Unfall Hilfe !
Hallo zusammen,
Mir ist folgendes passiert:
Ich stand an einer Roten Ampel,vor mir 3 Autos hinter mir eins.
Während ein Sprinter Rückwärts aus einer Einfahrt raus fuhr und mich dann erfasst hat.
Der Unfallverursacher hat seine Schuld sofort eingestanden,die dazu gerufene Polizei hat alles aufgenommen.
Sachverständer+Anwalt hab ich dazugeholt,Schaden:3500 Euro Netto.
Heute krieg ich ein Brief vom Anwalt das der Unfallverursacher angibt nicht Schuld zu sein an dem Unfall.
Die Lage ist wirklich so klar,denke klarer gehts nicht..dennoch hab ich jetzt angst und bin verunsichert.
Hat da jmd Erfahrungswerte was jetzt auf mich zukommt ?!
Zeugen gibt es keine,Eine ältere Frau am Strassenrand hatte sich bereit erklärt es zu bezeugen,ich habe es allerdings nicht für nötig befunden da er seine Schuld eingestanden hatte.
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31 Antworten
Hol Dir sofort einen Anwalt, der wird es für Dich klären.
Ich bin zwar kein Fachanwalt, aber aus dem gesunden Menschenverstand hat derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt, Parkplatz oder untergeordneten Straße auf eine übergeordnete Straße einfährt besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen um den vorfahrtberechtigten Verkehr nicht zu gefährden. Das ist anscheinend nicht geschehen und so hat er zumindest fahrlässig den Schaden verursacht. Das ist unabhängig davon ob er seine Schuld am Unfallort erklärt hat oder nicht. Auch wenn die Polizei das so protokolliert hat kann er sein Schuldeingeständnis widerrufen, das ist sein gutes Recht und wird ihm vom Anwalt so angeraten worden sein. Vermutlich wird man versuchen dir eine Teilschuld reinzuzimmern, das solltest du aber alles deinem Anwalt überlassen, den du wohl ja eh schon eingeschaltet hast, denn der hat sich mti der Sachlage ja bereits befaßt und kann dir da auch mehr zu sagen wie es sich juristisch verhält.
Hat er aber Pech... wenn er das auch der Polizei gegenüber so angegeben hatte wie bei Dir... ist die Nummer fast durch.... desweiteren gibt es einenUnfallbogen.... wer dort an erster Stelle steht ist als Beschuldigter aufgenommen worden.
Ausfahrten oder abgesenkte Bordsteine sind immer untergeordnete Straßen... dazu kommt das er beim Rückwärstfahren eine größere Umsicht walten lassen muss und mit BESONDERER Vorsicht Rückwärstfahren muss.... dieses hat er nicht getan, da holt ihn auch kein Anwalt raus.
Oder behauptet er Du bist ihm mit der Seite hinten reingerutscht ??
Ich würde aber mal eine Anzeige in der Tageszeitung schalten "Unfallzeugen gesucht" An den Vorfall werden sich sicher einige erinnern können !
Viel Glück
also ein strafbarer Tatbestand ist ja schon rückwerts aus einer Ausfahrt raus und im fließenden an der Apel wartenden Verkehr einen anfahren!!
So viel ich weiß ist der der zurück setzt immer Schuld !!
Bin aber auch kein Jurist
Interessant zu Wissen wäre noch, ob der vermeindliche Schadensverursacher vor Ort von der Polizei mit ein Buß/Strafgeld belegt wurde, dann ist die Sache eigentlich ganz klar. Wer den Knollen hat der hat auch den schwarzen Peter. Interessante Geschichte, wenn ich das richtig Verstanden habe, kann ich vor Ort, vor der Polizei alles zugeben, die nehmen es zu Protokol, und dann kann ich hinterher alles widerrufen? Das ist mir ja ganz neu.
Bitte weiterberichten.
UNO
kein bus oder Strafgeld
Zitat:
Original geschrieben von uno60
.... Interessante Geschichte, wenn ich das richtig Verstanden habe, kann ich vor Ort, vor der Polizei alles zugeben, die nehmen es zu Protokol, und dann kann ich hinterher alles widerrufen? Das ist mir ja ganz neu. ....
Natürlich kannst du das, die Polizei ist nur Exekutive, nicht Judikative. Es verbessert aber sicherlich nicht die Glaubwürdigkeit. Siehe z.b. auch :
http://www.rp-online.de/.../...nis-ohne-bindende-wirkung-aid-1.2591373
Sowas betrifft ja auch nur Audi A6 4F?!
Kein Busgeld, dann zu Fuß? OMG!
Zitat:
Original geschrieben von Schick34
kein bus oder Strafgeld
Aus Erfahrung kann ich bericheten, dass das was vor Ort erzählt, gestanden, ect. wird, nichts zu sagen hat.
just my 2 cents...
p.s. sehr miese Nummer!
Machen die Versicherung unter sich ausAlso zum Anwalt
Leider so traurig wie es ist ausser man Klagt
Eigentlich interessant...wer soll den sonst Schuld sein, wenn der Typ rückwärts aus der Einfahrt kommt und einem an den Karren fährt, während man in der Kolonne an einer roten Ampel steht!?
Hi
Da brauchst Du die keine Sorgen machen, da Du ja bei dem Unfall gestanden hast, also ist der Schuld, der Dir rein fährt.
Gruß
Roland
Hallo zusammen,
Die Schuldfrage hat sich jetzt wohl geklärt.
Allerdings ist jetzt die Gegnerische Versicherung nur bereit 1/3 des von meinem Sachverständiger geforderten Betrages zu bezahlen.
Welche Möglichkeiten bleiben mir nun diesen Betrag weiter in die Höhe zu treiben ?
Zitat:
Original geschrieben von Schick34
Hallo zusammen,
Die Schuldfrage hat sich jetzt wohl geklärt.
Allerdings ist jetzt die Gegnerische Versicherung nur bereit 1/3 des von meinem Sachverständiger geforderten Betrages zu bezahlen.
Welche Möglichkeiten bleiben mir nun diesen Betrag weiter in die Höhe zu treiben ?
Lustig, mit welchem Argument?
Die Schadenshöhe wird ja vom Sachverständigen bzw. über Angebot einer Vertragswerkstatt festgestellt.
Möglicherweise sehen die eine andere Reparaturmöglichkeit.
Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als mit dem Anwalt Deine Forderungen einzuklagen.
lg
W.