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Unfall durch Motorfernstart

Themenstarteram 2. November 2006 um 21:14

Hallo zusammen,

ich hab mit dem Wagen von nem "Kolegen" nen Unfall gehabt und zwar Folgendermaßen:

Wir wollten Nachts auf ne Party fahren ich hab nur meine Autoschlüsselvergessen. Da hat mir der Kollege seinen Wagen angeboten. Ich sach ich hol meine eben und gut. "Nein, nimm meinen" (Er hatte schon getrunkenb und wollte demnach nicht selber fahren)

Ich dann halt mit seinem gefahren er auf dem Beifahrersitz.

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen. (Motorläuft, geht aus, geht wieder an schiebt sich weiter in den Vorderen)

Ich spring in den Wagen und mach den Gang raus, Polizei gerufen.

Ich war so nett (blöd) und hab gesagt ich bin vom Gang gerutscht... Soweit keine Probleme hat sich dann damit erledigt gehabt (Polizeilich!!!)

Jetzt will mein "Kollege" aber die Rechnung mit mir unbedingt 50/50 Teilen...

Was ich aber nicht einsehe! Denn:

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)

-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen

-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen

-Ich hab ihn (dummerweise) bei der Grünenrennleitung gedeckt

-Es war nur Blech (Rückwartsgang wären definitiv 10 Kniescheiben gewesen)

Was halten ihr davon? Oder was würdet ihr tun?

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

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am 2. November 2006 um 21:32

???

Was soll da passiert sein?

Zitat:

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen.

Wo liegt da dein Verschulden?

Sorry, ich hab nix verstanden !!!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

???

Was soll da passiert sein?

Wo liegt da dein Verschulden?

Sorry, ich hab nix verstanden !!!

Titel: Unfall durch Motorfernstart

 

Denke mal sein kumpel hat so ne super geniale fernstartfunktion wo bei knopfdruck der motor angeht, was nur

reichlich blöd ist wenn noch nen gang drin ist.

@MAxter

An deiner stelle würd ich deinem kumpel unter die arme greifen was den schaden angeht. Immerhin hast du es ja verbockt. Du wusstest das er so ein misst drin hat und bist trotzdem mit dem auto gefahren.

 

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)

Löblich Löblich, dennoch bist du damit gefahren ?

-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen

trotzdem hast du aus freien stücken zugestimmt mit seinem wagen zu fahren.

-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen

was ja nichts daran ändert das der schaden ansich von dir stammt oder?

Jetzt weisst du sogar warum die Dinger verboten sind ;)

Die Frage wäre eher ob Freund, Kollege, .... und wie hoch der Schaden wäre. Sprich Freundschaft oder Geld.

Ansonsten würde ich mal einen Rechtsanwalt fragen. Du bist trotz Warnung mit dem Wagen gefahren der so sicher keine gültige Betriebserlaubnis hat (Zeugen?). Keine Ahnung ob man dir nicht daraus noch einen Strick drehen kann. Oder umgekehrt deinem Kollegen als Halter der dich wissentlich trotz illegaler Umbauten fahren lässt.

Je nach Schadenssumme kann ich dir daher nur zum Anwalt raten. Klar ist IMHO die Schuldfrage ganz und gar nicht.

Gruß Meik

Es geht auch einfacherer.

Z. B. Der Schaden wurde überhaupt nicht durch den Fahrer Maxter verursacht!

Der Gefälligkeitsfahrer Maxter hat nach seiner Gefälligkeits- oder unentgeltlichen Auftragsfahrt, den Wagen unbeschädigt abgestellt.

Wie sollte denn sein Verschulden begründet werden? Was ja eine zwingende Voraussetzung für eine Schadenersatzverpflichtung ist.

Ich sehe das so, das der Schaden durch die unsachgemäße Bastelei entstanden ist.

Wenn die Sache wenigstens so schlau gebaut wäre, das sich der Motor ohne Gang hätte starten lassen, wäre das ja nicht passiert.

Außerdem hat der TE ja dem "Kumpel" einen Gefallen auf dessen Bitten getan. Somit sollte meiner Meinung nach eine Haftung ausscheiden.

Das du bei der Polizei gelogen hast, kannst du im Streitfall wieder zurechtbiegen.

Dennoch mein Tipp: Bei SEHR guter Freundschaft event. einen geringen Teil des Schadens übernehmen (10%)

So ist das.

Freundschaft und Schulden ist äußerst "unpraktisch".

Im Streitfall reduziert sich alles auf das juristisch vertret- und beweisbare. I. d. R. wird eine Freundschaft dadurch nicht vertieft sondern geht dadurch in die Brüche.

am 3. November 2006 um 8:54

Ohne deine "Lüge" wäre hier auch die HP von der Leistung frei. dein freund sollte besser ruhig sein und nicht nach dem kleinen finger beide Hände fordern. vielleicht solltest DU Ihm die klar machen. der spass wäre sonst für Ihn bis zu 5000€ teurer geworden.

Ich frage mich nur eines - wie kann ein Motor starten, wenn ein Gang eingelegt ist?

Maximal dürfte doch der Anlasser durchdrehen - also ist das Auto nach vorne gehumpelt, oder wie?

Und wenn keiner im Auto saß, stellt sich doch zuerst die Frage, wer "gefahren"ist.

Du warst es nicht - also kommt hier doch nur eine Halterhaftung in Betracht.

Ich sehe das eigentlich ähnlich wie heinrichv, denn:

Fakt 1: Eine Einrichtung für Motorfernstart ist in Deutschland definitiv verboten. Der Einbau einer solchen Funktion dürfte das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge haben.

Fakt 2: Keiner saß im Auto, somit lässt sich nicht eindeutig beweisen, dass du schuldhaft auf das andere Fahrzeug aufgefahren bist. Über das Risiko einer solchen Funktion in Verbindung mit einem "Schlüssel in die Tasche stecken" muss sich ganz allein der Halter im Klaren sein und sich das auch anrechnen lassen.

Alle anderen von dir genannten Punkte sind, wenn überhaupt, nur von nachrangiger Bedeutung meiner Meinung nach.

Gruß Tecci

ein wirkliches Verbot halte ich für unwahrscheinlich bei den ganzen Schutzfahrzeugen ist ein Fernstart durchaus üblich.

Generell würde ich mich da aber auf gar nichts einlassen korrekt eingebaut dürfte der Fernstart nur bei nicht eingelegtem Gang bzw. bei einer Automatik auf P funktionieren.

Ganz abgesehen davon wird er ja wohl versichert sein also wo ist das Problem und falls er nur eine Haftpflicht hat und jetzt Geld für die Reperatur seines Wagens will also sorry wer so etwas so stümperhaft einbaut ist selber schuld.

Wofür brauch man sowas überhaupt?

Ich habe noch nie was von einer Fernstartautomatik gehört, aber man lernt ja nie aus.:)

naja man kann halt den Motor starten. In Schutzfahrzeugen wird das z.b. gemacht damit das Ding sofern eine Bombe drannhängt halt explodiert bevor man einsteigt.

In diesem Fall ist es halt einfach ein bischen Hinterhoftuning wofür man es sonst konkret braucht???

Zitat:

Original geschrieben von heinrichv.

Ich frage mich nur eines - wie kann ein Motor starten, wenn ein Gang eingelegt ist?

Bei mir geht das schon, stirbt aber meist wieder ab und es gibt einen kleinen Schubs nach vorne.

Naja vieleicht gibts ja für die Schutzfahrzeuge Ausnahmegenemigungen.

Ich würde auch auf jedenfall schaun das er das fast alleine zahlt. Weis ja nicht wie hoch der Schaden ist aber 5-10% als guten willen zu Freundschaft fände ich gut. Den wenn du bei der Polizei das nicht abgestritten hättest, wäre er sehr sehr schlecht da gestanden.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Es geht auch einfacherer.

Z. B. Der Schaden wurde überhaupt nicht durch den Fahrer Maxter verursacht!

Der Gefälligkeitsfahrer Maxter hat nach seiner Gefälligkeits- oder unentgeltlichen Auftragsfahrt, den Wagen unbeschädigt abgestellt.

Wie sollte denn sein Verschulden begründet werden? Was ja eine zwingende Voraussetzung für eine Schadenersatzverpflichtung ist.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Ohne deine "Lüge" wäre hier auch die HP von der Leistung frei. dein freund sollte besser ruhig sein und nicht nach dem kleinen finger beide Hände fordern. vielleicht solltest DU Ihm die klar machen. der spass wäre sonst für Ihn bis zu 5000€ teurer geworden.

So sieht es aus!

Vor allem:

Aufgrund der baulichen (=illegalen) Besonderheiten wäre der ebenfalls anwesende Halter (und Eigner) des Fahrzeuges verpflichtet gewesen, die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen beim Parken zu überprüfen.

Für den Fahrer sehe ich allerdings auch zwei große Probleme.

1. strafbare Falschaussage.

2. Beweislastprobem das es so war wie es war, da ja der polizeiliche Unfallbericht etwas anderes aussagt.

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