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Unfall gehabt - wahrscheinlich Totalschaden. Was nun?

Themenstarteram 1. Juli 2012 um 14:05

Hallo Leute,

ich habe gestern einen Unfall mit meinem Audi A3 verursacht. Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist mir hinten "reingeraucht". //Edit: Leider bin ich auch der Unfallverursacher.

Alles deutet bisher daraufhin, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Da sich das Fahrzeug noch in einer Finanzierung befindet, habe ich natürlich eine Vollkaskoversicherung, welche den Schaden übernimmt.

Wie ist es da bei einem Totalschaden? Auf welchen Kosten bleibe ich vermutlich sitzen?

Große Sorgen mache ich mir derweil anderweitig.. Das Fahrzeug hat schon 2 Vorschäden, einer wurde in einer Vertragswerkstatt, der andere in einer freien Werkstatt behoben.

ABER: Ich habe vergessen die jeweiligen Unfälle der Bank zu melden. (Bitte macht mir keine Vorwürfe, die mach ich mir schon selber zur Genüge)

Schaut da noch jmd. nach den anderen Unfällen?

Besten Dank schonmal.

Mit freundlichen Grüßen

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37 Antworten

hallo, am 27.12.07 hat mein astra gsi (2.0 8v 85kw bj 92 194000km tüv 06/09) seinen mittlerweile dritten wildunfall gehabt. diesmal aber "richtig". haube, stoßstange, kühlergrill, kühler, schloßträger, scheinwerfer usw sind kaputt. das auto habe ich bei meiner stammwerkstatt abgestellt. dort war gestern ein schätzer von meiner versicherung und hat dem werkstattmeister mündlich einen totalschaden zugesprochen. die werkstatt und ich sollen in den nächsten tagen bescheid bekommen von der versicherung.

gehe ich recht in der annahme das ich jetzt den zeitwert des wagens erstattet bekomme? kann ich das geld nehmen und damit mein auto mit ebay teilen wieder "zusammenflicken"? oder bekomme ich das geld und die versicherung bekommt das auto? oder kann ich mir aussuchen was passieren soll? wie ermittelt der schätzer den zeitwert? aus schwacke listen oder ähnlich?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Du bekommst hier den sogenannten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert von der Versicherung erstattet.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und du kannst damit machen was du möchtest. Bei einem 92er Astra wird der Restwert wohl nicht mehr sehr hoch sein. Dein Auto steht auch nicht mehr in der "Schwacke-Liste" die geht nur bis maximal 12 Jahre.  Die ist im übrigen sowieso Mumpitz und spiegelt keinen realistischen Marktwert wieder.

Heutzutage ermittelt man den WBW mittels der bekannten Gebrauchtfahrzeugbörsen am Markt unter Berücksichtigung  verschieder Faktoren.

 

Komm jetzt aber bitte nicht auf die Idee bei Mobile.de die Daten von deinem Auto einzugeben, dass teuerste Auto rauszusuchen  und dann dem SV der Versicherung mitzuteilen, dass dies der WBW für dein Auto ist.

 

Auch die Vorschäden für von deinem Auto müssen berücksichtigt werden. Erwarte also keine "fünfstelligen Beträge" beim WBW für dein Auto ;)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

danke für die antwort. das ich nicht viel geld zu erwarten habe ist mir klar. sagt denn jetzt der gutachter wie hoch der wbw ist? oder muss ich den wbw selber angeben so wie du erwähnt hast? erstaunlicherweise werden die alten gsis noch recht hoch gehandelt bei mobile, ich bin gespannt was dabei rauskommt...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Das sagt dir der Gutachter, wie hoch der WBW ist. Sicher werden die GSI noch zu hohen Preisen angeboten, wesentlich ist aber zu welchen Preis sie aber schlußendlich verkauft werden. Bei jedem Auto gibt es Handelspannen die man brücksichtigen muss.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

woher weiss dann die versicherung (bzw. der gutachter) wie hoch die handelsspannen sind? naja ich werde euch dann mal berichten was bei rausgekommen ist. schönes wochenende

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von niedersachse01

woher weiss dann die versicherung (bzw. der gutachter) wie hoch die handelsspannen sind?

Stichwort Berufserfahrung? :cool:

 

Wenn sich jemand tagtäglich unter anderem mit der Ermittlung von Fahrzeugwerten beschäftigt kannst du Ihm das durchaus zutrauen.

Im weiteren kannst du einfach mal voraussetzen, dass der Sachverständige als Unbeteiligter etwas objektiver an die Sache herangeht*, währenddessen der Fahrzeugbesitzer sich doch mehr von Ideellen Wertvorstellungen leiten lässt.

 

*= so sollte es zumindest nach den Regeln seines Berufstandes sein, aber leider gibt e auch hier Ausnahmen... :(

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

so heute bekam meine werkstatt ein fax von der versicherung. 3000€ schaden, wbw 1150€ und restwert 99€. bekomme ich jetzt also 1150-99 und kann das auto behalten?

ps: bin positiv überrascht von der summe

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von niedersachse01

so heute bekam meine werkstatt ein fax von der versicherung. 3000€ schaden, wbw 1150€ und restwert 99€. bekomme ich jetzt also 1150-99 und kann das auto behalten?

 

ps: bin positiv überrascht von der summe

 So ist es.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Ja, da kannst dich ned beschweren. Gerade der Restwert von 99€ ist sehr gnädig geschätzt.

Allein der Kat is beispielsweise schon einen 50er wert...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

guten morgen, der astra wird heute mittag abgeholt von einem privatem käufer. überlege gerade wie ich jetzt einen kaufbertrag ausfüllen muss für so einen unfallwagen ?! könnt ihr mir da tipps geben? wo kann ich sowas runterladen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Schonmal Professor google gefragt. :D

Hier zum Bleistift:

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

Wenn er dir nicht gefällt, gibt's auch jede Menge anderer.

Ansonsten schreibst halt einfach rein was Sach is. Gebraucht, Frontschaden....Außschluß von Gewährleistung sollte auch irgendwo draufstehen.

...eigentlich lächerlich für so ein Stück Altmetall einen Vertrag aufzusetzen, aber du weißt halt nie an welchen Chaoten du da gerätst, darum besser is das. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

Schreib rein in den Kaufvertrag, dass das Auto einen Wirtschaftlichen Totalschaden ausweislich des Gutachten Nr. XXX vom Sachverständigen YYY datiert vom erlitten hat.

 

Der Begriff Frontschaden ist zu weit gefasst.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gutachter stellt Totalschaden fest, wie gehts weiter?' überführt.]

am 1. Juli 2012 um 14:11

Der Schaden muss nicht von deiner Vollkaskoversicherung abgewickelt werden sondern wohl von der Versicherung des Unfallverursachers. Ich kann nur empfehlen die Schadensersatzansprühe mittels Anwalt abzuwickeln.Des weiternen bist du verpflichtet der Bank als Eigentümer des Fahrzeuges über den Unfall zu informieren.

 

Wi schon im anderen Tread gilt auch hier:

 

"Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann"

 

Quelle Wikipedia.de

Themenstarteram 1. Juli 2012 um 14:30

Danke für deine Antwort.

Pardon, aber ich habe leider nicht erwähnt, dass ich selbst die Schuld trage :mad:

Jetzt nachträglich die anderen beiden Unfälle zu melden wäre sicherlich nicht sonderlich schlau?

Gruß

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