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Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug - Abwicklung?
Hallo,
ich hatte leider einen Unfall. Wurde auf der Autobahn rechts überholt und beim Einscheren hat der Andere dann meinen Kotflügel und Frontstoßfänger touchiert.
Das kuriose dabei: Es handelt sich beim Unfallgegner um ein Militärfahrzeug aus dem EU Ausland.
Nun soll der Schaden nach dem NATO-Truppenstatut über die "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes" abgewickelt werden.
Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen mit gemacht und kann mir berichten, ob das gut oder schlecht gelaufen ist?
Danke.
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7 Antworten
Das ist wohl ein Unfall, mit dem nichtmal Schadensachbearbeiter "normaler" täglich oder nie zu tun haben.
Allerdings gibt es hier auf MT sicher ein paar User, welche Auskunft geben können .
Übliche Handhabung und normaler Prozess. Dienstfahrzeuge sind meist nicht versichert und die Regulierung von Schäden übernimmt die Staatskasse. Wer mit der Abwicklung beauftragt wird, ist unterschiedlich.
Gelten wirklich die gleichen Regeln wie auch für Versicherungen, insbesondere Kostenerstattung für Gutachter und ggf. Anwalt? Wie sieht es mit fiktiver Abrechnung aus?
Meine Sorge ist einfach nur, dass irgendwelche Sonderreglungen greifen (die ich jetzt noch nicht kenne) und ich nachher auf Kosten sitzen bleibe. Wenn aber die gleichen Regelungen wie für normale Versicherungen gelten, dann ist die Sache ja relativ klar.
Was hindert dich daran, einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht zu beauftragen.
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du aber vorher in dich gehen und abwägen, ob dich eine Mitschuld trifft.
Zitat:
@Dubert schrieb am 22. Oktober 2024 um 23:28:59 Uhr:
Gelten wirklich die gleichen Regeln wie auch für Versicherungen, insbesondere Kostenerstattung für Gutachter und ggf. Anwalt? Wie sieht es mit fiktiver Abrechnung aus?
Es muss nach dem hiesigen Recht reguliert werden, egal wer das dann im Endeffekt erstattet.
Bürger, die durch dienstliche Handlungen Angehöriger ausländischer Streitkräfte Schäden erlitten haben, sind daher gehalten, ihre Ansprüche unverzüglich bei den Schadensregulierungsstellen anzumelden.
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten seit Erlangung der Kenntnis, dass eine ausländische Streitkraft beteiligt war oder als Verursacherin in Frage kommt, gestellt werden. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch zunächst dem Grunde nach gestellt werden, falls die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht.
Quelle:https://www.bundesimmobilien.de/...lle-des-bundes-srb-56a7aa19cf2e1e37
Die sind anscheinend recht professionell und kulant. Mir haben sie mal 4 Reifen mit neuen ersetzt, die in der Nähe einer Kaserne von einem Unbekannten aufgestochen wurden.