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Unfall- Fragen zur wiederherstellung!

Themenstarteram 10. November 2006 um 20:34

Hatte heute nen unfall: War gerade beim Linksabbiegen, als mich jemand Überholen wollte--- Kollision bei mit vorne links, in siene Beifahrertür.

Ich habe folgende sichtbare schäden:

- Stossstange: entzwei

- Kotflügel: vor an spitze leicht gedrückt

- Motorhaube- ecke geknigt

- Scheinwefer: geht zwar noch, ist aber locker

- Blinker kaputt

außerdem ist wohl die spur verstellt. (lenkrad steht schief, falscher sturz (Reifenquietschen)

Meine Frage:

-habe ich noch weiter unsichtbare schäden zu befürchten?

- Ist das mit der Spur durch eine Achsvermessung u. einstellung zu beheben (rad war nich in unfall verwickelt)?

- werde ich einen neuen scheinwerfer brauchen? (glas nicht beschädigt!)

- was taugen die ebay -Stossfänger--empehlenswert?

- kann man eine ansonsten intackte Morhaube mit einem ca. 2 quadrarzentimeter großen "knick" wieder herstellen?

vielen daank im voraus

oli

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13 Antworten

bilder!!!

Also ohne Fotos kann man nur ganz schwer etwas sagen...Von Ebay Stoßstangen würde ich lieber die Finger lassen! Ist oft billig Ware aus Fernost mit schlechter Passgenauigkeit! Dann lieber eine original Audi Stoßstange vom Autoverwerter oder Schrottplatz, kann man aber auch häufig bei Ebay finden.

Wenn bei dem Scheinwerfer nur die Haltenasen gebrochen sind, gibt es für kleines Geld bei Audi einen Reparatursatz.

Für den Rest der Schadensbeurteilung wären wie gesagt Bilder sehr hilfreich.

Hoffe du hast geblinkt, dann zahlt der Kerl der dir rein ist alles, fahr zu Audi, lass nen Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen, schick das der gegnerischen Vers. und lass dein Auto wenn sie gezahlt hat bei einer Karosseriewerkstatt reparieren. So hast du noch ein paar Euro gut gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Hoffe du hast geblinkt, dann zahlt der Kerl der dir rein ist alles, fahr zu Audi, lass nen Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen, schick das der gegnerischen Vers. und lass dein Auto wenn sie gezahlt hat bei einer Karosseriewerkstatt reparieren. So hast du noch ein paar Euro gut gemacht.

das glaubst aber auch nur du. wenn die vers. sich quer stellt und es auf einen prozess ankommen lässt, dann bist du mit min. 25% dabei, weil du nen auto bewegt hast. ich hatte letztes jahr den gleichen stress - bekam nachher nicht alles ausbezahlt und musste ewig rumstreiten!

---

Wenn das Rad schief steht kommt das nicht von ungefähr, nur mit spur einstellen wird es nicht getan sein. Da ist dann mit Sicherheit noch was beschädigt!

Ich könnte dir evtl. ne facelift stoßstange anbieten, weiß aber nicht, ob die passt...

Themenstarteram 11. November 2006 um 13:44

bild

 

Hier mal ein Bild!

Welche Farbe hat die Stossstange?

Das Rad steht nicht schief, nur das Lenkrad!

Gruß

Themenstarteram 11. November 2006 um 13:57

noch ein bild.

Zur rechtslage: Habe rechtzeitig geblinkt!

Die Bullen haben

-ihm drei Punkte plus 75 € strafe aufgebrummt (Überholen bei unklarer verkerslage--- was soll eigentlich daranunklar sein wenn jemand blinkt?)

- mir 35€ ( angeglich hätte ich keinen schulterblick vor den abbiegen duchgeführt, nur vor dem Blinken: mann mÜsse ja immer damit rechnen überholt zu werden, auch wenn man blinkt- doppelte sorgfaltspficht.

wir also wohl auf Teilschuld hinauslaufen ;-(

Da würde ich aber enerisch dagegen vorgehen. Kann doch net sein das du ne Teilschuld bekomms wenn der Hintermann Scheisse baut.

Fehlt nur noch das die Bullerei ne Teilschuld aufbrummt nur weil man sein KFZ geführt hat, mit der Begründung "Man hätte sein Auto auch stehen lassen könne und den Bus nehmen"

am 11. November 2006 um 17:49

Das mit der Teilschuld könnte aber stimmen. In der Fahrschule habe ich vor knapp 3 Jahren gelernt dass man auch beim Abbiegen etc. IMMER mit Schulterblick schauen soll ob da was kommt, egal ob ein dämlicher Heini der überholen will, ein Motorradfahrer der sich durchschlängelt oder dergleichen - auch in der Prüfung wurde danach geschaut. Demnach kann ich mir sehr gut vorstellen dass man da was aufgebrummt bekommt, aber dein Anwalt wird dir das genau sagen können. Der sollte bei solchen Sachen sowieso die erste Anlaufstelle sein.

Themenstarteram 11. November 2006 um 18:47

mm, weiss jemand, wie das bei teilschuld mit der höherstufung in der Haftpficht aussieht?

und könnte jemand von den bildern ausgehend beurteilen, ob ich mit noch anderen schäden zu rechnen habe als den sichtbaren?

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Da würde ich aber enerisch dagegen vorgehen. Kann doch net sein das du ne Teilschuld bekomms wenn der Hintermann Scheisse baut.

Fehlt nur noch das die Bullerei ne Teilschuld aufbrummt nur weil man sein KFZ geführt hat, mit der Begründung "Man hätte sein Auto auch stehen lassen könne und den Bus nehmen"

die "Rennleitung" ist nicht für die Schuldfrage zuständig! das machen die Versicherungen dann unter sich aus. Die Polizei ahndet nur Verkehrsverstöße nach ihrer Ansicht und Beweislage.

Man hat bei unklaren Verhältnisen immer eine Teilschuld zu tragen, denn man hätte ja auch zu Fuss gehen können. Ist wirklich so. Gibt da auch einen Fachausdruck für, der mir aber grad nicht einfällt!

@ chargerblade:

sobald deine Vers. was bezahlen muss wirst du hochgestuft. Der andere dann aber auch, da er ja auch einen Schaden verursacht hat!

Zitat:

Original geschrieben von chargerblade

- mir 35€ ( angeglich hätte ich keinen schulterblick vor den abbiegen duchgeführt, nur vor dem Blinken: mann mÜsse ja immer damit rechnen überholt zu werden, auch wenn man blinkt- doppelte sorgfaltspficht.

Hallo,

hat ein Polizist bei dir auf dem Schoss gesessen, oder woher wissen die das du keinen Schulterblick vor dem Abbiegen, aber vor dem Blinken gemacht hast? (und außerdem: ist vor dem Blinken nicht auch vor dem Abbiegen :confused: )

Aber vermutlich ist es wirklich so: Sobald man ein Auto bewegt, ist man an irgendetwas Schuld.

Zitat:

Original geschrieben von sh55

Man hat bei unklaren Verhältnisen immer eine Teilschuld zu tragen, denn man hätte ja auch zu Fuss gehen können. Ist wirklich so. Gibt da auch einen Fachausdruck für, der mir aber grad nicht einfällt!

Ich kenne den Fachbegriff: schwachsinnige Rechtsprechung/Gesetzgebung ;)

MfG

roughneck

Themenstarteram 12. November 2006 um 5:53

der Fachbgriff, den ihr hier meint, heisst "Allgemeine Betriebsgefahr des Autmobiels". Das spielt allerdings gar keine Rolle, da mir, wie gesagt, die Missachtung der doppelten Sorgfaltspflicht beim Linksabbiegen (Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick sowohl beim Blinken als auch beim abbiegen) vorgeworfen wird.

Ich hatte auch son ähnlichen Unfall..

Ich bin auf der Landstrasse gefahren, dann ist einer von rechts rausgefahren und wollte gleich links abbiegen. Bei der nassen Fahrbahn geriet ich in Schleudern weichte das andere Auto aus und küsste Leitplanke. Schaden war genau so wie bei dir ausser das mit Stossstange aber die ganze rechte Seite bei meinem Auto war wegen der Leitplanke verkratzt. Gutachten ergab 3300 € schaden.. Ich war noch 1/3 Schuld und der andere der mir Vorfahrt genommen hat 2/3.

Was ich damit sagen wollte dass meistens beide Schuld sind in solchen Sachen einer mehr einer weniger..

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