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Unfall mit Firmenwagen

Themenstarteram 8. September 2013 um 9:40

Hallo,

gestern durfte ich mit einer Kollegin arbeiten und wir fuhr mit einem Firmenwagen (Transporter).

In einem Wohngebiet passierte es dann:

Links ein Bauzaun und ein Auto parkte mit dem Heck etwas in die Straße. Rechts war eine Parkbucht in der ein VW parkte bei dem der linke Außenspiegel in die Straße reichte.

Ich fuhr da langsam zwischendurch, und plötzlich machte es "klack" und unser rechtes Außenspiegelglas hing nach unten. Wäre unser Außenspiegelglas nicht runtergehangen, dann wäre uns das nicht einmal aufgefallen! An unserem Außenspiegel stellten wir keine Beschädigungen fest. Außer die üblichen leichten Kratzer die eh bei >100000 km normal sind.

Ich hielt an, und an dem VW hing der linke Außenspiegel nach unten!

Ich ging zu dem Fahrer, entschuldigte mich erstmal und der war natürlich total sauer!

Ich gab ihm die Firmenadresse, meine Adresse und er machte sich mit seinem Handy ein Bild von unserem Fahrzeugschein.

Da in meinen Unterlagen 2 verschiedene Versicherungen waren, so machte ich zur Versicherung keine Aussage. Die kann seine Versicherung ja problemlos herausfinden.

Von ihm bekam ich dann auch seine Visitenkarte. Sein Wagen war auch sein Firmenwagen.

Sein Freund wohnte im Haus nebenan, war zum Unfallzeitpunkt im Haus, und wäre sein "Zeuge"!

Am Ende verlangte er, das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe!

Ich sagte, unsere Daten wären ausgetauscht, und ich müsste weiter fahren. Unterschreiben würde ich nichts. Dann fing der Unfallgegner an fast völlig durchzudrehen und drohte uns mit einer Anzeige wegen Unfallflucht!

Ich rief darauf hin die Polizei und erklärte den Sachverhalt: Die meinten dann, wenn ich schon einen Unfall baue, dann soll ich es auch zugeben und wenn die kommen müssen dann erhalte ich noch ein extra Bußgeld!

Der Unfallgegner behauptete auch, das man die Versicherungsnummer im Fahrzeug mitführen müsste! Ist das was neues? Mir war das überhaupt nicht bekannt!

Am Ende unterschrieb ich ein Schuldanerkenntnis unter Vorbehalt (ich schrieb "unter Vorbehalt" extra dazu) damit die Sache zu Ende ging.

Betroffen waren NUR die Außenspiegel. Beim eigenen Wagen konnte ich das Spiegelglas wieder reindrücken und fertig.

Mein Arbeitgeber wurde natürlich informiert, Unfallberichtsprotokoll in der Arbeit ausgefüllt und am Montag erzähl ich es meinem Chef persönlich. Einen ausführlichen Unfallbericht schreibe ich heute noch.

Meine Kollegin meinte, das dem Unfallgegner eine Teilschuld treffen müsste, weil sein Außenspiegel in die Fahrbahn hing.

Damit ein Außenspiegel abbricht, so das das ganze Teil nach unten hängt, dazu gehört doch normal schon einige Kraft dazu?! Unser eigenes Außenspiegelgehäuse ist nicht einmal nach innen geklappt! Anscheinend hat die Unterkante von meinem Außenspiegel die Oberkante vom VW-Außenspiegel getroffen.

Zumindest kommt mir da irgendwas spanisch vor, je länger ich darüber nachdenke...

Meine Kollegin machte mit ihrem Handy Bilder vom gegnerischen Spiegel und der Unfallstelle. Allerdings waren diese wegen ungünstige Sonneneinstrahlung nicht so gut.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Unfallgegner am Montag bei mir in der Arbeit anruft, und seinen ganzen Wagen neu lackiert haben möchte!

Aus meiner Sicht ist es ein ganz normaler Versicherungsschaden im Bereich von maximal 1000 Euro falls Spiegel mit Innenleber komplett getauscht werden müsste.

Was meint Ihr dazu?

Habe ich falsch gehandelt?

Danke,

Jürgen

Beste Antwort im Thema

Natürlich wurde es erwähnt. Weil er anscheinend nicht weis, dass es Unsinn ist und wissen wollte ob es stimmt, was seine Kollegin da sagte.

Ich dachte immer dafür ist ein Forum da.

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Ja, weil du was unterschrieben hast. Du hast dem Unfallgegner die erforderlichen Daten zur Regulierung mitgeteilt. Alles andere ist Sache der Versicherung(en). Niemals irgendwas unterschreiben.

Nun so etwas passiert eben mal,

theoretisch, wer sich nicht bewegt (also steht, parkt) ist nicht schuld.

Es zwingt Dich ja keiner dran vorbei zu fahren, besonders wenns zu eng wird.

Ein Schuldanerkenntnis unterschreibe ich niemals, ist grundsätzlich falsch auch nicht wenns vom hergang sowieso klar ist.

Im Unfallbericht zu schreiben:

"fuhr ich mit dem kfz an ...xy... vorbei und erwischte dessen Aussenspiegel mit meinem wodurch der abbrach"

ist deutlich genug und entspricht wohl den Tatsachen.

falls das dem Unfallgegner nicht genügt und der streiten will muß eben die "Rennleitung" informiert werden, dabei deutlich betont mit der Info ob der "Gegnerischen Streitbarkeit".

Eine Unfallflucht liegt nach dem austauschen der Daten (Fahrer - Halter, Fa.kfznr.) keinesfalls mehr vor, auch ohne Schadenshergangsbeschreibung, Fotos von Unfall ect. reichen als Beschreibung ohnehin, da einer anscheinend geparkt hat.

grüßchen Frank

Lustige Geschichte, mit den immer gleichen Beschwichtigungen und Ausreden die man hier hört, wenn jemand einen Unfall baut.

Hätte, wollte, wäre, das kann nie ein Shaden von 1000€ sein usw usw.

Und nun stellen wir uns vor, du wärst mit deinem Misanoroten da gestanden und jemand fährt dir den Spiegel ab, dann wäre das gleiche Geheule, da fährt mir jemand ohne Schuld beim Stehen den Spiegel ab und behauptet an seinen LKW ist doch gar kein Schaden, usw usw

Das Einzige, was mich geärgert hätte, wären die Bullen. Inzwischen sind die recht unfreundlich und nicht mehr hilfsbereit, geben sogar teilweise falsche rechtliche Informationen. Die hätte ich aber antanzen lassen, auch wenn es 30€ Verwarnung kostet.

Wenn ein Spiegel etwas in die Fahrbahn ragt, darf man ihn also demnächst abtreten, schließlich hat der da nichts zu suchen? ;)

Das ist eine Bagatellgeschichte, du wirst den Spiegel ersetzen müßen und die Sache ist geregelt, auch wenn der andere sich zum Affen macht, und wenn du behauptest du könntest es gar nicht gewesen sein.

Themenstarteram 8. September 2013 um 10:04

Laut wikipedia

"Einen Schritt weiter ging das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom Juni 2008, als Formulierungen wie „Ich erkenne die Schuld an”, „die Versicherung wird den Schaden sofort ausgleichen” oder die schriftliche Bezeichnung als „Unfallverursacher” nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten seien, weil gemäß § 7 Ziffer II Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Unfallbeteiligte nicht berechtigt seien, ohne vorherige Zustimmung ihrer Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen.[13] Zudem sei für die Gegenseite erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle regelmäßig weder Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seines Mitverschuldens abschließend zu beurteilen."

Das dürfte wohl für mich sprechen, speziell der letzte Satz.

Insbesondere das ich zum Zeitpunkt des Unfalls vertraglich gegenüber meinem Auftraggeber und durch §13 StGB gebunden war. Ich mußte schauen das ganze schnell abzuwickeln. Das hatte sich eh über 30! Minuten hingezogen.

Themenstarteram 8. September 2013 um 10:19

Letztendlich ist es mir (fast) egal wer der Verursacher ist. Es ist ein Versicherungsschaden und fertig. Es ist ja nur ein Außenspiegel und nicht die ganze Fahrzeugseite.

@Golfiwolfi

Als mir eine Dame beim Einparken ihre Anhängerkupplung in mein vorderes Nummernschild drückte, da sagte ich auch schon "passt schon" weil mein Wagen so alt war.

Und als jemand in meinem damaligen misanoroten Audi einen Kratzer beim Vorbeifahren rein machte, holte ich mir auch nur einen Kostenvoranschlag und reichte den bei der gegnerischen Versicherung ein ohne es reparieren zu lassen.

Aber wenn schon jemand auf die Versicherungsnummer besteht weil mein Firmenwagen nicht versichert sein könnte, dann finde ich sowas zum kot*en!

Grundsätzlich würde ich nie was unterschreiben. Da kann der andere von mir aus einen Kopfstand machen. Mit Fahrerflucht währe er auch nicht weit gekommen. Du hattest ja ne Zeugin im Auto die bezeugen kann das ihr die Personalien ausgetauscht habt etc. pp.. Alles andere wird jetzt seinen gang über die Versicherung nehmen. Leider ist es inzwischen so das die Polizei bei solchen Sachen weniger ein Freund und Helfer ist. Ich habe mal jemanden den Spiegel abgefahren und weil der jenige nicht bei seinem Fahrzeug war bin ich mit dem Nummernschild zum nächsten Polizeirevier um es zu melden. Da fing der doch glatt an davon zu sabbeln mit Unfallflucht usw. Einerseits wird immer gesagt das die Polizei bei solchen Bagatellen nicht mehr anrückt aber anderseits soll man sie rufen. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.

Gruss Zyclon

So kann man eine Darstellung natürlich auch verdrehen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Lustige Geschichte, mit den immer gleichen Beschwichtigungen und Ausreden die man hier hört, wenn jemand einen Unfall baut.

Hätte, wollte, wäre, das kann nie ein Shaden von 1000€ sein usw usw.

Wo wurde das behauptet? Er schrieb "aus meiner Sicht" und fragte nach Einschätzungen. Was du da draus machst ist haarsträubend.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Und nun stellen wir uns vor, du wärst mit deinem Misanoroten da gestanden und jemand fährt dir den Spiegel ab, dann wäre das gleiche Geheule, da fährt mir jemand ohne Schuld beim Stehen den Spiegel ab und behauptet an seinen LKW ist doch gar kein Schaden, usw usw

Das ist aber alles kein Grund den Anderen erpressen zu wollen (falls die Firma einen eigenen Anwalt hat, würde ich deswegen mal nachhaken, unabhängig vom Unfall) mit Drohung einer Anzeige oder durch nicht anwesende Zeugen, die zufällig im Haus gegenüber wohnen, und den Anderen dazu zu nötigen irgendwelche Schriftstücke zu unterschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Wenn ein Spiegel etwas in die Fahrbahn ragt, darf man ihn also demnächst abtreten, schließlich hat der da nichts zu suchen? ;)

Wo wurde so etwas behauptet? Auch hier scheint mir etwas zu viel Phantasie deinerseits im Spiel zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Das ist eine Bagatellgeschichte, du wirst den Spiegel ersetzen müßen und die Sache ist geregelt, auch wenn der andere sich zum Affen macht, und wenn du behauptest du könntest es gar nicht gewesen sein.

Darauf wird es wohl hinauslaufen. Trotzdem würde ich persönlich noch jede Möglichkeit abklopfen, dem Unfallgegner wegen seiner Erpressungsversuche einen zu pinnen, wenn dies machbar sein sollte.

War die Straßenbreite vllt weniger als 3,05 meter?

Mir ist ähnliches mit einem Firmenwagen oft genug passiert. Die Geschichten wiederhole ich aber jetzt nicht mehr. Da ich aber lange Jahr einen Firmenwagen fahren durfte, weiß ich auch um die Haftung, die EINDEUTIG nicht bei dir liegt. Du bist Fahrer eines Firmenfahrzeuges und darfst überhaupt keine Schuldanerkenntnisse abgeben. Da wird die Versicherung nicht mitspielen. Du MUSST gegenüber der Polizei deine Personalien angeben, sonst nichts. Was die Polizisten gemacht haben ist schon mehr als Unverschämt und bestätigt ja auch meine Annahme und Erfahrung, dass Polizisten auch nur Menschen sind. Was ein Polizist "feststellt" hat keine rechtliche Bedeutung, da er nicht der Richter ist, der den Vorfall zu beurteilen hat.

Du hast vollkommen richtig gehandelt bis ... auf die Unterschrift. Die hättest du in KEINEM Fall leisten dürfen. In den Versicherungsrichtlinien für unsere Firmenwagen steht das extra drinnen, dass wir als Fahrer keinerlei Schuld anerkennen dürfen, auch wenn der Sachverhalt richtig wäre.

Das der Aussenspiegel IN die Fahrbahn ragte ... spielt keine Rolle. Du musst schon mit genügend Abstand an dem parkenden Fahrzeug vorbei fahren. In soweit trifft dich die Schuld als Verursacher des Schadens. Die Versicherung wird dem Geschädigten auch klar machen, dass er kein neues Auto erhält sondern nur die Repartur des Spiegels ersetzt wird. Punkt.

Deinem Arbeitgeber enstehen auch keine Nachteile.

Die ganze Sache sähe anders aus, wenn du ohne Genehmigung deines Arbeitgebers das Fahrzeug benutzt hättest. U.U. müsstest du dann den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Als Mitarbeiter und offizieller Fahrer und Nutzer NICHT!

Mir kommen da gerade wieder Geschichten hoch ... könnte ich dir per PN schildern wenn du das möchtest?!

Themenstarteram 8. September 2013 um 10:39

Keine Ahnung wegen der Straßenbreite. Meine Kollegin sagte beim vorbeifahren auch nicht das es eng wird.

Wobei, zwei Fahrzeuge nebeneinander sollten da nicht mit 50 km/h aneinander vorbeifahren. Erst recht nicht wenn die Parkbuchten belegt sind.

Themenstarteram 8. September 2013 um 10:47

Ich denke auch, das sich die Versicherung auf ihre AGB's berufen wird, und mein Schuldanerkenntnis für ungültig erklärt da ich im Namen der Versicherung nicht berechtigt bin sowas zu machen.

Das OLG Düsseldorf erklärte ja enstsprechende Schuldanerkenntnise für ungültig.

Letztendlich unterschrieb ich ja unter Vorbehalt um die Gegenseite zu beruhigen.

Wenn du glaubst, dass du alles weißt, weil ein OLG mal eine Entscheidung getroffen hat, die du dir nun ergoogelt hast, warum fragst du dann überhaupt hier nach? :rolleyes::rolleyes:

Was machst du dir so einen Kopf. Es ist nur ein Spiegel, die Versicherung von deinem Chef wird es zahlen und wahrscheinlich kauft der auch am Ende des Jahres den Schaden von der Versicherung ab, um nicht zu steigen.

 

Nur dieses Anerkenntnis hätte ich aus Prinzip nicht unterschrieben. *lol*

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

...warum fragst du dann überhaupt hier nach? :rolleyes::rolleyes:

Weil er hofft, dass die Experten hier ihm das entweder bestätigen können, oder ihm erklären warum er falsch liegt.

Aber anscheinend beschränken sich heute alle nur aufs Augenrollen, weil sie den TE längst in eine Schublade gepresst haben, und diese schon wieder fest verschlossen ist.

Auch du mein Sohn Steini ;)

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