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Unfall mit deutschem Fahrzeug und ausländischer Versicherung?
Hi, ich hatte vorgestern einen Unfall - ein Fahrzeug ist an der Ampel aufgefahren. Die Schuldfrage ist an sich klar. Nun die Krux: Das Fahrzeug hatte ein deutsches Kennzeichen, ist aber auf eine amerikanische Militärbasis hier in der Nähe zugelassen. Die Versicherung läuft über „USAA“, eine amerikanische Versicherung speziell für Militärangehörige. Anfrage über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer und das Kraftfahrtbundesamt war ergebnislos. Ich dachte, jedes in Deutschland zugelassene Auto muss auch über eine deutsche Versicherung versichert sein? Problem ist, dass die Werkstatt keine Möglichkeit hat, mit der amerikanischen Versicherung abzurechnen. Und der Kontakt zu Unfallgegner ist, sagen wir mal, schwierig.
Irgendjemand eine Idee, was ich noch tun kann?
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24 Antworten
Polizei gerufen?
Ja. Ich habe ja soweit alle Daten (KfZ-Schein, ID-Number, Adresse), allerdings helfen die mir in Sachen der Versicherung leider auch nicht weiter.
Ich würde als erstes meine eigene Versicherung fragen, ob die evtl. eine Idee haben, wie das mit der Versicherung der Fahrzeuge amerikanischer Militärangehöriger funktioniert und an wen man sich in diesem Fall wenden muss/kann.
Okay, danke. Dann versuche ich es Montag mal bei meiner eigenen Versicherung und such mir schonmal nen Anwalt raus. Schaden liegt bei rund 3.500€ (Stoßstange muss neu, Rücklicht rechts auch), Auto (S-Max) steht noch in Werkstatt. Die Militärbasis hier ist recht neu und erst seit ca. einem Jahr in Betrieb. Ca. 5min, nachdem die Polizei eingetroffen war, kam auch schon die Militärpolizei und ab da wurde es etwas ungemütlich. Ich bin halt davon ausgegangen, dass bei einer deutschen Zulassung irgendein deutscher Haftpflichtregulierer dahinter stehen muss. Ich hätte wohl das Thema „Versicherung“ etwas nachdringlicher ansprechen müssen.
Prinzipiell sind nicht alle Fahrzeuge mit Deutscher Zulassung versichert:
Es gibt Sonderregelungen für die öffentliche Hand (Staat, Stadt, Land ..) Bundeswehr, Militär, das Nato-Truppenstatut etc . Die bezahlen die Schäden aus "eigener Tasche" und haben keine Versicherung.
Offenbar gehört das Fahrzeug dem US-Militär.
Schau da mal ob Dir diese Seite hilft:
https://www.bundesimmobilien.de/...lle-des-bundes-srb-56a7aa19cf2e1e37
Viel Erfolg mit der Bitte um Rückmeldung
Zitat:
@Kitte1977 schrieb am 3. Juni 2023 um 14:26:27 Uhr:
Das Fahrzeug hatte ein deutsches Kennzeichen, ist aber auf eine amerikanische Militärbasis hier in der Nähe zugelassen. Die Versicherung läuft über „USAA“, eine amerikanische Versicherung speziell für Militärangehörige.
Und hast du mal deine Ansprüche direkt bei dieser Versicherung angemeldet?
United Services Automobile Association Frankfurt am Main
Königsberger Str. 1
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069 756160
Öffnet Montag um 07:30
Ich würde davon ausgehen, dass man dort auch Deutsch spricht.
Es ist zu unterscheiden zwischen Privatfahrzeugen von Angehörigen der Streitkräfte und Nato-Dienstfahrzeugen.
Nachdem das Fahrzeug ein deutsches Kennzeichen hatte dürfte es ein Privatfahrzueg gewesen sein.
Für Schadenfälle mit Privatfahrzeugen ist der jeweilige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs zuständig. Die Registrierung und Zulassung privater Kfz von Truppenangehörigen erfolgt durch die zuständigen Militärbehörden der Truppen. Bei diesen sind Auskünfte über den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu erhalten.
Eine Besonderheit bei den Privatfahrzeugen der Truppenangehörigen besteht insofern, als diese auch bei einem Versicherer im Entsendestaat, also bei einem ausländischen Versicherer versichert sein können. Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ist dafür Voraussetzung, dass neben diesem ausländischen Versicherer ein in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugter Versicherer oder ein Verband solcher Versicherer die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für Schadenfälle im Bundesgebiet übernommen hat. Das dürfte in deinem Fall die USAA sein.
Schadenfälle können dann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. angemeldet werden, wenn für das Fahrzeug des Unfallgegners eine Grüne Versicherungskarte des ausländischen Versicherers vorgelegt werden kann.
Wenn du einen Anwalt nimmst, dann such dir einen der vom Nato-Truppenstatut Ahnung hat, sonst geht die Sache evtl. schief.
Wenn es entgegen meiner Annahme ein Truppenfahrzueg war, kommt es darauf an ob der Fahrer dienstlich oder privat unterwegs war. Es gelten auf jeden Fall sehr kurze Fristen in denen die Ansprüche nicht der Höhe aber dem Grunde nach geltend gemacht werden müssen. Ich meine 2 Monate, aber ohne Gewähr!
Wird die Frist versäumt, so verfällt der Anspruch auf Schadenersatz.
Der Stickythread gilt für alle. Daher ist hier auch einiges weg.
Moorteufelchen
Moderator