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Unfall mit gekauftem Auto aber noch versichert auf Vorgänger

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 15:29

Hallo,

ich habe ein Auto gebraucht von privat gekauft. Bin damit nach Hause gefahren. Zugelassen noch auf den Vorbesitzer. Am nächsten Tag zur Zulassungsstelle mit eVb-Nummer meiner neuen Versicherung. Die Zulassungsstelle hat keinen Termin frei, erst in vier Wochen. Ich fahre zurück. Am nächsten Tag drehe ich mit dem Auto eine kleine Runde und verursache einen Unfall: Spinne am Fenster und bei dem Versuch sie rauszupusten, zu weit nach rechts und in einen alten, parkenden Mercedes gefahren. Jetzt meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Die Versicherung des Vorbesitzers? Meine neue Versicherung? Ich alleine :)

Vielen Dank im Voraus,

opriema

PS: Meine Versicherung meint, weiß es nicht genau, die Vorbesitzerversicherung ist verpflichtet, dem Vorbesitzer passiert aber nichts, er wird nicht hochgestuft, denn ich bin laut Kaufvertrag der neue Besitzer.

Die Vorgängerversicherung sagt, ja, wir nehmen den Schadensfall auf, aber so, als wäre es der des Vorbesitzers, also mit Hochstufung. Zusätzlich fragen sie, wer das Auto gefahren ist, denn ich stehe ja nicht als Versicherungsnehmer in den Papieren.

Sehr verwirrend. Was kann ich dafür (oder der Vorbesitzer) dass die Zulassungsstelle keine Termine frei hat?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2015 um 16:00

Zitat:

@GTITyp schrieb am 9. Juni 2015 um 17:53:14 Uhr:

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

Vielleicht informierst Du Dich mal, bevor Du ausfallend wirst, Du... Vollhorst! Was DU kennst, spielt nämlich keine Rolle. Was IST, ist interessant.

Situation Berlin: Aktuell (Stand heute 17:58 Uhr) kann man nicht mal einen Termin zum Umschreiben / Zulassen BUCHEN, weil die Termine ab 10. Juli (!!! Das ist übrigens in ÜBER vier Wochen!) noch nicht zum Buchen freigegeben sind und bis dahin alles ausgebucht ist. Zulassen ist ohne Termin seit über zwei Jahren NICHT mehr möglich, lediglich Außerbetriebsetzung und gelbe / rote Kennzeichen.

Ich schätze, das wird in anderen deutschen Großstädten u. U. ähnlich sein.

ERST Hirn einschalten, DANN schreiben.

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Wieso verwirrend doch ganz klare Sachlage. Du Versicherung bei der das Auto versichert ist zahlt erst mal den Schaden, da dies die Versicherung des Vorbesitzers ist wird er auch hoch gestuft.

Hast Du diesem allerdings unterschrieben, dass das Risiko auf Dich mit der Übergabe geht, dann zahlt weder dessen Versicherung noch sonst wer, dann musst Du selber zahlen.

 

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

am 9. Juni 2015 um 16:00

Zitat:

@GTITyp schrieb am 9. Juni 2015 um 17:53:14 Uhr:

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

Vielleicht informierst Du Dich mal, bevor Du ausfallend wirst, Du... Vollhorst! Was DU kennst, spielt nämlich keine Rolle. Was IST, ist interessant.

Situation Berlin: Aktuell (Stand heute 17:58 Uhr) kann man nicht mal einen Termin zum Umschreiben / Zulassen BUCHEN, weil die Termine ab 10. Juli (!!! Das ist übrigens in ÜBER vier Wochen!) noch nicht zum Buchen freigegeben sind und bis dahin alles ausgebucht ist. Zulassen ist ohne Termin seit über zwei Jahren NICHT mehr möglich, lediglich Außerbetriebsetzung und gelbe / rote Kennzeichen.

Ich schätze, das wird in anderen deutschen Großstädten u. U. ähnlich sein.

ERST Hirn einschalten, DANN schreiben.

Zitat:

...

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

Dann versuch das mal in Hamburg! Da geht Anmeldung ausschliesslich mit Termin und der liegt locker mal 2-4 Wochen in der Zukunft!

Das es bei Dir in der Umgebung anders ist, heisst ja nicht, dass es überall so ist!!!

McFly

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 16:14

Danke für eure Antworten und ja, ich wohne in Hamburg.

[url=https://www.lbv-termine.de/LBV/tag.php?...[]=158]Hier [/url]kannst Du Dir die Termine angucken. Hin und wieder ist vorher was frei, aber meistens ist der Termin innerhalb Sekunden weg.

Aber, wie gesagt, was kann ich dafür, dass die Behörde nicht ihren Aufgaben nachkommt?

am 9. Juni 2015 um 16:18

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:00:15 Uhr:

Zitat:

@GTITyp schrieb am 9. Juni 2015 um 17:53:14 Uhr:

Und sorry so einen Schwachsinn, man könne ein Fahrzeug erst in 4 Wochen zulassen, hab ich ja noch nie gehört. Kenne es nur so, man fährt zur Zulassungsstelle, zieht eine laufende Nummer und diese wird irgendwann auf gerufen und man kommt dran, von Termin da ja noch nie was gehört egal wo ich bisher zugelassen habe. Teils machen das ja sogar die Stadtverwaltungen und nicht nur die Zulassungsstelle aber am gleichen Tag und ohne Termin.

Vielleicht informierst Du Dich mal, bevor Du ausfallend wirst, Du... Vollhorst! Was DU kennst, spielt nämlich keine Rolle. Was IST, ist interessant.

Situation Berlin: Aktuell (Stand heute 17:58 Uhr) kann man nicht mal einen Termin zum Umschreiben / Zulassen BUCHEN, weil die Termine ab 10. Juli (!!! Das ist übrigens in ÜBER vier Wochen!) noch nicht zum Buchen freigegeben sind und bis dahin alles ausgebucht ist. Zulassen ist ohne Termin seit über zwei Jahren NICHT mehr möglich, lediglich Außerbetriebsetzung und gelbe / rote Kennzeichen.

Ich schätze, das wird in anderen deutschen Großstädten u. U. ähnlich sein.

ERST Hirn einschalten, DANN schreiben.

Für Außerbetriebsetzung ohne Kennzeichen (wegen Diebstahl) musste ich in Berlin sogar 2 Monate auf einen Termin warten :D

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 9. Juni 2015 um 18:00:15 Uhr:

Zitat:

 

Vielleicht informierst Du Dich mal, bevor Du ausfallend wirst, Du... Vollhorst! Was DU kennst, spielt nämlich keine Rolle. Was IST, ist interessant.

ERST Hirn einschalten, DANN schreiben.

Bitte das geht aber doch gesitteter.

Auch dann wenn du recht hast.

Oder auch gerade dann.

Moorteufelchen

In hh kann man ein Auto Ummelden mit und ohne halterwechsel auch online . Sogar mit samstags Service und abholen in einer deutschen post.

https://gateway.hamburg.de/.../DienstEinstieg.aspx?fid=93

P.s

diesen Freitag 12.6 ist eine Ummelden möglich. Sowie Montag . Andere Termine sind 1 Woche in Vorraum buchbar. 4wochen warten sehr ich da nicht..

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 16:43

Mein nächster möglicher Termin wäre in drei Wochen gewesen, da ich da aber im Urlaub bin, habe ich jetzt einen in vier Wochen bekommen. Online habe ich es auch versucht und einen Termin zur Abgabe der Unterlagen in 5 Tagen erhalten.

Aber es geht jetzt hier nicht um ein oder zwei Wochen sondern um die Tatsache, dass ich einen Unfall hatte und nicht weiß, wer haften muss, aufgrund der oben genannten Umstände.

zur Frage: Der Versicherungsvertrag geht auf den Erwerber über. Der Versicherer des Verkäufers fertigt auf den Erwerber ab Verkauf aus. Somit wird dann auch dein Vertrag (beim Versicherer des Verkäufers) mit dem Schaden belastest.

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 17:17

Ach so, das heißt, ich habe mit dem Auto auch die Versicherung "gekauft"? Dann muss ich also der Versicherung meine Daten geben und bekomme dann die Police und die Hochstufung? Das wäre ja nicht schlimm. Und der neuen Versicherung, die mir die eVb-Numemr gegeben hat, sage ich dann wieder ab?

Korrekt wenn ihr einen standard Kaufvertrag (ADAC,mobile u.s.w. inkl. diesen Formularen für Versicherung/Zulassungsstelle) genutzt habt, zahlt die Versicherung vom Verkäufer, die Hochstufung erfolgt dann aber in deinem Vertrag, vorraussichlich SF klassen erhöhung ab nächsten Jahr.

Edit, bezieht sich auf das Post von @stauner

Nein die Versicherung hast du nicht "gekauft", kannst eine deiner Wahl nehmen, die werden dich dann zu 2016 hochstufen, da Schaden in 2015.

Das das alles automatisch abläuft steht in den Sternen, ist auf jeden Fall auch für den Verkäufer blöd.

@GTITyp

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die .... halten!

In B zum Beispiel wären zur Zeit 4 Wochen Terminwartezeit noch SCHNELL. Klingt komisch ist aber so!

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 17:34

Danke tartra. Ich muss noch mal nachfragen: Damit der Verkäufer nicht hochgestuft wird, übernehme ich seine Versicherung. Die ist aber 350,- € teurer als meine. MUSS ich die übernehmen oder kann ich auch meine nehmen und die übernehmen dann den Schadensfall? Oder andere Variante :) Was ist, wenn ich erstmal die alte Versicherung übernehme und dann aber wieder kündige und wechsle oder kann man das nicht?

Zitat:

@opriema schrieb am 9. Juni 2015 um 19:34:43 Uhr:

Danke tartra. Ich muss noch mal nachfragen: Damit der Verkäufer nicht hochgestuft wird, übernehme ich seine Versicherung. Die ist aber 350,- € teurer als meine. MUSS ich die übernehmen oder kann ich auch meine nehmen und die übernehmen dann den Schadensfall? Oder andere Variante :) Was ist, wenn ich erstmal die alte Versicherung übernehme und dann aber wieder kündige und wechsle oder kann man das nicht?

Kurz: Verkäuferversicherung übernimmt die Schadenabwicklung und Bezahlung --> der Verkäufer sollte eigentlich nicht hochgestuft werden.

Die Versicherung meldet den Schaden aber an deine Neue Vesicherung, diese wird dich dann zu 2016 hochstufen.

Ob du bei der Verkäuferversicherung einen Vertrag abschließt oder eine deiner Wahl nimmst ist egal.

Aber wie gesagt, das kommt auch darauf an wie der der Kaufvertrag aussieht und es sind Versicherungen:rolleyes:, ob das so automatisch läuft oder man erst eine Brieffreundschaft mit den Versicherungen:D beginnen muss, kann man so noch nicht sagen, die Telefonhotline der V sind auch nicht immer die Allwissenden:rolleyes:.

Nur am Rande, :cool: des Anstandes wegen, um den Verkäufer aus dem Spiel zu nehmen würde ich persönlich das Fahrzeug bis zum Termin in ~4 Wochen abmelden/außerbetriebsetzten, das sollte sehr kurzfristig ohne Termin möglich sein oder einen Zulassungsdienst nutzten, die kommen i.d.R. an kurzfristige Termine.

am 9. Juni 2015 um 18:42

Guten Tag,

der Vertrag geht (vollumfänglich!) nach §95 VVG (für die Sachversicherung) und nach §122 VVG (für die Kfz-Pflichtversicherung) auf den Erwerber über.

 

Das hat nichts mit dem Kaufvertrag des Fahrzeuges zu tun. Dieser begründet/bewirkt durch benannten Eigentumsübergang des Fahrzeuges nur, dass Du auch in den Versicherungsvertrag zum Fahrzeug eintrittst.

Dies ist eine gesetzliche Regelung zum Schutze desjenigen/derjenigen, die/der das versicherte Interesse an der Sache haben, i.d.R. die / der (Mit-) Eigentümer der Sache.

Du hast nun nach §96 VVG die Wahl den Vertrag aufrecht zu erhalten oder zu kündigen.

In Anbetracht des Schadens würde ich diesen kündigen. Sicherlich macht es keinen Sinn Vorvertragsdaten dem Versicherer zu geben, da sonst Dein Schadenfreiheitsrabatt belastet wird, Tarifmerkmale solltest Du aber angeben.

Bei Fragen, fragen.

Gruß

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