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Unfall – Eure Einschätzung (Dringend!)

Themenstarteram 29. Oktober 2008 um 19:23

Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche mit meinem A3 einen Unfall und war Schuld, habe aber eine VK Versicherung. Der Wagen wurde zum Audi Händler geschleppt und dort von der DEKRA untersucht. Der Schaden beläuft sich auf 12.000 €! Das kommt lt. http://www.autobudget.de einem wirtschaftlichen Totalschaden schon sehr nahe (siehe unten).

Meine Frage ist, was würdet ihr an meiner Stelle machen? Ich finds irgendwie bescheuert den Wagen für 12 000€ reparieren zu lassen. Sinnvoller wäre es doch mit dem Audi Händler nen Deal zu machen – er bekommt den kaputten Wagen + 12.000€ von der Versicherung und „Verkauft“ mir im Gegenzug einen unfallfreien Wagen (eventuell sogar mit ein paar Kilometer weniger und ein paar Extras mehr ;). Dann hätte ich nen unfallfreien Wagen und der Händler ein sehr gutes Geschäft gemacht.

Die andere Möglichkeit wäre mir das Geld für die Reparatur auszahlen zu lassen (-19%MwSt, die bekommt man erst wenn man die Rechnung der Werkstatt vorlegt) und den Wagen im kaputten Zustand zu verkaufen. Ich weiß allerdings nicht wie viel der Wagen noch Wert ist. Der Schaden sah gar nicht sooo schlimm aus: Tür und Kotflügel hinten waren stark eingedrückt und die Hinterachse war verbogen, aber man konnte noch Fahren (habe mich aber vorsichtshalber vom ADAC abschleppen lassen… ). Das wäre also bestimmt auch ein beliebtes „Polen-Fahrzeug“. Was würdet ihr jetzt machen? Und was ist rechtlich überhaupt erlaubt (will ja keinen Versicherungsbetrug begehen ...)

Schon mal Danke !

Beste Antwort im Thema

Das Versicherungsform bei MT ist nicht dafür da, Ratschläge abzugeben wie man den "besten Deal" macht oder wie man am besten Geld "einstreichen" kann.

 

Lass das Auto reparieren, dann werden die Reparaturkosten Brutto erstattet.

 

Oder verkaufe das Auto, dann bekommst du insgesamt den WBW.

 

Unbd wenn dir das nicht reicht und du den Hals nicht vollbekommen kannst, dann mach bitte was du willst, aber verlange hier keine Ratschläge, wie du ordentlich Kasse machen kannst. 

 

Ich hoffe das war deutlich.

 

Ich kann auch noch deutlicher......... :mad:

 

ps.: dieses Urteil bezieht sich auf KH und hat mit Kasko nix zu tun. Nur um deine Frage zu beantworten

 

 

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Warte doch das Gutachten ab. Da steht drin was der Wagen vor dem Unfall wert war (Zeitwert) und nach dem Unfall (Restwert). Wenn kein finanzieller Totalschaden dann auch die detaillierte Schadensaufstellung. Dann hast du doch alle Summen die du für deine Überlegung brauchst.

Gruß Meik

Wagen und 12000.- wirst du dem Händler nicht geben können, den du erhälst

WBW netto (vorerst) - Restwert (z.B. 12000.- - 5000.- = 7000.-) ausbezalt.

Diesen Betrag könntest du den Audi-Händler abtreten, die restlichen

5000.- bekommst du vom Restwertaufkäufer.

 

 

 

 

Themenstarteram 3. November 2008 um 18:44

Ok Danke für eure Einschätzungen. Das Gutachten liegt jetzt vor.

Restwert 7 500 €

Reparaturkosten 10 500

Wiederbeschaffungswert 12 500

Ein Urteil 07.06.2005 besagt, dass man die Reparaturkosten-19% MwSt nur bekommt (fiktive Abrechnung), wenn man den Wagen noch mindestens 6 Monate nach dem Unfall behält (http://www.unfall-recht.de/pageID_2535204.html). D.h. ich müsste den Wagen noch 6 Monate behalten, könnte dann aber den Wagen verkaufen und die Reperaturkosten-19% + Restwert einstreichen?

In dem Urteil ging es allerdings um das Unfallopfer (Streitfall mit der gegnerischen Versicherung). Ist das Urteil trotzdem auf mich anwendbar? In meinem Fall muss ja meine eigene Versicherung (Vollkasko) für den Schaden aufkommen. Oder ist die Versicherungen in diesem Fall kulanter?

Die andere Möglichkeit wäre einen Deal mit dem VW Händler zu machen. D.h. er repariert den Wagen (ich reiche die Rechnung ein) und er kauft mit den Wagen dann ab. Das ist doch grundsätzlich möglich oder?

Was wäre jetzt das geschickteste?

Das Versicherungsform bei MT ist nicht dafür da, Ratschläge abzugeben wie man den "besten Deal" macht oder wie man am besten Geld "einstreichen" kann.

 

Lass das Auto reparieren, dann werden die Reparaturkosten Brutto erstattet.

 

Oder verkaufe das Auto, dann bekommst du insgesamt den WBW.

 

Unbd wenn dir das nicht reicht und du den Hals nicht vollbekommen kannst, dann mach bitte was du willst, aber verlange hier keine Ratschläge, wie du ordentlich Kasse machen kannst. 

 

Ich hoffe das war deutlich.

 

Ich kann auch noch deutlicher......... :mad:

 

ps.: dieses Urteil bezieht sich auf KH und hat mit Kasko nix zu tun. Nur um deine Frage zu beantworten

 

 

am 3. November 2008 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ich kann auch noch deutlicher......... :mad:

Das wissen wir bereits. :D:):D

Also locker bleiben.

Gruß

Frank

Frank, ich bin locker..........:cool:

 

Gebe nur Ratschläge, mehr nicht........:D

 

 

Gruß

 

Delle

am 4. November 2008 um 15:12

'Wenn ich das mal richtig gelesen habe, gibt es eine Schadenminderungspflicht ! d. h. das man sich an dem Unfall nicht bereichern darf!!

Einige Leute scheinen genau das aber nicht zu kapieren und erwarten hier noch "Tipps", was sie alles drehen müssen, um möglichst viel Profit aus einem (in diesem Falle auch noch selbstverschuldeten) Unfall "einstreichen" zu können.

Vermutlich sind das auch genau diejenigen Leute, die lauthals herumheulen und schimpfen, wenn sich der Versicherungsbeitrag für das nächste Jahr mal wieder erhöht:rolleyes:

am 4. November 2008 um 16:45

Das ist zwar richtig, aber ich würde auch schauen, wie ich am besten weg komme! jeder würde das! Nur das kann man sich ja selbst ausrechnen welche option für einen selbst die beste ist.

am 4. November 2008 um 17:22

Die Erfahrungen die jemand durch einen Unfall und seine Abwicklung sammelt bilden ja auch eine "Bereicherung.

Diese wird aber "noch nicht" abgezogen. :D

Diese ganze Geiz ist Geil und sooo viel wie möglich heraus zu holen Mentalität, die teilweise ja schon als Sport angesehen wird, zeigt wessen Geistes Kind wir sind.

Wird uns aber nichts nutzen, denn "das letzte Hemd" hat keine Taschen. :D

Gruß

Frank

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