit von 10 Arbeitstagen übernehmen werde, genau genommen nach 9 Tagen, sollte auch hier alles im grünen Bereich sein.
Gruß
Begro
Hatte ich übersehen, dass Du den Anwalt schon eingeschaltet hast.
mit so einem Schaden sollte man in der Regel sofort zur nächsten Vertragswerkstatt marschieren.
Die wickeln das dann mit ihren eigenen Anwälten ab, und machen da in der Regel auch noch eine Menge Profit! Du bekommst auch ein Ersatz-Fahrzeug, das Dir da als Ersatz zusteht!
Vorsicht ist nur dann angebracht, wenn das Fahrzeug wirklich repariert wird: Da werden auch größere Blech-Patschereien als "Sachgerecht ausgeführt" deklariert, obwohl sie sich manchmal erst nach zwei, oder drei Jahren als Pfusch herausstellen... Dann stimmen die Farben plötzlich nicht mehr, der Lack wird matt, oder es fängt da schon an, zu rosten!! Da muss dann schon eine entsprechende "Wertminderung" mit ausgezahlt werden!!!
Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall: Ein nagelneuer Audi-80 wurde mir fast schrottreif gefahren, für fast 10.000 Euro repariert, und ich bekam eine Wertminderung von 80 DM (in Worten Achtzig Deutsche Mark) zugestanden!!
Fünf Jahre später habe ich das Fahrzeug fast verschenken müssen, da alle Reparaturstellen begonnen haben zu rosten, der Lack matt wurde etc.
Keinerlei Ansprüche mehr, denn das Fahrzeug galt da als, nach Herstellerangaben, sachgerecht instandgesetzt! Und die Garantie auf die Arbeiten war abgelaufen!
Diese 80 DM Wertminderung waren da nicht mehr, als ein übler Scherz!!
Das hat mich richtig viel Geld gekostet!!
Daher: Wenn es überhaupt eine Möglichkeit dazu gibt: Bei einem neuen Fahrzeug nie reparieren lassen, auch, wenn das Angebot der gegnerischen Versicherung anfangs noch so verlockend aussieht!!
Allerdings würde ich vor einer Neubestellung erst mal das Statement der Versicherung abwarten...
Denn sonst habe ich hinterher zwei Autos...
Mein Beileid!!
So Long...
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Allerdings würde ich vor einer Neubestellung erst mal das Statement der Versicherung abwarten...
Denn sonst habe ich hinterher zwei Autos...
Mein Beileid!!
So Long...
Der Neue ist gestern aus München eingetrudelt. Und nein, ich habe jetzt keine zwei Autos. Mein Freundlicher hat mir den Alten beim Kauf des Neuen inclusive Schaden abgekauft und ich den Schaden an den Händler abgetreten inclusive eines Haftungsausschluss bei eventuellen Problemen bei der Schadensregulierung mit der Versicherung.
Ich habe gestern in der Werkstatt den zerlegten Alten gesehen. Bin heilfroh das ich diese Lösung genommen habe.
Begro