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Unfall in Polen, was tun??

Themenstarteram 3. September 2009 um 16:42

Hallo ,

 

Mein Daddi ist in Polen um Urlaub zu machen, nun ist dem ein Pole reingefahren.

Das ist in Polen ein bisschen komisch. Man muss zuerst zu der gegnerischen Versicherung fahren, um den Unfall begutachten zu lassen.

Nun meine Fragen:

Das Gutachten in Polen ist einfach viel zu gering was die berechnet haben, hätte ich da eine möglichkeit das Gutachten und die Reparatur hier in Deutschland durchzuführen?

Der Polnische Gutachter sagt das man die Stoßstange usw. raparieren kann (also kleben). Ich weiß nicht ob das alles da nach dem Polnischem REcht ablaufen muss??

Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen wie es aussieht..

MFG

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14 Antworten

Stoßstange kleben? :D Ich würde aus Holz eine nachschnitzen. Sorry!

Ich würde mir dort nen Anwalt suchen bzw. auch mal den ADAC kontaktieren. Oder ruf mal Deine Rechtsschutzversicherung an, vielleicht haben die ne Idee. Aber auf keinen Fall würde ich das Fzg dort zusammen knaupen lassen.

Mein Nachbar hatte letzten Sommer nen Unfall in Spanien, da wurde klar, das wir in Deutschland doch verwöhnt sind. Letztendlich haben die da unten das Fzg. repariert, unter aller Sau versteht sich. War nen alter Renault Scenic. Nach einem Jahr und Anwalt (dem er auch in den Arsch treten mußte) bekam er jetzt ein paar Euro für die Flüge und Schmerzensgeld.

Themenstarteram 3. September 2009 um 16:49

Wie sah es denn mit dem Gutachten aus ? wo hat der das gemacht ? DE oder Spain? Und wo raparieren lassen?

Ich habe oben nochmal editiert.

Gutachten und Rep. lief alles dort. Frag aber nicht wie.

Er ist nach dem Unfall mit Familie zurück nach D geflogen und einige Wochen später wieder runter um das Auto zu holen. Ist Dein Vater im ADAC? Ich denke die können weiterhelfen?

Hi,

ich hatte eine Kleinigkeit dort – eine (sehr schöne) Studentin wollte mich „von Hinten nehmen“. Und zwar auf dem Parkplatz – ich stand da mit längst ausgeschaltetem Motor.

Ich habe trotz fleißig fließenden Tränen die Polizei gerufen, das Protokoll wurde aufgenommen und der Polizist hat mir die gegnerischen Versichererdaten ausgehändigt. Nach der Rückreise habe ich die Versicherung angerufen und diese (PZU) hat mir den deutschen Vertragspartner genant (Gothaer). Von dort habe ich hier Schadensmeldungsformular bekommen und das Ganze wurde hier vor Ort schnell und problemlos bearbeitet.

Gruß Piotr

Themenstarteram 3. September 2009 um 17:01

hej piotr,

hast du das dann alles nach deutschem recht erledigt ja ? und nach deutschen preisen? Anwalt und gutachter auch eingeschaltet???

MFG

am 3. September 2009 um 17:25

Da dein Vater in Deutschland gemeldet ist, kann er ein gutachten in ( D ) machen lassen,und danach abrechnen wollen.

Besser noch wenn der Vater Rechtsschutz hat

Habe einen gutachter ( Pole ) hier in Deutschland der sich mit sowas auskent.

bei Fragen PN am mich

Zitat:

Original geschrieben von kingolos

Anwalt und gutachter auch eingeschaltet???

Anwalt war nicht notwendig (obwohl ich Rechtsschutz versichert bin), und aufgrund der geringen Schaden (ca. 550 Euro) reichte Kostenvoranschlag von meinen Freundlichen. Natürlich bist nicht gezwungen der Schaden in dem Land wo diese entstanden sind zu Reparieren ...

Gruß Piotr

Ärgerlich,

auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens einschalten, eventuell sogar jemanden, der daruf spezialisiert ist.

Es gibt auch eine Stelle für ausländische Unfälle, in Hamburg hat Sie ihren Sitz.

Ich müsste mal nachschauen, wie die genau heissen, aber vielleicht hilft dir ja Tante Google.

Aber zum RA würde ich auf jeden Fall gehen.

 

Gruß Tobe

Themenstarteram 3. September 2009 um 18:44

gut ich danke euch, zuerst Rechtsanwalt dann in deutschland zum gutachter danach wird der RA wissen was er machen soll. REchtsschutz haben wir auch :-)))))

Hmm - man soll (darf) die Kosten nicht unnötig selbst in die Höhe treiben. Ich hätte auch sofort den Anwalt eingeschaltet wenn etwas nicht richtig (oder nicht nach meiner Vorstellung) gelaufen wäre. Die Schadensregulierung hat sich als völlig problemlos herausgestellt und mein Wagen war in BMW-Fachwerkstatt repariert. Polen ist doch in EU und da greifen relativ strickte EU-Gesetzte ein.

Gruß Piotr

PS. Ich halte die Daumen, dass auch im Deinem Fall so wird. Informiere uns bitte wie das Ganze weiter gelaufen ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von TobeMan00

Ärgerlich,

auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens einschalten, eventuell sogar jemanden, der daruf spezialisiert ist.

Es gibt auch eine Stelle für ausländische Unfälle, in Hamburg hat Sie ihren Sitz.

Ich müsste mal nachschauen, wie die genau heissen, aber vielleicht hilft dir ja Tante Google.

Aber zum RA würde ich auf jeden Fall gehen.

 

Gruß Tobe

Hallo,

dem oben beschriebenen kann ich nur zustimmen.

Abgesehen davon, das man bei einem unverschuldeten Unfall IMMER einen Fachanwalt einschalten sollte.

Denn merke: Alle wollen nur dein Bestes: Dein Geld!!

Grüße VC

Es ist eigentlich ganz einfach und funktioniert auch ohne RA problemlos.

Du kommst mit dem Auto nach D, falls das überhaupt möglich ist. Fährst zu Deinem Freundlichen, meldest es Deinem Versicherungsvertretet, der sucht nach dem Vertragspartner der polnischen Versicherung in Deutschland. Der Gutachter des Vertragspartners begutachtet das Auto beim Freundlichen und dann brauchst Du nur noch eine Freigabe für die Reparatur von ihm.

That´s it!

Gruß Martin

am 3. September 2009 um 20:12

Hi

schick mal deinen Papa zum freundlichem in Polen.

Und frag ihn mal ob der mit dem Gutachen uebereinstimmt.

Falls nicht wuerde ich dann ein polnischen Rechtsanwalt einschalten die dir deine Rechtschutzversicherung nennt.

Gruß

Basti

Genauso ist es. Ich wohne teilweise in Polen. Und es ist, wie meine Vorredner sagen.

Fahre entweder in D zum Freundlichen, oder wenn er länger in Polen bleibt da zum nächsten BMW Autohaus.

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