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Unfall mit Eigenschaden

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 7:43

Hi,

Ich habe einen Unfall gebaut und bin etwas lost. Was passiert ist:

Wir hatten einen JGA und sind mit zwei Autos gefahren. Die Trauzeugin ist mit dem Auto ihrer Mutter gefahren und ich bin mit 3 Mädels im Auto hinterher gefahren. Wir haben das Auto von der Trauzeugin selbst genommen, ich bin gefahren.

Jedenfalls durch eine etwas blöde Situation, sind wir dem Auto vorne an einer Auffahrt hinten drauf gefahren. Ich habe noch eine Vollbremsung eingeleitet, konnte den Unfall aber nicht mehr vermeiden. Die Braut hat ein Schleudertrauma abbekommen, meine Beifahrerin hatr sich auch ein bisschen weh getan. Der JGA war damit natürlich erledigt :( Mir tut das alles schrecklich leid.

Wir haben die Polizei hinzu gezogen zur Unfallaufnahme. Einen Rettungswagen haben wir zum Glück nicht gebraucht.

Das vordere Auto konnte weiter fahren. Aber unseres musster abgeschleppt werden.

Im Nachhinein stellt sich dann raus, dass beide Autos auf die Mutter der Trauzeugin angemeldet sind. Der Schaden am Octavia, mit dem wir gefahren sind, ist dabei nicht so das Problem. Der ist eh nicht mehr viel wert. Aber der vorne war ein recht neuer Tiguan. Der hat zwar nicht so viel abbekommen, aber die Haftpflicht haftet hier wohl nicht, weil es sich um einen Eigenschaden handelt. Kenne mich da null aus, aber das hat mir die Halterin gestern am Telefon gesagt.

Ich bin einfach total überfordert. Was kommt auf mich zu und was muss ich tun? Dass ich schuld bin am Unfall ist keine Frage. Aber dass die Versicherung nicht haftet war mir ja nicht klar. Wie wird der Schaden ermittelt und wer haftet dafür? Leider habe ich kein Foto vom Tiguan. Ich habe nur den Octavia fotografiert, als die anderen schon weg waren.

Vielleicht könnt ihr mir helfen, ich weiß nicht was ich tun soll.

Danke euch!

Anni

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2020 um 10:28

Auch wenn du dir selber immer sofort ein "Danke" gibtst, ist deine Antwort hier nicht richtig, rrwraith.

Ja, es besteht Schadensersatzanspruch nach BGB § 823 gegen die Fahrerin des Octavia.

Auch Personenschäden werden von der Haftpflicht des Octavia bezahlt.

Aber die Haftpflichtversicherung vom Octravia wird nicht den Schaden am Tiguan bezahlen.

Grund: Es gibt einen Ausschluss in der Kfz-Versicherung.

In den AKB vom GDV ist dieser unter Punkt A.1.5.6 zu finden.

"Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person

A.1.5.6

Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden."

Sie war in diesem Falle die berechtigte Fahererin.

Somit also eine mitversicherte Person.

Damit keine Deckung über die Kfz-Haftpflicht für den Schaden am Tiguan.

Tiguan also entweder eigene VK oder VK mit Eigenschadendeckung beim Octavia.

Sonst wird das nichts mit einem Versicherungsschutz.

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Themenstarteram 25. Juni 2020 um 7:52

Hier ist der Octavia, wie gesagt, beim Tiguan war hinten kaum etwas zu sehen

am 25. Juni 2020 um 7:52

Wenn der Octavia gut versichert ist, dann hat der eine Eigenschadendeckung in der Vollkasko über die man das abwickeln kann.

Schuld am Unfall bist wohl du und somit auch haftbar für den Schaden.

Die Polizei zu rufen war wohl hier unnötig nach meinem Eindruck, weil ja nur

eine Partei und Du den Schaden auch unstrittig als Verursacher eingestehst.

Ich würde auch sagen, den Oktavia-Schaden ist in jedem Fall von Dir zu begleichen.

Ob der Tiguan-Schaden per Eigenschadendeckung ausgleichbar ist bei Schilderung

des korrekten Vorganges sehe ich nicht so leicht, höchstens bei einer anderen

Schilderung. ;-))

Jedenfalls ein interessanter Fall.

Und was ist eigentlich ein JGA?

Ach komm, im Zusammenhang mit Braut und Trauzeugin etc. hätte man schon darauf kommen können, was JGA bedeuten kann...

JungGesellinnenAbschied...;-)

Moin,

puuh echt doof gelaufen...

Also der Schaden am Octavia ist schon nicht ohne...; kaum vorstellbar, dass dann am Tiguan nicht sooo viel sein soll...

Evtl. sind die Schäden nicht direkt sichtbar, aber da kann(!) am Heck so ziemlich alles hinter der Stoßstange hinüber sein...

Da kommen sehr schnell mehrere Tausend Euro zusammen...; aber ohne Bilder etc. alles total Spekulatius...

Den Schaden vom Tiguan könnte die Halterin ja über die VK abrechnen lassen... Du müsstest dann aber schon für den daraus resultierenden Schaden (SB-Summe, Verschlechterung der SF-Klasse ("dauerhaft") etc.) aufkommen...

PS: Eigenschadenabwicklung scheidet hier ja wohl m.W.n. aus, da wenn überhaupt der Tiguan diese Option in der VK haben wird, aber da dieser nicht den Schaden verursacht hat, sondern der Octavia, müsste der Octavia diese Option haben...; sehr unwahrscheinlich...

ODER: Man "regelt" es anders und schiebt die 100%-Schuld dem Tiguan zu...; aber das ist vermutlich schon mehr als Grauzone und wird die Halterin beider Autos wohl nicht mitmachen wollen...

Du solltest dich von einem Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht beraten lassen, wenn Ansprüche gegen dich erhoben werden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Juni 2020 um 10:42:30 Uhr:

Du solltest dich von einem Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht beraten lassen, wenn Ansprüche gegen dich erhoben werden.

Naaaahhh Mahlzeit !!! … Die Ansprüche an die Verursacherin sind ja

allein schon moralisch 100 % gerechtfertigt und das für den Schaden

an beiden Fahrzeugen.

Es geht doch nur darum zu ermitteln, was möglicherweise eine Versicherung

davon zahlen könnte bzw. müsste.

Sind eigentlich beide Fahrzeuge beim gleichen Versicherer versichert?

Habe ich das übersehen zu lesen?

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 9:27

Danke euch erstmal. Puh, also scheint ich bin jetzt die dumme..

Klar, ich bin Schuld an dem Unfall. Wir haben der Hergang der Versicherung auch mitgeteilt. Und da will ich auch nichts hinmauscheln. Und die Polizei hat auch alles aufgenommen:

Die vorne waren uns ein Stück weg gefahren. Da wir zusammen bleiben wollten, wollte ich sie wieder einholen. Vor der Kurve von der Auffahrt habe ich sie nicht mehr gesehen. Als wir auf der Auffahrt waren, habe ich schon in Richtung Verkehr geschielt, um zu sehen ob da eine Lücke zum einfädeln kommt. Dabei ist mir entgangen, dass die vor uns bremsen. Als ich das registriert habe war es zu spät. Voll auf die Bremse und dann Peng.. hinten rauf geknallt

Beide Fahrzeuge werden von einem Gutachter bewertet. Bei dem Octavia geht es eher um den Restwert, bei dem Tiguan um den Schaden.

Das mit der Eigenschadendeckung frage ich direkt mal nach. Und auch ein Foto vom Tiguan

Zitat:

@AnniTi schrieb am 25. Juni 2020 um 09:43:07 Uhr:

Was kommt auf mich zu und was muss ich tun? Dass ich schuld bin am Unfall ist keine Frage. Aber dass die Versicherung nicht haftet war mir ja nicht klar. Wie wird der Schaden ermittelt und wer haftet dafür?

Hallo Anni,

wie Du schon richtig erkannt hast, bist Du für den gesamten Schaden haftbar.

Trotzdem ist es nicht so wild, wie Du denkst und einige behaupten. Den Quatsch mit dem Eigenschaden vergiss ganz schnell.

Die Haftpflichtversicherung des Oktavia muss für den Schaden am Tiguan und evtl. Personenschäden aufkommen, Du warst berechtigte Fahrerin. Auf Dich kommt hier nur der Rückstufungsschaden zu.

Wenn der Oktavia nicht Vollkasko versichert ist, bleibt dieser Schaden bei Dir. Wenn doch, bleibt für Dich auch hier nur der Rückstufungsschaden.

am 25. Juni 2020 um 9:52

@ rrwraith

Wann ist denn die Eigenschadendeckung notwendig?

@rrwraith Die Haftpflichtversicherung kommt in allererster Linie nur für Schäden Dritter auf...! Dafür ist sie da und auch konzipiert worden...

Hier (die Mutter der Braut ist Halterin und VN beider beteiligter Autos!) im konkreten Fall gibt es aber gar keine Dritte...

Um solche Fälle aber auch noch abzudecken (Selbstschädigung), gibt es den Schutz gegen Eigenschäden ja gerade...

Wie der Name bezeichnender Weise sagt, leistet eine Eigenschadenversicherung dann, wenn man selbst seinem Eigentum einen Schaden zufügt!

Hier hat Fahrerin Anni, als berechtigte Fahrerin des von ihr geführten Fahrzeugs und damit in der Haftpflicht mitversichert, einen Schaden an fremdem Eigentum verursacht.

Jaaa, aber dann müsste der Octavia diese Zusatzversicherung haben...!

Dann wird das eigene "unschuldige" Auto (Tiguan) pro forma zu einem "beliebigen" Drittwagen (Fremdwagen) umfunktioniert...

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