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Unfall gehabt, gehe mit "großem" Verlust davon?

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 18:35

Hallo erstmal,

Ich hatte ja damals im Jänner einen unverschuldeten Unfall. Der Gutachter der gegn. Versicherung kam zu einem Totalschaden.

Das Auto hätte einen Wert von 5550, so das sind aber angaben nach Händler-Einkauf!

Warum ist also die Versicherung der Meinung, dass Auto-Normal-Käufer ein Auto fürn HändlerEinkaufsPreis bekommen würden?

Die gegn. Versicherung zahlt mir 1900€ und ich darf mein Auto behalten. hmmm Laut Gutachter wäre die Reperatur 6300 ca.

Also in keinem logischen Sinne was ich mit diesen besagten 1900 anfangen sollte.?!

Es gibt aber eine Kulanz von Versicherungen wenn man 100% nicht schuld ist was in meinem Falle so ist. Diese Kulanz besagt das auf den Restwert des Auto´s noch 10% dazugegebn werden können und ich die restlichen Anfallenden Kosten selber trage..

 

Meiner Meinung nach ist das im Vorfeld schon blödsinn für einen unverschuldeten Unfall selber drauf zu Zahlen. Aber in der Richtung besser als 1900 und Garnix dann sozusagen.

Werde demnächst meinen Rechtschutz einschalten, denn ich finde was ist das für ein Rechtssystem, wenn man sich ein gepflegtes Auto mit halbwegs wenig km und noch dazu ins Auto investiert bei einem unverschuldetem Unfall so ausgeht?!

Gibt es vl. hier jemanden der Selbst mitm Recht zu tun hat, und sich vl. auskennt?

 

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16 Antworten

Hi, an deiner Stelle würde ich noch ein zweites Gutachten von einem freien Gutachter machen lassen. Im Normalfall bekommst du den Betrag, welchen du zahlen müsstest, wenn du dir ein gleichwertiges Auto kaufen müsstest.

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Hi, an deiner Stelle würde ich noch ein zweites Gutachten von einem freien Gutachter machen lassen.

Habe ich mir auch überlegt, in der Audi Werkstätte habe ich nur kurz Einsicht ins Gutachten verlangt weil mir 6300 sehr viel vorgekommen sind. Doch der Typ meinte nur kann ich dir nicht zeigen.....

Zitat:

Original geschrieben von Anko007

Hallo erstmal,

 

Ich hatte ja damals im Jänner einen unverschuldeten Unfall. Der Gutachter der gegn. Versicherung kam zu einem Totalschaden.

Das Auto hätte einen Wert von 5550, so das sind aber angaben nach Händler-Einkauf!

Warum ist also die Versicherung der Meinung, dass Auto-Normal-Käufer ein Auto fürn HändlerEinkaufsPreis bekommen würden?

 

Die gegn. Versicherung zahlt mir 1900€ und ich darf mein Auto behalten. hmmm Laut Gutachter wäre die Reperatur 6300 ca.

 

Also in keinem logischen Sinne was ich mit diesen besagten 1900 anfangen sollte.?!

 

Es gibt aber eine Kulanz von Versicherungen wenn man 100% nicht schuld ist was in meinem Falle so ist. Diese Kulanz besagt das auf den Restwert des Auto´s noch 10% dazugegebn werden können und ich die restlichen Anfallenden Kosten selber trage..

 

 

Meiner Meinung nach ist das im Vorfeld schon blödsinn für einen unverschuldeten Unfall selber drauf zu Zahlen. Aber in der Richtung besser als 1900 und Garnix dann sozusagen.

 

Werde demnächst meinen Rechtschutz einschalten, denn ich finde was ist das für ein Rechtssystem, wenn man sich ein gepflegtes Auto mit halbwegs wenig km und noch dazu ins Auto investiert bei einem unverschuldetem Unfall so ausgeht?!

 

Gibt es vl. hier jemanden der Selbst mitm Recht zu tun hat, und sich vl. auskennt?

Bei so etwas immer gleich zum Anwalt. Egal ob Schuld oder nicht. Und den Gutachter immer selber wählen. Nun dann morgen gleich zum RA. Sonst bist am Ende doch der Dumme. Gruß Micha.

Also zum Anwalt würde ich auch erstmal gehen.

Aber davon ganz abgesehen ist es so, dass dir die gegnerische Versicherung eben nur den von ihrem Gutachter bestimmten Zeitwert wider gibt. Soll heißen, die stellen von deinem Wagen Bilder ins Netz, wo sich dann Leute melden, die deinen Unfallwagen haben wollen. Wenn da also einer dabei ist, der der Versicherung für deinen Wagen 3650,- geben würde, zahlt die Versicherung eben nur den Rest, um auf die 5550,- Zeitwert zu kommen.

Ganz egal, was das Gutachten aussagt, wie hoch der Restwert ist!

Das war bis vor ein paar Jahren eben noch etwas anders. Da hat die Versicherung den Restbetrag zwischen Restwert laut Gutachten und Zeitwert ausgezahlt, und mann konnte selber veruschen, den Wagen für etwas mehr zu verkaufen.

Das einzige, was ein anderer Gutachter dir da helfen könnte, währe einen höcheren Zeitwert ermitteln. Die Reparaturkosten sind da eigendlich egal.

Und was du mit den 10% beschrieben hast, stimmt teilweise.

Wenn der Restwert deines Wagens + die Reparaturkosten max. 10% höcher sind wie der Zeitwert deines Wagens, dann ist es dir freigestellt, ob du ihn reparirt haben willst, oder ausgezahlt.

Er kömmt aus Österreich, da läuft es etwas anders. Mach dich mal beim ÖAMTC schlau.

http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0191

Tipps für Deutschland nützem ihm leider nicht viel. Außer der Unfallverursacher war ein Deutscher

Reden wir hier über Österreich oder Deutschland???

 

Andere Länder, andere Sitten!!!

Gilt natürlich auch für das Recht.

 

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 19:16

Aso mein Fehler, ja Österreich

Der Unfallverursacher ist selbst aus Österreich!

Wo ist das Problem? Du bekommst doch die Wertminderung ersetzt, bist halt nur gezwungen den Wagen zu verkaufen...

Legst dann bissl was drauf und kaufst nen schönen Neuen ;)

Joker

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von 252003

Wo ist das Problem? Du bekommst doch die Wertminderung ersetzt, bist halt nur gezwungen den Wagen zu verkaufen...

Legst dann bissl was drauf und kaufst nen schönen Neuen ;)

Joker

ich habe für meinen Audi vor ca. 7 Monaten 7500 bezahlt, dazu service zahnriemen, ölwechsel, neue reifen, thermostat, und lichtmaschine ca 2000 dazu in den letzten 3 monaten.

ich bekomme für meinen jetzt 5550.. also für mich spricht es unverschuldet auf 4000 euro verlust zu sitzen darum gehts mir.

und hier in Österreich haben wir die intelligentesten Verkäufer von Auto´s auf der Welt. müsst euch nur mal die Preise auf autoscout24.AT ansehen ein reiner Witz.

und wenn ich nochmal was dazulege habe ich ja einen kompletten Verlust.

Ich bin derzeit in Ausbildung/Umschulung und kaum geld für ein neues Auto, habe mir das jetzige mit mühe erspart und hilfe durch eltern.

Verkaufen musst du ihn sowieso - weil die Versicherung die Reparatur nicht bezahlt, weil wirtschaftlicher Nonsens.

Also nimmst du die 5550 und schaust was du damit machen kannst - musst dich halt nach der Decke strecken, am besten nicht wieder so ne große alte Kiste kaufen, die ein Fass ohne Boden ist, sondern lieber vorerst und vorübergehend bis du mehr Geld hast nen jungen Kleinwagen mit ganz geringer Laufleistung.

Lass dir das eine Warnung sein, nie wieder über die Verhältnisse zu leben, denn die 4000, die du in einen Wagen investiert hast, der nur 5550 wert ist, waren wirtschaftlich schon sehr fraglich...

Joker

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von 252003

Verkaufen musst du ihn sowieso - weil die Versicherung die Reparatur nicht bezahlt, weil wirtschaftlicher Nonsens.

Also nimmst du die 5550 und schaust was du damit machen kannst - musst dich halt nach der Decke strecken, am besten nicht wieder so ne große alte Kiste kaufen, die ein Fass ohne Boden ist, sondern lieber vorerst und vorübergehend bis du mehr Geld hast nen jungen Kleinwagen mit ganz geringer Laufleistung.

Lass dir das eine Warnung sein, nie wieder über die Verhältnisse zu leben, denn die 4000, die du in einen Wagen investiert hast, der nur 5550 wert ist, waren wirtschaftlich schon sehr fraglich...

Joker

Ist mir alles bewusst, aber mit 1900 fang ich doch selbst mitm Wrack nichts an die sie mir anbieten.

die 4000 hab ich investiert weil ich das Auto noch Jahre lang fahren wollte. 5550 ist aber nach Händlereinkaufs-Preis.

ICh mein du hast Recht mit investiern und Fass ohne Boden. Aber das ich dann unverschuldet so da stehe ist schon ne fiese Sache oder etwa nicht?

Mal sehn was sich die Tage so ergebn wird. Meld mich aufjedenfall :)

 

DAnke schonmal für eure Beiträge

Lg

Die 2000 EUR, die du frisch investiert hast, müssen im Gutachten berücksichtigt werden. Ist das passiert?

Ich würd auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, vor allem, wo du doch Rechtschutz hast!

Bei sowas führt doch kein Weg am Anwalt vorbei!

Ich denke jede Versicherung wird sehen, dass sie den günstigsten Weg aus so einer Situation heraus nimmt. Wenn sie bei 9 von 10 Leuten damit durchkommen, herzlichen Glückwunsch an das Unternehmen!

Du solltest der 10. sein und dich wehren ;)

Diese ganze Thematik schwirrt mir schon seit längerem durch den Kopf. Was wenn mir mal jemand in meinen super gepflegten 4er fährt, bin ich dann der Depp weil mir die Versicherung kaum was geben will? Dein Beispiel ist erschreckend.

Ich hoffe echt für dich dass ein Anwalt die Sache zurecht biegen kann!

Ich kann mich da nur anschließen. Ohne Anwalt tut man sich da viel schwerer. Den Anwalt muss eh die gegnerische Versicherung zahlen, wenn die Schuld auch zu 100 % bei denen liegt.

Hatte das selber schon paar mal. Es ist so wie gesagt wurde. Bei Totalschaden werden die Autos in eine Restwertbörse eingestellt. Dort wird geboten, und ja leider mit horrenden Preisen. (Geht halt nach Polen oder sonstwo..) Als Privater no Chance den dann noch zu reparieren.

Ausschlaggebend ist natürlich nicht der "Restwert des Fahrzeugs" sondern der Wiederbeschaffungswert. Der wird über DAT oder Schwacke festgestellt und ist auch regional unterschiedlich. Wie auch schon gesagt wurde steht dir als Geschädigter ein unabhängiges Gutachten zu. (kannst den Gutachter selber bestimmen).

Hier in Deutschland kann man das zum Beispiel die DEKRA machen lassen. Die sind bekann da muckt auch die Versicherung nicht rum.

Um den ganzen Schaden geltend zu machen ist aber trotzdem der Anwalt immer erste Wahl. Ich hatte mal nen leichten Auffahrunfall, und was da allein an Schriftverkehr anfällt ist nicht zu unterschätzen.

Zu deinen "Investitionen". Für mich waren das normal fällige Wartungen. Die sind bei den Wertermittlungen automatisch berücksichtigt. Der Audi wird nicht 1000 Eur teurer weil der Zahnriemen gemacht wurde.

Alles in allem: Anwalt holt das Geld, für das man normalerweise wieder ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt bekommt.

(Klar, ist das dann wieder neues Risiko weil das Fahrzeug halt unbekannt ist)

Alle Ausführungen beziehen sich auf deutsches Recht.

Ist immer ärgerlich wenn man seinen Liebling auf diese Weise los wird, aber ist halt auch so gemacht damit die Versicherungen und damit die Beitragszahler nicht unnötig draufzahlen.

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