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Unfall gebaut...:(
Guten Abend liebe User,
und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.
Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.
Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.
Mit freundlichen Grüßen.
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65 Antworten
Ja, hochgestuft kann nur der werden, dessen Versicherung zahlen muß.
wenns nur´ne Beule in der Tür ist kannste die ja tauschen, alles andere wäre Totalschaden.
Also, die Tür ist schon ziemlich zerdellt. War noch gestern beim Mechaniker und er sagte, der Schaden würde sich auf 3000 Euro belaufen. Der Unfall-Gegner hat einen Kostenvoranschlag erstellt, mit dem gesamten Schaden der an seinem Auto enstanden ist, obwohl er ja Schuld ist. Wie ist die rechtliche Lage? Muss ich darauf eingehen und dies meiner Versicherung vorlegen? Wenn ja, dann steigen doch auch meine Prozente, obwohl ich den Unfall gar nicht verursacht habe. Die Versicherung vom Gegenüber muss doch für meinen Schaden aufkommen und nicht umgekehrt.
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, und der Gegner schuld ist, brauchste dir keinen Kopf machen.
nur dein Auto wird keine 3000€ wert sein, da wirste nur den Wiederbeschaffungswert bekommen.
Was empfehlen Sie mir zu tun, nachdem ich den Bericht vom Gutachter bei der Versicherung des Unfallgegners abgegeben habe, um vor allem meine Unschuld zu bestätigen? Ich meine es ist doch grundsätzlich so, wer wem beim rückwärts ausparken reinfährt, was auf mangelnde Verkehrsbeobachtung zurückzuführen ist, hat das Verschulden.
Hallo, ich würde Ihnen empfehlen abzuwarten.
oder auch mal im Motor-Talk-Versicherungs-Bereich fragen
Ist die Schuldfrage eindeutig?
Was sagt die Polizei zur Schuldfrage?
Falls eindeutig der andere schuld ist und
dies auch nicht bestreitet gibts keine Probleme.
Lass ein Gutachten von einem freien Sachverständigen
machen und schick dies an die gegnerische Versicherung
die bezahlt den Schaden und der Unfallverursacher
wird bei seiner Haftpflichtversicherung hochgestuft.
Wenn der Unfallgegner seine Schuld bestreitet, sei
es dass er behauptet du wärst zu schnell gefahren
o. ä. dann wirds evtl. auf einen Rechtsstreit raus
laufen und wenn Du dann eine Teilschuld bekommst
bleibst du auf einem Teil der Kosten an deinem Auto
sitzen und musst einen Teil der Kosten am anderen
Auto bezahlen bzw. deine Versicherung bezahlt aber
dann wirst du hochgestuft
Mach ne Schadensmeldung bei deiner Versicherung! Fragebogen ausfüllen und dann abwarten was passiert. Ich gehe mal davon aus, das jeder von euch beiden einen Teil tragen muß. Die Hauptlast wird wohl der Ausparker bekommen.
Aber muss ich auf den Kostenvoranschlag des Unfallverursachers reagieren?
Zitat:
Original geschrieben von Astra Twinport
Ich gehe mal davon aus, das jeder von euch beiden einen Teil tragen muß. Die Hauptlast wird wohl der Ausparker bekommen.
und genau aus diesem Grund gleich noch nen Anwalt mit einschalten. Es gibt genug schlaue Unfallgegner, die sich geschickt versuchen aus der 100% Haftung zu ziehen (was zugegeben nicht sonderlich schwer ist in Deutschland). Da du (T.E.) anscheinend jetzt schon an der Grenze deiner Kenntnisse (nicht böse oder abwertend gemeint!) angelangt bist, brauchst du auf jeden Fall Hilfe! Für den Fall das du keine Rechtschutzversicherung haben solltest, und am Ende dein Recht zugesprochen bekommst (egal ob von der Versicherung des Gegners oder halt notfalls vor Gericht), zahlt der Gegner (dessen Versicherung) deinen Anwalt.
WIE IST DIE SCHULDFRAGE ????
Dazu hast Du noch keine Stellung bezogen.
Wenn der Unfallgegner eindeutig Schuld ist
und dies auch so zugibt brauchst Du auf den
Kostenvoranschlag für sein Auto nicht reagieren
- warum auch.
Musstest du bei der Polizei eine Strafe zahlen, oder der Unfallgegner?
Nein eine Strafe musste keiner der Beteiligten zahlen, jedoch ist zu erwähnen, dass der Polizist gesagt hat, der Unfallgegner wäre der Unfallverursacher, da er in mein Fahrzeug reingefahren ist.
Das muss aber irgendwo auf dem Unfallbogen stehen, sonst kannst du pech haben, das du ne Teilschuld kriegst.
wollen wir mal wetten, das der Unfallgegner auf "zu hohe geschwindigkeit in der 30 Zohne deinerseitz" veruchen wird zu gehen !