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Unfall Fahrerflucht als Geschädigter

Themenstarteram 11. Oktober 2022 um 10:53

Unfall Fahrerflucht als Geschädigter?

Moin,

als ich gestern früh meine Freundin in Hamburg zur Arbeit fuhr, ist bei einer zweispurigen Straße bei einer Kurve ein Auto von der rechten Seite in meiner Spur reingefahren und somit hat er (SUV) mein Kotflügel, meine Stoßstange und meine Felge mitgenommen. Man konnte ein lauten Knall hören, dabei hat sich sogar mein Auto bewegt und ich wäre beinah in die Leitplanke gefahren aber zum glück habe ich für Stabilität gesorgt. Sofort danach wurde die Straße grade und wir fuhren auf der selbe höhe. Wir haben Blickkontakt mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs aufgenommen genauso meine Freundin auch. Ich gleich leicht abgebremst und bin in seine Spur reingezogen, sodass ich ihm hinterher fahren kann, bis er eine Anhalte-Möglichkeit findet. Ich habe kurz Warnblinker angemacht und Lichthupe auch. Wir fuhren paar hundert Meter weiter und er hielt nicht an. Bei der nächsten Kreuzung ist er rechts abgebogen und auf der rechten Seite befand sich eine Bushaltestelle. Ich habe Blinker rechts angemacht und dachte er würde da reinfahren, doch er hat beschleunigt und fuhr weiter. Ich bin aber erstmal bei der Bushaltestelle stehen geblieben, weil ich ihn nicht durch die Stadt jagen wollte, vor allem nicht mit einer erhöhten Geschwindigkeit durch die Stadt. Danach habe ich mein Schaden festgestellt und mir seine Kennzeichen aufgeschrieben, weil ich sie mir gemerkt habe. So ich bin ein Fahrer seit 3-4 Jahren und bin schon durch ganz Europa mehrmals in den Urlaub gefahren und habe 200tkm Fahrerfahrung, aber sowas ist mir noch nie passiert und ich weiß es nicht ob ich richtig vorgegangen bin, außerdem bin ich noch ein Azubi und dank meiner Nebenbeschäftigung in der Selbstständigkeit und Ersparnisse konnte ich mir ein Neuwagen vor paar Monaten kaufen. Bin gestern Abend in eine Werkstatt und sie haben den Schaden grob auf 10-15 Tausend Euro geschätzt. Falls von Innen was beschädigt ist, sogar über 15 Tausend. Ich bin nach dem Unfall zur Polizei gegangen und habe das ganze gemeldet. Meine Freundin ist meine Zeugin gewesen. Wir haben die Kennzeichen der Polizei bekanntgegeben und haben sowohl den Fahrer auch das Fahrzeug beschrieben. Mein Wagen ist leider nur teil Kasko versichert, was vielleicht blöd war ihn Teil Kasko zu versichern. Hat einer Ahnung und kann mir detailliert sagen was auf mich vielleicht jetzt zukommt und wie kann ich noch handeln um mein Geld zu bekommen. Vielen Dank im Voraus.

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27 Antworten

Hi,

da Du den das Kennzeichen hast, sollte der Halter und Fahrer ermittelt werden können. Das ist eigentlich die Aufgabe der Polizei. Dann wird halt Anzeige gegen ihn erstattet und ihr werden wie auch immer aussagen müssen. Wenn er geständig ist, dann sollte alles seinen Gang gehen und Du das Geld von seiner VS bekommen. Wie lange das dauert, steht auf einen anderen Blatt Papier.

Wenn er das abstreitet, dann wirds ein Geduldspiel mit Streit, Gericht, etc. Du kannst jetzt nur erstmal abwarten was die Polizei ermittelt.

Ist das Fahrzeug noch fahrbereit? Ich würde das auch erstmal jetzt der eigenen VS melden damit die Bescheid wissen, falls die erstmal in Vorkasse gehen müssen. Hast Du eine Verkehrsrechtsschutz? Dann die auf jedenfall einschalten.

Vor fast 20 Jahren ist jemand ins geparkte Auto gefahren samt Unfallflucht. Ein Nachbar hat das gesehen und das Kennzeichen aufgeschrieben. Polizei hat den Fahrer ermittelt und da sein Fahrzeug ebenfalls beschädigt war, hat er aus Angst gestanden. Am Ende hat seine VS gezahlt.

PS: wegen solchen Leuten bin ich dafür, Dashcams einzubauen. Werde ich wohl auch mal tun, was man hier dauernd erlebt... Spurwechsel ohne Nachzudenken ist ja normal mittlerweile.

... bei der Schadenshöhe wird die Polizei sicher das Fahrzeug an der Meldeadresse versuchen aufzusuchen um die Schäden daran zu sehen bzw. beweisführung zu machen.

Du kannst nur abwarten. Rechtshilfe ist auf MT nicht Zielthema.

Melde den Schaden schnellstmöglich der Versicherung des Verursachers und warte ab ggf. würde ich auch einen Rechtsanwalt mit ins Boot holen.

https://www.zentralruf.de/

Wenn du einen Verkehrsrechtsschutz hast, dann würde ich den Fall einem Anwalt übergeben.

Wenn nicht, dann kannst du nur Anzeige bei der Polizei stellen.

Dann hoffen, dass die das Fahrzeug ermitteln können und dann gehts ja auch noch darum, wer welche Spur verlassen hat. Das musst ja auch noch beweisen können, dass er in dich rein gefahren ist.

Der wird vielleicht genau das Gegenteil behaupten.

Verkehrsopferhlife bliebe auch noch, aber auch da muss man beweisen können, dass der andere Schuld war.

Auf alle Fälle war es ein großer Fehler, ein so teures Auto nicht Vollkasko zu versichern.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 11. Oktober 2022 um 17:54:49 Uhr:

Wenn du einen Verkehrsrechtsschutz hast, dann würde ich den Fall einem Anwalt übergeben.

Wenn nicht, dann kannst du nur Anzeige bei der Polizei stellen.

Dann hoffen, dass die das Fahrzeug ermitteln können und dann gehts ja auch noch darum, wer welche Spur verlassen hat. Das musst ja auch noch beweisen können, dass er in dich rein gefahren ist.

Der wird vielleicht genau das Gegenteil behaupten.

Verkehrsopferhlife bliebe auch noch, aber auch da muss man beweisen können, dass der andere Schuld war.

Auf alle Fälle war es ein großer Fehler, ein so teures Auto nicht Vollkasko zu versichern.

Die Verkehrsopferhilfe kommt bei Sachschäden nur dann auf, wenn der andere zu 100% haftet.

Und wenn der Verursacher bekannt ist, aber keine Haftpflichtdeckung im Außenverhältnis besteht.

Verzeihung. Ich muss mich selber korrigieren.

Die Verkehrsopferhilfe fällt vermutlich aus, weil es zu keinem erheblichen Personenschaden gekommen ist.

Das ist ja eine Vorraussetzung für eine Leistung bei Fahrerflucht.

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. Oktober 2022 um 18:15:09 Uhr:

Und wenn der Verursacher bekannt ist, aber keine Haftpflichtdeckung im Außenverhältnis besteht.

Das ist natürlich falsch, denn genau dass ist der Grund, warum die Verkehrsopferhilfe überhaupt gegründet wurde. Dass man eben den Unfallgegner nicht ermittlen kann.

am 11. Oktober 2022 um 17:12

Das ist natürlich richtig. Präziser: Bei Fahrerflucht gibt es nichts, wenn nur Sachschäden und keine erheblichen Personenschäden.

Sonst wäre jeder Baum, der im Suff getroffen wird, ein flüchtiger Unfallgegner.

Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn das bekannte Fahrzeug des Gegners nicht versichert ist.

TE: Darüber informiert man sich nicht (falsch) in Foren, sondern z. B. bei der Verkehrsopferhilfe selbst.

Manche werden es nicht glauben: Die haben eine Homepage, die man mit Google finden kann.

Zitat:

Mein Wagen ist leider nur teil Kasko versichert, was vielleicht blöd war ihn Teil Kasko zu versichern. Hat einer Ahnung und kann mir detailliert sagen was auf mich vielleicht jetzt zukommt und wie kann ich noch handeln um mein Geld zu bekommen. Vielen Dank im Voraus.

Es war definitiv keine gute Entscheidung, bei einem Neuwagen nur Teilkasko zu nehmen.

Da kauft man sich einen Neuwagen mit einem hohen Wertverlust und dann spart man ein paar Euro bei der Versicherung.

Macht nicht wirklich viel Sinn

Konnte die Freundin keine Bilder mit dem Handy machen?

Wie schon geschrieben, könnte das eine langwierige Sache werden, ich drücke die Daumen

wobei die Schuldfrage eigentlich klar ist, WENN alles so war wie geschildert. Von daher ist VK ja/nein nicht ganz so entscheidend.

Zitat:

@wizard1972 schrieb am 11. Oktober 2022 um 20:29:59 Uhr:

Konnte die Freundin keine Bilder mit dem Handy machen?

Das ist eine interessante Frage.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 11. Oktober 2022 um 22:20:40 Uhr:

Zitat:

@wizard1972 schrieb am 11. Oktober 2022 um 20:29:59 Uhr:

Konnte die Freundin keine Bilder mit dem Handy machen?

Das ist eine interessante Frage.

Völlig Uninteressant, weil es nun zu Spät ist. Normal ist man in solchen Situationen geschockt und wenn man kein Profi hier ist, schmeißt man ggf. nicht sofort das Handy an. Klar wäre es eine gute Idee, nach den Unfall die Kamera zu zücken und alles zu Filmen, doch muss man da erstmal drauf kommen.

Da der plausible Schaden am anderen Fahrzeug wohl klar zu erkennen sein wird und das Kennzeichen bekannt ist, wird eine Anzeige unumgänglich. Allerdings wird der Andere natürlich euch die Schuld geben und/oder alles abstreiten und der Spaß geht zu Gericht. Vorteil ist ja schonmal, das du einen Zeugen dabei hattest. (Es spielt keine Rolle, ob es die Partnerin, Mutti oder sonst wer ist, vor Gericht zählt jede Aussage erstmal gleichviel, wichtig ist nur, das der Richter dem Zeugen glaubt)

Für die Zukunft: Schaff dir eine DashCam an. Wer heute noch ohne Fährt, ist ziemlich leichtsinnig. Denn das hier wird ewig dauern und es könnte gut noch eine Mitschuld geben...

Vorteil, wenn der andere erwischt wird, ist natürlich auch, dass er abgehauen ist.

Das deutet dann natürlich sehr darauf hin, dass er die Schuld am Unfall hatte.

für eine Neuanmeldung wurde der Text flott geschrieben:

 

Über kapier877889

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11. Oktober 2022 um 12:52 Uhr

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2022 um 23:03:52 Uhr:

für eine Neuanmeldung wurde der Text flott geschrieben:

 

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Ein Schelm, der Böses dabei denkt, aber Du hast recht.

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