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Unfall mit meinem Audi A5 (vollkaskoversichert) Versicherung will nicht zahlen !
Hallo liebe Community !
Ich habe am 8.11.18 einen Unfall gehabt und bin gegen eine Leitplanke gefahren, weil ich vom gegenüberfahrendem Lkw geblendet wurde.
Wurde am selben Tag der Polizei gemeldet, wurd jedoch kein Schaden an der Leitplanke gesehen.
Mit meinem Auto hatte ich an der linken Seite schonmal einen Unfall gehabt, was repariert wurde und nachbegutachtet wurde.
Jetzt kommts:
Meine Vollkaskoversicherung möchte nicht zahlen, weil die der Meinung sind, das es nicht nachweisbar ist, das es repariert wurde.
Als ich das mitbekommen habe, bin ich zum Lackierer hin gegangen, um eine Reperaturbestätigung zu kriegen.Hab ich auch bekommen.
Wurde trotzdem nicht akzeptiert !
Was soll ich nun machen ? Habe das Gefühl , die möchten nicht zahlen.
Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten
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16 Antworten
Ein Gutachter kann doch anhand der Farbschichten problemlos feststellen, ob die linke Seite zwischendurch instandgesetzt wurde.
Außerdem erkennt man einen Leitplankenschaden meist recht deutlich anhand der Spuren am Auto.
Wer muss diesen Gutachter beauftragen ? Der muss ja unparteiisch sein, muss einer von der Ihk sein, denke ich, oder ?
Hi,
da Lackieren ein angesehenes erbares Handwerk ist, denke ich eher das da die HWK zuständig ist,
Gruß!
Hast du eine Verkehrs-/Rechtschutzversicherung dort nachfragen ob anwaltliche Unterstützung gedeckt ist.
Oder in der Police nachsehen.
Bei meiner Verkehrsrechtschutzversicherung sind Streitigkeiten mit der Autoversicherung enthalten.
Gruß Hönni
So ein Gutachten kann teuer werden und womöglich bleibst Du auf den Kosten hierzu sitzen. Ich würde eine Rechtsberatung empfehlen um hier strategisch korrekt vorzugehen. In einem anderen Gebiet (Hausrat, fünfstelliger Schaden) hat ein Brief geholfen, der der Versicherung klar gemacht hat, dass, wenn sie auf ein Gutachten bestehen, ich erst den vollen Rechtsweg beschreiten muss(Klage, Versicherung stellt Leistungspflicht in Abrede, Richter veranlasst Gutachten, Gutachter muss dann der bezahlen, der Leistungspflichtig ist (=Versicherung) wird dann von dem Leistungspflichtigen bezahlt), weil ich sonst auf den Kosten für den Gutachter sitzen bleiben würde. Da saß dann wohl jemand bei der Versicherung, der Rechnen konnte und Verstand hatte. Ging dann echt flott.
Je nach Versicherung und bilanzieller Situation gibt es in den Schadensabteilungen Anweisungen die Ansprüche der Versicherungsnehmer erstmal pauschal abzulehnen, da es recht gute Erfahrungswerte gibt, wieviel % der Anspruchsteller trotz berechtigtem Anspruch sich von sowas abschrecken lassen. Wenn man das nicht zu oft macht, hält sich der Schaden für die Reputation in Grenzen und die positive Wirkung auf die Schadenssummen ist signifikant.
Lass Dich nicht abwimmeln.
Vielen Dank für deinen hilfreichen Kommentar Beifahrerschreck !Habe mit meinem Anwalt gesprochen , warten nun auf die Bestätigung von der Rechtschutz, damit wir ein Schreiben losschicken können.
Zitat:
@Audia5erol schrieb am 11. Januar 2019 um 18:51:54 Uhr:
Mit meinem Auto hatte ich an der linken Seite schonmal einen Unfall gehabt, was repariert wurde und nachbegutachtet wurde.
Hat die Versicherung das Gutachten zur Nachbesichtigung bekommen?
Oder hat da der Gutachter nur "drüber Geschaut"?
Gutachten einreichen mit dem Hinweis, dass nach Fristablauf die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
Cokefreak:Es wurden Fotos gemacht und Details aufgeschrieben.
Aber ist laut der Sachbearbeiterin nicht ausreichend und parteiisch !
Bei der Sachbearbeiterin merke ich auch, das Sie das hinausverzögern will und nicht auszahlen will.Mir bleibt nichts anderes mehr, außer mich mit meinem Anwalt zusammen zu setzen.
Normalerweise reichen auch schon Fotos vom Auto woraus ersichtlich ist dass das Fahrzeug vor dem Unfall repariert war ( Zeitstempel vom Foto ) Das reicht normalerweise sogar um den Ausfall ( vom Gutachter festgelegte Ausfallzeit ) bei der Versicherung geltend zu machen.
Theoretisch kannst du den Wagen sogar selber repariert haben und dir steht nach einem erneuten Unfall die Reparatur erneut zu.
Zitat:
@gerri1 schrieb am 12. Januar 2019 um 13:34:00 Uhr:
Normalerweise reichen auch schon Fotos vom Auto woraus ersichtlich ist dass das Fahrzeug vor dem Unfall repariert war ( Zeitstempel vom Foto ) Das reicht normalerweise sogar um den Ausfall ( vom Gutachter festgelegte Ausfallzeit ) bei der Versicherung geltend zu machen.
Theoretisch kannst du den Wagen sogar selber repariert haben und dir steht nach einem erneuten Unfall die Reparatur erneut zu.
Anscheinend reicht es meiner Sachbearbeiterin nicht aus !
da merkt man so ein wenig den Unterschied der Versicherungen. Ich habe da in der Vergangenheit auch schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Man macht sich immer Gedanken darum die günstigste Versicherung zu finden jedoch interessiert es zu diesem Zeitpunkt noch keinen wie es mit der Abwicklung im Schadensfall aussieht.
Ich hatte zuvor schon einmal Provenzial die sich im Schadensfall bei mir sehr schwer getan haben und auch zuerst immer nicht bezahlen wollten. Genau so ein Erlebnis hatte ich bei der DEVK. Jetzt bin ich schon seit Jahren bei der Zürich die mehr als kulant waren. Bei der Zürich wurde mir ein Sturmschaden am Wohnwagen nur nach meinen Fotos pauschal bezahlt und den Schaden hatte sich nicht einmal jemand angesehen. Oder jetzt hatte ich einen Unfall wo die Ausländische gegnerische Versicherung nicht bezahlen möchte ( obwohl der Gegner eindeutig schuld war ) wo mir die Zürich jetzt schon eine Deckungszusage über meine Vollkasko gegeben hat falls die gegnerische nicht bezahlt. Es ist immer blöd wenn man im Schadensfall auch noch gegen seine eigene Versicherung um seine Ansprüche kämpfen muss. Dennoch gibt es Regeln wenn der Wagen nachweislich repariert war und hierzu gehören auch Fotos müssen die bezahlen egal was die Sachbearbeiterin sagt. Es ist halt bei deiner Versicherung nur mit mehr Aufwand und Kosten verbunden.
Und ich bin wieder seit längerer Zeit bei der DEVK und hatte keine Probleme bis jetzt. Drei Fälle gab es bei mir und es gab keine Nachfragen oder doofe Fragen.
Genauso wird es Leute geben die auch mit der Züricher schlechte Erfahrung gemacht haben.
Aber das ist auch langsam zu sehr OT
hängt bei mir vielleicht auch ein wenig daran das ich 6 Fahrzeuge bei der Zürich versichert habe :-) da sind die vielleicht auch ein wenig kulanter. Aber wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich diese sowieso direkt in Anspruch nehmen. Mein Anwalt meinte einmal zu mir das die meisten Geschädigten erst zu Ihm kämen wenn schon etwas vermasselt wäre und er dann mehr Arbeit hätte das irgendwie wieder gerade zu bügeln. Da kann schon manchmal eine
kleine Aussage gegenüber der Versicherung zum Versicherungsverlust führen.