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Unfall!!! Kein Gutachten Geld oder was?

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 4. Juli 2003 um 15:22

Hallo Leute hatte einen Unfall gehabt letztens! Stosstange, Kotflügel rechts, Blinker rechts, Scheinwerfer rechts und die Halterung von der Motorhaube ist auch kaputt, diese hatte zur folge, das beim Öffnen der Motorhaube die Haube oben verbogen wurde.

Hab bei der Versicherung meines Unfallgegners angerufen! Die kommen für den Schaden auf! Die Versicherung meines Unfallgegners ist gleichzeitig auch meine! HUK Coburg!

Doch die Frau von der Versicherung meinte dass sie nicht die Gutachter bezahlen wollen und auch nicht brauchen. Hab nachgefragt seit wann das so ist! „Ja früher war das mal so!“ Also ein wenig halbherzige Erklärung.

1. So nun meine Frage stimmt das? Brauchen die das wirklich nicht bezahlen?

2. Davon mal abgesehen würdet ihr zu Mercedes gehen wegen Kostenvoranschlag oder zu einem Gutachter (Ingenieurbüro)?

3. Wird die verbogene Motorhaube auch berechnet! Da die Halterung abgegangen war und beim Öffnen der Motorhaube die Verbogen ist?

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8 Antworten
am 4. Juli 2003 um 17:07

Hi!

Mit Versicherungen und dem was dort behauptet wird, würde ich sehr, sehr vorsichtig sein. Seit einem halben Jahr streite ich mit einer gegnerischen KFZ-Versicherung per Anwalt herum, auch dort wurde behauptet, man käme NICHT für Gutachterkosten auf - gleichzeitig weigert man sich die Schadenshöhe anzuerkennen!

Auch in den CLK meiner Mutter ist vor einem Jahr ein Lastwagen reingedonnert, dort hat sich die HUK Coburg als gegnerische Versicherung dermaßen kindisch und dumm aufgeführt, dass meine Eltern den Schaden "einfach" selbst beglichen haben, weil der Zirkus skurrile Ausmaße annahm.

Frag' am besten mal beim ADAC nach (Anruf kostet nichts!), ab welcher Schadenshöhe ein Gutachten empfohlen wird bzw. zwingend ist (ich meine, aber bitte selber erkundigen, ab ca. 500,00 Euro).

Einen Kostenvoranschlag von Mercedes kannst Du ja in jedem Fall einholen (mir haben die keinen Cent für diese Dienstleistung berechnet) und ein unabhängiger Gutachter sollte sich eigentlich auch finden lassen (Bekannte, Verwandte, Freunde fragen, ob nicht irgendwer irgendeine "Guffenwerkstatt" kennt), der für kleines Geld ein rechtskräftiges Gutachten erstellt.

In jedem Fall würde ich mir ALLES und JEDE Aussage der gegnerischen Versicherung schriftlich bestätigen lassen !!!!! und bei persönlichen Forderungen eine zeitliche Deadline setzen!!!

Sollte nur die geringste Ungereimtheit (z.B. Hinhaltetaktik oder "nur eine mündliche Bestätigung, aber nichts Schriftliches" auftauchen), solltest du SOFORT einen Anwalt einschalten. Erstens kostet sowas weniger als man denkt und zweitens trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten.

Was die Motorhaube angeht würde ich behaupten, dass die verbogene Motorhaube ein Folgeschaden des Defektes ist. Also auch ersetzt gehört. Punktum!

Gruß

Thomas (ehrlicher Autofahrer, der von gegnerischen Versicherungen zweimal angeschissen wurde)

Laut Aussage meines Anwalts.

Der Gutachter wird benötigt und auch gezahlt von dem der Schuldig ist (bzw. seiner Versicherung)

Bei mir is das immoment so.

ICh renn ja grad wegen meinem Totalschaden durch die Gegend........

Die HUK Coburg dreht und wendet sich IMMER!!!

Ich habe 2 Kollegen, die hatten 3 Unfälle (alle unverschuldet) - jeweils waren die Verursacher bei der HUK versichert...

Sofort zum Anwalt!!!

mfG

Ralf

Versicherungen lernt man wohl doch erst dann richtig kennen, wenn man sie bräuchte!

Gruß, Khaki

am 4. Juli 2003 um 23:18

auch ich musste meinem geld 6 mon. hinterher rennen.lass dich auf keine verhandlungen ein.SOFORT zum ANWALT

alles andere bringt nichts.ach so ich habe meinen schaden auf 2 raten ausbezahlt bekommen im abstand von 4 monaten.totaler stress

hi,

tut mir erstmal leid für dich, dass du nen unfall hattest bzw. darin verwickelt wurdest. meine erfahrung mit meiner versicherung ist recht gut. hatte vor kurzem nen hagelschaden. lt. gutachten solls nur 1182 eus gewesen sein. hab mir vorher bei dc nen kostenvoranschlag geholt. da warens knapp unter 2500 eus. gutachten wurde von der versicherung getragen (bbv), allerdings nur bei der dekra und nem gutachterverbund namens ssv. nachdem ich meine c-klasse bei mercedes habe richten lassen, wurde doch zu meinem erstaunen der heckdeckel und die motorhaube erneuert. kosten insgesamt fast 2700 eus, abzüglich sb. also geh auf alle fälle zu dc. und was den gutachter angeht... wenn der andere schuld hat, ruf den an. der soll mal in seine versicherungsunterlagen sehen, welche sachverständigenverbünde dort zugelassen sind.

Hihi,

also ich hatte auch vor kurzer Zeit einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung war die HUK ( Berlin ).

Die HUK hat sich noch am selben Tag bei mir telefonisch gemeldet und hat mir zugesichert, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Ich bin am gleichen Tag zu einem Gutachter meines Vertrauen gegangen und habe das der HUK bekannt gegeben.

Die Schadenssumme wurde 10 tage später auf meinem Konto überwiesen. Ich habe also per Gutachten abgerechnet und mir wurden nur die üblichen 16MWST abgezogen. Ich habe dann den Schaden bei einem Lackierer meiner Wahl machen lassen.

Es hat bei mir alles sehr schnell geklappt!!!

Ein paar kleine Gedanken ;) :

ADAC-Mitglied = Verkehrsrechtsschutz (Anwalt?)

Kostenvoranschlag bei DC holen (30 EUR), die Kosten dafür müssen von der Versicherung übernommen werden.

evtl. unabhängigen Gutachter bestellen, je nach Höhe des Schadens (würde sagen ab 1500,-), aber NIEMALS einen Versicherungseigenen Gutachter zulassen!!! Im Zweifelsfall sofort zum Anwalt!!! Gutachterkosten müssen ebenfalls übernommen werden. Und wenn man bei einem Gutachter ist, kann man oft auch noch was rausschlagen, was nie in einem Kostenvoranschlag stehen würde (beschädigtes Ladegut wie Handy, Anlage etc. die vielleicht herumgeflogen sind, obwohl sie richtigt befestigt waren, also z.B. in einer Handyhalterung). Wenn man nciht auf das Auto angewiesen ist sollte man auch keinen Mietwagen nehmen, denn dan hat man Anspruch auf eine (ich weiß nicht mehr genau wie es sich nennt) Ausfallentschädigung, die wesentlich höher liegt als der preis des Mietwagen inkl. km.

Sollten irgendwelche Schwerzen jedweder Art festgestellt werden sofort zum Arzt, Schleudertraumen werden normalerweise anerkannt ab einem Geschwindigkeitsunterschied von 30km/h.

Übrigens: Man hat einen Anspruch auf eine Aufwandspauschale (Telefon etc.) in Höhe von 20-50 EUR!!! Muss jedoch extra genannt werden.

Mit der eigenen Versicherung zu sprechen kann nie schaden, oftmals gibts von da aus auch gute Tips.

 

Insofern unfallfreie Fahrt!

 

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Ach ja, fast vergessen, wer nach Kostenvoranschlag abrechnen lässt bekommt etwa 20% gekürzt (Stundenlohn bei DC über Schnitt, Teiletausch alt gegen neu) und ebenfalls keine Mehrwertsteuer, diese kann jedoch nachgefordert werden, wenn eine ordentliche Rechnung über eine (Teil-)Reparatur vorliegt, verloren sind die 16% also nicht.

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