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Unfall durch Fahrfehler - trotzdem hohes Bußgeld - Einspruch?

Themenstarteram 13. April 2014 um 18:30

Guten Abend Leute,

ich hätte mal eine Frage, zu folgendem Sachverhalt.

Vor ein paar Wochen wollte ich aus einer Straße rechts abbiegen. Die Vorfahrt war geregelt durch ein Vorfahrt achten Schild. Nun sah ich "von weitem" schon den Vorfahrtsberechtigten PKW kommen und bremste natürlich ab. Die Straße macht beim Abbiegen eine Rechtskurve (man hat sogar eine extra Spur dafür, zwar eine kleine, aber man hat eine). Vor 2 Tagen hatte es zu dem Zeitpunkt stark geregnet, die Straßen waren jedoch wieder fast ganz trocken. Trotzdem bin ich an dem Tag langsamer gefahren als man durfte. Als ich dann auf die extra Spur zum Abbiegen gefahren bin, sah ich, dass die Straße doch noch extrem nass war, ganz im Gegenteil zu dem Rest der Straße. Es standen auch noch 2 Pfützen dort. Vor Schreck denke ich, drückte ich härter auf die Bremse als gewollt. Zuerst habe ich auch gut gebremst, aber beim letzte Stück fing mein Wagen an zu rutschen (Bremswirkung dann wahrscheinlich zu kräftig). Da mein Wagen kein ESP hat, waren natürlich die Räder blockiert und ich konnte nicht lenken oder Sonstiges tun (habe ehrlich gesagt auch nie gelernt, ohne ESP bei Vollbremsung zu reagieren). Da ich in dem Moment selbst von der Situation überrascht war, kam mir auch nicht im Sinn, kurz den Fuß von der Bremse zu nehmen und dann erneut zu bremsen. So rutschte ich fleißig weiter und dem anderen Auto, welches nun auf meiner Höhe war, noch ganz leicht in die Seite (sehr geringer Blechschaden). Der Unfallgegner wollte unbedingt die Polizei rufen. Die nahmen es dann auf und schrieben im Unfallbogen, dass ich den Unfallgegner sah, aber jedoch zu spät bremste (wobei ich ja nicht zu spät gebremst habe, sondern ich meine das zu starkes Bremsen Schuld war, der Polizist bestätigte mir sogar beim Gespräch nach der Aufnahme, dass man ohne blockierende Reifen rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre, außerdem bogen ja auch andere da ab).

Jedenfalls kam jetzt ein Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsmissachtung (145€ + 3 Punkte). Da ich noch circa 1 Jahr in der Probezeit bin, würde das natürlich ein Aufbauseminar bedeuten.

Ich möchte ganz gerne Einspruch einlegen, da ich das nicht gerechtfertigt finde. Ich sah den Unfallgegner ja und bremste ja auch, wenn das Rutschen auf dem letzten Stück ja nicht gewesen wäre, dann wäre ja auch nichts passiert. Deshalb finde ich war der Fahrfehler der Fehler. Ich würde nur gerne von euch wissen, ob es hier Sinn macht Einspruch einzulegen und ob meine Begründung trifftig wäre?

Falls jemand meint, ich wäre zu schnell gefahren, dass kann nicht sein, weil ich sonst ein bisschen an "Material" mitgenommen hätte (wäre eher geradeaus gefahren, da ständen noch 2 Schilder).

Tut mir auch Leid, dass dieser Post hier wahrscheinlich sehr abgehackt geschrieben ist, aber ich finde es schwierig das alles irgendwie verständlich zusammenhängend zu schreiben^^ ich hoffe man erkennt aber raus, was ich meine :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

Jedenfalls kam jetzt ein Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsmissachtung (145€ + 3 Punkte). Da ich noch circa 1 Jahr in der Probezeit bin, würde das natürlich ein Aufbauseminar bedeuten.

Ich möchte ganz gerne Einspruch einlegen, da ich das nicht gerechtfertigt finde. Ich sah den Unfallgegner ja und bremste ja auch, wenn das Rutschen auf dem letzten Stück ja nicht gewesen wäre, dann wäre ja auch nichts passiert.

Das Mißachten der Vorfahrt ist ja durch das Überbremsen verursacht worden. Der Bußgeldkatalog berücksichtigt nur das begangene Delikt (hier die Mißachtung der Vorfahrt) und nicht die Gründe,welche ursächlich für das begangene Delikt waren. Somit sehe ich hier keine Chance für einen erfolgreichen Einspruch.

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Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

Jedenfalls kam jetzt ein Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsmissachtung (145€ + 3 Punkte). Da ich noch circa 1 Jahr in der Probezeit bin, würde das natürlich ein Aufbauseminar bedeuten.

Ich möchte ganz gerne Einspruch einlegen, da ich das nicht gerechtfertigt finde. Ich sah den Unfallgegner ja und bremste ja auch, wenn das Rutschen auf dem letzten Stück ja nicht gewesen wäre, dann wäre ja auch nichts passiert.

Das Mißachten der Vorfahrt ist ja durch das Überbremsen verursacht worden. Der Bußgeldkatalog berücksichtigt nur das begangene Delikt (hier die Mißachtung der Vorfahrt) und nicht die Gründe,welche ursächlich für das begangene Delikt waren. Somit sehe ich hier keine Chance für einen erfolgreichen Einspruch.

am 13. April 2014 um 18:38

Macht nicht viel sinn mit widerspruch. Man wird dir unangepasste Geschwindigkeit vorwerfen. Ich wuerde das Geld bei dir besser in einem Fahrsicherheitstraining angelegt sehen. Du hast so ziemlich alles Falsch gemacht was ging ;)

Themenstarteram 13. April 2014 um 18:39

also ist bei der Vorfahrtsmissachtung immer egal, welchen Grund es dafür gab, es gibt immer die volle Strafe dafür?

kann man meinen Fall dann überhaupt noch retten?

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

also ist bei der Vorfahrtsmissachtung immer egal, welchen Grund es dafür gab, es gibt immer die volle Strafe dafür?

Ja, es wird nur das Delikt mit einem Bußgeld geahndet, nicht der Grund für die Begehung des Delikts.

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

Falls jemand meint, ich wäre zu schnell gefahren, dass kann nicht sein, weil ich sonst ein bisschen an "Material" mitgenommen hätte (wäre eher geradeaus gefahren, da ständen noch 2 Schilder).

Angepasste Geschwindigkeit hattest Du eben nicht für diese Situation, sonst wäre es zu gar keinen Unfall gekommen.

Fakt für diese Situation warst Du zu schnell unterwegs.

Zitat:

Ich möchte ganz gerne Einspruch einlegen, da ich das nicht gerechtfertigt finde

Dies zu tun steht dir natürlich frei, sehe persönlich aber kaum Erfolgschancen.

 

 

Zu dem was Drahkke schon erwähnte ist wenig hinzuzufügen. Außer das Du vermutlich das ABS meinst und nicht ESP. :) Und das Du ganz offensichtlich für die Situation schlicht zu schnell warst, sonst wärst Du nicht in die andere Straße gerutscht. Wenn du nicht zu schnell gewesen wärst hättest Du nicht so stark bremsen müssen und nicht ins Rutschen gekommen. Mit einer Bremsung ohne Blockieren wärst Du zu 99,99% auch nicht zum Stehen gekommen da es unwahrscheinlich ist das Du weniger Bremsweg hinbekommst als eine Blockierbremsung. War schlicht ein Fehler aus Unerfahrenheit, zu spätes und zu unkontrolliertes Bremsen. Um dieses Defizit abzustellen helfen Kilometer und ein Sicherheitstraining.

am 13. April 2014 um 18:43

Du meinst sicher dein Auto hatte kein ABS

 

ESP= Elektronisches Stabilitäts Programm

ABS= Anti Blockier Sytem

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

...habe ehrlich gesagt auch nie gelernt, ohne ESP bei Vollbremsung zu reagieren...

Daher solltest du dich schnellstmöglich zu einem Fahrsicherheitstraining anmelden, damit du nicht noch einmal in einer derartigen Situation falsch reagierst.

Themenstarteram 13. April 2014 um 18:47

Dann ABS ;)

Das traurige an der Geschichte ist, dass ich das vorher sogar nicht wusste. Hab hinterher erfahren, dass das bei dem Modell zu der Zeit doch "Wagenabhängig" war mit ABS und nicht standardmäßig, wie ich vorher von ausging.

Ja, werde ich dann auchmal machen, muss jetzt aber dann erstmal für das Aufbauseminar sparen ;)

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

 

ich hoffe man erkennt aber raus, was ich meine :)

Mach dir mal keine Sorgen , der erfahrene Autofahrer kann sich die Situation

bildlich vorstellen .

Was willst du retten ? Der Crash ist ja nun mal Tatsache . Wenn es Verletzte

gegeben hätte , wäre es mit  145 € nicht erledigt gewesen .

Themenstarteram 13. April 2014 um 19:08

Also mental richte ich mich schonmal auf die weiteren 2 Jahre ein, aber mit dem Einspruch probier ich es trotzdem.

Wie formuliert man denn so einen Einspruch? Kann man dem Bearbeiter eventuell auch direkt schon einen anderen Paragraphen aus dem Bkat aufzeigen?

Weil es zwecklos ist Einspruch einzulegen , wissen wir hier alle auch nicht

wie wir den formulieren sollen .

Gerichtsverhandlung und verlieren .

Wir werfen doch nicht " schlechtem Geld " noch gutes  hinterher .

Zitat:

Original geschrieben von iknowyou

Kann man dem Bearbeiter eventuell auch direkt schon einen anderen Paragraphen aus dem Bkat aufzeigen?

Nein, denn das Delikt, welches mit dem Bußgeld geahndet wurde, steht ja eindeutig fest und logischerweise dann auch der Paragraph dazu.

Themenstarteram 13. April 2014 um 19:29

Ich meine ein anderes Delikt, z.B. wie den des "Handy am Steuers" oder so, dass was in der Spalte "Ordnungwidrigkeit" steht.

Ich bitte um Verständnis meiner dauernden Fragerei ;)

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