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Unfall Gegnerische Versicherung will Kaufbelege.
Hallo.
Mir hat heute Jemand die Vorfahrt genommen, indem er Rückwärts aus einer Seitenstraße fuhr und ich bin ihm mit meiner Moped auf das Hinterrad gefahren. Passiert ist nichts großartiges. Ich hab ein klein wenig Rückenschmerzen, weswegen ich morgen früh zum Arzt gehe und mein Vorderrad eiert. Am Gegnerischen Fahrzeug war außer ein Dreck-Abdruck von meinem Reifen auf der Alufelge kein sichtbarer Schaden zu erkennen. Ich habe außer den Daten des Unfallgegners noch einen Unfallzeugen.
Jetzt habe ich eben mit der Versicherung Telefoniert und angegeben das ich ihnen einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt zukommen lassen werde. Ich wurde daraufhin gefragt ob ich den Schaden selber reparieren würde oder das tatsächlich dort machen lasse. Ich antwortete daraufhin das ich es in Erwägung ziehe es selber zu machen, da ich noch Ersatzteile für besagtes Moped habe. Der Vertreter der Versicherung sagte daraufhin, dass sie eine Bestätigung der Werkstatt über die Reperatur des Schadens oder einen Kaufbeleg neuer Teile bräuchten. Wie sieht das rechtlich aus? Weil so würde mir ja bei einer eigenen Reperatur die Kaputte Felge nicht ersetzt werden.
Beste Grüße, Bullipunk.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 16. August 2018 um 20:22:41 Uhr:
Warum wird das Forum nicht endlich geschlossen. Pinnt einfach an: NIEMALS telefonieren, NIEMALS ohne Anwalt, NIEMALS ohne Gutachter, NIEMALS Versicherungsgutachter
Richtig, warum denn nicht gleich so
Ist halt die Erfahrung aus mittlerweile über 10 Jahren Berufserfahrung. Haben übrigens auch die Gerichte bis hin um OLG Frankfurt erkannt:
OLG Frankfurt Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
Amtsgericht Eisenach 17.11.2016 – 57 C 175/16 noch drastischer:
„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt."
Und dann kommt hier einer mit "nene, nur die Felge, Gabel und Rahmen hat nix und die Versicherung hat gesagt". Jetzt ist die Gabel dann doch krumm. Und bei 600€ und dem Zeitwert ... was soll man da sonst raten außer sich an jemanden zu wenden der weiß wie der Hase bei der Schadenregulierung läuft? Und das sind nicht so manche Koniferen hier die einmal im Leben mal was mit ner Versicherung hatten und meinen sie wären die Profis bei der Schadenregulierung.
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47 Antworten
Blödsinn. Frag die Versicherung, ob du ein Gutachten erstellen lassen sollst oder ob ein Kostenvoranschlag reicht.
Grundsätzlich keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren!
Dann fordere die Nettosumme zur Zahlung bis zum 14 Tage reichen. Kündige danach an, die Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Der Schaden sollte nicht höher als der Wiederbeschaffungswert des Mopeds sein.
Und lass den Blödsinn mit den Telefonaten. Da kannst du deren Inhalt nie nachweisen. Schriftlich, z.B. per Mail.
Immer die selbe Tour..........
Aber es gehören ja immer zwei dazu, wer dumm fragt bekommt dumme Antworten.
Bestimmt hat niemand am Telefon gesagt, dass ohne Kaufbelege nicht bezahlt würde. Bestimmt war das nur auf die Mehrwertsteuer bezogen.
Und bestimmt ist der Versicherungs-Onkel ganz traurig, dass er so missverstanden wurde und kann sich auch überhaupt nicht erklären, wie das nur passieren konnte
Und was ist mit dem SCHMERZENSGELD? O.k. wird evtl. nicht viel werden, aber bissl geht schon.
Dann aber nur mit Krankmeldung und Anwalt,
Net das noch gebrauchte Medikamente verwendet werden sollen..........
Hallo,
zunächst ist es ja gut, dass kein wesentlich größerer gesundheitlicher Schaden bei Dir eingetreten ist. HWS Trauma, Schockzustand und Angstzustände etc. genügen ja ohnehin vollauf.
Natürlich möchte der Versicherer einen Nachweis darüber, dass, sofern keine fiktive Abrechnung erfolgt, das Fahrzeug tatsächlich repariert worden ist. Das kann durch Kaufbelege und/oder Werkstattrechnung erfolgen.
Bei fiktiver Abrechnung darauf achten, dass kein Pi mal Daumen Stundenverrechnungssatz ( abstrakter MSV), sondern der Stundensatz einer Fachwerkstatt zugrunde gelegt wird. Das macht einige Euro schon aus.
Vorsicht vor einem zu schnellem Gang zum Gutachter bei Bagatellschäden. Etliche Versicherer schließen die Kostenübernahme der Gutachterkosten bei Bagatellschäden bis zu 750.- Euro (715.- Eur.) Schadenssumme aus, was an sich nachvollziehbar ist. Bereits Höchstrichterlich entschieden ist, dass der Geschädigte verpflichtet ist, im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, soweit ihm zumutbar und von ihm beeinflussbar, den wirtschaftlich sinnvolleren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Wirtschaftlich sinnvoll kann hier bedeutet: Kostenvoranschlag. Ich empfehle dringlichst sich rechtzeitig darüber zu informieren, sofern es sich um eine Schadenssumme unter 750.- Euro handelt.
Zum Thema Schmerzensgeld noch einige Tipps:
- wird von Versicherern gerne angeführt, gibt es aber nicht: Die Bagatellgrenze beim Schmerzensgeld.
Auch bei Bagatellunfällen können erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen.
- beim Hausarzt eine Röntgenuntersuchung ansprechen / verlangen. Die Unterwuchung muß "eingehend gründlich" erfolgen. Das alleinige "ruhen Sie sich ein paar Tage aus" und das Ausstellen einer AU- Bescheinigung genügt nicht! Bei verspätet festgestellten körperlichen Schäden ist die eindeutige Feststellung eines direkten Sachzusammenhanges zu dem Unfallereignis i.d.R. nicht, oder nur sehr schwer möglich.
- Führe ein Tagebuch, in welchem Du mehrfach täglich den Grad der Schmerzen ( Skala 1- 10), Dauer der Schmerzen, Art der Schmerzen etc. festhälst. Da Schmerzensgeldforderungen sehr oft gerichtlich durchgesetzt werden müssen, ist es wichtig, einen klaren Nachweis über den Verlauf der Beeinträchtigung erbringen zu können. Zusammen mit einem ggf. zu erstellendem mediz. Gutachten, kann das Gericht so sich viel besser einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen. Zudem eiert man dann nicht vor Gericht rum.
Ach ja: Nutzungsausfall ( bei fikt. Abr.: nur in Äquvivalenz zur Reparaturdauer in einer Fachwerkstatt)
und Wertminderung ist ggf. auch zu bedenken.
Gruß vom Asphalthoppler
-
Ich denke wie hk do. Wird wohl um die Mörchensteuer und Nutzungsausfall gehen.
Sonst wäre es schon ziemlich dreist was die Versicherung da treibt.
Guten Morgen.
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Also den Wiederbeschaffungswert des Mopeds wird der Schaden nicht übersteigen, da es sich um eine Simson handelt und diese in dem Zustand eher so um die 1000 - 1500€ gehandelt werden.
Ich bezweifle auch das der Kostenvoranschlag die 750€ übersteigen wird. Zum Arzt geht es nachher. Habe nur ganz leichte Rückenschmerzen, hoffe also das da nichts schlimmeres ist.
Ich habe da angerufen um den Unfall zu melden, weil der Unfallgegner sich geweigert hat und das lieber ohne Versicherung klären wollte. Werde mir Freitag den Kostenvoranschlag holen und den zusammen mit meiner Krankmeldung etc zur Versicherung schicken. Vielleicht habe ich das am Telefon auch falsch verstanden.
Beste Grüße, Bullipunk.
Rückenschmerzen! - Fall für Anwalt
Vorderrad eiert, da kann man selbst als Laie auch noch auf Schaden an Gabel und Rahmen schliessen - also je nach Modell Ruckzuck Totalschaden. Also auf jeden Fall eher (eigener) Gutachter als KVA.
Bin kein Laie, Telegabel und Rahmen sind soweit ersichtlich in Ordnung. Genaueres weiß ich wenn ich alles zerlegt habe, was ich erst nach dem Kostenvoranschlag etc. kann. Die Felge hat eine gerade so sichtbaren Höhenschlag davon getragen. Die S51 Rahmen halten aber so einiges aus und der Aufprall war mit sehr geringer Geschwindigkeit. Mir ging es auch um keine Schadens Beurteilung, sondern nur um die Frage was die Versicherung benötigt. Bzw was es mit der Forderung der Beläge auf sich hat.
Die Belege sind wichtig, damit Dir die Märchensteuer erstattet wird. Man kann natürlich in alles eine Verschwörungstheorie hinein interpretieren
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 16. August 2018 um 12:00:17 Uhr:
Die Belege sind wichtig, damit Dir die Märchensteuer erstattet wird.
Aber nicht wenn er fiktiv abrechnen will und in Eigenregie mit den teils nach Aussage schon vorhandenen Teilen reparieren will.
Würde mir eher Gedanken um Gutachten machen. Wenn die Felge krumm glaube ich nicht mehr so richtig an eine gerade Gabel. Da ist ggf. auch mal eine Rahmenvermessung nötig. Für einen guten Zustand gibt's keinen Nachweis wie Wertgutachten, oder? Da kommt die Verischerung schnell mit "da ist eins bei mobile für dreifuffzich - hier ist einer aus Timbuktu der die so für zwofuffzich kauft, hier hasse nen euro".
Also ich kann mich auch irren aber immer wenn ich fiktiv, mit oder ohne Gutachten (meist mit) abgerechnet habe und nach der Eigenreparatur Bilder eingesendet hatte und somit nachwies das repariert wurde bekam ich die MwSt und den Nutzungsausfall nachgezahlt.
Ich hoffe ich irre jetzt nicht total, ich meine so ist es immer bei mir gewesen. Nachgezahlt wurde auf jeden Fall, nur was genau weiß ich nicht mehr genau.
Ich wäre mir daher mit der vorigen Aussage nicht ganz einverstanden.
Zitat:
@BulliPunk schrieb am 16. August 2018 um 10:24:06 Uhr:
Bin kein Laie, Telegabel und Rahmen sind soweit ersichtlich in Ordnung. Genaueres weiß ich wenn ich alles zerlegt habe, was ich erst nach dem Kostenvoranschlag etc. kann. Die Felge hat eine gerade so sichtbaren Höhenschlag davon getragen. Die S51 Rahmen halten aber so einiges aus und der Aufprall war mit sehr geringer Geschwindigkeit. Mir ging es auch um keine Schadens Beurteilung, sondern nur um die Frage was die Versicherung benötigt. Bzw was es mit der Forderung der Beläge auf sich hat.
Das die Simme bisschen was aushält ist richtig, aber wenn DU nach einem KV Lenkung und Telegabel zerlegst und weitere Schäden feststellst nützt dir das garnichts.
Ich bin kein Freund davon bei jedem Fliegenschiss Anwalt und Gutachter zu bemühen, aber in dem Fall würde ich wegen Schmerzensgeld (ohne Anwalt siehst du keinen Cent) und evtl. fiktiver Abrechnung und der Feststellung der Schadenshöhe zu beidem raten.