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Unfall mit finanziertem Auto,Bank verlangt Rep,ich möchte Auszahlung
Hallo, mal eine Frage an das Forum.
Ich hatte vor 6 Wochen einen unverschuldeten Unfall, dabei ist mir jemand aufs Heck gefahren. Lt. Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt entstand ein Schaden von fast 3000€. Der Unfallverursacher hat auch alles gemeldet und die Versicherung übernimmt den Schaden. Soweit so gut.
Da das Auto noch von der GMAG (Opelbank) finanziert wird, hat die Versicherung dort angefragt, ob diese mit einer Auszahlung der Schadenssumme an mich, wie von mir gewünscht, einverstanden ist.
Jetzt bekam ich eine Kopie des Antwortschreibens von GMAC an die Versicherung, mit folgendem Inhalt:
"Wir bitten um Auszahlung des Entschädigungsbetrages nach Vorlage einer Rechnung an die Reparaturfirma."
desweiteren steht da noch:
"Die angefallene Wertminderung überweisen Sie bitte unter Angabe der Darlehensvertragsnummer , an eines unserer Konten." (das heißt, an die GMAC)
Nun zu meiner Frage:
Kann ich nicht selbst entscheide, ob ich das Fahrzeug reparieren lassen möchte oder mit dem Makel weiter fahren will, auch wenn es noch finanziert wird ? Das Auto ist trotz des hohen Schadens voll verkehrstüchtig. (Ich habe eine günstige Werkstatt an der Hand, die den Schaden preiswert rep. würde.)
Wieso will die Bank die Wertminderung? Steht diese nicht mir zu?
Und wenn die Bank schon die Wertminderung für sich in Anspruch nimmt, was geschieht dann mit diesem Geld. Wird das zur Tilgung meines noch offenen Kredites verwendet?
Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Aber vielleicht könnt Ihr mir die ein oder andere davon beantworten oder Tipps geben, wie ich weiter verfahren soll.
Ich sag schon mal Dankeschön im Voraus.
Eure Enkeltaxi- Fahrerin
Beste Antwort im Thema
Ich fürchte, das Geld ist knapp...
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Enkeltaxi
Hallo, mal eine Frage an das Forum.
Ich hatte vor 6 Wochen einen unverschuldeten Unfall, dabei ist mir jemand aufs Heck gefahren. Lt. Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt entstand ein Schaden von fast 3000€. Der Unfallverursacher hat auch alles gemeldet und die Versicherung übernimmt den Schaden. Soweit so gut.
Da das Auto noch von der GMAG (Opelbank) finanziert wird, hat die Versicherung dort angefragt, ob diese mit einer Auszahlung der Schadenssumme an mich, wie von mir gewünscht, einverstanden ist.
Jetzt bekam ich eine Kopie des Antwortschreibens von GMAC an die Versicherung, mit folgendem Inhalt:
"Wir bitten um Auszahlung des Entschädigungsbetrages nach Vorlage einer Rechnung an die Reparaturfirma."
Wenn ich den Satz richtig deute, heißt wohl, sie wollen reparieren lassen und Vers. soll an Repa Fa. überweisen
desweiteren steht da noch:
"Die angefallene Wertminderung überweisen Sie bitte unter Angabe der Darlehensvertragsnummer , an eines unserer Konten." (das heißt, an die GMAC)
Die WM soll an die Bank erfolgen, da es wohl nun ein Unfallfahrzeug ist und der Zeitwert des KFZ gesunken ist.
Darlehensicherung.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich nicht selbst entscheide, ob ich das Fahrzeug reparieren lassen möchte oder mit dem Makel weiter fahren will, auch wenn es noch finanziert wird ? Das Auto ist trotz des hohen Schadens voll verkehrstüchtig. (Ich habe eine günstige Werkstatt an der Hand, die den Schaden preiswert rep. würde.)
Dein Auto gehöhrt solange der Bank, solange das Darlehen nicht abgelöst ist.
Wieso will die Bank die Wertminderung? Steht diese nicht mir zu?
Und wenn die Bank schon die Wertminderung für sich in Anspruch nimmt, was geschieht dann mit diesem Geld. Wird das zur Tilgung meines noch offenen Kredites verwendet?
keine Ahnung ob Tilgung oder auf Sonderkonto, ich denke es wird als Wertausgleich im Falle einer Nichtzahlung der Raten verwendet.
Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Aber vielleicht könnt Ihr mir die ein oder andere davon beantworten oder Tipps geben, wie ich weiter verfahren soll.
Ich sag schon mal Dankeschön im Voraus.
Eure Enkeltaxi- Fahrerin
kurz und knapp:
solange du nicht eigentümer des fahrzeugs bist (was bei einer finanzierung der fall ist), hast du auch nicht zu entscheiden wie in so einem fall vorgegangen wird.
die bank hat dein auto sicherheitsübereignet, sprich es ist als sicherheit für den kredit hinterlegt.
daher hat die bank, verständlicherweise, ein interesse daran den wert der kreditsicherheit so hoch wie möglich zu halten.
auszahlung statt reparatur gehört da mal nicht zu.
nutznießer bist DU, die bank hat anschließend einen unfallwagen, der nicht in der vertragswerkstatt repariert wurde, als sicherheit für einen kredit der auf ein unfallfreies und heiles auto kalkuliert wurde.
vorstellungen haben manche....
dabei heißt es doch so schön:
wer die musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.
bei einem finanzierten auto hat jedoch die bank die musik bezahlt
Wiso erfährt die Bank überhaupt von einem Unfall ??????
weil die Versicherung an die Bank abgetreten wird.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
kurz und knapp:
solange du nicht eigentümer des fahrzeugs bist (was bei einer finanzierung der fall ist), hast du auch nicht zu entscheiden wie in so einem fall vorgegangen wird.
die bank hat dein auto sicherheitsübereignet, sprich es ist als sicherheit für den kredit hinterlegt.
daher hat die bank, verständlicherweise, ein interesse daran den wert der kreditsicherheit so hoch wie möglich zu halten.
auszahlung statt reparatur gehört da mal nicht zu.
nutznießer bist DU, die bank hat anschließend einen unfallwagen, der nicht in der vertragswerkstatt repariert wurde, als sicherheit für einen kredit der auf ein unfallfreies und heiles auto kalkuliert wurde.
vorstellungen haben manche....
dabei heißt es doch so schön:
wer die musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.
bei einem finanzierten auto hat jedoch die bank die musik bezahlt
Vielen Dank für Eure Infos.
Aber was passiert, wenn ich die Sache einfach ruhen lassen würde, d.h. nicht reparieren.
In 6 Monaten ist der Finanzierungsvertrag mit GMAC abgelaufen (natürlich bezahle ich die Raten weiter ). Dann steht noch eine Restrate aus, die ich aber nicht über GMAC finanzieren werde,sondern anderen Kredit oder Ablöse.
Bekomme ich dann meinen Fahrzeugschein und kann dann immer noch die Versicherung des Gegners in Anspruch nehmen und mir den Betrag dann auszahlen lassen und die Wertminderung?
Zitat:
Original geschrieben von tigra-mann
Wiso erfährt die Bank überhaupt von einem Unfall ??????
Eine Bank (oder Leasinggesellschaft) verlangt einen sogenannten Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Die VR ist verpflichtet, der Bank als Eigentümerin über Schäden zu informieren.
Zitat:
Original geschrieben von Enkeltaxi
Zitat:
Original geschrieben von heltino
kurz und knapp:
solange du nicht eigentümer des fahrzeugs bist (was bei einer finanzierung der fall ist), hast du auch nicht zu entscheiden wie in so einem fall vorgegangen wird.
die bank hat dein auto sicherheitsübereignet, sprich es ist als sicherheit für den kredit hinterlegt.
daher hat die bank, verständlicherweise, ein interesse daran den wert der kreditsicherheit so hoch wie möglich zu halten.
auszahlung statt reparatur gehört da mal nicht zu.
nutznießer bist DU, die bank hat anschließend einen unfallwagen, der nicht in der vertragswerkstatt repariert wurde, als sicherheit für einen kredit der auf ein unfallfreies und heiles auto kalkuliert wurde.
vorstellungen haben manche....
dabei heißt es doch so schön:
wer die musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.
bei einem finanzierten auto hat jedoch die bank die musik bezahlt
Vielen Dank für Eure Infos.
Aber was passiert, wenn ich die Sache einfach ruhen lassen würde, d.h. nicht reparieren.
Die Bank hat entschieden, das Fahrzeug wird repariert.
Es sei denn, Du zahlst der Bank die Restschuld vom Kredit und erhälst somit den Brief, dann kannst Du entscheiden.
In 6 Monaten ist der Finanzierungsvertrag mit GMAC abgelaufen (natürlich bezahle ich die Raten weiter ). Dann steht noch eine Restrate aus, die ich aber nicht über GMAC finanzieren werde,sondern anderen Kredit oder Ablöse.
Bekomme ich dann meinen Fahrzeugschein und kann dann immer noch die Versicherung des Gegners in Anspruch nehmen und mir den Betrag dann auszahlen lassen und die Wertminderung?
Komisch meine Bank wollte nur den Brief und der rest war denen egal..... hatte schon einige Unfälle mit dem Ding ;-)
Naja jede Bank ist da anderes was
Zitat:
Original geschrieben von Enkeltaxi
Vielen Dank für Eure Infos.
Aber was passiert, wenn ich die Sache einfach ruhen lassen würde, d.h. nicht reparieren.
In 6 Monaten ist der Finanzierungsvertrag mit GMAC abgelaufen (natürlich bezahle ich die Raten weiter ). Dann steht noch eine Restrate aus, die ich aber nicht über GMAC finanzieren werde,sondern anderen Kredit oder Ablöse.
Bekomme ich dann meinen Fahrzeugschein und kann dann immer noch die Versicherung des Gegners in Anspruch nehmen und mir den Betrag dann auszahlen lassen und die Wertminderung?
Welchen Vorteil soll dir das denn bringen? Du hast ein unrepartiertes Unfallauto für 6 Monate
Ich fürchte, das Geld ist knapp...
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von tigra-mann
Wiso erfährt die Bank überhaupt von einem Unfall ??????
Eine Bank (oder Leasinggesellschaft) verlangt einen sogenannten Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Die VR ist verpflichtet, der Bank als Eigentümerin über Schäden zu informieren.
Das kann nicht sein
Die VW Bank weiß nicht mal wo mein Fahrzeug versichert ist
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Eine Bank (oder Leasinggesellschaft) verlangt einen sogenannten Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Die VR ist verpflichtet, der Bank als Eigentümerin über Schäden zu informieren.
Das kann nicht sein
Die VW Bank weiß nicht mal wo mein Fahrzeug versichert ist
Nicht jede Bank ist gleich
Bekannte mussten bei Ford damals auch Vollkasko versichern und das dann auch noch direkt über Ford.
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Eine Bank (oder Leasinggesellschaft) verlangt einen sogenannten Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Die VR ist verpflichtet, der Bank als Eigentümerin über Schäden zu informieren.
Das kann nicht sein
Die VW Bank weiß nicht mal wo mein Fahrzeug versichert ist
OK, das läuft natürlich meistens ohne das Wissen der Nutzer ab.
Wenn ich bei der Bank einen Kredit für neue Möbel aufnehme und dann aber ein Auto damit finanziere, weiß die Bank davon nichts, ist klar.
Bei einer Autofinazierung Gebrauchtwagen zu 100% von 4000,- verlangt die Bank auch keine Vollkasko, also kein Nachweis.
Wenn du eine Ballonfinanzierung hast, würde ich der Bank volle Zustimmung geben.
Sprich Anzahlung, Rate und dann Ablösung.
Das Fahrzeug hat auf jedenfall bei Ablösung einen Wertverlust. Sie wollen es repariert haben, und der Wertverlust in die Finanzierung um die Ablösesumme runter zu bekommen.
Wenn keine Ablösung am ende ist, kann ich es nicht nachvollziehen, da die Kreditsumme bestimmt nichtmehr so hoch ist wie der Wert des Fahrzeuges.
Egal wie es läuft, die Wertminderungssumme gehört dir.
Kommt sie in das Darlehen, bist du schneller fertig, oder die Schlußzahlung niedriger.
Eine Autobank unterscheidet sich stark von herkömmlichen Banken.
Hier bekommst du eher einen Kredit fürs Auto, als von der Hausbank.
Oft will diese noch eine Restschuldversicherung und so bist du schnell effektiv auf 11%.
Die Autobank dient der Verkaufsförderung der autos.