ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall in der Kreuzung mit Ampel

Unfall in der Kreuzung mit Ampel

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 14:34

Hallo zusammen,

Ich bin Anil aus Ingolstadt.

Jemand ist mir an der Nordbahnhof Kreuzung von hinteren rechten Seite reingefahren.

Ich war vor der Ampel auf der linken Spur als das zweite Auto.Ich wollte nach links abbiegen.

Nachdem die Ampel grün var, war ich losgefahren. Ich und das Auto vorne haben auf den Gegenverkehr gewartet. Als alle weg war, das Auto vorne ist lost gefahren. Ich habe nochmal auf den Gegenverkehr geachtet und losgefahren. Ich würde spaeter nach recht abbiegen. Deswegen habe ich mich gerade nach dem Linksabbiegen auf die Rechte Spur eingeraumt. Inzwischen hat man auf der Rechte Seite grün gesehen.Das Gegner Auto an der Rechte Spur von der Rechte Seite hat mich und das Auto vorne gesehen. Das Auto vorne konnte ohne Problem nach links abbiegen.Aber das Gegner Auto ist mir von hinten rechts Tür bis Stossfaenger reingefahren.

Die Polizei war nach 10 Minuten da. Sie haben die beide Seite zugehört und entschieden ,dass der Gegner schuld hat. Er müsste warten, bis die Kreuzung wieder frei war. Er war 'ja verwarnt', ich war 'nein verwarnt'. Aber sie haben keinen Bericht geschrieben, haben einfach 'kleiner Unfall' gesagt. Die Rechnung ist 7200 Euro, halbe von der Preis meines Autos.

Letzte Woche habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt von der Werkstatt.Die Gegner Versicherung hat mir ein drittel Schuld gegeben. Der Rechtsanwalt hat mir ein Buch gezeigt.Für einen solchen Fall macht man eine solche Schuldverteilung. Das heisst, obwohl die Polizei hat mich unschuldig gefundan hat, gibt das Buch mich ein drittel Schuld. Der Rechtsanwalt hat keine Hoffnung dafür, dass ich %100 von Schaden kriegen kann. Aber die Polizei hat mich nicht zufaellig unschuldig gefunden, oder?

Wie kann ich weiter machen? Ich muss etwa Regeln oder Gesetze finden, die micht unterstützen. Sonst muss ich 2400 euro bezahlen.

Danke

Anil

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2014 um 14:38

Die Polizei ist kein Rechtsorgan welches über Schuld und unschuld urteilt, das machen Richter, denn wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung  in Legislative, Exekutive und Judikative

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten
am 9. Februar 2014 um 14:38

Die Polizei ist kein Rechtsorgan welches über Schuld und unschuld urteilt, das machen Richter, denn wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung  in Legislative, Exekutive und Judikative

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 14:50

Wahrscheinlich werde ich nicht klagen und sehe ich keinen Richter. Ich habe keinen Rechtschutzversicherung.

Aber wie kann man einfach an einem Bush schauen und mir einfach ein drittel Schuld geben? Die Polizei hat den Unfall am Ort gesehen. Wieso sind sie da, wenn ihr Schreiben nichts bedeutet?

Nun ist die Frage: Gibt es etwa Regeln, die mich und Polizei Entschediung unterstutzen?

am 9. Februar 2014 um 15:03

Die Polizei ist dazu da um den Unfall aufzunehmen,und die Schuldfrage zu klären, das hat aber nichts mit der Haftungsfrage zu tun. Die Versicherungen klären die Haftungsfragen ab.

Man spicht hier von der sog. Gefärdungshaftung, das aus dem Betrieb des Fahrzeuges eine Gefahr ausgeht.

 

"Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges begründet also eine Haftung für einen eingetretenen Schaden, ohne das ein Verschulden des Halters feststeht."

 

http://www.badische-zeitung.de/.../...ftung-ohne-schuld--71536860.html

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 15:55

Ist es für mich genug, um %100 von der Rechnung zu bekommen?

traßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

Tja, aber warum bist du dann eingefahren?

Zitat:

war ich losgefahren. Ich und das Auto vorne haben auf den Gegenverkehr gewartet.

Das kann man theoretisch auch etwas auf dich anwenden.

Der vor dir war dann "stockend". ;)

 

Hier wird dir nicht wirklich jemand helfen können.

Wende dich am besten erstmal an deine Versicherung was die sagt. Die ist auch für unberechtigte Forderungen zuständig.

Das ist hier auch nicht mehr unbedingt eine Frage von "Schuld" sondern von Haftung.

 

 

Ist das der Anwalt der Werkstatt gewesen?

Reparaturauftrag hast du vermutlich unterschrieben?

Hast du auch eine Reparaturkostenabtretung unterschrieben?

Wenn schon Dein Anwalt Dir sagt, dass Du das akzeptieren musst, wie sollen wir Dir helfen?

am 9. Februar 2014 um 18:05

Hier mal ein paar Urteile dazu:

 

Zitat:

OLG Köln v. 23.02.2012:

Das Grünlicht befreit nicht von der Verpflichtung, Nachzüglern das Verlassen der Kreuzung zu ermöglichen; wer bei Grün mit „fliegendem Start” in eine unübersichtliche Kreuzung einfährt, muss mit Nachzüglern rechnen. Andererseits muss auch derjenige, der noch bei Grün die Haltelinie überquert hatte, nach dem Farbwechsel anhalten, wenn er den durch die Flucht- oder Fahrlinien gebildeten Kreuzungsbereich noch nicht erreicht hat; hatte er ihn erreicht, darf er ihn vorsichtig unter sorgfältiger Beobachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs verlassen; der Nachzügler darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen werde. Steht beiderseits ein schuldhafter Verkehrsverstoß nicht fest, ist dennoch beiderseits eine erhöhte Betriebsgefahr gegeben; eine Schadenteilung kann dann gerechtfertigt sein.

Zitat:

OLG Frankfurt am Main v. 23.03.2012:

Kommt es zu einem Unfall im Kreuzungsbereich, weil ein Kfz-Führer der durch Ampel freigegebenen Richtung mit einem während der vorangegangenen Ampelphase hängengebliebenen Nachzügler kollidiert, statt jenem das Vorrecht beim Räumen der Kreuzung zu gewähren, ist eine Haftungsverteilung von 50:50 angemessen.

Zitat:

OLG Hamm v. 02.05.2005:

Wird ein Kraftfahrer, der beim Einfahren in eine Kreuzung die für ihn maßgebliche Ampel bei Grün passiert hat, von Linksabbiegern aufgehalten, die den Gegenverkehr abwarten, und stößt er dann nach seinem erneuten Anfahren mit einem „fliegend” einfahrenden Fahrzeug des von rechts kommenden Querverkehrs zusammen, der inzwischen Grün bekommen hat, so kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht, wenn ungeklärt bleibt, ob er vor dem Wiederanfahren schon den inneren Kreuzungsbereich erreicht hatte.

Kurz und gut: Dein Anwalt hat recht und du bist mit 1/3 Teilschuld gut bedient.

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 21:06

Danke schön für die Antworte.

Ich habe bei der Werkstatt etwas wie Vollmacht unterschrieben. Es gab noch etwa Unterlagen.Ich habe bisher nichts bezahlt. Der Rechtsanwalt hat 2/3 der Rechnung von der Gegner's Versicherung erhalten.

Der Rechtsanwalt ist von der Werkstatt. Er hat mich gefragt, wie wir zusammen die Versicherung für %100 Erstattung überzeugen kann. Aber er muss auch StVo kennen, oder? Er hat mich davon gar nicht erzahtl, aber nur von dieser Schuldverteilung Sache.

Jetzt gibt es 2 Meinungen, eine ist von OLG Köln(1/3 Schuld), eine ist von StVo (0 Schuld). Die Polizei hat auch die Meinung nach StVO. Ich war 'nein verwarnt'. Welche ist staerker, eine allgemeine Meinung oder die Meinung der Polizei, die den Unfall am Ort gesehen hat.

Ich spreche morgen mit der Polizei und versuche noch Unterstützung zu kriegen.

am 9. Februar 2014 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von vehicle_dynamics

Jetzt gibt es 2 Meinungen, eine ist von OLG Köln(1/3 Schuld), eine ist von StVo (0 Schuld).

Nein, es gibt keine zwei Meinungen. Die Urteile der vergangen Jahre sind alle recht eindeutig (ich hab hier nur exemplarisch die OLG Urteile zitiert, es gibt noch viel mehr zu dem Thema) und gehen alle in die selbe Richtung.

Du hast immer eine Teilschuld. Strittig ist immer nur ob 1/3 oder sogar 50%

Die Polizei bewertet und sanktioniert die strafrechtliche Schuld. Das hat aber nur wenig damit zu tun, zu welchen Anteilen zivilrechtlich der Schaden aufzuteilen ist. Offensichtlich hast Du ja den Großteil ersetzt bekommen. 100% bekommst Du nur, wenn auch für einen sogenannten Idealfahrer der Unfall unvermeidbar gewesen wäre. Was offensichtlich nicht der Fall war.

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 9:04

Er hat mich und das Auto vor mir gesehen und ist absichtlich ab meine rechte hinten Tür reingefahren, wenn StVo sagt, dass er nicht darf. Und ich bekomme 1/3 Schuld. ???

Bedeutet der Stoss ab hinten Tür gar nicht? Er konnte mich klar sehen.Der Gegner hat ein altes Auto. Die ganze Zeit hat er gesagt, dass er grün gesehen hat und ich etwas Falsches gemacht habe. Deswegen ist er mich absichtlich reingefahren, um von der Versicherung Geld zu kriegen. Bedeutet es gar nicht?

Hinten rechts spricht natürlich eher für dich und eher gegen deinen Unfallgegner.

Aber was sollen wir dir hier sagen?

Vor Gericht (und da würde das wohl enden) ist alles möglich. Von 0-XX %. Je nach "Lebenserfahrung" und Interpretation des Richters.

 

Hast du schon mit deiner Versicherung gesprochen? Was sagt die?

 

Außerdem ist ja wohl schon repariert?

Die Fragen hätten wir/ich auch noch:

Zitat:

Ist das der Anwalt der Werkstatt gewesen?

Reparaturauftrag hast du vermutlich unterschrieben?

Hast du auch eine Reparaturkostenabtretung unterschrieben?

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 10:42

Danke für die Antworte. Manche Punkte konnte ich veilleicht nicht genua verstehen. Entschuldigung, wenn ich etwas wiederhole.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Hinten rechts spricht natürlich eher für dich und eher gegen deinen Unfallgegner.

------> Hilft es für eine höhere Prozent?

Aber was sollen wir dir hier sagen?

Vor Gericht (und da würde das wohl enden) ist alles möglich. Von 0-XX %. Je nach "Lebenserfahrung" und Interpretation des Richters.

------>Ich werde nicht klagen, werde keinen Richter sehen. Ich muss nur etwa Punkte finden, die mir gegen die Versicherung für eine höhere Prozent helfen. Aber StVo 11 hilf nicht, sagt man hier.Ich verstehe es nicht. Jemand macht ganz Falches, und ich kriege etwa Haftung.

 

Hast du schon mit deiner Versicherung gesprochen? Was sagt die?

---->Antwort: Schon, er sagt, ich muss mit einem Rechtsanwalt sprechen. Sonst nichts.Ich will mein vollkasko nicht kaputt machen. Veilleicht bezahle ich selber, wenn es günstiger ist.

 

Außerdem ist ja wohl schon repariert?

------>Das Auto wurde schon repariert.

Die Fragen hätten wir/ich auch noch:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Ist das der Anwalt der Werkstatt gewesen?

------->Ja, er kriegt den Betrag von der Versicherung und gibt der Werkstatt. Inzwischen unterstütz er mich für eine höhere Prozent.

Reparaturauftrag hast du vermutlich unterschrieben?

-------> Ich habe bei der Werkstatt vor dem Reperatur mindestens 3 Unterlagen unterschrieben. Eine war Vollmacht. An die andere erinnere ich mich nicht.

Hast du auch eine Reparaturkostenabtretung unterschrieben?

------>Ich schaue danach.

Das mit dem Anwalt ist irgendwie komisch.

Vielleicht macht der die Abwicklung für die Werkstatt. Finde ich aber nicht unbedingt das übliche Vorgehen.

 

Jedenfalls hier kann dir wirklich keiner mehr helfen als das was hier steht.

Du hast hier Meinungen und die Links zu Urteilen in einigermaßen vergleichbaren Situationen.

 

Deine Versicherung oder ein Anwalt (du kannst das vermutlich schlecht?) sollte schauen ob da noch was geht.

Ansatzpunkt den ich persönlich eben auch sehe, da ist schon ein Fahrzeug vor dir abgebogen und du bist ganz hinten getroffen worden.

Aber weiter kann dir hier wirklich keiner helfen. :(

Und ob du mit 0 oder mit 30 oder vielleicht gar mit 50 % "Schuld" vor einem Richter rauskommen würdest kann dir auch keiner sagen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall in der Kreuzung mit Ampel