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Unfall im Parkhaus
Letzte Woche einem Bekannten in D passiert:
Er fährt mit etwas mehr als Schrittempo (20kmh sind erlaubt) mit seinem T5 in einem sehr engen Parkhaus mit Gegenverkehr.
Er muss sehr auf den Gegenverkehr achten, zudem auf die Leute die einfach über die Fahrbahn rennen. Es ist ein älteres Parkhaus und nicht wirklich gut beleuchtet.
Plötzlich öffnet sich automatisch die Heckklappe eines SUV, er sieht es nicht und reisst diese ab. Der SUV ist erheblich beschädigt der T5 auch, evlt. ist der SUV sogar Totalschaden.
Die Dame welchen den SUV geöffnet hatte, war noch ca. 50m vom Auto entfernt und hat die Klappe "versehentlich" per Fernbedienung geöffnet, in der Überwachungskamera sieht man dass sie ihr Fahrzeug, bzw. das Heck gar nicht sehen konnte.
Nun ist man der Meinung der Bekannte sei Schuld, er hätte die Klappe sehen müssen und anhalten können, was er nicht hat, erst als es gekracht hat.
Die Polizei kam nicht, da Privatgrundstück.
Wie ist die Rechtslage. Bundesland BW
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Fahrer des T5 hat gegen das Sichtfahrgebot § StVO 3 Geschwindigkeit nicht beachtet
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Imho Fehlinterpretation der STVO. Sichtfahrgebot heisst, dass ich innerhalb des Horizontes, bis zu dem ich schauen kann, halten können muss. Wenn zwischen Auto und Horizont ein plötzliches Hindernis auftaucht, verstößt das nicht gegen das Sichtfahrgebot. Sonst wäre faktisch jedes Tempo zu hoch.
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57 Antworten
So eine Fernbedienung, die auf 50 Meter reagiert, möchte ich auch haben.
Denke eher hier wird wieder mal maßlos übertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
So eine Fernbedienung, die auf 50 Meter reagiert, möchte ich auch haben.
Denke eher hier wird wieder mal maßlos übertrieben.
Tut zwar nichts zur Sache, aber mein C8 kann das auch, vom Fenster aus die Seitentüren öffnen, das Fahrzeug steht gut 50m weg. Mache ich bei dem Wetter immer um die Hitze raus zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wie ist die Rechtslage. Bundesland BW
für die beurteilung von rechtsfragen sind andere zuständig....außerdem war von hier niemand dabei
Anschnallen; eher einen Anwalt fragen! Von hier... war kein dabei....
Wer so seine Heckklappe öffnet muss sich vorher vergewissern, dass niemand gefährdet wird!
Das mal so als Grundsatz!
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
So eine Fernbedienung, die auf 50 Meter reagiert, möchte ich auch haben.
Denke eher hier wird wieder mal maßlos übertrieben.
Nö, das geht schon. Und selbst wenn wir von 10m reden. Erheblich dürfte sein, ob die Frau ihr Auto sehen konnte oder nicht.
Verständnisfrage: Die Klappe öffnete vorm T5 und nicht als er daneben war? Bei Schrittgeschwindigkeit dürfte man davon ausgehen, dass so ein Hindernis zu sehen ist. Wobei ich mir fast nicht vorstellen kann, dass diese völlig abreißt. Aus dem Bauch heraus würde ich auf Teilung der Schuld tippen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wie ist die Rechtslage. Bundesland BW
Die Rechtslage sieht so aus, das wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen/können. Wir können hier lediglich Meinungen austauschen sowie Tips und Ratschläge geben.
Deswegen gebe ich den Ratschlag, sich an einen Anwalt seines Vertrauens zu wenden um den Sachschaden zu regulieren.
Ich meinte auch eher damit, daß sie bei so einer Entfernung, noch gar nicht im Parkhaus gewesen sein kann.
50 Meter ist eine gute Strecke.
So was nennt sich dann grob fahrlässig wenn sie noch gar keinen Sichtkontakt hatte.
Es hätte ja sonst was hinter dem Fahrzeug stehen können.
Er sagt er sei langsam vorbei gefahren und auf einmal habe es gekracht, der Einschlag an der A-Säule liegt kurz oberhalb dem Beginn der Frontscheibe, die Klappe dürfte also mehr als 50% geöffnet gewesen sein.
Ich versuche mal Bilder aufzutreiben.
Das andere Fahrzeug ist ein dunkelbaluer Escalade (riesige Heckklappe)
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Ich meinte auch eher damit, daß sie bei so einer Entfernung, noch gar nicht im Parkhaus gewesen sein kann.
50 Meter ist eine gute Strecke.
So was nennt sich dann grob fahrlässig wenn sie noch gar keinen Sichtkontakt hatte.
Es hätte ja sonst was hinter dem Fahrzeug stehen können.
Es gibt durchaus Parkäuser mit so einer Länge. Selbst die Tiefgarage der Wohnanlage in der ich wohne ist länger als 50m....
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Er sagt er sei langsam vorbei gefahren und auf einmal habe es gekracht, der Einschlag an der A-Säule liegt kurz oberhalb dem Beginn der Frontscheibe, die Klappe dürfte also mehr als 50% geöffnet gewesen sein.
Ich versuche mal Bilder aufzutreiben.
Das andere Fahrzeug ist ein dunkelbaluer Escalade (riesige Heckklappe)
Ein Gutachter dürfte in etwa berechnen können, welche Reaktionszeit man hat und die Geschwindigkeit anhand der Schäden abschätzen können. Ich fürchte, auf sowas dürfte es hinauslaufen.
Wie lange braucht so eine Heckklappe zum öffnen? 2-3 Sekunden?
Zitat:
Original geschrieben von eKx0
Wie lange braucht so eine Heckklappe zum öffnen? 2-3 Sekunden?
Elektrische Klappen brauchen gern mal länger. Da es sehr modellabhängig ist, würde ich keine Pauschalaussage wagen.
http://www.youtube.com/watch?v=EcC62nYkdgc
Da haben wir es doch Knapp 6 Sekunden
Zumindest bei diesem Modell in der USA-Ausführung wird ein versehentliches Öffnen schwer: erst 2mal auf öffnen drücken und dann den Knopf für die Heckklappenöffnung drücken und halten: http://m.youtube.com/?...