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Unfall,hinten rechts heck getroffen Schuld oder nicht?

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 0:27

Nabend,ich hatte gegen 18Uhr einen Unfall

die Dame vor mir in ihrem blauen Daihatsu bremste plötzlich ab und hat nach links geblinkt weil sie anscheined zum gegenüberliegenden Restaurant wollte,nur darf man die straße nicht überfahren weil eine durchgezogene Linie da ist mit einer gestrichelten Fläche.

Ich hatte ca 40Kmh (geschwindigkeit war nicht zu hoch) drauf und nen abstand von ca 4metern,rechts von mir war ein Seitenstreifen auf welchen ich leider nicht ausweichen konnte da dort ein Lambo,Porsche und ein weiter Sportwagen geparkt war (auf der seitenstraße darf man nicht parken). also tritt ich in die Eisen und hab noch versucht den Wagen nach Rechts zu ziehen um auszuweichen und so traf ich das rechte Heck vom Daihatsu.

Wir haben 70min auf die Polizei gewartet und nun kommt die bodenlose frechheit,so wie die meisten der Grünen leider

sind begegnen sie einem relativ unfreundlich,da man gerade mal kurz vor den 21 jahren steht und in den augen derer noch ein Kind ist.Ich begrüßte sie höflichst und schilderte ihnen die Situation daraufhin bestanden sie auf einen Drogen und Alkoholtest welchen ich ohne zu Zögern zugestimmt habe.Die Frau berichtete der Polizistin ihre sicht der Geschichte und erklärte ihr das sie sich in ihrer eigenen Stadt nicht auskenne :D und seit der Ampel welche wir überquert haben (Ampel und Unfallstelle ca 80Meter entfernt) nach Links geblinkt habe.Daraufhin sagte mir die Polizistin das alles meine Schuld wäre und ich es schaffen könnte zu Bremsen woraufhin ich ihr erklärt habe das diese möglichkeit unumgänglich war,nur sprach sie mir andauernd ins Wort und ich habe mich einschüchtern lassen.Ihre Argumentation auf diese Beschuldigung war ich hätte damit rechnen müssen das jemand bremst und nach links blinkt,auf einer durchgezogenen Linie???und ich hätte nicht genug aufgepasst.Theoretisch gesehen bin ich ja Aufgefahren da ich die linke Seite am Heck getroffen habe,aber muss jener die Schuld dafür tragen in jedem falle zu welchem es zu so einer Kollision kommt? Ich bekam ein 35Euro Bußgeld und weiß jetzt nicht weiter da es um eine Prozent erhöhung in der Versicherung geht.

Unfallverwickelte:

Meine Partei:

Ich und mein Beifahrer welcher den Unfall beobachtete.

Die andere Partei:

Fahrerin,Mann und tochter

Der mann der die Polizei rief war ein ``Zeuge`` der gegnerischen Partei welcher daraufhin ins Restaurant verschwand und nicht wiederkam.Auf dem Unfallzettel stehen nicht seine Daten.

Wie geht die Geschichte nun für mich aus? Geht alles mit rechten dingen zu? liege ich wirklich im Unrecht?

ich hoffe auf eure Hilfe,vielen Dank ;/.

 

Beste Antwort im Thema

Wenn der TE das mit den 4 Meter "Sicherheitsabstand" bei der Polizei auch gesagt hat, wird er von der anderen Versicherung nichts erwarten können.

4 Meter Abstand bei 40 km/h erfüllt ja schon den Tatbestand der Nötigung. Außerdem wäre es bei Einhalten eines ordnungsgemäßen Abstandes zu gar keinem Unfall gekommen.

Bei normalen Verlauf gebe ich Christian mit seiner Einschätzung recht.

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Wer auffährt hat meistens Schuld da der sogenannte Sicherheitsabstand fehlte oder deine Geschwindigkeit zuhoch war! Hast du eine RSV? wenn ja würde ich evtl. eine Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen durch die Geschichte mit der durchgezogenen Linie!

Themenstarteram 10. Januar 2016 um 0:39

Leider Besitze ich keine RSV :/

am 10. Januar 2016 um 2:52

Kann mir vorstellen, dass die Sache 75/25 zu deinem ungunsten ausgeht.

Das einzige was man dir zu Gute halten kann ist, dass die Frau nicht abbiegen hätte dürfen.

Allerdings trägt trotzdem der die (Haupt-) Schuld, der auffährt.

am 10. Januar 2016 um 8:33

Ich sehe bei der Frau keine Schuld. Selbstverständlich darf sie bremsen und auch der Meinung sein, sie dürfe abbiegen / hat sie ja aber nicht getan. Wenn Du ihr drauf fährst, hast Du nicht aufgepasst. Und wenn sie auch noch geblinkt hat - sorry, aber dann hättest Du mit krassen Fahrmanövern, Wie z.B. Bremsen oder so rechnen müssen. Sehe nicht, was ihre Schuld war, außer, dass sie den Verkehr (der Bestand wohl nur aus Dir) etwas behindert hat. Hört sich eher so an, als sei Dein Abstand viel zu klein gewesen. Du kannst Dich nie daraufverlassen, dass Dein Vordermann so fährt, wie Du denkst. Halte das für etwas dreist, der Frau eine Schuld zusprechen zu wollen. Und ob Sie einen Mercedes, einen Daihatsu, einen Smart oder ein Klapprad fährt, ändert an der Sache auch nichts.

Wenn der TE das mit den 4 Meter "Sicherheitsabstand" bei der Polizei auch gesagt hat, wird er von der anderen Versicherung nichts erwarten können.

4 Meter Abstand bei 40 km/h erfüllt ja schon den Tatbestand der Nötigung. Außerdem wäre es bei Einhalten eines ordnungsgemäßen Abstandes zu gar keinem Unfall gekommen.

Bei normalen Verlauf gebe ich Christian mit seiner Einschätzung recht.

Zitat:

@julius.s schrieb am 10. Januar 2016 um 01:27:11 Uhr:

 

Ich hatte ca 40Kmh (geschwindigkeit war nicht zu hoch) drauf und nen abstand von ca 4metern,

Für den Abstand war die Geschwindigkeit zu hoch.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 10. Januar 2016 um 09:36:54 Uhr:

Zitat:

@julius.s schrieb am 10. Januar 2016 um 01:27:11 Uhr:

 

Ich hatte ca 40Kmh (geschwindigkeit war nicht zu hoch) drauf und nen abstand von ca 4metern,

Für den Abstand war die Geschwindigkeit zu hoch.

Da war ich ein paar Sekunden schneller. :)

Aus KFZ.de:

..........innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand, gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen).

 

Das heißt bei 40 km/h 11 Meter.

Zitat:

@julius.s schrieb am 10. Januar 2016 um 01:27:11 Uhr:

und weiß jetzt nicht weiter da es um eine Prozent erhöhung in der Versicherung geht.

Schildere deine Sicht der Dinge deiner Versicherung, mit den Fotos, du wirst sehen ob diese den Schaden deines Unfallgegners daraufhin voll reguliert oder nur zum Teil, und wenn zunächst eine Teilschuld angenommen wird ist fraglich ob dein Unfallgegner und ggf. dessen Anwalt damit einverstanden ist und klagt. Und wie das dann ausgehen könnte weiß keiner.

Der Schaden sieht auf den ersten Blick relativ gering aus, vielleicht lohnt sich anschließend ein Schadensrückkauf. Kann dir deine Versicherung sagen.

 

Zitat:

@julius.s schrieb am 10. Januar 2016 um 01:27:11 Uhr:

liege ich wirklich im Unrecht?

Ja weil du immer damit rechnen mußt das vor dir gebremst wird. Immer und egal aus welchem Grund und dafür war dein Abstand nach vorne viel zu gering.

Da dem Unfall aber ein verkehrswidriges Verhalten des Unfallgegner vorausging könnte es sein dass es auf eine Teilschuld hinausläuft, 80/20 oder so ähnlich. Vergiss nicht, dsbzgl. bei der gegnerischen Versicherung Ansprüche geltend zu machen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

@Backside: Da dem Unfall aber ein verkehrswidriges Verhalten des Unfallgegner vorausging.....

 

Welches denn ? Sie hat geblinkt und gebremst, abgebogen ist anscheinend nicht.

Der TE hatte nur 4 Meter SHA !!!!

Ich bin mir ziemlich sicher daß das eine 100% Schuld wird.

am 10. Januar 2016 um 10:24

Welches verkehrswidrige Verhalten denn? Dass jemand bremst und geblinkt hat ist kein Vergehen. Jeder der unsicher ist, wo er jetzt langzufahren hat, bremst und der Blinker war sogar vorher an.

Es wurde NICHT abgebogen, sondern es war ein glasklarer Auffahrunfall.

4 Meter Abstand bei 40 Kmh.

Ein schönes Lehrbeispiel warum 4 Meter bei 40 Kmh einfach viel zu wenig sind. Danke @ TE.

Warum man jetzt aber auf die Idee kommt man könnte die Schuld auf den Unfallgegner abwälzen werde ich nie verstehen.

Aber ich denke der TE wird nun gelernt haben und sich immer schön von fremden Autos fern halten und sie nicht kaputt fahren. Natürlich wird seine Versicherung noch den Schaden begleichen müssen, mit allen negativen Folgen jetzt für den TE.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Januar 2016 um 09:38:36 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 10. Januar 2016 um 09:36:54 Uhr:

 

Für den Abstand war die Geschwindigkeit zu hoch.

Da war ich ein paar Sekunden schneller. :)

Macht nix, wir haben ja genügend Abstand:)

Werde nie verstehen das manche in den Kofferraum des Vordermanns kriechen müssen. Mit fast 21 ist die Fahrschule noch nicht so lange her. Normalerweise sollte da einem "Anhalteweg etc." noch etwas sagen. Auch wenn man da nicht abbiegen darf, aber du siehst ja.Man muss halt leider immer für die anderen mitdenken.

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