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Unfall, Fiktive Abrechnung, gegn. Vers. bietet mehr für das KFZ
Hi, ich lese hier schon was mit und hab nun auch mal eine kurze Frage:
Situation ist die:
-> Schaden auf Parkplatz, KFZ war geparkt, Schuld beim Gegner.
-> Gutachter vom Autohaus beauftragt, Gutachten geschrieben
(genaue Daten bekomme ich hoffentlich gleich, die hier ca.)
Wiederbeschaffungswert: 2500 €
Reparatur: <= 2500 €
ermittelter Restwert über Börse: 800 €
-> gegn. Versicherung schreibt in gesonderten Schreiben wohl, dass Reparatur nach Wiederbeschaffungswert bis 3250 € genehmigt ist, aber die Versicherung ein besseres Angebot für den Verkauf des Unfallwagens hat (1300 €).
-> Die Geschädigte möchte aber eventuell eine fiktive Abrechnung mit geringer Reparatur (Blech ist unschön, aber ok. Eigentlich nur Scheinwerfer defekt) um den Wagen weiter zu fahren.
Frage:
1. Welcher Restwert gilt - der im Gutachten ermittelte oder kann auch die Versicherung ein (ich nehme mal an reales) Angebot unterbreiten und damit den Restwert erhöhen?
2. Es wurde in dem Thema "Schaden auf Parkplatz durch Driften" (oder so) zu fiktiver Abrechnung gesagt, immer Anwalt einschalten - Rechtsschutz besteht und habe ich auch geraten. Ist das Angebot des höheren Restwert schon unlauter?
Wenns detaillierter werden soll, einfach fragen
Beste Antwort im Thema
Den Restwert bekommt der TE bei Weiternutzung. Er darf sich halt nicht verarschen lassen. An wen sollte er sich also wenden, wenn man ihm seine Rechte abschneiden will?
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39 Antworten
Verstehe ich das recht, dass es kein Totalschaden ist?
Dann spielt der Wiederbeschaffungswert keine Rolle, wenn du das Fahrzeug weiterhin nutzt, weil nicht auf Totalschadenbasis abgerechnet wird.
Du bekommst die Reparaturkosten netto.
was bitte ist denn "kleiner" wie 2.500 Euro Reparaturkosten ?
Bitte mal vernünftige Zahlen auf den Tisch des Hauses.
Dann gibt es auch vernüftige und konkrete Antworten.
Danke
Hi, danke schon mal. Die genauen Zahlen liegen mir jetzt vor:
Reparaturkosten Netto: 1891,16
Reparaturkosten Brutto: 2250,48
Beurteilung: Reparaturschaden - 130% Grenze
Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert: 2300
Restwert: 880
Wertminderung: 150
Gesamtschaden: 2400,48
Im Gutachten gibt es einen kleinen Fehler, im Anschreiben steht Wiederbeschaffungswert 2500, aber im Gutachten und in der Berechnung steht 2300 differenzbesteuert. Also Totalschaden...
Aber, die Frage war ja garnicht so sehr an den Fall gebunden, auch unabhängig von den Zahlen:
Fiktive Abrechnung, Totalschaden, Restwert laut Gutachten festgesetzt. Dann kommt ein Schreiben der Versicherung, dass die Versicherung einen Käufer mit höherem Angebot hat.
Wenn dann trotzdem fiktiv abgerechnet werden soll, zieht die Versicherung dieses Angebot als Restwert heran? Bzw. wie sieht da die Rechtslage/Verfahrenslage aus?
Du hast einen wesentlichen Fehler gemacht, indem du die Sachverständigenwahl dem Autohaus überlassen hast.
Das Problem des TE ist doch momentan vor allem seine Unkenntnis über die Rechtslage bzw. seine konkreten Handlungsoptionen.
Inwiefern hätte ein anderer Sachverständiger da geholfen?
Wenn er weiterfahren will kann er doch ohne Probleme gegen Netto abrechnen, da die unter dem Zeitwert bleibt und die Vers. billiger kommt.?!
Wenn alle anderen Rahmenbedingungen stimmen, kann die Versicherung bei fiktiver Abrechnung den von ihr angegebenen Kaufpreis abziehen.
Obwohl die anderen Werte hier nicht unbedingt alle ersichtlich sind, solltest Du ggf. auch den Verkauf in Betracht ziehen. Könnte sich rechnen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. Februar 2017 um 23:28:13 Uhr:
Das Problem des TE ist doch momentan vor allem seine Unkenntnis über die Rechtslage bzw. seine konkreten Handlungsoptionen.
Inwiefern hätte ein anderer Sachverständiger da geholfen?
Du bist doch der Fachmann
Wenn zehn Sachverständige ein Gutachten abgeben, dann bekommt man zehn nicht deckungsgleiche Ergebnisse und das vorliegende Gutachten ist nur gut, wenn auch repariert wird.
D. h. die Werkstattinteressen wurden gewahrt, die des Geschädigten aber nicht, wenn dieser fiktiv abrechnen will, oder siehst du das anders.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Februar 2017 um 10:20:09 Uhr:
D. h. die Werkstattinteressen wurden gewahrt, die des Geschädigten aber nicht, wenn dieser fiktiv abrechnen will, oder siehst du das anders.
Wie kommst du auf den Trichter?
Den Restwert bekommt der TE bei Weiternutzung. Er darf sich halt nicht verarschen lassen. An wen sollte er sich also wenden, wenn man ihm seine Rechte abschneiden will?
Hä? Was soll er bekommen? Den Restwert?
Wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird, steht dem Geschädigten bei fiktiver Abrechnung exakt folgendes zu:
Reparaturkosten Netto: 1891,16
Wertminderung: 150
Kostenpauschale (25-30 Euro)
Und zur Begriffsdefinition: es handelt sich nicht um einen "echten" Totalschaden und auch nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ersterer ist eingetreten, wenn das Fahrzeug technisch nicht reparierbar ist, letzterer, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.
Durch die Wertminderung + Rep.brutto liegt der Schaden durch den von ihm geschilderten Schreibfehler über dem WBW. Demzufolge der Versicherer "versehentlich" den Restwert erstmal abzieht und bei Weiternutzung dennoch bezahlen muss.
Zitat:
@ovaskerri schrieb am 5. Februar 2017 um 23:07:56 Uhr:
Fiktive Abrechnung, Totalschaden, Restwert laut Gutachten festgesetzt. Dann kommt ein Schreiben der Versicherung, dass die Versicherung einen Käufer mit höherem Angebot hat.
Wenn dann trotzdem fiktiv abgerechnet werden soll, zieht die Versicherung dieses Angebot als Restwert heran? Bzw. wie sieht da die Rechtslage/Verfahrenslage aus?
Ich hatte den Fall bei meinem Totalschaden vor einem Jahr.
Das Gutachten wies für den Restwert folgendes aus:
Zitat:
Der im Gutachten ausgewiesene Restwert wurde auf der Grundlage der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes auf dem regionalen allgemeinen Markt berücksichtigt. Konkrete Restwertangebote
des regionalen Marktes wurden eingeholt. Für das Fahrzeug wurden 3 Angebote (jeweils inklusive
Mehrwertsteuer) abgegeben durch
Firma X xxxx,00 EUR
Firma Y yyyy,00 EUR und
Firma Z zzzz,00 EUR.
Die Versicherung stellte das Fahrzeug in entsprechende Börse ein und es kam ein Angebot, welches fast doppelt so hoch war. dazu schrieben sie, dass sie dieses zu Grunde legen werden.
Ich behielt am Ende das Fahrzeug und die Versicherung rechnete freiwillig nach Gutachten ab, also nicht nach dem Angebot aus der Börse.
Nur als Erfahrung.