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Unfall: Kostenschätzung?

Themenstarteram 27. Oktober 2018 um 12:31

Servus

bin heute auf dem Heimweg von der Arbeit leicht zurückgerollt und mit meinem Seat gegen einen BMW gekommen. An meinem Auto war kein einziger Schaden zu sehen, bei dem BMW nur ein verbogenes Nummernschild. Weiteres konnte man nicht sehen.

Was mich jetzt eigentlich beschäftigt, meint Ihr da ist etwas kaputt gegangen das mit bloßem Auge von außen nicht erkennbar ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Johnes schrieb am 30. Oktober 2018 um 10:11:34 Uhr:

Das Recht zur Begutachtung besteht, insofern begründbare Zweifel bestehen. Entweder werden hier vom Geschädigten Belege geliefert, oder die Zahlung wird verweigert. Dies geht über das Gutachten des SV des Geschädigten hinaus. Dieser schreibt in der Regel auf, was er findet. Dabei tauchen immer wieder Altschäden auf der Rechnung auf. Im Falle des TEs wären dies z.B. Heckschäden, die plötzlich auf der Rechnung auftauchen.

Eine Nachbesichtigung ist in aller Regel nur unnötig und auch unrechtsmäßig, wenn die Regulierung klar durch das Gutachten des Geschädigten zu vollziehen ist. Dies ist aber auch nicht immer der Fall.

Klar, Versicherungen wollen nicht zahlen! Aber, Versicherungsbetrug ist ebenfalls Volkssport!

MfG

Der Geschädigte muss seinen Schaden nachweisen. Das macht er möglichst mit einem Gutachen eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Der haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Deshalb wird er Altschäden als solche im Gutachten vom Schadensfall entweder separieren oder (bei teilweiser Überdeckung) die Reparaturkosten quotal zuweisen.

In der Realität zückt die Versicherung dann einen Wisch von der Streichertruppe "carexpert", die unqaulifizierte Streichorgien am Schreibtisch feiern, ohne das beschädigte Fahrzeug überhaupt zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um Gutachten sondern allenfalls um freie Meinungsäußerungen, die keine berechtigten Zweifel an einem öbuv SV-Gutachten entstehen lassen.

Will die Versicherung nach Vorlage eines öbuv SV-Gutachtens tatsächlich einen eigenen Gutachter zur Kontrolle schicken, dann vereinbare mal über den öbuv-SV einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Versicherungsentsandten. In aller Regel tauchen die entweder überhaupt nicht auf oder sie kommen einmal je öbuv-SV und dann nie wieder. Hintergrund ist, dass die angeblichen Zweifel in aller Regel einfach nur an den haaren herbeigezogene Scheinargumente sind, die sich ganz simpel als bullshit erweisen.

Man sollte sich mit Unfallschäden immer an kompetente Leute wenden. Sonst wird man über den Tisch gezogen. Das ist nunmal das "Spiel".

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Wenn es zu ner Vertragswerke geht, kann es schnell passieren, dass die die Stange komplett lackieren und... ggf. auch ersetzen. Und dann geht so ein "kleines Ditscherchen" in Richtung vierstellig. Und das ist kein Witz.

Fast genau dasselbe ist mir auch mal passiert. Kostenvoranschlag einer Werkstatt war 900€, sogar die Neueinstellung der Nebelscheinwerfer stand rauf. Habe die Sache der Versicherung übergeben und die hat einen Gutachter bestellt. Nachdem er beide Fahrzeuge gesehen hatte, stellte er fest, dass von der Werkstatt Vorschäden aufgeschrieben worden sind. Um die hervorzurufen, hätte ich drei mal aus drei verschiedenen Richtungen aufprallen müssen. Die Regulierung erfolgte entsprechend angemessen und ich habe den Schaden später für 250€ von der Versicherung zurückgekauft.

Es können aber ohne Probleme auch Halter von Stoßstange und Schweinwerfern brechen. Dann wird es auch schnell richtig teuer. Kurz angeditscht und schon sind 2.500€ auf der Uhr!

 

MfG

Das Problem könnte die Unterkonstruktion aus (Stahlblech -)Halterungen sein, die sich anders wie die Kunststoffstoßstange bleibend verformen.

Die Stoßstange verformt sich nach einem Aufprall nur kurz und geht dann, (in begrenztem Umfang) wieder in ihre ursprüngliche Form zurück. Die Unterkonstruktion aber bleibt dauernd verformt = beschädigt, was sich bei einem weiteren Unfall negativ auswirken kann.

 

MfG kheinz

am 27. Oktober 2018 um 17:24

Manchmal, hab ich das Gefühl, das die Werkstätten, aus ner Mücke nen Elefanten machen. Da kann so ein ditscherle….kein Kommentar und gleich in die Schrottpresse.....neues Auto her..... lächerlich finde ich das, was mache aus 'nem verbogenem Nummernschild machen. Oder teilweise, alte Schäden dazurechnen .

Zitat:

@Zipfelberger schrieb am 27. Oktober 2018 um 14:31:27 Uhr:

… An meinem Auto war kein einziger Schaden zu sehen, bei dem BMW nur ein verbogenes Nummernschild. …

So hatte sich das bei einem "Auffahrunfall" meiner Frau (an der Ampel leicht auf den Vordermann gerollt) auch dargestellt – bei ihrem Kia ist kein Schaden festzustellen, der gegnerische Gutachter hat außer dem verbogenen Nummernschild auch noch allerhand angeblich total verbogenes Blech aufgeschrieben. Die Versicherung hat damals 2.900 € reguliert ohne jegliches Interesse daran, dass der Schaden beim Gegner nie im Leben so hoch sein kann.

Letztens erst so eine schöne Rechnung gesehen - Heckschaden durch Auffahrunfall. Auf der Rechnung stand dann tatsächlich noch die Reparatur der Frontschürze.

Auf Vordermann aufgeschoben?

 

MfG

Themenstarteram 27. Oktober 2018 um 23:38

Danke für die ganzen Antworten.

Dann erwartet mich wohl ein ganzer Haufen :/

Wenn ich mir das auf dem Foto so genau betrachte, ist es sicherlich nur das eingedellte Kennzeichen und maximal dessen Halter. Wie soll da ein Lackschaden entstanden sein? Und Schäden an der "Unterkonstruktion" und gebrochene Halter halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Meinen Daimler hat mal jemand im Parkhaus beim Rückwärtsfahren angebummst, da war tatsächlich nur das Kennzeichen eingedellt und noch nicht mal der Halter kaputt. Das Kennzeichen hat dann 19 Euro inklusive Stempel gekostet, ärgelich war die Wartezeit von 45 Minuten auf der Zulassungsstelle. Die hat mir der Verursacher dann aber mit 50 Euro entschädigt.

Zitat:

@Johnes schrieb am 28. Oktober 2018 um 00:44:19 Uhr:

Auf Vordermann aufgeschoben?

MfG

Nein. Rechnung wurde dann auch korrigiert.

Worum geht es dir eigentlich bei der Frage?

Fürchtest du um deine SF-Klasse?

Du kannst den Schaden auch rückkaufen, sprich nach der Regulierung durch deinen Versicherer. Du bezahlst dann den regulierten Schaden und alles bleibt, wie es gewesen ist. Das sollte man aber nachrechnen mit Hilfe des Kleingedruckten. Wie weit wird man hochgestuft, was kostet dies über die Jahre und was kostet der Rückkauf.

Ich hatte mal was ähnliches - und eine Hochstufung allein durch viele Verträge verhindert. Habe denen deutlich gesagt, dass bei einer Hochstufung ich dort die Policen für alle Autos, die Privathaftpflicht, Haus und auch Rechtschutz kündige. Ohne irgendwelche Einwände wurde darauf verzichtet.

Du kannst aber auch den direkten Kontakt mit dem Geschädigten aufnehmen. In meiner Anfangszeit habe ich durch Dummheit an einem neuen Auto den Spiegel abgefahren. Hab mit dem Geschädigten es so abgemacht, dass ich das zahle. Habe dann anstandslos die 350 Mark überwiesen - und meine Versicherung hat nichts mitbekommen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 28. Okt. 2018 um 08:44:45 Uhr:

Wenn ich mir das auf dem Foto so genau betrachte, ist es sicherlich nur das eingedellte Kennzeichen und maximal dessen Halter. Wie soll da ein Lackschaden entstanden sein? Und Schäden an der "Unterkonstruktion" und gebrochene Halter halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Das würde mich als Geschädigten nicht interessieren! Ich lass das von meiner Werkstatt prüfen und reparieren. Du (als Verursacher) hast meine Karre beschädigt. Ich würde andersrum auch keine Gnade erfahren. Warum sollte ich also auf meine Rechte verzichten? Wenn ich als Laie einen verdeckten Schaden hinnehme, hab ich nachher Probleme bei der HU oder einem Folgeunfall, wo ich dann ggf. auf einem größeren Schaden sitzen bleibe, weil der verdeckte Altschaden besteht!

 

(Bei meinem alten Fahrzeugen hab ich schon mehrmals auf Regulierungen verzichtet, weil die Karre alt war und der Schaden mir egal war, sofern es nur um unwichtige Kratzer oder winzige Dellen geht.)

 

MfG

Bin mit meinem Passat mal mit ca. 10km/h gegen einen Transporter gedonnert.

Habe mir leider eine sehr Spitze Ecke ausgesucht, die Plastikschürze hat deutlich nachgegeben, ist aus der Halterung gesprungen. Die Frontschürze war danach aber praktisch in unverändertem Zustand, bis auf eine Lackabschürfung quasi unbeschädigt.

Unter der Schürze erwartete mich aber das Grauen, die Frontschürzenhalterung sowie die Scheinwerferreinigungsanlage waren komplett zerdonnert. Das wären ohne Mühe 1000-2000€ Werkstattkosten gewesen, bei einer Augenscheinlich nur ausgehängten Frontschürze.

Aber wie gesagt, bin genau ins Eck. Sehr punktuelle Belastung. Denke nicht, dass beim TE großartig was ist, aber es kann natürlich sein. Die Schürzen geben erstaunlich weit nach, ohne selbst beschädigt zu werden.

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