UNFALL:((( Brauche Rat und Meinungen!
Halli Hallo,
hatte gestern einen Unfall. Brauche nun den Rat und Meinungen von Unfallexperten.
Ich meine, der Unfallgegner ist Schuld. Am besten ich schildere euch wie es passiert ist:
Wie jeden Tag vor der Arbeit bin ich auf der Suche nach einem Parkplatz. Als ich nun endlich einen gefunden hatte, wollte ich direkt da reinfahren. Parkplatz war aber hitnermir. Neben der Bank, wo ich arbeite ist eine Tiefgarage. Ich musste an der Tiefgarage vorbei (war rechts hinten neben mir). Also Rückwärtsgang rein und los, aber fuhr langsam rückwärts. Als ich an der Tiefgarage vorbeifahren wollte und mein "Hinterteil" schon ein bisschen draußen war, kam eine ziemlich neue E-KLasse von der Tiefgarage raus und fuhr mir direkt in mein armes Hinterteil. Der müsste wirklich ziemlich schnell gewesen sein. Es gab einen laute Knall und das Auto hat richtig gewackelt. Ich denke, er müsste aufpassen weil er auf die Straße wollte und dazu war er richtig schnell. Ich war ja auf der Straße.
Das Problem ist, dass in der Sekunde schnell eine Frau angetanzt kam und schrie "ICH HABS GESEHENNNNNNNNNNN". Sie meint ich wäre Schuld und somit hat der Typ eine Zeugin.
Was denkt Ihr dazu?? Bin leider nur Haftpflicht versichert....
Hier ein bild von meinem armen "Hinterteil". Was sagt Ihr zu dem Schaden?? Hab noch mehr Bilder, wenn ihr wollt, tu ich die auch noch rein...
Vielen Dank schonmal im voraus!
Gruss
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22 Antworten
Noch ein Bild (seitlich)
Was denkt Ihr was die Reperatur wohl kosten würde?
Gruss
hallo.
Soweit mir bekannt ist, muss derjenige, der aus einer Ausfahrt herauskommt auf den fliessenden Verkehr achten. Das gilt für beide Strassenseiten bzw. Fahrtrichtungen. Er darf nicht davon ausgehen, dass auf der Strasse alle Fahrzeuge rechts fahren - es könnte ja überholende Fahrzeuge geben.
Aber: Wieso hat Dein Wagen einen Schaden hinten links? Deiner Schilderung zu Folge müsste der Schaden eigentlich hinten rechts sein?
Gruss
Peter.
Hi,
danke erstmal für Deine Antwort.
Stimmt, Du hast völlig recht ! Ein Lob, dass Du es erkannt hast!!
Ich muss meine Schilderung korrigieren. Die Tiefgarage war auf der linken Seite und ich wollte gegenüber der Tiefgarage (kleine Einbahnstraße) parken. Ich bin Rückwärts gefahren und hab im Spiegel bemerkt, dass ein Auto kommt und sofort gebremst. Daraufhin sehe ich, dass er weiterfährt und nach links abbiegt (auf die Straße). Da stand ich natürlich und somit fuhr er rein. Meine Blinker (rechts) waren an. Der Typ meint, dass ich Rückwärts gefahren bin und somit ihm reingefahren.
Und was denkt Ihr wie hoch der Schaden ist?
Gruss
Hi,
schätze ca. 2000-2500 € wird der schaden sein.
Gruß Cabvar
Autsch, hatte mal nen ähnlichen Crash an der Stelle, allerdings nicht so heftig.
Austausch der Stoßstange und des Rücklichtes (kann man aber besser selbst machen!) bei Mercedes kostete das damals (vor 1,5 Jahren) ~ 600 DM.
Dann hab ich jetzt erst die Beule raushämmern lassen und neu lackieren lassen (soll ja doch nicht rosten die Kiste) ...... dabei hab ich aber gleich 2 Türen und das Schiebedach sowie einseitig die Dachverstrebung mit lackieren lassen, weil da Lackschäden drauf waren.. alles zusammen 712 Euro...
Jetzt ist die Kiste wieder wie n eu...
Naja.. deine Beule ist etwas fetter.. aber da ja nicht der ganze Rest gemacht wird wie bei mir.. solltest Du mit 1.500 Euro hinkommen... falls da nicht noch irgend was anderes großartig in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Hi,
bei mir ist leider die Stelle, wo die Heckleuchte reinkommt, auch total verformt. Keine Ahnung, ob man das einfach raushämmern kann. Der Kofferraum hat sich auch verformt und steht schräg nach rechts hoch.
Hier noch ein Bild von der anderen Seite (leider kann man es nicht so gut auf dem Bild erkennen)
Gruss
Hi B4-Fahrer,
zur Schuldfrage will ich mal nicht viel sagen, grundsätzlich hätte der Andere wenn er aus einer Ausfahrt kommt natürlich beide Richtungen einsehen müssen. Es spielt aber tatsächlich eine große Rolle wer stand bereits und wer ist gefahren.
Aber nun mein Tip, wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde treffen die bereits eine Vorentscheidung.
Einer von euch beiden wird einen Bußgeldbescheid bekommen
(ev. auch beide). Solltest Du den Bußgeldbescheid bezahlen statt Einspruch einzulegen, wirst Du auch vom Gericht wenn es soweit kommt die Schuld bekommen.
Gruß
chap
Hi Chap,
der Unfall wurde nicht von der Polizei aufgenommen, aber ich kapier das mit dem Bußgeld nicht. Ich wollte nur Rückwärts einparken. Das ist doch erlaubt??
Stellen wir uns mal vor, da wollte grad ein Kind oder Fahrradfahrer die Straße überqueren. Ich will gar nicht wissen, was mit denen passiert wäre...
Kannst Du mir vielleicht auch näher erklären was es genau für eine Rolle spielt wer stand und wer nicht? Wäre wirklich nett...
Gruss
B4-fahrer
PS: Denkt Ihr ich kann das Auto in dem Zustand verkaufen?
Hallo B4-Fahrer,
wie schon gesagt grundsätzlich sieht es so aus, du warst auf der Vorfahrts berechtigten Straße Dein Unfallgegner hätte beide Seiten einsehen müssen bevor er auf die Starße fährt.
wird das ganze jedoch so dargestellt, er wollte in die Straße einfahren, Du hast dann den Rückwärtsgang eingelegt, er hat gestoppt mit der Front bereits auf der Straße und Du bist ihm dann reingefahren sieht die Sache natürlich anders aus.
Aber ich bin da kein Experte, ich wollte Dir eigentlich nur den Tip mit dem Bußgeldbescheid geben, auch in dem Formular von Deiner Versicherung wird diese Frage gestellt werden.
Gruß
chap
Hi B4 Fahrer!!
Denke mal, hinten muss ein neues Seitenteil rein! Mit ziehen und hämmer ist da glaub ich nichts mehr. Mein alter Herr hatte den gleichen Unfall (Schaden) an seinem 190 er. Ist aber schon 7 Jahre her. Damals ist ein neues Seitenteil rein gekommen.
Eine Frage: Hast Du neh Rechtschutzversicherung ???????
Gruß Axel
Hi Startverkäufer,
ich glaub auch, dass mit hämmern da nichts mehr geht.
Nee, leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung....
Was hat er denn vor 7Jahren dafür bezahlt??
Gruss
B4-fahrer
Du hättest unbedingt die Polizei kommen lassen sollen. Auch wenn der Unfallgegner ne "Zeugin" hat. Jetzt hast Du - wenns der Gegner drauf ankommen lässt - so oder so verloren. Den genauen Hergang kann keiner mehr Nachvollziehen.
Hallo. Ich habe meinen Fahrern eingebläut, egal ob schuld oder nicht, die Polizei muss dazu. Du hast sicher Vorfahrt egal ob Du quer oder wie auch immer auf der vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs bist. Aber wie die Anderen schon sagen, das wird anders ausgelegt. Vielleicht solltest Du den Schaden begutachten lassen und der Sachverständige sollte einen Kommentar zum Unfallhergang abgeben. Schaden sit sicher zu beheben, ich dneke mal ein Teilersatz der Seitenwand, der Rest müsste zu hämmern sein wenn der Boden nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde. Frage ist ob es sich lohnt. Schau Dich doch mal nach einem gleichwertigen Ersatz um. 190 gibts doch schon für kleines Geld.
@alle:
Es ist jetzt nicht mehr sinnvoll, B4-fahrer zu sagen, was er hätte tun sollen. Er hat nun einmal keine Polizei gerufen; und selbst wenn er es getan hätte - sie wäre nicht in der Lage gewesen zu erkennen, welcher Wagen zum Unfallzeitpunkt fuhr und welcher Wagen stand (Das halte ich hier für die Kernfrage).
@b4-fahrer:
Ob die Zeugin in der Lage ist, eine solche Aussage glaubhaft zu machen, ist ebenfalls äusserst fragwürdig. Insofern muss ich TheBORG widersprechen: Du hast noch lange nicht verloren! Ich würde Dir ebenfalls grundsätzlich vorschlagen, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der aufgrund der Schäden auch Aussagen über den wahrscheinlichen Unfallhergang machen kann. Ob sich das ganze finanziell lohnt - ein gewisses Risiko gehst Du auf jeden Fall ein - musst Du selbst entscheiden.
mfg
Peter.