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Unfall mit einem Betonkübel
Hallo ich habe gestern beim einparken einen Betonkübel geknuscht.
Beifahrertür und wohl auch der Schweller sind eingedrückt.
Besonders ärgerlich ist, das ich dass Auto in naher Zukunft eig verkaufen wollte. Es ist ein Diesel und hat deswegen schon einen riesigen Wertverlust. Laut Schwacke ist der Wagen noch ca 6500-7000€ wert.
Ob sich eine reparatur über die Kaskoversicherung noch lohnen würde ? Oder ist es eventeull sogar schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden ?
Beste Antwort im Thema
Ein eingedrückter Schweller ist ja nicht gerade ein Kratzer im Kotflügel sondern immerhin noch ein Tragendes Teil.
Aber jeder kann ja machen wie er will.
Was zum Lesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Man das man hier immer alles Beweisen muss, bin seit über 35 Jahren in der Branche, und glaub mir was über grössere Kratzer geht, gilt als" Unfall".
Spätestens dann wenn die Lackpistole geschossen hat.
Evtl. nicht vorm Gesetz oder Richter aber viel Spass mit deinen was weis auch immer woher Händler.
So nu bin ich raus.
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23 Antworten
Wirtschaftlicher Totalschaden glaube ich noch nicht, aber wenn du den Schaden über die Versicherung abrechnen lässt, bist du sicher irgendwo zwischen 3.500 bis 4.000 Euro.
Kannst du dich abfertigen lassen?
Ich würde mal einen Kostenvoranschlag einholen und dann mit der Versicherung klären, ob sie den Schaden abfertigen. Gegebenenfalls als beschädigtes Fahrzeug so verkaufen
Ich habe noch nicht mit meiner Versicherung gesprochen. Mal sehen was die mir sagen. Ich werde mir auch mal ein paar Angebote reinholen, und dann mal sehen wie es weiter geht...
Guten Morgen zusammen
Wegen der Tür würde ich entweder die Verwerter anrufen, oder bei eBay schauen. Bei letzterem sind momentan einige gebrauchte Türen drinnen. Eventuell bekommst Du sogar noch eine im passendem Farbton und gutem Zustand. Da könntest Du schon einiges an Geld sparen. So müsstest Du nur die Innenverkleidung umbauen. Für den Astra meines Vaters habe ich auch Teile zusammen gesucht. Hat super geklappt. Somit würde nur die Reparatur des Schwellers anfallen.
Grüße Volker
Ein Dellen und Lackdoktor dürfte das so zwischen 700 bis 1000 € unsichtbar verschwinden lassen.
Einfach mal in deiner Gegend danach suchen.
Nur mal so neugierig gefragt, wenns der Dellendoktor hinbekommt, ist es dann ein Unfallwagen?
Ändert eine Abrechnung via Kasko die Betrachtung auf diese Frage?
Für einen Unfallwagen braucht es schon etwas mehr. Erstmal Angebot einholen und dann nachrechnen was günstiger kommt, Abrechnung via Vollkasko zieht ja Folgekosten in Form gestiegener Prämien für die nächsten Jahre nach sich.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 23. September 2019 um 10:37:55 Uhr:
Für einen Unfallwagen braucht es schon etwas mehr.
Genau das ist eig. meine Frage: Ab wann ists ein Unfall den man angeben muss beim Verkauf. Hab so einen ähnlichen Vorschaden an einem meiner Autos festgestellt.
Defenintiv ein Schaden der beim Verkauf angegeben werden muss.
Zitat:
@Laderl2 schrieb am 23. September 2019 um 18:58:11 Uhr:
Defenintiv ein Schaden der beim Verkauf angegeben werden muss.
Wenn das jetzt noch begründet werden kann, passt die Aussage oder auch nicht.
Ein eingedrückter Schweller ist ja nicht gerade ein Kratzer im Kotflügel sondern immerhin noch ein Tragendes Teil.
Aber jeder kann ja machen wie er will.
Was zum Lesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Man das man hier immer alles Beweisen muss, bin seit über 35 Jahren in der Branche, und glaub mir was über grössere Kratzer geht, gilt als" Unfall".
Spätestens dann wenn die Lackpistole geschossen hat.
Evtl. nicht vorm Gesetz oder Richter aber viel Spass mit deinen was weis auch immer woher Händler.
So nu bin ich raus.
Zitat:
@Laderl2 schrieb am 23. September 2019 um 19:33:08 Uhr:
So nu bin ich raus.
Aha ein Gegenwindverweigerer. Auch gut.
Zehn Richter zum Thema mit zehn verschiedenen Urteilen im Namen des Volkes so sieht es aus.
Und unsere Rotkäppchen haben noch nie klare eindeutige Vorgaben gemacht.
Nein, muss Morgen um halb Vier aufstehen.
Unfallauto abholen,
ne Jahreswagen mit und für Arbeitskollege.
Na dann, Gute Nacht.
In meinem Fall war wohl die Tür zerdellt und der Verkäufer hat ne neue/andere Tür ein bauen lassen. Also ist ja eig. nichts mehr vom Schaden vorhanden. Das ganze ist ordentlich beim FOH gemacht, man sieht keine Farbunterschiede und es stört mich auch nicht wirklich. Ich habs aber erst nach dem Kauf erfahren beim FOH. Frage ist ob ich das beim Weiterkauf irgendwann mal angeben muss? Wenn ja mach ich beim Verkäufer nochmal Wertminderung geltend.