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Unfall gehabt. Schuldfrage und Argumentation.
Hallo,
vor ein paar Tage hat es mich leider auch getroffen und es hat zwischen mir und eine andere Verkehrsteilnehmerin geknallt. Die Sache spielte sich aus MEINER sicht so aus:
In einer 30er Zone fuhr die Dame extremst langsam ca. unter 15 Km/h und bog rechts ab. Ich fuhr ihr Hinterher und sie bremste neben einer Bushaltestelle bis fast zum kompletten Stillstand ab, ich musste anhalten. Als nächstes fuhr sie weiter und hielt schon wieder an. Da ich zur Schule musste, wollte ich die Dame überholen, beim Überholvorgang zog sie nach links und fuhr mir in die Seite rein. Sie meinte sie hätte geblinkt, ich meine das Gegenteil oder zu spät als der Überholvorgang schon am laufen war. Dann wurde die Polizei gerufen und die Schuldfrage blieb erstmals ungeklärt. Mir wurde Überholen bei unklarer Verkehrslage vorgeworfen, und der Dame das sie sich nicht genung abgesichert hat. Die Dame meinte ich wäre gegen sie gefahren was aber wegen den Schadensbildern nicht möglich ist. Mein Schaden ist seitlich und ihres ist am linken vorderen Kotflügel. Nun die Frage ist wer wird in diesen Fall höchst wahrscheinlich die Schuld oder die größere Teilschuld bekommen. Zeugen gab es keine
Der Unfall ist bei ca. 30 Km/h passiert.
Schadensbilder sind angehängt.
Seitenschaden - Mein Auto
Kotflügelschaden und Stoßstange - Unfallgegner
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.
Ach Du Kacke, wahrscheinlich ist Deine Frau auch noch die Unfallpartnerin des TE ?
Das erklärt dann deine (unsinnige) Aussage.
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90 Antworten
Du musst mit einer Haftungsquote von 0% bis 1/3 rechnen. Ohne Anwalt solltest Du keine Angaben machen.
Dich dürften maximal 50% erwarten. Es kommt drauf an, wie hoch das Überholen in unklarer Verkehrslage gewertet wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. September 2019 um 16:55:30 Uhr:
Du musst mit einer Haftungsquote von 0% bis 1/3 rechnen. Ohne Anwalt solltest Du keine Angaben machen.
Meinst du damit das ihre Versicherung mir mein Schaden gar nichts auszahlt, oder nur bis zu 1/3?
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 16:55:50 Uhr:
Dich dürften maximal 50% erwarten. Es kommt drauf an, wie hoch das Überholen in unklarer Verkehrslage gewertet wird.
Da es keine Zeugen gibt und es teilweise Aussage gegen Aussage ist. Ist es Lohnenswert sich da einen Anwalt zu holen?
Bei dem Schadensbild würde ich erst mal die Reaktion beider Versicherungen abwarten. Ich würde den Schaden ausdellen lassen. Das hat bei meiner rechten Tür damals auch preiswert funktioniert.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 17:06:42 Uhr:
Bei dem Schadensbild würde ich erst mal die Reaktion beider Versicherungen abwarten.
Sehr wohl.
Mir ist nur am Freitag ein Brief der gegnersichen Versicherung reingeflattert und dort sollte ich meine persönliche Daten ausfüllen, und wie sich der Unfall ereignet hat. Ist das Pflicht auszufüllen? Da ich eigentlich mit der gegnerischen Versicherung ohne ein Anwalt nicht wirklich reden möchte.
Als erstes würde ich die eigene Versicherung kontaktieren. Die Haftpflicht wendet nämlich auch unbegründete Ansprüche ab.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 17:11:01 Uhr:
Als erstes würde ich die eigene Versicherung kontaktieren. Die Haftpflicht wendet nämlich auch unbegründete Ansprüche ab.
Alles Klar,
dann mache ich das mal.
Vielen Dank für deine Hilfe
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.
Zitat:
@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Seit wann denn Dieses?
Unter Einhaltung des TL überhole ich des öfteren langsam fahrende VT.
Gruß M
Was? Das höre ich ja zum ersten mal...
edit: Huch, zu spät.
Zitat:
@RaduB18 schrieb am 22. September 2019 um 17:11:47 Uhr:
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 17:11:01 Uhr:
Als erstes würde ich die eigene Versicherung kontaktieren. Die Haftpflicht wendet nämlich auch unbegründete Ansprüche ab.
Alles Klar,
dann mache ich das mal.
Vielen Dank für deine Hilfe
Gerne. Die Urteile zur Schuldfrage gegen den Abbiegenden gehen in den letzten 20 Jahren in Richtung 70-80% zu Lasten des Abbiegenden. Im allerschlechtesten Fall 50%, im Normalfall etwa 30% für dich. Mehr würde ich mir keinesfalls aufschwatzen lassen.
Zitat:
@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.
Stimmt zum Glück nicht. Überholen ist verboten wenn es ausgeschildert ist und wenn der Überholende schneller als zulässig fährt.
Zitat:
@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.