1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall mit ausparkendem fahrzeug

Unfall mit ausparkendem fahrzeug

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 14:45

Hi hatte heute ein unfall. Ich fuhr eine hauptstrasse lang mit richtiger geschwindigkeit. Es war eine regennasse fahrbahn. Der gegner ist zwischen zwei parkenden autos quer auf die strasse wo ich ihm dann in die seite gefahren bin.

Er hat gleich gesagt ich hätte nicht gebremst und extra gas gegeben hab als ich ihn sah. Es sind keine bremsspuren vorhanden da ich keine vollbremsung gemacht habe. Er gleich mit anwalt und sein gutachter kommt raus. Die polizei war auch vor ort.

Er fing auch noch an das er eine kamera am haus hat die das aufgezeichnet hat. Sie muss also auf die strasse gerichtet sein. ( meines erachtens schwere persönlichkeitsverletzung mir gegenüber falls es so sei).

Sollte ich auch einen anwalt einschalten oder erstmal abwarten da er ja einen schweren eingriff in den strassenverkehr getätigt hat?

Lg Micha

Beste Antwort im Thema

Schon nach dem Satz sein Anwalt und Gutachter kommt raus, hätte ich nur gelacht und jedes Gespräch abgebrochen. Solchen Leuten ist nicht mehr zu helfen. Also, ab zum Anwalt. Niemals selber etwas versuchen, bringt nur Nachteile.

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Schon nach dem Satz sein Anwalt und Gutachter kommt raus, hätte ich nur gelacht und jedes Gespräch abgebrochen. Solchen Leuten ist nicht mehr zu helfen. Also, ab zum Anwalt. Niemals selber etwas versuchen, bringt nur Nachteile.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 14:51

Dann ist gut hab mit ihm auch nicht weiter geredet. Danke

Standard-Textbaustein bei MT ist: Ab zum Anwalt.

Entscheiden musst du das ganz allein selbst, denn du kennst die Qualifikation der hier Ratendenden nicht. Diese wiederum kennen nicht dein Geschick im Umgang mit zum Beispiel Versicherern.

Daran denken, dass Anwälte nicht als Gutmenschen kostenlos tätig werden. Wärst du Mitglied eines führenden Automobilklubs, wäre eine anwaltliche Erstberatung kostenlos. Auch eine Rechtsschutzversicherung erleichterte jeden Entschluss. Aber auch das weiß hier niemand.

Nicht allen ist es kurz nach einem Unfall so zu lachen zumute, wie manchem Ratgebenden hier.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 15:00

Ich bin im besitz einer rechtsschutz.

Na, dann kannst du doch aufatmen.

Lass dich von jemandem beraten, der das darf, weil er es gelernt hat.

Viel Glück!

Lustiger Typ.

Eine fest installierte Überwachungskamera ist nur zulässig, wenn sie auf Privatgrundstücken steht und auch nur diesen filmt. Vor Gericht für ihn wertlos.

Dazu würde ich ihn wegen Verleumdung anzeigen, da er dir das bewusste herbeiführen eines Verkehrsunfalls unterstellt hat. Sollte zumindest als Warnschuss taugen.

Bei solchen Spinnern führt auch meist kein Weg am Anwalt vorbei. Beauftrage ein Gegengutachten, und das fehlen von Bremsspuren beweist bei Autos mit ABS garnichts. Noch dazu hat er dir die Vorfahrt genommen, das ist das entschiedenste, und wenn du dich vernünftig beraten lässt musst du keinerlei konsequenzen fürchten und wirst deinen Schaden ersetzt bekommen.

Gruß Sitzheitzung.

Manche Autofahrer können Fehler eben nicht zugeben.

So einen Vogel hatte ich auf der AB auch einmal.

Ist hinter mir ausgeschert um mich schnell rechts im Kolonnenverkehr zu überholen.

Dabei hat er irgendwie nicht daran gedacht noch einmal nach links zu schauen als er wieder nach links wollte

und ist mir in die Seite gefahren..

Der kam dann damit - ich hätte nicht beschleunigen dürfen, da er ja rechts überholt hat.

Damit hat er bei der Polizei dann einen Lachflash ausgelöst.

Melde den Unfall seiner Versicherung und da die Sachlage ja ziemlich klar ist kannst Du auch gleich zum Anwalt gehen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung würde ich gar nicht ans Auto lassen. Der Anwalt wird Dir einen eigenen Gutachter vermitteln.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 15:07

Alles klar. Danke euch

Zitat:

@Holgerdonhulio schrieb am 23. Dezember 2017 um 16:07:04 Uhr:

Alles klar. Danke euch

Ich gehe mal davon aus, dass du deine RSV in Anspruch nimmst und dich nur (!!!!!!!!) nach dem richtest, was der Anwalt dir rät bzw. was er in deinem Namen unternimmt. An dir liegt es nur, ihm alles zu übergeben, was Einfluss haben könnte. Der Anwalt ist dann der einzige, der mit irgendeinem Beteiligten kommuniziert.

Die Abwicklung wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn es dann wie auch immer abschließend geregelt ist, kannst du ja noch einmal kurz berichten.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 15:25

Ich halte euch auf dem laufenden

Und trotzdem frohe weihnachten

Du MUSST bei so einem Vogel den FACHanwalt einschalten!

Bzgl. der Kamera ist vieles gesagt.

Er ist in den fließenden Verkehr gefahren und müsste bei der Unfallaufnahme unter "1" geführt sein. Dann hat er aus Sicht der aufnehmenden Polizisten schuld.

Er versucht seinen Schaden geringer zu halten und arbeitet auf beidseitiges Verschulden hin.

Übrigens, wenn er gesehen hat, dass du beschleunigt hast, hatte er alle Zeit zu reagieren.

Hatte er die Zeit nicht, dann. ...

Das alles weiß der Anwalt vermutlich sogar sehr, sehr, sehr viel besser. Wäre jetzt allerdings nicht darauf gekommen, dass er nicht auf Alleinschuld plädiert. Aber jetzt, wo du das schreibst .... hoffentlicht liest der Anwalt des TE hier mit.

Niemand muss müssen - schon gar nicht auf Drängen in einem Forum.

Die Sicht der Polizei ist nicht sehr bedeutsam. Es sei denn, sie wäre Unfallzeuge. Das habe ich dann überlesen.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 16:39

Nein die polizei war nicht zeuge und hat auch zu ihm gesagt das er schuld hat aus ihrer sicht. Hat den verstoss nicht zugegeben.

Zitat:

@Holgerdonhulio schrieb am 23. Dezember 2017 um 15:45:32 Uhr:

Er fing auch noch an das er eine kamera am haus hat die das aufgezeichnet hat. Sie muss also auf die strasse gerichtet sein. ( meines erachtens schwere persönlichkeitsverletzung mir gegenüber falls es so sei).

Hast du diesbezüglich schon eine Strafanzeige gestellt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit