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Unfall meines geliebten Cabrio E36 :(

BMW 3er E36
Themenstarteram 7. Januar 2009 um 21:59

Hallli Hallo,

knapp ein Monat habe ich mein lang gesuchtes Cabrio.

Doch heute meinte eine Frau bei Rot über die Kreuzung fahren zu müssen. Ich konnte es leider nicht mehr verhindern und ich traf ihren Wagen seitlich. Da ich erst bei Grün losgefahren bin, hatte ich max 35-40 drauf (ist ne riesenkreuzung). Ich habe aber vorher noch vollgebremst. Mit wieviel km/h ich draufgeknallt bin weiß ich nicht, war aber nicht feste und der Schaden hält sich in Grenzen.

Doch trotzdem tut es weh, grad wenn man noch so sehr aufpasst :)

Anbei ein Foto. Werde morgen einen Termin beim Gutachter machen.

Was denkt ihr wie hoch der Schaden ist?

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34 Antworten
Themenstarteram 7. Januar 2009 um 22:01

nnoch ein foto

am 7. Januar 2009 um 22:04

Der Schaden wird sich um die 4000 - 5000 Euro belaufen

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 22:07

vllt noch ein paar daten zum wert: Baujahr 1997,Leder (im guten-sehr gutem Zustand) Klimaautomatik, Sitzheizung, ASC, elektr.Verdeck, 140.000km, unverbastelter original zustand, Lack auch die Note 1-2

Zitat:

Original geschrieben von Krokodil1970

Der Schaden wird sich um die 4000 - 5000 Euro belaufen

Ja klar^^

Ich würd 2000,- sagen!

am 7. Januar 2009 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von Talleyrand

Zitat:

Original geschrieben von Krokodil1970

Der Schaden wird sich um die 4000 - 5000 Euro belaufen

Ja klar^^

Ich würd 2000,- sagen!

Es geht um den Betrag den ein Gutachter feststellt,ich habe ja für meine kleine Beule schon 3600 bekommen :-)

Hatte gerade nahezu identischen Schaden, allerdings blieb Kotflügel intakt. Gutachten: 4200 € + MwSt

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 23:47

Ich darf ja mit dem kaputten scheinwerfer nicht rumfahren. Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen? Und spielt es eine Rolle ob ich es dann selber repariere in paar tagen oder von einer werkstatt reparieren lasse? Weil Scheinwerfer kriege ich ja schnell, da dauert nur der Versand.. Habe ich in dem Fall genauso ein Recht? Kriegt man das Geld vom Mietwagen ausbezahlt? Wie kann man da am besten vorgehen?

Und vielen Dank bis jetzt für die super Antworten

Haube schonmal offen gehabt?Da könnt das Querblech auch krumm sein,da hilft der neue SW ned viel außerdem würd ich das reparieren lassen und ja,du hast Anspruch auf nen Mietwagen,solange das Fahrzeug repariert wird.

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 8. Januar 2009 um 12:51

Danke für den Hinweis, ich werde gleich mal nachgucken und evtl auch ein Bild hochladen.

Natürlich lasse ich den Wagen reparieren, mir gings nur darum, BIS ich mri überlegt habe, wo und wann ich das mache, dass ich den Wagen fahren kann. Ich bräuchte dazu nur den Scheinwerfer und Blinker. Will es nämlich in Ruhe angehen und gegebenfalls gleich das M-Paket bei der Instandsetzung drauf tun.

Mir gehts darum den Wagen erstmal für die stvo "fahrbereit" zu machen und ob ich für diese Zeit Anspruch auf Mietwagen oder Nuzungsausfall-Entschädigung habe, auch wenn ich die Scheinwerfer selbst drauf tue.

der Gutaschter kann Dir sagen wie lange es dauern wird denn Schaden in eine Fachwerkstatt zu Reparieren zu lassen und für so eine zeit hast Du auch anspruch auf einen leihwagen ich schätze mal bei dem schaden maximal 1 1/2 Wochen.

Ein Schaden lässt sich nur schwer schätzen, wenn man Ihn auf Bilder sieht.Überlass das lieber dem Gutachter, der wird Dir schon sagen wie hoch derselbige ist...;)

Wenn die andere am Unfall klar schuld ist, kannst du auch zum Anwalt gehen, das muss auch die gegnerische Versicherung zahlen. Der steht dir zu und kann sich um den ganzen schreibkram kümmern, vor allem wenn du irgend ein Schmerzensgeld fordern willst.

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 11:58

Halli Hallo,

ich habe heute mit meinem Gutachter gesprochen. Der reine Schaden belaeuft sich auf 4000euro.

Er hat mir etwas von einem Restwert erzaehlt. Der hat wohl den Wagen in einer KFZ Restwertboerse eingestellt und wartet auf Angebote ab oder so aehnlich.

Was soll damit erreicht werden? Die Wertminderung? Was passiert wenn der Restwert niedrig ist bzw was passiert wenns hoch ist?

Mfg

blabla88

Hi,

 

wenn der Restwert zu niedrig ist, sprich der Schaden größer ist als der Wiederbeschaffungswert, dann ist das mit einem Wirtschaftlichen Totalschaden gleichzusetzen b.z.w ist einer...

 

Ist der Restwert höher als der Schaden, dann ist es lediglich ein Haftpflichschaden und die Regulierung desselbigen wird geregelt...

 

Wieso hat der Gutachter denn deinen Wagen in eine Restwertbörse eingesetzt, was hat denn ein Gutachter damit etwas zutun...???

 

Wenn dann ist es doch eher die Versicherung, der Gutachter ermittelt nur die Schadenshöhe und gibt an, ob Totalschaden oder aber Haftplichtschaden...:(

 

Hast du mal nach dem Restwert des Fahrzeugs gefragt...???

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