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Unfall erst nächstes Jahr melden

Themenstarteram 10. Dezember 2009 um 6:55

Hallo zusammen! Leider konnte ich noch keine Antwort auf meine Frage finden. Mir ist die Tage ein Unfall passiert (Auffahrunfall -> auf nen kleinen alten Corsa), fahre momentan auf 80%. Ich kann den Schaden natürlich jetzt im Dez. melden. Aber auch erst im neuen Jahr im Jan. Wie wird sich in den beiden Fällen mein SFR verhalten? Wenn ich den jetzt melde, werde ich dann hoch gestuft? Oder unterlassen die nur die Hochstufung und lassen mich auf 80% weiterfahren? Wenn ich den nächstes Jahr melde, dann bin ich doch schon heruntergestuft worden, dann kommt der Schaden und dann müsste ich eigentlich wieder auf 80% gestuft werden oder? Ich weiß nicht wie rum ich da denken soll ... :-)

Beste Antwort im Thema

Auch hier hilft der gesunde Menschenverstand weiter....

Der Schaden wurde in 2009 verursacht, also wird auch die Rückstufung auf dieses Jahr bezogen vorgenommen. Eine etwaige "erschummelte" Besserstufung bleibt davon unberührt.

Und da es so was wie eine Schadensanzeigepflicht gibt, gibt es hier nur eine konkrete Anweisung: Schaden jetzt der Versicherung melden!

Auszug aus den AKB´s:

Anzeigepflicht

E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen

kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

nachzulesen in den eigenen Bedingungen oder hier: klick

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Stell Dir mal vor Du wärst der Geschädigte! Würdest Du jetzt wochenlang auf die Regulierung Deines Schadens warten wollen? Ausserdem hat der Geschädigte ja sicher auch Dein Kennzeichen, Deinen Namen etc, der braucht dann nur über den Zentralruf der Versicherer Deine Versicherungsgesellschaft erfragen und dann läuft die Sache sowieso!

Also, schnellstmöglich melden, und wie schnell die Versicherung dann mit der Rückstufung ist kann Dir wohl nur die Versicherung selbst sagen...

Normalerweise erfolgt die Rückstufung des Schadens erst nach der Regulierung, und ob die Reparatur und die Bezahlung durch die Versicherung noch in diesem Jahr erfolgen wird?

Ausserdem: wenn Du den Schaden nicht selbst zahlen willst wäre es doch eigentlich nur 1 Jahr Galgenfrist, zurückgestuft wirst Du sowieso, und wenn Du gleich nächstes Jahr mehr zahlst wird es übernächstes Jahr schon wieder günstiger.

Gruß, Jens

Der Zentralruf der Versicherer rät folgendes

Schaden melden

Als Verursacher

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Tun Sie dies auch, wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich.

Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer).

Als Geschädigter

Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet.

Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer).

Ansprüche gegen Dritte

Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage des Falles müssen Sie informieren:

* Kaskoversicherung

* Rechtsschutzversicherung

* Schutzbrief-Versicherung

* Private Unfall- oder Lebensversicherung

* Arbeitgeber

* Gesetzliche oder private Krankenversicherung

* Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung.

Tipps:

Beachten Sie, dass Sie bei der Schadenmeldung Fristen einhalten müssen. Außerdem hat jede Meldung eines Schadens eine Auswirkung auf Ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt: Manchmal ist es ratsam, einen kleinen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.

Wenn dem Unfallverursacher der Name seiner Versicherung nicht einfällt, wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Über eine bundesweite Datenbank der Autoversicherer kann genau identifiziert werden, wer wo versichert ist. Sie erreichen den Zentralruf unter

Telefon 0180 - 25 0 26

Fax 040 - 33 669-401

E-Mail anfrage[at]zentralruf.de

 

ansonsten stehen die Fristen und auch die Rückstufungen in deinem Versicherungsschein

Da ibts es von VS zu VS große Unterschiede. bei der enen VS hast du einen Rabattretter, bei der anderen gehst du gleich um 3 oder mehr SF-Klassen zurück, wieder andere nur eine einzige SF usw usw usw

Und bedenke bitte, dass der Geschädigte selbst den Schaden schon gemeldet haben kann, sowohl seiner als auch deiner Versicherung, die Versicherungen mögen es nicht wirklich gerne wenn dann der VN sich selbst um nichts schert und zeit schindet anstatt pflichtgemäß den Schaden selbst zu melden

Moin zusammen,

und bedenke mal was ganz anderes, es kommt immer drauf an, wann der Unfall passiert ist. Sprich es ist ziemlich egal, ob Du den Schaden jetzt meldest bzw. kommendes Jahr, außer dass Du eine Obliegenheit verletzt, da Du einen Schaden unverzüglich Deiner Versicherung melden musst!! Die Rückstufung passiert so oder so!

Und wie bereits gesagt wurde, der Geschädigte kann sich auch direkt an Deine Versicherung wenden. Also würde ich zum Fair Play appelieren und ich denke Du möchtest auch nicht ewig auf Deine Entschädigung warten, wenn Dir jemand ins Auto fährt, oder?!

Gruß Tobi

Auch hier hilft der gesunde Menschenverstand weiter....

Der Schaden wurde in 2009 verursacht, also wird auch die Rückstufung auf dieses Jahr bezogen vorgenommen. Eine etwaige "erschummelte" Besserstufung bleibt davon unberührt.

Und da es so was wie eine Schadensanzeigepflicht gibt, gibt es hier nur eine konkrete Anweisung: Schaden jetzt der Versicherung melden!

Auszug aus den AKB´s:

Anzeigepflicht

E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen

kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

nachzulesen in den eigenen Bedingungen oder hier: klick

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

 

Normalerweise erfolgt die Rückstufung des Schadens erst nach der Regulierung, und ob die Reparatur und die Bezahlung durch die Versicherung noch in diesem Jahr erfolgen wird?

Gruß, Jens

Hallo Jens,

diese Aussage ist falsch. Die Belastung des Vertrages erfolgt mit der Sekunde, mit der der Sachbearbeiter die Schadenanlage abgeschlossen hat. Das geht automatisch und die Unterdrückung der Belastung kann nur händisch vorgenommen werden. Das macht der Sachbearbeiter aber wirklich nur dann, wenn nach seiner Ansicht nicht mit Ansprüchen zu rechnen ist, also bei einer vom VN initiierten vorsorglichen Meldung. Auch dein Arbeitgeber ist da keine Ausnahme; wie du dich evtl. erinnern kannst, war das ja 15 Jahre auch meiner. ;)

Gruß

traumzauber

es gibt versicherer, bei denen ist das geschäftsjahr mit der ersten dezember-woche bereits abgeschlossen.

das bedeutet in der praxis, das der danach gemeldete schaden bereits für das geschäftsjahr 2010 zählt- ergo eine sfr-belastung für 2009 nicht mehr im raum steht.

also anrufen und fragen...

wenn wie oben, kannst du ja dann den unfall gleich ordnungsgemäß melden.

grüsse hns-ptr

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

es gibt versicherer, bei denen ist das geschäftsjahr mit der ersten dezember-woche bereits abgeschlossen.

das bedeutet in der praxis, das der danach gemeldete schaden bereits für das geschäftsjahr 2010 zählt- ergo eine sfr-belastung für 2009 nicht mehr im raum steht.

also anrufen und fragen...

wenn wie oben, kannst du ja dann den unfall gleich ordnungsgemäß melden.

grüsse hns-ptr

Welche Versicherer denn?

Zitat:

Original geschrieben von Mona1988luenen

Mir ist die Tage ein Unfall passiert (Auffahrunfall -> auf nen kleinen alten Corsa), fahre momentan auf 80%.

Hallo,

deine Frage wurde nun ja schon beantwortet, aber wenn ich das obige Zitat von dir lese, noch ein Tip:

Wenn die Schadenssumme nicht zu groß ist ("kleiner alter Corsa" spricht dafür), kannst du den Schaden von deiner Versicherung zurückkaufen. Dann ersparst du dir die Rückstufung!

Nachdem du in einer relativ niedrigen SF Klasse unterwegs bist, wo die Rückstufung schnell auch das doppelte an Beitrag bringen kann, könnte sich das für dich auch bei einem vierstelligem Schaden lohnen.

Frag deine Versicherung einfach mal, die können dir sagen, ob sich das lohnt. Du hast dazu 6 Monate zeit, dir das zu überlegen (ich glaub die 6 Monate sind einheitlich bei allen Versicherungen)

ne ist nicht einheitlich-

da alle versicherer ja geldgierige halsabschneider sind nehmen viele dein geld auch noch nach 11 monaten.

einfach fragen...

grüsse hns-ptr

 

doppelpost gelöscht

 

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