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- Unfall in der Familie... beide die selbe Versicherung... Bitte um dringende Hilfe!!
Unfall in der Familie... beide die selbe Versicherung... Bitte um dringende Hilfe!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute, 05.08.19, sollte ich, wie immer meine Mutter "raus" lassen, da wir immer hintereinander uns hinstellen müssen. Ich wollte rückwärts ausparken, konnte ich aber nicht ganz, da ein anderes Auto vor der Nachbarstiefgarage stand.(Zeugen vorhanden falls nötig) Meine Mutter, hat den Rückwärtsgang eingelegt und fuhr los. Dabei ist sie mir vorne rechts rein gefahren. Hat dabei die Stoßstange, Scheinwerfer und noch nicht ersichtliche Teile beschädigt.
Beide Autos sind auf meine Mutter gemeldet und versichert. Den Audi A4 (mein Auto) finanziere ich selbst und kann auch den Vertrag vorlegen, falls von denen gewünscht.
Meine Mutter hat sich den Citroen selbst gezahlt.
Ich bin als 2ter Fahrer bei dem Audi versichert.
Es sind beide Fahrzeuge bei der HUK24 versichert.
Vielen Dank und über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen.
Beste Antwort im Thema
Halter und Versicherungsnehmer sind bei beiden Fahrzeugen identisch? Dann Pech, es sei denn, du hast "Eigenbeschädigung" mit versichert.
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38 Antworten
Halter und Versicherungsnehmer sind bei beiden Fahrzeugen identisch? Dann Pech, es sei denn, du hast "Eigenbeschädigung" mit versichert.
Leider beides ja.. aber die Finanzierung läuft über mich
Wird der HUK24 egal sein.
Habt ihr den Baustein Kasko Plus?
Zitat:
Kasko PLUS: Baustein zur Kaskoversicherung Eigenschadenversicherung
Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.
• Durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden:
– an einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug
– an einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder
– an Ihren sonstigen Sachen.
Wir leisten auch, wenn nicht Sie, sondern eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person den Schaden verursacht. Versicherungsschutz besteht auch auf Ihren eigenen Grundstücken. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 €. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 € je Schadenereignis. Haben Sie in der Kasko eine Selbstbeteiligung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug vereinbart, ziehen wir diese von unserer Leistung ab.
Das Problem des Eigenschadens ergibt sich aber doch nur in der Haftpflicht und nicht in der Kasko?
Sprich: wenn beide Fahrzeuge VK-versichert sind, zahlt jeweils die VK den Schaden am versicherten Fahrzeug?
Hätte er den Plus Baustein würde der Schaden am A4 über die Haftpflicht laufen.
Also wenn der Citroen den Plus-Baustein hätte, würde die Versicherung des Citroen beide Schäden bezahlen: den am Citroen als VK und den am Audi als Haftpflicht, allerdings beide mit Selbstbeteiligung?
Richtig, nur bleibt es hier beim "würde"...
also muss mutti selber seinen und ihren schaden zahlen ?! denn so rein rechtlich hat er doch schadensersatzansprüche gegenüber den unfallverursacher, da er eigentümer der sache ist.
und jetzt die große preisfrage:
wenn der TE mit seinen auto in ihr auto gefahren wäre, würde die versicherung auch nichts zahlen? (weil beide unfallfahrzeuge auf gleichen namen versichert) ?
im prinzip ist das schon eine relativ unbekannte gefahr vieler familien zur quasi pleite. 2 dicke finanzierte karren, beide auf gleichen namen versichert und irgendwer! ballert einfach das eine ins andere rein. man kann ggf. den "irgendwer" auf schadensersatz zwängen, aber wer nicht hat der hat halt nichts (weshalb die fahrzeuge auch finanziert und versichert waren).
diese konstellation kommt so schon häufiger vor, wo die kinder auf mami/papi versichert sind und finanziert ist heute gefühlt eh jedes auto über 10.000€...
So groß ist das Risiko nicht. Dicke Karren und finanziert heißt meistens auch Vollkasko - Auflage der Finanzierung.
ok. aber dann steigen beide versicherungen jeweils in der VK, selbst wenn jemand völlig anderes gefahren ist.
Zitat:
@PayDay schrieb am 6. August 2019 um 19:38:46 Uhr:
...und finanziert ist heute gefühlt eh jedes auto über 10.000€...
Es spielt keine Rolle für den Versicherungsschutz ob das Auto fananziert wird/wurde oder bereits bar gezahlt wurde.