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Unfall frage, was zahlt die gegnr. Versicherung?

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 18:27

Tut mir leid ist kein direktes Mondeo Thema.

Aber wir haben heute einen Unfall auf der Autobahn gehabt, im Stau ist uns einer mit ca 80km/h ins heck geknallt. Ich war der Fahrer, aber der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, der auch dabei war. Erste Frage: Kann die gegnerische Versich. probleme deswegen machen?

Da der Unfallverursacher ja sowieso schuld ist, ist nun meine Frage was die Versich. alles zahlt. Bsp.: Der Wagen hatte einen Wert von ca. 21.000€, jetzt werden wir den Wagen für etwa 5000-6000€ verkaufen, bezahlt nun die Versich. den Rest zum eig. Wert des Wagens?

So wie es aussieht hat der Wagen einen Totalschaden, da er komplett verzogen ist u.a. schließen die Türen nicht mehr.

Wäre nett, wenn die Mods das thema nicht löschen und mir jemand helfen könnte.

Wir haben übrigens Glück gehabt, ein angebrochener Wirbel, hat sich zum Glück, bei meiner Mutter, nicht bestättigt.

hier paar Bilder

http://i34.tinypic.com/b8w8rq.jpg

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ein wenig Aufkärung:

Einen Anwalt benötigt man nur bei Personenschaden, der hier ja auch vorliegt. Die Mutter hat die Wirbel weh, also Schmerzensgeld.

Aktuelle Rechtsprechung:

Schadenminderungspflicht durch Verzicht auf Gutachter, ist bei Schäden bis 700 € ist gerichtlich bestätigt.

Also da nur Kostenvoranschlag liefern.

Anwalt geht immer.

Schaden wird ersetzt bis zum Wiederbeshaffungswert eines gleichwertigen PKW ( Bj, Laufleistung, Pflegzustand, Ausstattung)

 

Wird der PKW als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet, also rep. Kosten über Wiederbeschaffungswert, so muss der Gutachter !(jeder) das Fahrzeug auf dem freien Markt anbieten und den Höchstbieter ermitteln.

Dieser bestätigt aber sein Gebot und ist auch verpflichtet, egal wie der Fabelpreis ist, das Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Geschädigten abzuholen, gegen Bares !!!

Die Adresse, Tel. Nummer, Fax, Mailadresse des Bieters, hat im Gutachten zu stehen, damit der Höchstbieter kontaktiert werden kann. 

 

Das ist wichtig, da die Versicherung so einen verbindlichen Restwert als Kalkulationsbasis hat.

Es wird also vom Käufer des Unfallauto der Biete Wert ausgezaht und von der Versicherung der Rest, zum Wiederbeschaffungswert.

 

Wer Mehrwertsteuer ausweisen kann, bekommt keine ersetzt, das ist doch logisch.

Wer nicht, also Privatpersonen, kaufen beim Händler und bekommt den Kaufpreis bis zum Wiederbeschaffungswert.

 

Wenn die Versicherung oder der Gutachter einen Vergleichswert aus dem Internet ziehen, der in München ist, ich aber in Köln wohne, so muss ich den nicht akzeptieren. Der regionale Wert ist rechtsverbindlich, nicht der aus dem Internet.

 

Mehrwertsteuer Abzug, gibt es nur bei fiktiver Abrechnung. Also Gutachten abgerechnet und keine Rechnung vorgelegt.

Also bei Schwarzbastlern.

 

Die Versicherung zahlt beim Totalschaden.

Ca. 10-14 Tage Nutzungsausfall oder Leihwagen.

Anmelde, Abmeldegebühr, Nummerschilder.

Anwalt

Gutachter

Wiederbeschaffungswert im regionalen Bereich.

25 € Auslagenpauschale für Tel. Porto, etc.

 

Dazu bei Verletzten das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten, fahrten zum Arzt. 

 

Beim Mietwagen ist daruf zu achten, er sollte ein Klasse niedriger liegen. als Mondeo vorher, Focus als Leihwagen.

Zudem mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren: Der Vermieter darf nur die Beträge in Rechnung stellen, die die Versicherung akzeptiert. Eine darüber hinausgehende Rechnungstellung erfolgt nicht !

 

So schützt man sich vor Forderungen, unseriöser Vermieter.

 

Gruß Heinz

 

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64 Antworten
am 3. Oktober 2008 um 18:33

Du solltest Dir ein geeigneteres Forum suchen. Zum Beispiel www.frag-einen-anwalt.de

Übrigens: Das waren niemals 80 Km/h des Auffahrenden.

Moin ,

ich denke mal , du bekommst den Schwacke - Wert (händler-einkauf) , bin mir aber nicht sicher .

Thorsten

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Friesland

Du solltest Dir ein geeigneteres Forum suchen. Zum Beispiel www.frag-einen-anwalt.de

Übrigens: Das waren niemals 80 Km/h des Auffahrenden.

danke für den Tip. Ich schätze die Geschwindigkeit, vllt. warens auch etwas weniger. Aber meine Vermutung, Seine Airbags hats ausgelöst und bei geringeren Geschwindigkeiten löst der nicht. Kann mich aber auch irren

Aufprall mit 80 km/h :))) naja vieleicht war der Galaxy war mit 55 km/h unterwegs...

Die Versicherung zahlt den Netto-Preis für die Reparatur. Da ein Mehrwert nicht erzeugt wurde, büßt man schon die Mehrwertsteuer ein. Dazu kommt, dass man eigentlich verpflichtet ist, bei guter Qualität einen möglichst günstigen Anbieter zu suchen. Das kann u.U. statt dem FFH auch ein Karosserie Meisterbetrieb Hinz & Kunz sein.

Im Prinzip ist zu sagen, dass häufig ein Kostenvoranschlag der "gegnerischen" Versicherung reicht. Sollte die Versicherung davon ausgehen, dass es zu teuer ist, muss die Versicherung einen Gutachter beauftragen der schon ordentlich Kohle kostet. Der schaut den Reparaturaufwand und dort wo es am besten gemacht werden sollte.

Bis zu einer gewissen Schadenssumme macht das niemand.

Man kann auch selbst ein Gutachter beauftragen, der den Schadenswert nach einer Checkliste erstellt, auch hier kann die "gegnerische" Versicherung ein Gegengutachten anfertigen lassen.

Ich persönlich habe bei einem Schaden ein Kostenvoranschlag anfertigen lassen und den Wert - 25% Cash auf die Hand vom Unfallgegner auszahlen lassen und es dann via Smart-Repair verschwinden lassen.

am 3. Oktober 2008 um 19:14

Nimm Dir nen Gutachter und lasse den Wert den Wagens und die Reparaturkosten schätzen. Das ganze dann incl. der Gutachterrechnung zur gegnerischen Versicherung. Lass Dir aber blos nicht von der gegnerischen Versicherung nen Gutachter aufschwatzen, die schreiben meist Gefälligkeitsgutachten die zu deren gunsten ausfallen.

PS: Bei nem Aufprall von 80km/h auf nen stehenden Wagen, er evtl. noch auf der Bremse steht, würdest Du bestimmt jetzt nicht schreiben können!:)

Du hast das Recht dir für die Schadensabwicklung einen Anwalt zu suchen (bzw dein Vater, denn der ist der geschädigte), und das macht auch Sinn.

Darüberhinaus würde ich die Kiste zum Händler bzw zur Werke meines Vertrauens schieben, damit die mir nen Gutachter besorgen!

Dein Vater wird vmtl Anrufe vom Versicherer de Verursachers bekommen und man wird versuchen ihn bzgl Werkstatt- Gutachterauswahl usw unter Druck setzen! Gerade da das ganze dicht an einem wirtsch. Totalschaden dran ist macht meiner Erfahrung nach diese Vorgehensweise Sinn!

Ich habe jährlich mehrere Fremdschäden abzuwickeln und tue das schon lange nicht mehr selbst... meine Erfahrung ist nämlich dass es in min 50% der Fälle Ärger gibt...

Häufig wird der Restwert angezweifelt, was bedeutet, dass dir Angebote von Aufkäufern vorgelegt werden, die teilweise dem doppelten des Gutachterlichen Restwertes entsprechen! Dann wird die gegnerische Versicherung dir nur die Differenz zwischen Zeitwert und diesem Mondpreis erstatten wollen. Ab zur Werke eures Vertrauens, und nen Gutachter und nen Anwalt empfehlen lassen! Das ist der schnellste und sicherste Weg!

Und lass dir wirklich jmd. empfehlen! Das sind so sachen mit denen man sich auskennen sollte! Deshalb kann mein Rat nur sein: fachlichen Rat einholen!

Selber kann man den Parkplatzrempler abrechen... hier ist richtig Kohle im Spiel!

Hallo und guten Morgen,

..mach unbedingt, was mondeotaxi und rapidmovement Dir empfohlen haben!

In meiner 45-jährigen Fahrpraxis ist mir leider 3-mal ein Auto durch Fremdverschulden völlig zerschrotet worden und 2-mal beschädigt.

Nachdem ich bei einem der ersten Unfälle von der gegnerischen Versicherung so gut wie abgezockt wurde,

( 1 Tag vor geplantem Urlaub mit dem Auto fährt einer rein, wegen der absoluten Eile war ich so dumm, die Vorschläge oder Angebote der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren)

habe ich nie mehr wieder ohne eigenen Verkehrsrechtsanwalt und von diesem bestelltem eigenen Gutachter sowas behandelt.

Nur so !

Gruß

wie heißt eigendlich die gegnerische Versicherungsgesellschaft... ? Falls es so eine "billige" ist, ist eh Vorsicht angesagt... die Versuchen extrem zudrücken...

Hallo guten Tag,

@ epex:

Das war eine Versicherungsgesellschaft mit eigenem "Schadenschnelldienst", die mit A anfängt und mit z aufhört,; behauptet, die größte in Deutschland zu sein.

Die haben mich so kurz vor der Reise nach dem Motto " Du nimmst jetzt, was wir sagen , oder das ganze dauert mindestens 6 Wochen!" echt in die Mangel genommen.

Da ich die Reparatur selbst verauslagt hatte, war die Reisekasse dafür geplündert worden. Erpressbar war ich.

Ist 30 Jahre her, aber vergess ich nie !

Ich glaube dieses nassforsche Verhalten von damals hat sie bis jetzt ein gutes Dutzend Kunden gekostet, da ich es jedem erzähle, der irgendwie "Versicherung" zum Thema macht.

Seither: Anwalt, Anwalt, Anwalt.

Den müssen die Versicherungen ja dann selber auch noch zahlen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von XJohnwert

Das war eine Versicherungsgesellschaft mit eigenem "Schadenschnelldienst", die mit A anfängt und mit z aufhört,; behauptet, die größte in Deutschland zu sein.

Die haben mich bei einem der letzten Schäden sogar ungefragt angerufen und mir erzählen wollen, was ich in anbetracht meiner Schadensminderungspflicht alles nicht darf...

Hab ich gelacht...Ich dürfe mir keinen Anwalt nehmen... Buaaahh :) ich könne das schließlich auch selbst abrechnen und bekäme auch noch 30,- € Unkostenpauschale für meine Zeit.. Buhuhuhuah :D... ich hab so gelacht, ich konnte garnicht mehr weiter telefonieren! ;)

Das ist doch genau der Sinn der Sache... du brauchst dein Auto, bist selbst in ner Notlage und dann rufen die dich an und quatschen dich auch noch voll... m.E. ne Frechheit!

Nach ansicht einer großen Versicherung stehen mir auch keine 100€ Nutzungsausfall für ne Taxe pro Tag zu... Was solls... es gibt ja Taxiverleiher...

dakostet es schonmal 500- 700€ das Auto für unseren Betrieb zu konfigurieren und zu überstellen... und dann nochmal 150,- € Miete zzgl. Kilometergebühr... jeder kriegt das was er verdient. Ich nehme mir n leihauto, habe keinen Streß, lass das meinen Anwalt regeln, habe keinen Stress, nach vier Wochen habe ich die gesamte Kohle und habe keinen Stress.

Übrigens muss die gegnerische Versicherung sogar die Kosten für ein Überbrückungsdarlehn bezahlen wenn zulange mit der Kohle dauert!

 

@xJohnwert... dachte nur... hatte mal mit einer Versicherung zu tun, welche mit D anfängt und K endet... hatte etwas mit deinem Bild mit der Eisenbahn zutun... die waren mal zeitweise sehr sehr billig... ich musste über 1/2 halbes Jahr warten auch mein Geld... das Ganze sollte damals sogar vor Gericht gehen... hätte ich kein Rechtschutz gehabt, hatte ich min. 2000 DM weniger gehabt... die haben damals sich quer gestellt, wo es nur ginge...

Die hatte damlas Kampfpreise mit KFZ auf den Markt geworfen (hatten sehr sehr viel Werbung gemacht)... und somit bin ich immer vorsichtig mit Versicherungen die extrem billig sind...

Zitat:

Original geschrieben von XJohnwert

 

Seither: Anwalt, Anwalt, Anwalt.

Jepp, das spart Ärger und mindert die Gefahr beschissen zu werden.

am 4. Oktober 2008 um 19:57

Bei solch großen Schäden immer einen eigenen Anwalt und Gutachter besorgen.

Was die Mehrwertsteuer betrifft, muß die Versicherung bei einem Totalschaden diese übernehmen, wenn ca. innerhalb eines 1/2 Jahres ein anderes Fahrzeug erworben wird. Die Schadenshöhe ist nicht, wie irrtümlich viele glaube, der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert eines, zum Unfallzeitpunkt,  vergleichbaren Fahrzeug. Die Kostenpauschale muß in jedem Fall bezahlt werden, außer du kannst einen höheren Kostenaufwand nachweisen, dann muß dieser auch bezahlt werden.

hatte auch schon mit solchen Versicherungen zu tun gehabt, die versucht hstten, mir die Schadenregulierung abzunehmen. Nach dem sie gemerkt hatten, daß das bei mir nicht funktioniert, gaben sie sofort klein bei.

 

Gruß Hegele

am 5. Oktober 2008 um 8:02

Hallo,

ich kann nur raten, Anwalt nehmen, der dann alles für Dich bzw. deinen Vater regelt. Alles andere kostet Nerven und Geld. Auch den Wagen nicht in die Werkstatt bringen, bevor der Anwalt grünes Licht gibt. Schon gar keine Abtretungserklärungen unterschreiben. War eine Negativerfahrung meinerseits, die mich leider ein paar Öken gekostet hat und viel Stress im Nachhinein.

 

Gruß

Egbert

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