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Unfall - Lackschaden Frontschürze

Themenstarteram 27. März 2009 um 15:47

Guten Tag,

ein bekannter von mir hatte heut einen kleinen Parkrempler. Er hat eine Frontschürze von einem Polo bj 95 gestreift. Die Polizei wurde nicht gerufen. Jetzt möchte die Geschädigte 600 Euro für das Lackieren der Frontschürze haben. Ich habe meinem bekannten gesagt er soll mir das Auto bringen ich lasse es für ihn Lackieren. Kosten ca 300 Euro. Nun will das die Geschädigte aber nicht. Sie besteht auf ihre 600 Euro. Für 50 euro aufpreis kann er sogar einen Kostenvoranschlag erhalten.

 

Wie sieht die Rechtliche lage aus? Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

Mein bekannter hat auch eine Fachwerkstatt für Karosserie und Lackierarbeiten.

 

Ich bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n

Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

erst ein anderes auto kaputtfahren, und dann dem geschädigten auch noch vorschreiben wie er den schaden zu reparieren hat? oder wie?

der geschädigte hat das recht den schaden in einer fachwerkstatt (seiner wahl!) reparieren zu lassen...ferner sich den betrag auf gutachten/kva-basis ohne mwst auszahlen zu lassen....

Zitat:

Das der Betrag überhöht ist weiß ich ja auch.

600€ sind durchaus normale preise für das lackieren einer stoßstange in einer marken-vertragswerkstatt...

Zitat:

Aber wenn sie jetzt z.B. mit einem Kostenvoranschlag zu ihm geht muss er ihn akzeptieren?

er muss garnichts!

er kann die zahlung auch verweigern, dann bekommt er neben den kosten für den schaden auch noch anwalts und gerichtskosten aufgebrummt....

Zitat:

Oder darf er einen anderen Kostenvoranschlag einholen??

klar darf er das....der geschädigte muss ihn aber NICHTmal zur kentniss nehmen!

 

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Will sie es den wirklich in einer "teuren Werkstatt" machen lassen?

Habe hier erstmal den Eindruck, bei Bj ´95, daß sie 600 Euro einstecken will.

 

So einfach würde ich ihr nicht einen Betrag geben, sie ist erst mal in der Beweislast dass das Lackieren so viel kostet.

Themenstarteram 27. März 2009 um 16:05

danke für die antwort

 

ja sie hat wortwörtlich gesagt " für 50 euro kann ich einen kostenvoranschlag machen lassen"

 

ich weiß ja selber wie das funktioniert. Nur die Frage ist wie sieht es Rechtlich aus. Der deutsche Staat ist ja nicht grade einfach :)

 

Das der Betrag überhöht ist weiß ich ja auch. Aber wenn sie jetzt z.B. mit einem Kostenvoranschlag zu ihm geht muss er ihn akzeptieren? Oder darf er einen anderen Kostenvoranschlag einholen??

 

Die Werkstatt die ich anbieten kann ist allerdings ca. 80km entfernt. Angeboten wurde das Die Schürze vor Ort abgebaut wird und neulackiert montiert wird. Wobei das eigentlich schlecht ist weil man den farbton nicht vergleichen kann..

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n

Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

erst ein anderes auto kaputtfahren, und dann dem geschädigten auch noch vorschreiben wie er den schaden zu reparieren hat? oder wie?

der geschädigte hat das recht den schaden in einer fachwerkstatt (seiner wahl!) reparieren zu lassen...ferner sich den betrag auf gutachten/kva-basis ohne mwst auszahlen zu lassen....

Zitat:

Das der Betrag überhöht ist weiß ich ja auch.

600€ sind durchaus normale preise für das lackieren einer stoßstange in einer marken-vertragswerkstatt...

Zitat:

Aber wenn sie jetzt z.B. mit einem Kostenvoranschlag zu ihm geht muss er ihn akzeptieren?

er muss garnichts!

er kann die zahlung auch verweigern, dann bekommt er neben den kosten für den schaden auch noch anwalts und gerichtskosten aufgebrummt....

Zitat:

Oder darf er einen anderen Kostenvoranschlag einholen??

klar darf er das....der geschädigte muss ihn aber NICHTmal zur kentniss nehmen!

 

Themenstarteram 27. März 2009 um 16:28

das ist vom Staat ja mal wieder unverschämt.

 

Habe mal in einer Lackiererei in der Umgebung angerufen. Dort wurde ein Preis von 430 Euro inkl. neuer Frontschürze angesetzt. Ca. 200 für eine Neulackierung. Das sind 60 % weniger!!!

 

Unfälle passieren. Und Menschlich sollte man schon sein. Es sind beides Schüler. Man weiß doch das man in diesem Lebensabschnitt kaum Geld hat!

Themenstarteram 27. März 2009 um 16:33

Mok noch eine frage an dich.

 

 

Also mal angenommen mir fährt einer rein und machen das dann auch Privat.

 

Ich kenne z.B einen Gutachter. Ich lasse ein Gutachten aufnehmen von 1.000 Euro obwohl der Schaden eigentlich ca. 400 Euro kosten würde.

 

Muss man das dann bezahlen? ALso irgendwo stimmt da doch was nicht. Wenn ich in einer Lackiererei anrufe die ich noch nichtmals kenne und die mir einen Preis nennen wo ich 60% spare kann der Preis nicht in Ordnung sein!

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n

das ist vom Staat ja mal wieder unverschämt.

wenn dir einer in dein (wohlmöglich fabrikneues) auto fährt und dann sagt "kommste mit zu meinem kollegen alibaba um die ecke, der lackiert dir in der mittagspause schnell drüber" wie würdest du dann reagieren?

wäre ja noch schöner wenn ich mir vom unfallverursacher vorschreiben lassen müsste wie ich meinen schaden reparieren zu lassen hätte.....

Zitat:

Habe mal in einer Lackiererei in der Umgebung angerufen. Dort wurde ein Preis von 430 Euro inkl. neuer Frontschürze angesetzt. Ca. 200 für eine Neulackierung. Das sind 60 % weniger!!!

ändert trotzdem nichts an der tatsache das eine marken-vertragswerkstatt nunmal 600-700€ für das lackieren einer stoßstange nimmt, und dies den marktüblichen preis darstellt!

Zitat:

Man weiß doch das man in diesem Lebensabschnitt kaum Geld hat!

es ist deinem "bekannten" freigestellt seine versicherung dafür in anspruch zu nehmen!

Zitat:

ich kenne z.B einen Gutachter. Ich lasse ein Gutachten aufnehmen von 1.000 Euro obwohl der Schaden eigentlich ca. 400 Euro kosten würde.

wenn der schaden nur 400€ kosten würde, und es offensichtlich ist das hier betrug vorliegt, würde ich (bzw. meine versicherung) ein gegengutachten erstellen lassen, dann bekämst du (sinngemäß) von mir 400€ für den schaden und ich (bzw. meine versicherung) von dir 600€ für das gegengutachten......

Zitat:

kann der Preis nicht in Ordnung sein!

wie ich bereits schrieb...

600€ sind ein vollkommen normaler preis der von den marken-vertragswerkstätten für das lackieren einer stoßstange nunmal genommen wird......da kannst du dich drehen und wenden wie du willst, da gibts nix zu rütteln....

Themenstarteram 27. März 2009 um 16:41

Es handelt sich aber hierbei um KEINE Markenwerkstatt. Es ist kein VW Händler. Sondern ein Lackierwerkstatt! Wo die Geschädigte selber sagte, es sei ein bekannter von ihrem Vater.

 

Also in diesem fall ein gegengutachten erstellen lassen?

 

Wie läuft das denn ab? Erst muss doch ein Kostenvoranschlag von der Geschädigten erstellt werden, oder? Sie kann doch nicht einfach den Schaden reperieren lassen und ihm dann die Rechnung in die Hand drücken, oder ist das auch wieder falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n

Es handelt sich aber hierbei um KEINE Markenwerkstatt.

ist völlig egal!

bei 600€ wird KEINE versicherung auch nur ansatzweise anstalten machen nicht zu zahlen.......

Zitat:

Also in diesem fall ein gegengutachten erstellen lassen?

da hast du was falsch verstanden!

das gegengutachten kannst du erstellen lassen wenn es sich offensichtlich um betrug handelt....(das hier der geringe streitwert ein gegengutachten überflüssig macht kommt noch erschwerend hinzu)

da 600€ aber KEINEN betrug darstellen, da es ein marktüblicher preis ist...zahlst du dann neben den 600€ für den schaden auch noch die ~600€ für den gutachter...

Zitat:

Erst muss doch ein Kostenvoranschlag von der Geschädigten erstellt werden, oder?

es "muss" garnichts!

er kann einen kva erstellen...

Zitat:

Sie kann doch nicht einfach den Schaden reperieren lassen und ihm dann die Rechnung in die Hand drücken,

natürlich kann er.....

der schädiger steht zweifelsfrei fest, und solange sich die preise für die reparaturen in den üblichen grenzen halten ist es vollkommen legitm die rechnung mit zahlungsaufforderung und fristsetzung dem schädiger auf den tisch zu knallen...

 

um kurz zu machen, wenn die geschädigte einen kva über 600€ vorlegt, MUSS dein bekannter (bzw. seine versicherung) diesen betrag auch zahlen, da dieser betrag als "normal" anzusehen ist..........

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

um kurz zu machen, wenn die geschädigte einen kva über 600€ vorlegt, MUSS dein bekannter (bzw. seine versicherung) diesen betrag auch zahlen, da dieser betrag als "normal" anzusehen ist..........

Sicher?

 

Und wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch EUR 500 an Wert hätte?

 

Also jetzt mal langsam:

1. Dass der Schädiger hier vollumfänglich haftet ist mal klar.

2. Die Nachweispflicht über den Schaden, insbesondere zur Höhe liegt bei Geschädigten.

3. Nein - die Geschädigte muss sich hier NICHT auf eine Selbstreparatur des TE einlassen, sie muss auch

NICHT in irgendeine Werkstatt gehen, die 80 Kilometer entfernt ist und Sie muss auch NICHT dem TE das Fahrzeug oder Teile hiervon zur Prüfung und Reparatur aushändigen.

4. Ob die Geschädigte hier ein Geschäft machen bzw. Profit aus der Sache schlagen will, kann hier niemand beantworten, da hier keinerlei Angaben und Daten zum Fahrzeug und dessen Zustand vorliegen.

5. Davon abgesehen besteht hier noch ein Anspruch der Geschädigten ggf. auf einen Mietwagen (Selbstfahrervermietfahrzeug) bzw. Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der nachgewiesenen Reparatur, ferner eine Unkostenpauschale, ggf. die Kosten für die Rechtsverfolgung (Anwaltskosten).

6. Der Nachweis der Geschädigten kann natürlich nicht so aussehen wie:"Gib mir 600 EUR".

Der Nachweis ist in Form eines Kostenvoranschlages oder eines (Kurz-)Gutachtens zu erbringen (die Kosten hierfür trägt der Schädiger).

 

7. Der Schaden sollte schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden.

Da sitzen DIE Leute, die beurteilen können, ob die Ansprüche berechtigt sind, oder nicht.

Nach Abschluss der Regulierung kann man den Schaden immer noch von der Versicherung

zurückkaufen, um den Rabatt nicht zu verlieren.

 

Und deshalb: Punkt 7 befolgen - fertig.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Und wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch EUR 500 an Wert hätte?

dann sieht die lage wieder "etwas" anders aus, da hier eine reparatur den fz wert übersteigen würde, ist das wirtschaftlich nicht sinnvoll.....allerdings bei einem 95'polo werden wohl ein paar euro (wenn auch nur wenige) mehr rauskommen als 500....

Zitat:

Nach Abschluss der Regulierung kann man den Schaden immer noch von der Versicherung zurückkaufen, um den Rabatt nicht zu verlieren.

muss man dabei eigentlich die anwaltskosten (sofern sich der geschädigte einen nimmt) auch übernehmen?

 

Themenstarteram 27. März 2009 um 17:04

ja klar. es ist aber ein fahranfänger..

 

es ist ein polo.. bj ca 95.. zustand optisch ok. restwert würde ich auf 2500 schätzen

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n

 

es ist ein polo.. bj ca 95.. zustand optisch ok. restwert würde ich auf 2500 schätzen

Was du schätzen würdest oder auch nicht, interessiert niemanden - das legt im Zweifelsfalle ein Gutachter (den der Schädiger zu bezahlen hat) fest.

 

Du hast von mir sehr ausführlich dargelegt bekommen, wie die Sach- und Rechtslage ist.

 

Mache was daraus bzw. befolge meinen Ratschlag, oder lasse es bleiben.

am 27. März 2009 um 17:09

Also ich seh das ähnlich wie die Texter vor mir:

Dein Kumpel hat die Möglichkeit die 600,- EUR als gegeben hinzunehmen und kann sie ohne Versicherung aus eigener Tasche zahlen. = Sache erledigt + keine Hochstufung!

Er kann den Schaden auch seiner Versicherung melden und die regulieren lassen. = Sache erldigt + Hochstufung in der Haftpflicht!

Die Geschädigte hat ihm einen Kostenvoranschlag auf den Tisch gelegt, somit wird seine Vers. keinen Gutachter kommen lassen (zu teuer und unverhältnismässig). Außer der Vers. scheint der Preis übertrieben. Ist dann aber alles nicht mehr Sache deines Kumpels.

Und ob die Geschädigte den Schaden wirklich reparieren lässt oder die Summe (ohne MwSt) von der Vers. kassiert spielt hier denk ich auch keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

muss man dabei eigentlich die anwaltskosten (sofern sich der geschädigte einen nimmt) auch übernehmen?

Nein.

Rechtsverfolgungskosten müssen nicht an die Versicherung zurückbezahlt werden, nur der rein entstandene Schaden (Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale).

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