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Unfall mit Blitzeis - Reparatur oder Verkauf?

Themenstarteram 25. Januar 2012 um 20:59

Heyho...

Ich bin letzte Woche (Nachts, von Mittwoch auf Donnerstag) auf Blitzeis gestoßen und hatte dadurch einen "kleinen" Unfall...

Freitag war dann wohl gleich ein Gutachter vor Ort und hat sich den Schaden angeschaut.

Ich bekam heute einen Anruf vom Gutachter, welcher mir folgende Zahlen sagen konnte:

Schaden: 9000 €

Wert d. Fahrzeugs (wohl ohne Unfall): 13800 - 14300 €

Dazu sagte der Gutachter, dass ich mich doch bis Freitag bei ihm melden soll, um ihm zu sagen ob ich das Auto reparieren lassen oder verkaufen will...Die Info bräuchte er um ein Gutachten zu erstellen.

Damit bin ich gerade ein Bisschen 'überfordert'...

- Was hat die Entscheidung (Werkstatt/Verkauf) mit dem Gutachten zutun?

- was wäre für mich sinnvoller - Werkstatt oder Verkauf??

 

Dazu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der Schaden 9000 € beträgt...

Das Auto fährt noch und hat, soweit ich weis, nur Blechschaden...

schonmal Danke im Voraus...

lG,

ps.: habe das Auto Vollkasko versichert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!

Danke für deine Meinung.

 

Hast du noch was zum Thema, oder wolltest du nur ein bisschen rumlabern, weil dir gerade Langweilig ist?

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Moin,

 

der Versicherer wird nach dem Gutachten des SV regulieren.

 

Ob nun nur Blechschaden oder noch etwas mehr Schaden entstanden ist, solltest Du den Gutachter überlassen, der schreibt nicht mehr auf, als er feststellen konnte.

 

Im Übrigen, solltest Du Dir überlegen, bei der Schadensumme reparieren zu lassen.

Was willst Du denn den Käufer erzählen (wenn Du das KFZ verkaufen willst), hatte ein Schaden von 9000,- ?

Da wäre der Verkaufspreis gleich im Keller.

 

Rechnung wäre WBW - Differenzsteuer - Restwert - SB = Regulierung

 

am 25. Januar 2012 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von apfelkuchen27

 

 

 

Dazu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der Schaden 9000 € beträgt...

Doch doch ohne mehrere Bilder gesehen zu haben könnte der Schaden in dem Bereich liegen.

Corsadiesel hat recht.

Wenn man so einen Schaden bei dem Wagen reparieren lässt, hat nur einer Freude daran: Der Werkstattinhaber!

 

Wenn Du dem SV sagst, dass Du verkaufen willst, wird er die einen Restwertaufkäufer nennen, dem Du das beschädigte Fzg. verkaufen kannst.

 

Von der Versicherung gibt es den WBW - RW -SB.

 

Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs mit Rechnung und Info zum Steueranteil gibt es die einbehaltene MwSt von der Versicherung noch nachreguliert.

 

Das gleiche Geld wirst Du vermutlich miemals bekommen, wenn Du den Wagen reparieren lässt und dann den Unfallwagen verkaufen willst.

 

Viel Spaß beim Autokauf!

 

 

Moin Moin,

sofern im Gutachten auch nur ansatzweise etwas von Richtbank steht, Finger weg von der Reparatur.

So, wie das Fahrzeug aussieht, erfolgte der Anstoß nicht mittig.

Bei so einem Schaden trenne Dich lieber von dem Fahrzeug.

Mein Vater hat zweimal den Fehler gemacht, ein Fahrzeug mit größeremSchaden reparieren zu lassen.

in beiden Fällen ( Audi 100, DB 280 E 124), war die Werkstatt der Auffassung, den Verzug besser als das Werk hnzubekommen.

In beiden Fällen fuhren sich die Fahrzeuge, wie ein Hund läuft.

Nach einiger Zeit wurde einseitiges Ablaufen der Vorderreifen festgestellt.

Der Verkauf war immer ein Problem.

Beide Fahrzeuge wurden beim Vertragshändler abgegeben und nur beim Kauf eines Neuwagens halbwegs akzeptable Preise erzielt.

Die Fahrzeuge wurden beide bei dem jeweiligen Reparaturbetrieb in Zahlung gegeben.

Die Entscheidung liegt bei Dir, meine persönliche Meinung ist, weg mit dem Fahrzeug.

Viele Grüße

Johannes

Bei einem Laden ,welcher mir zweimal einen (oder auch zwei) Wagen nicht Fachgerecht inst. gesetzt hat kaufe ich mir doch keinen Wagen mehr?

Bzw. lasse dies ein zweites Mal inst. setzen wenn es beim ersten Mal schon nicht geklappt hat?

Also ich füttere keinen Hund, der mich gebissen hat, sorry...

@TE

...ich denke, eine Sach und Fachgerechte rep. ist bestimmt möglich aber ob du dann freude beim Wiederverkauf hast, mußt du entscheiden...

Themenstarteram 26. Januar 2012 um 7:47

morgen,

erstmal danke für die Antworten.

Die Reparatur bei einem Schadenfall wird mir eig von der Versicherung vorgeschrieben. Da diese aber eine Ford-Werkstatt ist, hat sich unsere BMW-Werkstatt (bei der Werkstatt sind wir schon seit 5 Jahren mit 3 Autos) mit der Versicherung abgesprochen und den Fall bekommen, so dass das Auto direkt zu unserer BMW-Werkstatt kommt und dort repariert wird. Die Werkstatt wird daher also keine Extrakosten, etc von der Versicherung bezahlt bekommen.

Ich hab eigentlich nicht vor das Auto in den nächsten 6 Jahren zu verkaufen, daher wäre mir die Preisminderung bei Wiederverkauf auch fast "egal"...

Um noch Etwas zum Gutachten sagen zu können: Der Gutachter hatte nicht unbedingt optimale Bedingungen beim anschaun...Es war z.B. keine Hebebühne vorort und daher konnte der mir auch nicht sagen, ob von unten zusätzl. Schaden entstand...:/

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Bei einem Laden ,welcher mir zweimal einen (oder auch zwei) Wagen nicht Fachgerecht inst. gesetzt hat kaufe ich mir doch keinen Wagen mehr?

Bzw. lasse dies ein zweites Mal inst. setzen wenn es beim ersten Mal schon nicht geklappt hat?

Also ich füttere keinen Hund, der mich gebissen hat, sorry...

@TE

...ich denke, eine Sach und Fachgerechte rep. ist bestimmt möglich aber ob du dann freude beim Wiederverkauf hast, mußt du entscheiden...

Habe mich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Eswaren ein DB- und ein Audi-Vertragshändler und zwei verschiedene Fahrzeuge.

Waren also zwei Vertragshändler mit Richtbankerfahrung, die die Fahrzeuge nicht mehr hinbekommen haben.

Die Werte waren beide Male in der Herstellertoleranz.

Viele Grüße

Johannes

am 26. Januar 2012 um 18:22

Mal eine blöde Frage: wenn die Reparatur nachweislich fachgerecht durchgeführt wird - was sollte den Käufer berechtigen, den Verkaufspreis (nennenswert) herunterzuhandeln? Ich verstehe ja, dass das Prädikat Unfallwagen nicht schön ist, aber das dürften doch bei einem Restwert von 14.000 EUR vielleicht 500 - 800 EUR ausmachen. Zumindest würde es mich wundern, wenn die Mehrheit der Käufer sich davon stark blenden lässt.

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

Mal eine blöde Frage: wenn die Reparatur nachweislich fachgerecht durchgeführt wird - was sollte den Käufer berechtigen, den Verkaufspreis (nennenswert) herunterzuhandeln? Ich verstehe ja, dass das Prädikat Unfallwagen nicht schön ist, aber das dürften doch bei einem Restwert von 14.000 EUR vielleicht 500 - 800 EUR ausmachen. Zumindest würde es mich wundern, wenn die Mehrheit der Käufer sich davon stark blenden lässt.

Dann frag mal deinen BMW Händler mit welchem Abschlag er deinen reparierten BMW in Zahlung nehmen würde.

 

Du fährst ein Fahrzeug in der Premium- Klasse.

 

Erkläre du mir mal, warum ich für deinen reparierten Unfallwagen das selbe oder lächerliche 800 Euro weniger zahlen soll, wenn ich zuhauf unfallfreie Fahrzeuge in diesem Segment bekomme. 

 

Ohne das Odium eine Unfallwagen und ohne Gefahr in Hinblick auf Unfall- Spätfolgen.

 

am 26. Januar 2012 um 18:55

Genau das war doch meine Frage. Welche objektiven Gründe gibt es dafür? Das kann ja keine reine Antipathie gegenüber Unfallwagen sein. Wenn wir über eine Endpreisdifferenz von 8-10% reden, würde ich mir das je nach Unfallhergang, Beschädigung und Reparatur schon überlegen. Und wenn ich das Fahrzeug eine Zeit lang fahre, dürfte die Wertminderung wegen dem Unfallschaden von anno dazumal nicht mehr so stark ins Gewicht fallen. Bei Fahrzeugen die älter als 6-7 Jahre sind würde es mich ja schon wundern, wenn die mehrheitlich im Werksauslieferungszustand sind.

Moin,

 

doch diese Autos gibt es, 10 Jahre jung und 50 000km auf der Uhr, schöne Rentnerfahrzeuge im Neuwagenzustand.

 

Zitat:

Original geschrieben von mulda2

Genau das war doch meine Frage. Welche objektiven Gründe gibt es dafür? Das kann ja keine reine Antipathie gegenüber Unfallwagen sein. Wenn wir über eine Endpreisdifferenz von 8-10% reden, würde ich mir das je nach Unfallhergang, Beschädigung und Reparatur schon überlegen. Und wenn ich das Fahrzeug eine Zeit lang fahre, dürfte die Wertminderung wegen dem Unfallschaden von anno dazumal nicht mehr so stark ins Gewicht fallen. Bei Fahrzeugen die älter als 6-7 Jahre sind würde es mich ja schon wundern, wenn die mehrheitlich im Werksauslieferungszustand sind.

Das mag deine Denkweise sein. 

 

Merkmal der merkantilen Wertminderung war und ist ohnehin, dass Reparatuspuren oder gar Mängel nicht nicht zu erwarten sind.

 

Die merkantile Wertminderung ist der Ausruck der Einschätzung eines unbefangenen Käufers eines Fahrzeuges, dass ein Unfallfahrzeug makelbehaftet ist. Und hierauf reagiert Käufermarkt nun mal mir erheblichen Preisabschlägen.

 

Du magst das sicherlich anders sehen.

 

Aber eine Möwe macht noch keinen Sommer.

 

Und wenn du meinst, dass mit dem Fahren über einen längeren Zeitraum die zugesicherte Eigenschaft der Unfallfreiheit -wenn diese nicht vorliegt- bagatellisiert oder gar unter den Tisch gekehrt werden kann, dann nur zu.

 

Du wärst nicht der erste, der bei so einer Einschätzung teueres Lehrgeld bezahlen würde.

 

Und für die Einschätzung ob und in welcher Höhe ein merkantiler Minderwert anfallen könnte oder wird, gibt es Fachleuchte, die den Markt kennen und beobachten. Die sollte man ruhig fragen, bevor man eingene Analysen anstellt oder gar zugrunde legt. 

 

Tja, Apple sollte anfangen Autos zu bauen  - dann hätten "refurbished" PKWs evtl. auch mal den Ruf, "besser als neu" zu sein ....

am 26. Januar 2012 um 20:16

Hoje, ich schreibe hier nur meine Meinung und liefere keine objektiven Analysedaten, wie nun ein Unfallschaden zu werten ist. Tut mir leid, dass es bei einem Laien (ich nehme an, du beschäftigst dich auch beruflich damit) Unverständnis erregt, massive Verluste beim Wiederverkauf hinnehmen zu müssen, obwohl das Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wurde. Konkrete Probleme die einen künftigen Unfallwagenbesitzer erwarten konntest du ja bisher nicht nennen.

Aber sei doch froh, dass es so vertrottelte Käufer wie mich gibt, die nicht aufgrund des Prädikats Unfallwagen pauschal 20% vom Preis abziehen.

Zitat:

Und wenn du meinst, dass mit dem Fahren über einen längeren Zeitraum die zugesicherte Eigenschaft der Unfallfreiheit -wenn diese nicht vorliegt- bagatellisiert oder gar unter den Tisch gekehrt werden kann, dann nur zu.

 

Du wärst nicht der erste, der bei so einer Einschätzung teueres Lehrgeld bezahlen würde.

Liege ich also grundsätzlich damit falsch, dass je höher Fahrzeugalter und Laufleistung sind es umso unwahrscheinlicher wird, ein Auto zu erwerben, das noch keinen Unfall hatte oder bei dem noch nicht aufwändig nachlackiert wurde? Nichts anderes habe ich mit diesem Absatz gesagt. Die Einbuße, die ich als Verkäufer hinnehmen muss, wenn ich einen älteren Unfallwagen mit hoher Laufleistung verkaufe ist geringer, als wenn der TE sein (den Bildern nach zu urteilen) vergleichsweise neues Auto als Unfallwagen loswerden möchte. Oder liege ich damit auch falsch?

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