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Unfall mit gestohlenem Wagen
Betrifft nicht mich - wirklich nicht - betrifft den Chef der Firma, der bei uns die Baustelle betreut.
Er lässt den Schlüssel abends im Wagen liegen, das Auto wird in der Nacht geklaut, und der Dieb kracht in eine Brückensicherung und in die Leitplanke. Das Auto wird mit Totalschaden an der Unfallstelle zurückgelassen.
Dumme Frage: kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden am Eigentum Dritter durch die Diebe auf, oder ist das der SuperGAU?
Kann ein Anwalt helfen, Kosten zu reduzieren, oder ist die Situation völlig eindeutig?
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45 Antworten
Anwalt wuerde ich auf jeden Fall nehmen. So viel ich weiss, zahlt die Versicherung nicht wenn der Schluessel im Auto war. Ob sie aber erstmal bei Schaeden an dritte Personen zahlt und dann den Versicherten zur Kasse bittet, kann ich nicht sagen
Aus einem ähnlich gelagerten Fall wo der Arbeitnehmer den Schlüssel hat stecken lassen:
Für Fremdschäden wird die KfZ-Versicherung eintreten, aber Regress beim Dieb als Verursacher und beim Arbeitnehmer nehmen können.
Gegenüber dem Dieb wird der Regress nicht begrenzt sein; gegenüber dem Arbeitnehmer hängt es zunächst von Versicherungsvertrag ab, da häufig eine Höchstbegrenzung (5.000,-- €) auch für den Fall des grob fahrlässigen Verschuldens (was hier mindestens vorliegen dürfte) vereinbart sein könnte - der Versicherungsvertrag wäre als zwingend vorab zu prüfen.
Ohne Begrenzung wird der Arbeitnehmer haften, hätte aber seinerseits einen Regressanspruch gegen den Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Haftung, so dass man hier auf die allgemeinen Regeln der Arbeitnehmerhaftung zurückgreifen müsste.
Danach haftet der Arbeitnehmer bei vorsätzlichem Verhalten vollständig, bei grob fahrlässigem Verhalten haftet der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich auch voll, wobei eine Ausnahme von der vollen Haftung dann gemacht wird, wenn ein besonders hoher Schaden eingetreten ist und dadurch eine Existenzgefährdung des Arbeitnehmers vorliegt und kein Fall von gröbster Fahrlässigkeit gegeben ist. Wenn diese Ausnahme vorliegt, wird eine Quotelung des Schadens vorgenommen werden.
Allerdings wird man hier wohl von gröbster Fahrlässigkeit ausgehen müssen, wenn man ein Fahrzeug mit laufendem Motor "parkt", was aber wieder von allen Gesamtumständen abhängt (wo geparkt, warum Wagen verlassen etc.).
Daher wird eine Haftung des Arbeitnehmers hier sicherlich nie auszuschließen sein und die Höhe ist von den obigen Faktoren abhängig.
Analog trifft das hier für den Chef zu. Die Haftpflicht zahlt also erst mal, nimmt dann aber den Chef in Regress. Die Höhe des Regresses hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Hier ein weiterer gleich gelagerter Fall. Aus der groben Fahrlässigkeit wurde eine Haftung begründet.
Die Kasko wird eine Regulierung ablehnen, Haftpflicht sollte zahlen. Die nehmen dann den Dieb in Regress, wenn er gefunden wird .
Kasko hatte er ohnehin nicht. Jetzt heißt es also Vertrag checken, wie viel Regress bei grober Fahrlässigkeit fällig wäre: irgendwas zwischen Nichts und Alles.
Auto ist jetzt bei der Spurensicherung. Bei der üblichen Aufklärungsquote in solchen Fällen kann man getrost von "nicht aufgeklärt" ausgehen - also evtl. von Regress gegen den Chef, wobei er gegenüber der Versicherung als Privatperson gilt. Polizeischätzung: 20.000-30.000 EUR Sachschaden (bei mir haben die 500 EUR geschätzt, war aber 6500 EUR)
Zitat:
@xis schrieb am 25. Juli 2022 um 21:07:41 Uhr:
Kasko hatte er ohnehin nicht. Jetzt heißt es also Vertrag checken, wie viel Regress bei grober Fahrlässigkeit fällig wäre: irgendwas zwischen Nichts und Alles.
Nö, "alles" nicht, der Regress ist max. 5.000 €.
Jetzt also mal nicht "ich frage für einen Freund", sondern ich frage für einen Chef...???
Irgendwie komisch, finde ich.
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 25. Juli 2022 um 21:14:26 Uhr:
Jetzt also mal nicht "ich frage für einen Freund", sondern ich frage für einen Chef...???
Irgendwie komisch, finde ich.
Ist so. Ich bin überversichert: Vollkasko, 500 SB, Auslandsschadenschutz, Rabattschutz und ich tue meinen BMW-Schlüssel immer in einer Aluhut-Tasche. Verbundfällt ist ein A6.
Ist wirklich der Chef der Baustelle, die bei uns gerade aktiv ist. Deswegen bin ich geschockt: ist er ohne Auto, oder wenn er pleite geht, habe ich ein Problem.
Problem 1 ist schon gelöst. Heute Nacht gestohlen, morgen das andere Auto vor der Tür. Bleiben die 30.000 und die schlecht zahlenden Kunden (wir zahlen pünktlich). Da mache ich mir schon Sorgen.... Wenn er 5000 zahlen muss, die kann er stemmen. "Notfalls" zahlen wir Abschlag für bisher nicht berechnete Arbeiten außer der Reihe.
500€ SB ist aber nicht überversichert .
Ich achte bei meiner Kfz-Versicherung darauf, dass sie einen "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" beinhaltet. Aber den Schlüssel im Auto zurückzulassen, ist u.U. selbst damit noch nicht abgedeckt.
Das greift bei steckendem Schlüssel nicht, ebenso bei Alkohol nicht.
Und der Chef ist nicht manchmal selbst gefahren und hat's Fahrzeug stehen lassen?
Ich würde einen Anwalt beauftragen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. Juli 2022 um 21:26:58 Uhr:
Das greift bei steckendem Schlüssel nicht, ebenso bei Alkohol nicht.
Selbst wenn, ist der Regress max. 5000 €, die kann der Chef ja stemmen. Der Verzicht ist aber bei allen Haftpflichtverträgen enthalten (außer man besteht darauf, ihn herauszunehmen), ist hier also egal. Vollkasko zahlt eh nicht.
Wo stand denn der Wagen? Wenn der sicher Zugriffgeschütz stand (abgeschlossenes Gelände), könnte er sogar Glück haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Juli 2022 um 21:51:20 Uhr:
Und der Chef ist nicht manchmal selbst gefahren und hat's Fahrzeug stehen lassen?
Ich würde einen Anwalt beauftragen.
Das Auto hat er immer selbst gefahren. Seinen Mitarbeitern stellt er Kleinwagen oder Busse/Transporter /Pritschenwagen zur Verfügung, nicht den A6. Er ist aber auch selbst viel auf Baustellen, packt mit an, beaufsichtigt, übernimmt Transportarbeiten (auch mit Anhänger), wenn Material fehlt.
@Bamako
Chef war zu Hause und hat geschlafen. Das Auto war vorm Haus - leider. Aus meiner Sicht: er ist extrem überarbeitet, war einfach nur "hundemüde".
Das Auto ist ein älterer A6. Er sagte, "den Schlüssel im Auto vergessen". Ob er steckte, oder ob das ein Funkschlüssel war, weiß ich nicht,
Mein Eindruck: er ist überarbeitet. Hat mehrere Baustellen, an die 30 Mann, arbeitet auch nach Mitternacht (ich schreibe ihm, und er antwortet noch), ist erst am Anfang der 30er, Single (kein Wunder).
Der hatte einfach nur einen mega-Blackout. Er wurde tatsächlich von der Polizei beschuldigt, musste Alkohol- und Drogentest machen, die Beschuldigung ist aber fallengelassen worden.
@remarque4711 mit über 2000 EUR/Jahr empfinde ich die Versicherung ziemlich übergriffig das sind Dank Corona und jetzt Dank Spritpreise aktuell ca. 7 ct/km .. Sonst wären es 4 ct/km...
Fazit: er darf also mit 5000 EUR gedeckelten Regress rechnen, und wahrscheinlich mit mehr als 10 EUR Bußgeld?