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Unfall in der Probezeit
Hallo,
Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen !
Hatte heute mit einem Fahrzeug meiner Firma ( T5) einen kleinen unfall beim rückwärts fahren , bin dabei an eine sehr dicht hinter mir angehaltene kleine Landmaschine Gefahren . Der Schaden war sehr gering allerdings wurde die Polizei zur unfallaufnahme hinzugezogen . Und ich habe die Schuld bekommen da ich meinen Kollegen nicht als sicherungsposten aussteigen lassen habe . Fahrzeug ist aber Pkw und unter 3,5 Tonnen
Nun meine frage , da ich noch in der Probezeit bin würde mich jetzt interessieren ob ich nun zur nachschulung muss oder meine Probezeit verlängert wird ? Vom Polizeibeamten bekam ich eine mündliche Verwarnung ...
Würde mich über eine Antwort sehr freuen
Viele Grüße Steve
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18 Antworten
Nein, solange dir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird
Sorry; aber das muss ich widersprechen! Ein toter Gegenstand wie eine stehende Landmaschine, die beim Rückwärtsfahren berührt wird kann ja wohl nicht schuld sein. Da bleibt der TE, trotz ungewollter Herbeiführung eines Missgeschickes schuld....
Was heißt das jetzt ??
Der Beamte hat auf den aufnahmebogen Kat 5 geschrieben weiß nicht ob das was zu bedeuten hat
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Sorry; aber das muss ich widersprechen! Ein toter Gegenstand wie eine stehende Landmaschine, die beim Rückwärtsfahren berührt wird kann ja wohl nicht schuld sein. Da bleibt der TE, trotz ungewollter Herbeiführung eines Missgeschickes schuld....
Falsch,
der TE wurde nur "mündlich verwarnt", normal währen 35€ fällig gewesen. Keine Sorge, da kommt nichts mehr nach Ist eigentlich wie mit erhobenen Zeigefinger "DU DU " sagen!! Ist mir auch schon passiert (Unfall dienstlich, mit mündlicher Verwarnung).
Gruß MIFIA4
In der Landmaschine saß ein Fahrer der eig zuweit aufgefahren ist , weil ich auf einem Betriebsgelände etwas gesucht habe und wenden musste ...
Hallo, loggi11,
das einzige, was auf Dich zukommt, ist möglicherweise ein Anpfiff von Deinem Chef und vielleicht ein wenig Schreibkram mit der Versicherung.
Die mündliche Verwarnung des Polizeibeamten hat nicht die geringsten Auswirkungen auf Deine Probezeit und weder die Bußgeldstelle noch die Führerscheinstelle bekommen von dem Vorfall irgendetwas mit.
Viele Grüße,
Uhu110
Vielen dank für die antworten
Hu.... Da bin ich aber beruhigt ... Den schreibkram hatte ich heute schon der Anpfiff kommt übermorgen ...
Hatte eben nur Angst mit der Probezeit da man im netz sehr viel bei Unfällen in der Probezeit mit Verlängerung und aufbauseminar liest .
Grüße Steve
Nur und speziell für MiFiA4....
Wie jetzt..was ist falsch? Schuld hat er, sonst wäre er nicht sanktioniert worden! Oder?
Schrieb keinen Buchstaben von irgendeiner "Strafe"....wer lesen kann und nichts in fremde Texte interpretiert ist klar im Vorteil!
Zitat:
Original geschrieben von loggi11
Der Schaden war sehr gering....
inwiefern definierst du gering?
weißt du was ein lackierer an stundensätzen veranschlagt?
Zitat:
In der Landmaschine saß ein Fahrer der eig zuweit aufgefahren ist...
bist du beim rückwärtsfahren auf die stehende landmaschine aufgefahren ODER ist die landmaschine auf dich drauf gebrummt? merkste was?
btt: i.d.r. da du mündl. verwarnt wurdest, dürfte da nixmehr kommen!
Gering ist eben gering Smart repair ist ausreichend und bei der Maschine wird es ne neue Stoßstange ... Meiner Meinung und die Maschine stand wie ich bereits geschrieben hatte ! Merkste was?
Aber danke für die Antwort
@ Peter Clio
Bleibt es dann trotzdem dabei das nichts mehr nachkommt ?
Zitat:
Original geschrieben von loggi11
@ Peter Clio
Bleibt es dann trotzdem dabei das nichts mehr nachkommt ?
Uhu 110 hat alles gesagt. Und er weiß wovon er redet. Da kommt nichts mehr außer der Schadenregulierung.
E S
K O M M T
N I C H T S