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Unfall mit Leasingfahrzeug - ohne GAP-Versicherung

Guten Abend,

ich hatte einen Unfall mit meinem Leasingfahrzeug (Renault Megane Kombi, BJ Ende 2017, EZ, April 2018).

Im April 2023 wäre die Rückgabe des Fahrzeugs gewesen.

Aufgrund eines Augenblickversagens habe ich die Vorfahrt aus einer 30er-Zone kommend nicht beachtet und habe ein Taxi (welches mutmaßlich zu schnell war) gerammt.

An meinem Fahrzeug ist, dem ersten Eindruck der Werkstatt nach, wohl ein Totalschaden entstanden. Genaues weiß ich jedoch noch nicht, vertraue hier aber natürlich auf den Fachmann.

Unabhängig davon, dass ich Schuld war am Unfall:

Mit welcher Art Kosten muss ich denn rechnen (ich habe eine Vollkasko mit SB 500€, jedoch keine GAP-Versicherung); sofern jemand auch Erfahrung mit der eventuellen Höhe der Kosten hat, wäre ich natürlich auch für diese Info dankbar.

Oder bezahlt meine Kaskoversicherung ohnehin alles?

Die erforderlichen Meldungen beim Leasinggeber und meiner Versicherung habe ich schon gemacht.

Liebe Grüße

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36 Antworten

Die Differenz zwischen Zeitwert und dem Buchwert dürfte dann an Dir hängen bleiben.

Danke, Zeitwert wäre quasi Restwert des Autos (?), aber was bedeutet Zeitwert?

Hast du ggf n Tipp, wie ich evtl die Höhe ermitteln kann?

Den Zeitwert sagt Dir der Gutachter. Das ist der Wert, zu dem Du das Auto jetzt in unbeschädigtem Zustand hättest verkaufen können.

Der Buchwert sind die ausstehenden Leasingraten plus der zum Leasingende kalkulierte Restwert.

Danke.

Es wurden insgesamt 14 k an Raten gezahlt (zwei Raten stehen evtl noch aus) bei einem Bruttoanschaffungspreis von 22,2 k.

Soweit ich das sehe, bekommt man das Modell für ca. 15 k aktuell mit der Ausstattung und Laufleistung.

Bedeutet das, ich müsste demnach im Prinzip nichts weiter entrichten?

Die Frage, mit welchen Kosten du rechnen musst, lässt sich überhaupt nicht seriös beantworten.

Prüfe deinen Kaskovertrag, ob ggf. doch GAP-Deckung versichert ist. Viele Premiumtarife haben das standardmäßig inkludiert. Es gibt wohl auch Leasingverträge, welche eine GAP-Deckung haben. Letztlich musst du das eben selbst prüfen.

Falls tatsächlich keine GAP-Deckung besteht, was gerade bei Leasingfahrzeugen höchst fahrlässig wäre, dann wirst du mit Abrechnung des Leasinggebers sehen, welche Forderung der dir gegenüber eröffnet.

Habe es geprüft. Keine GAP vorhanden.

Aber es dürfte mir doch ob der langen Laufzeit, sprich den fast komplett bezahlten Raten und den derzeit hohen Gebrauchtwagenpreisen in die Karten spielen?

Vielleicht ist ja auch eine Reparatur möglich. Warte halt die Zahlen des Gutachters ab und besprich die Modalitäten auf jedem Fall vorab mit dem Leasinggeber.

am 13. Februar 2023 um 20:34

Als Notnagel (ähnlich wie oben von beachi angesprochen) könntest du noch den Leasingvertrag prüfen, ob die Renault-Bank (oder wer ist der Leasinggeber?) die GAP zumindest unter der Bedingung erläßt, dass du wieder ein Leasing oder Finanzierung bei ihr abschließt.

Natürlich ist es vorteilhaft, dass der Vertrag lange gelaufen ist. Worst case wäre Totalschaden im ersten Monat.

Trotzdem wird es ein Delta geben, dessen tatsächlich zu zahlender Betrag vermutlich Verhandlungssache bei Rückgabe ist.

Ich hatte einen massiven Hagelschaden am Leasingauto. Per Teilkasko komplett repariert. Die GAP Deckung tritt nur bei Totalschaden ein und die TK zahlt keinen Wertverlust, so dass mir der Wertverlust vom Leasinggeber bei Rückgabe präsentiert wurde. Ich konnte mich auf 50% der Forderung einigen.

Zitat:

@JC83 schrieb am 13. Februar 2023 um 21:16:59 Uhr:

Aber es dürfte mir doch ob der langen Laufzeit, sprich den fast komplett bezahlten Raten und den derzeit hohen Gebrauchtwagenpreisen in die Karten spielen?

Sollte dir in die Karten spielen. Daher würde ich vermuten, dass es keine Lücke gibt. Bleibt aber ein Stück Spekulation.

Kurzes Update:

Reparaturkosten belaufen sich laut SV auf über 28 k

Wiederbeschaffungswert: 11 k

Restwert: 4,5 k

Wenn Renault mit einem Restwert von 14.000 € kalkuliert haben sollte, müsstest du 3.000 € nachzahlen. Haben sie mit höchstens 11.000 € kalkuliert, dann nicht.

Es war aber ein Kilometer-Leasing; vertraglich wurde kein Restwert kalkuliert. Fraglich ist daher, was Renault hier überhaupt ansetzen kann im Nachgang.

Erhält die Leasing nun den WBW UND den Erlös aus dem Verkauf an die Restwert-Börse?

Gruß

Doch, doch, da gibt es einen kalkulierten Restwert, aber den kennst du nicht und wird dir beim Leasingvertragsabschluss auch nicht mitgeteilt. Gerade bei Kilometerleasing kann dir dieser ja egal sein. Aber der Leasinggeber wird einen kalkuliert haben, da darauf die Leasingraten basieren.

Warte einfach ab und ggf. kannst du nachverhandeln.

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